Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Meine Fresse, hast du da viel drinzustehen... Wahnsinn.

    Bei mir sieht's so aus - gähnende Leere ^^
     

    Anhänge:

  2. Der Shop, bei dem man die erlaubnispflichtige Ware abholt muss dann die Gesamt NEM mit Datum, Stempel und Unterschrift eintragen. Sonst bringt eine Begrenzung der Jahresmenge ja nichts.
     
  3. Korrekt, der Shop macht das.
     
  4. Hallo zusammen,

    Folgendes aus Hamburg: Auf meine Anzeige eines Kat F3 Feuerwerks mit einigen PGE180 und JR101 Raketen kam eine kurze mail des Sachbearbeiters, dass Raketen aufgrund hoher Verletzungsgefahr nicht zugelassen sind. Als Abbrennort habe ich einen öffentlichen, leicht abzusperrenden Platz gewählt, der nur von Fußgängern benutzt werden kann, 25m Sicherheitsabstand sind in alle Richtungen gegeben.

    Meine Frage daher: Ist das rechtens, einfach nach gutdünken eine komplette Art von ptG zu verbieten, oder muss konkret argumentiert werden, warum das an dieser Stelle mit diesen ptG nicht erlaubt ist? Für Hinweise wäre ich sehr dankbar!
     
  5. Es dürfen gewisse Auflagen erteilt werden, 25m Abstand sind bei Raketen nunmal nicht ausreichend, die Stöcke fliegen gerne mal 100m oder mehr, weshalb die auf dem Artikel eingetragenen 15m natürlich humbug sind.
    In F4 rechnet man pauschal mit 125m Schutzabstand für Raketen, bei den großen F3-Raketen scheint mir das angemessen, die waren schließlich zum Teil früher in F4 (Zink).

    Rechtens ist eine Auflage dieser Art jedenfalls.
     
  6. Hallo Tommi,

    danke für deinen Beitrag. So kann ich das auch nachvollziehen, dass je nach Rakete (JR101 ist ja wieder was anderes als PGE180) bzw. ptG UND Abbrennort abgewogen wird, aber pauschal "Raketen sind nicht zugelassen" ist doch etwas allgemein.
    Damit könnte man ja auch gegen F3 Batterien argumentieren, da diese z.B. potentiell mehr BKS enthalten dürfen als F2 Batterien.

    Muss das Amt da irgendeine Liste öffentlich einsehbar machen, was alles "nicht zugelassen" ist, oder kann der Sachbearbeiter das einfach behaupten? Es erinnert mich halt ein bischen an die Beantragung des §27 Scheins, wo es auch erst hieß, dass diese Scheine aus diesen und jenen Gründen nicht mehr ausgestellt werden. Und nach ein bischen hartnäckig bleiben ging es dann ja doch.
     
  7. Also bei 60m Abstand zu Reetdächern auch nur mit dem Gedanken zu spielen Raketen zu zünden ist einfach nur fahrlässig.
    Jede gute Kat2 Discounter Rakete schafft die Strecke,
    Hast du schon mal selbst die PGE180 gezündet?
    Und aus eigener Erfahrung: die PGE180 machen nach dem Start auch gerne mal nen Bogen und gehen nicht total gerade hoch bevor sie zerlegen. Blöd wenn das genau über dem Reetdach passiert.
    § 309 StGB Fahrlässige Brandstiftung (wenns dumm läuft.)
    Such die für die Raketen nen großes freies Feld wo sonst keiner zündet und schau dir am nächtsen Tag mal im hellen an wo die Kat 3 Raketen gelandet sind.;)

    Bei uns im Amt haben sie die Abstände für aufsteigende Effekte / Raketen Kat2 auf 200m um besonders Brandempfidliche Gebäude / Anlagen festgelegt. Nicht selbständig flugfähige Pyrotechnische Gegenstände 25 m.

    Gruß
     
  8. Hallo,

    Reetdachäuser gibts da nicht. Das wäre ja mehr als verständlich dort nicht zünden zu dürfen. Da ist Wasser und ein Park, der vermutlich witterungsbedingt sehr feucht sein wird.

    Dass die PGE180 nen Bogen machen habe ich in div. Videos gesehen, deshalb habe ich auch extra Metallrohre für den Abschuss geholt, dass sie soweit es eben geht eine Führung haben. Aber darum gehts ja hier nicht, sondern um die Frage, ob es korrekt ist, pauschal alle Raketen überall nicht zuzulassen.
     
  9. Vorhin stand da doch was von 60 m und Reetdach??? aber egal,
    Sie verbieten ja auch nicht pauschal alle Raketen überall, sondern sie verbieten dir an deinem gewählten Abbrenner die Raketen zu Zünden. Also ne Einzelfallentscheidung.
    Und zur PGE 180: der Start ist nicht das Problem eher geht dem Treiber ein wenig die Power verloren im laufe des Fluges so mein eindruck.
     
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  10. Da der Platz öffentlich ist liegt die Entscheidung über die Nutzung auch bei der Stadt Hamburg. Demnach können Sie auch entscheiden wer womit wann sein Eigentum nutzt. Oder nicht? Bei einem Privatgrundstück würde ich das anders sehen, jetzt mal von dem sportlichen Sicherheitsabstand von 25m für die Pge Raketen abgesehen.
     
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  11. #1261 PyroWolle, 20. Dezember 2017
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2017
    Würde ich nicht so hinnehmen. Schau mal im § 28 SprengG. Da steht das §16 SprengG auch entsprechend für den 27er gilt.
    Jedoch steht im §16 Abs. 1a Nr. 3 das dies nicht bei pyrotechnischen Gegenständen anzuwenden ist.

    Dir wird kein Händler was in den 27er schreiben.... Ein Onlinehändler schon mal gar nicht.


    Mit dem Helfer habe ich jetzt schon oft gelesen, habe dazu meine Behörde gefragt. Ich habe dann sogar Antwort vom RP bekommen, dass die Erlaubnis nach §27 für F3 nicht für die Helfer (unter Aufsicht) gilt, wie es ja beim Pyrotechniker der Fall wäre. Somit würde sich der Helfer ja prinzipiell strafbar machen, wenn er eine Kiste mit F3 aus dem Auto/Hänger auf den Abbrenner trägt. Verrückt....
    Weiterhin hieß es, dass ein Feuerwerk welches Helfer benötigt so groß wäre, dass der private nutzen in Frage gestellt werden kann.

    Man sieht hier wieder bestens, dass es zu dem 27er 16 verschiedene Meinungen gibt...
     
  12. Meine Fachverkäuferin auf dem Asiamarkt, sowie die tschechische Discounter-Kassiererin würden mir auch ganz sicher nicht die Gesamt-NEM + Datum, Stempel und Unterschrift in meinen Schein eintragen.....
     
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  13. #1263 VEB_Sprengstoffwerk, 20. Dezember 2017
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2017
    So ein Asia-Laden haben wir hier in meiner Stadt.... nix mit Ausland! Letztes Jahr gabs "Boom" od. "Bomb" ?! Davor gefakte laBombas - eine solche Packung kam 7€, wenn ich mehr nehme gibts Rabatt.
    Anruf bei unserer Polizeidirektion, dass das nicht legal ist und alle Welt von "Polenböllern" spricht und diese Asia-Butze das gewerblich verkauft. Böller mit Totenkopf und unten mit Gips zugemacht etc. pp. Sagt der nur zu mir am Telefon, "..kenne ich nicht und wir werden uns das ansehen".
    Was für eine Pappnase & Idiot!
    1 Tag später bin ich in dem Laden, liegt alles noch genauso da wie vorher!!! Verkauft an Jugendliche. Du kriegst es nicht in den Kopf, sage ich mir. Ich habs dann so hingenommen,
    Wo soll man als Bürger noch anrufen (und den Job der Polizei mitmachen?!) Soll ich beim Polizeipräsidenten vorsprechen oder beim LKA oder der UNO oder was.
    Da fällt dir nix mehr zu ein....
     
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  14. Du sollst gar nicht den Job der Polizei machen, denn dafür gibt ja die Mitbürger, die als Polizist ausgebildet wurden und diesen Job beruflich machen.
    Ich bin inzwischen ein absoluter Gegner dieser Hilfssheriff Mentalität bei einigen Mitbürgern, seitdem ein "besorgter" Mitbürger bei meinem Kumpel einen SEK Einsatz ausgelöst hat, nur weil er Softäirs an der Wand hängen hatte.
     
  15. Mir schon, kannst Dir gerne noch eine Armbinde ummachen, verschafft Dir mehr Autorität.
    [​IMG]


    So, aber jetzt mal ehrlich. Was bringt das ständige Anschwärzen von etwas vermutlich "illegalem". Wirst Du konkret geschädigt? Nein! Ist das eine Dummheit und kann derjenige dafür ziemlich viel Ärger bekommen? Klar, aber genauso jeder Unwissende der da kauft - und auch Du wenn Du eben eine Tüte Reis gekauft hast die eben genausoviel gekostet hat wie die anderen Artikel.
    Da unsere Strafverfolgung derzeit nicht mehr in der Lage ist, zwischen Staatsfeinden und harmlosen Bürgern zu unterscheiden oder Gesetzte im gleichbleibenden Rahmen zur Anwendung zu bringen sollte man diesem Denunziantentum keinen Vorschub leisten.
     
  16. Da F3-Artikel meist in 3G eingestuft sind und dadurch der Versand zu teuer wird, werden die meisten diese Artikel abholen. Der Händler ist verpflichtet sich den Schein zeigen zu lassen und nach dessen Auflagen zu handeln. Somit habe ich bereits eine Eintragung von einem Händler in meinem Schein. ;)
     
  17. Wohl denen die wie ich keine Beschränkungen eingetragen haben , (Außer vlt das ich die Anzeigepflicht beachten muss )o_O
     
  18. #1268 Royan, 23. Dezember 2017
    Zuletzt bearbeitet: 23. Dezember 2017
    Nee nee, @DerFuchs, dieser Schein ist ausschließlich für erlaubnispflichtige Gegenstände und für nichts anderes. Denn für F1 und F2 ( ohne §20 Abs. 4 der 1.SprengV ) wird dieser nicht benötigt.
     

  19. Das ist der Beitrag des Jahres, dieses schöne Bild.
     
  20. Du musst nur die richtige Formulierung wählen.
    Da sind so arabisch aussehende Leute die hantieren mit Explosivstoffen, sieht nach mehreren USBV aus, die scheinen die Silvester Feiern als Ziel zu haben.

    Ich ruf auch immer gleich die GSG9 wenn ich aufsteigende Klasse 1 Artikel im Sonderpostenmarkt sehe.
     
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  21. Ich habe es auf meinem Privatgrundstück geschossen und Angezeigt,lief alles glatt.
     
  22. Guten Abend zusammen,
    Nun ist auch der Antrag auf Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes bei mir angekommen.
    Hat in letzter Zeit jemand diesen Ausgefüllt und kann mir diesen ggf. mal als Muster zukommen lassen?
    Normal erklärt der Antrag sich ja von selbst da ich aber ungerne irgendwelche Fehler einbauen würde würdet ihr mir damit weiterhelfen.
    Mann kennt ja die Behörden irgendwelche Angaben Falsch...=Abgelehnt=Brauchst es garnicht nochmal zuversuchen.
    Grad bei der Dame die für mich zuständig ist ...Anfangs alles super aber als sie germerkt hatte das ich es doch ernst meine hat sie es mir ständig versucht auszureden usw.
    Daher bin ich bei der Dame lieber etwas vorsichtig ;)
    Wünsche noch einen schönen Abend
     
  23. des bringt dir nichts wenn du einen ausgefüllten antrag kopierst. lies dir das ganze sprengstoff gesetz durch (nicht nur einmal ) und es füllt sich automatisch aus
     
  24. Generell finde ich das man den Antrag selber ausfüllen sollte , ich hätte irgendwie ein schlechtes Gewissen jemandem den Schein auszufüllen wenn er dies selber nicht kann/will etc. denn damit sind auch einige Rechte und Pflichten verbunden , und wenn man diese kennt ... und sich gut Eingelesen hat sollte das gut selbst klappen , wenn irgendwelche Feinheiten fehlen oder so , bin ich der letzte der nicht mal kurz drüber schaut
     
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  25. Klar selber ausfühlen tue ich ihn ..ging nur darum das ich es evtl. mit einen anderen Antrag vergleichen kann.
    Die Rechte und Pflichten sind mir bekannt sonst würd ees warscheinlich auch grob fahrlässig sein so einen Antrag zustellen und ggf. genehmigt zukriegen ;)
     
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