Böller & Pfeifen [Funke Fajerwerki] China Böller / Superböller

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Icedol, 22. Okt. 2017.

  1. Von zu laut war seitens Funke m. W. nie ausdrucklich die Rede, obwohl das hier immer wieder behauptet wird (oder hat Funke dies irgendwo geschrieben?). Es kann auch sein, dass man unsicher war, ob man aufgrund der Situation (neue Fabrik, Zeitdruck) auch alle anderen gesetzlichen Vorgaben bei allen Exemplaren sicherstellen kann (z. B. keine Papierfetzen außerhalb eines Radius' von 8 Metern usw.). Lautstärkemäßig fehlte der ersten Charge der D-Böller noch eine ganze Ecke zu The King und dieser hält ja auch die 120 dB in 8 Metern ein (ansonsten hätte es bestimmt längst Theater gegeben). Man sollte also nicht erwarten, dass einige Exemplare der Funkeböller The King (gute Chargen) alt aussehen lassen.
     
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  2. #1677 Explo-An, 19. Dez. 2017
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dez. 2017
    Falls du das Suchst
     
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  3. Vorhin das gefunden
     
  4. Wurde ja schon gestern hier kundgetan , einfach mal schauen was kommt , bis jetzt las man überall nur was von der Düsseldorfer Behörde
     
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  5. Jep... hat auch schon hier im Forum Stellung bezogen... Funke ist bemüht die Sache zu klären... bleibt nur abwarten und Daumen drücken :)
     
  6. Die Bezirksregierung Detmold hat ebenfalls das Gleiche bekanntgegeben.
     
  7. Ja aber was denn genau?
     
  8. Vor allem aus welchem Grund!?
     
  9. Dass Artikel mit der Zulassung P1, die ganz klar eine Umgehung der Normen für F1 bis F3 darstellen, nicht verkauft werden dürfen. Darunter Fallen nicht nur die Crazy Robots, sondern leider auch die Funke D Böller und alle ähnlichen Artikel, da sie aufgrund ihrer Eigenschaften, Optik und des erwarteten Verwendungszwecks eigentlich in eine dieser Kategorien hätten eingestuft, bzw. zugelassen werden müssen. Es wird suggeriert, dass es sich bei den Artikeln um Silvesterfeuerwerk handelt, was ein Artikel in P1 niemals sein kann. Das ist das Problem.

    Abgesehen davon sind die Böller immer noch nicht angekommen. Der Container wird erst für Freitag erwartet.
     
  10. #1685 DerFuchs, 19. Dez. 2017
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dez. 2017
    Was mich dabei wundert das man dann als Marktüberwachungsbehörde nicht den Hersteller/Importeur über seine Bedenken informiert , so wie es das Gesetz vorschreibt. Zu erwartender Verwendungszweck? Ja die sollen knallen . Verwendung nach Verwendungszweck/ Gebrauchsanleitung so wie bei jedem pyrotechnischen Gegenstand.
    Zum Verkauf stellt man noch nen Schild dazu.
    "Ptg der Kat.P1
    Achtung kein Silvesterfeuerwerk
    Verwendung nur zur Brauchtumspflege ganzjährig erlaubt." Und
    " Dit knallt richtisch"
    Da würde doch nie einer auf die Idee kommen die an Silvester zu zünden :D
     
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  11. Bin ma Gespannt was Funke dazu sagt :oops:
     
  12. Kommen nicht o_O
     
  13. Immerhin hat ein EU Gremium eine (bzw. mehrere Teile) Richtlinie erlassen, nach der Artikel für P1 zu prüfen sind. Eine notifizierte Stelle hat dies für den Funke Böller D getan und bestätigt.

    @TokTok nennt die BezReg auch eine Rechtsgrundlage für ihr Anliegen? Bzw. wie argumentiert die BezReg ihre Annahme, dass es sich um ein Umgehen von Richtlinien oder Normen handelt.
     
  14. #1689 TokTok, 19. Dez. 2017
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dez. 2017

    Die Umgehung der Richtlinien ist keine Annahme von der BezReg, sondern ein Statement der BAM und steht auch schon länger so im Raum. Nur die Behörden werden jetzt erst tätig.
    Das Problem ist ja diese notifizierte Stelle (1008) - die inzwischen auch langsam immer mehr in den Focus der Behörden gerät, da hier ungewöhnlich viele nicht ganz normgerechte Artikel trotzdem zugelassen werden. Ich befürchte da noch schlimmeres.

    Es könnte einiges verhindert werden, wenn nicht immer alles 100% genau hinterfragt werden würde, was ja grundsätzlich nicht verkehrt ist, aber mit solchen Diskussionen wie hier weckt man nur schlafende Hunde auf - und genau das ist jetzt nunmal passiert. Da hilft auch kein Jammern.
     
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  15. Nur die Bam ist dafür ja nicht zuständig.
     
  16. Die EU Richtlinien sehen Schallerzeuger in P1 für genau solche Zwecke nunmal vor. Siehe Thunderflash... :rolleyes:

    Kann sein, dass das gewissen Behörden nicht passt aber eine Umgehung ist das nicht. :rolleyes:
     

  17. Weil eine neue Fabrik gefunden werden musste, die null, null Ahnung vom Hand wickeln von China Böllern hatte und ihn von der Pike auf alles beigebracht werden musste, woraufhin dann etwaige Schwankungen entstanden sind die auch die 120dB mal locker überschreiten und somit eine Abnahme von CER nicht gegeben wäre! Deswegen hat Funke gesagt werden sie P1, das war der größte Hintergrund der Geschichte!
     
  18. Welch freudige Nachricht, 2x 100km zur Abholung einer 1.3G Batterie.
    Restliche Bestellung hätte ich mir auch liefern lassen können. -.-
     
  19. Die Behörden verbieten den Verkauf nicht sondern sagen das es nicht erwünscht ist. Ich denke nicht das es zu einem verbot kommt. Es ist ja alles konform was die Kategorie angeht. Da muss der Gesetzgeber schon die Gesetze neu schreiben
     
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  20. Wenn sie mit einer sonst folgenden "kostenpflichtigen Ordnungsverfügung" drohen ist das keine Empfehlung mehr, geschweige denn freiwillig durch den Händler.
     
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  21. für mich hört sich das schon wie Nötigung an ,
    wenn der Händler nicht macht was wir wollen ( Bezirksregierung hier) , dann können wir auch noch anders ( verschärfte kontrollen usw. )

    die Artikel haben eine P1 zulassung ! wo steht das diese Artikel nicht vom 28-31.12 verkauft werden dürfen ?
     
  22. In spätestens 8 Tagen wissen wir mehr... Bislang habe ich noch keine Absage von meinem Händler erhalten (Hessen).
    Habe aber auch noch einmal explizit nach der Verfügbarkeit der aktuellen Charge gefragt. Mal sehen, was als Antwort kommt.
     
  23. G&B.?
     
  24. Nach der Oldschool-Pleite (nicht wertend gemeint) wurde das Projekt von XPlode eingestampft.....
    Ich hoffe für uns, dass Funke für den "worst case" genug Rücklagen hat und der Wille zur Fortsetzung weiterhin vorhanden ist!
    Ob ich die Böller nun dieses Jahr in den Händen halte oder auch nicht, ist dabei völlig nebensächlich....
     
  25. Ich bin schon ganz gespannt wie viele der Leute die hier immer wegen verletzen des EU oder sonstigen geltenden Rechts krähen auch tatsächlich Klage erheben werden. Werdet doch mal aktiv um Missstände, hier die erlassenen oder nicht erlassenen nötigenden Verkaufsverbote zu beseitigen wenn ihr euch da so sicher seid. Nutzt eure westliche "Demokratie". Nicht zuletzt euren "Rechtsstaat". Allerdings ist da Eile geboten. Eventuell kann man da bei den für die jeweiligen Gebiete zuständigen Gerichten "vorläufigen Rechtsschutz" geltend machen? So etwas wie eine "einstweilige Verfügung" anstreben? Aus der letzten Reihe mitbrüllen kann jedenfalls jeder. Dadurch tut sich aber nichts.
     
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