Böller & Pfeifen Crazy Robots in CE-P1

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Paul Panzer, 22. Sep. 2017.

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  1. 40 Meter Sicherheitsabstand gelten ja nicht nur für den Zündenden. Dieser müsste also bei jedem CR bevor und während die Lunte brennt die gesamte Umgebung im Radus von 40 Metern schärfstens im Auge behalten. Dass die 90% (Polen)Böllerkids unter denen die hier so scharf auf die Dinger sind das so handhaben werden wage ich mal zu bezweifeln.
     
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  2. Und wer hatte nun recht? ;) ;)
    *HaHaHa*
     
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  3. Die, die CR nicht sicher handhaben, zünden schon seit jahren illegal F2+ und F3, vielleicht sogar F4. Das ist die Gruppe, die Batterien und Raketen auseinanderbaut, die stolz 'selfmades' auf youtube präsentiert.
    Daran, wie solche Leute PtG handhaben, kann man die Artikel nicht messen, sonst wären selbst Knallerbsen und Wunderkerzen schon lange verboten.
     
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  4. Heuchelei? Wartet mal, war das nicht wenn man vorgibt Schallerzeuger zu kaufen, mit der Absicht sie als Böller zu benutzen...? :D
     
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  5. Werden wir Mittwoch sehen...

    Entweder die Behörden kommen oder nicht
     
  6. Hmm... nö

    Das ist wenn man neu EXAKT DAS SELBE produkt in eine neue gruppe bekommt,

    Das dann wie was völlig neues “wahrnimmt“

    Die ““neuen guten““ regelungen missversteht

    Und am ende so tut als wärs immer noch F4

    Und dann rumtrollt und es gut findet das mit so einer s....ss ptg-situation alle verunsichert sind.. die ganzen probleme sind doch hausgemacht......
     
  7. Ich frag mich wo die Böller heutzutage laut sein sollen? Ich bin übrigens zu DDR Zeiten mit bks aufgewachsen. Als Kind hatte ich och Angst wie sau, das hat sich dann aber schlagartig geändert und ich vermisse die guten alten BKS Reiber... Nicht nur der knall, sondern der Effekt wenn der gesamte Wohnblock erleuchtet. Das feeling war einfach mal einzigartig...
     
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  8. ich gehe gerne wetten ein das wieder die beamten vorbeikommen. :)
    wer wettet mit ? brauche noch popcorn und cola.. :D:D:D
     
  9. War ja klar, das da wieder jemand aus dem Loch krabbelt :rolleyes:
     
  10. War ja aber klar das ich recht habe ;) Wer ist nun der Troll? Ich find's geil:D
     
  11. WiesoTroll ?
     
  12. #2662 Blackadder, 26. Dez. 2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. Dez. 2017
    Silvesterfeuerwerk (rein rechtlich )gibt es nicht ! sondern Pyrotechnische Gegenstände in verschiedenen Klassen.
    wieso sollte es dann getrennt angeboten werden ? und mit welcher rechtlichen handhabe ?

    P1 darf ganzjährig verkauft werden ! dazu gehört auch der 28.12-31.12 !
     
  13. Also hier steht an den Läden an den Verkaufstagen meist "Silvesterfeuerwerk" auf den Schildern und Transparenten, "Pyrotechnische Gegenstände in verschiedenen Klassen" steht da eigentlich nie. Aber bei den Toilettenbecken im Baumarkt steht ja auch nichts von "klugscheissen"...
     
  14. #2664 Phantomsirup, 26. Dez. 2017
    Zuletzt bearbeitet: 26. Dez. 2017
    Da stimme ich dir zu. Ich finde es halt nicht gut dass es den von dir angesprochenen Leuten so halt noch leichter gemacht wird. Die CR will ich nicht daran messen, eher diese Leute. Wenn sie denn mit vernünftigen Lunten kommen gönne ich sie gerne jedem der "ordentlich" mit ihnen umgeht meinetwegen sogar ohne die Einschränkung dass er Silvester extra schlechte Laune haben muss um sie zu zünden. Auch wenn ich persönlich der Meinung bin dass ein Drittel der Ladung bei weitem aureichen würde.
     
  15. :rolleyes:Sorry wenn ich keine Lust mehr habe die 100 Seiten zu wiederholen:confused:

    Wenn du dich aber mit PTGs und den Kategorien so gut auskennst, Dann weißt du auch den Unterschied von F1, F2, F3 und P1 und schon erklärst du dir selbst wo der Fehler und die "rechtliche Handhabe" liegt!;)
     
  16. Naja aber auch letztes Jahr gab es in vielen Läden T1 zu kaufen welches es sonst nicht gab und keiner hat sich dran gestört ...
     
  17. Nee, muss er nicht.

    Was Du und andere nicht begreifen wollen oder können - die Teile sind komplett legal zu erwerben und ganzjährig unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen für den vorgesehenen Verwendungszweck abzubrennen.
    Muss man nicht verstehen, ist aber trotzdem so legal und gesetzeskonform.

    Ob es sinnvoll ist, dass Hein Blöd 5g Blitzsatzböller abbrennen kann ist ein anderes Thema.
    Wieso Du hier einen "Feldzug" führen willst, entgegen der aktuellen Gesetzeslage muss ich nicht begreifen.

    Natürlich kannst Du an 365 Tagen im Jahr P1-Artikel legal erwerben und abbrennen. Du erzeugst SCHALL.
    Das tust Du beispielsweise um für Silvester den besten Platz fürs Feuerwerk herauszufinden.

    Aber richtig, auch ich würde nicht mit CR und Co. am 29. oder 30.12. herumschiessen. Wenn ich es aber wöllte könnte ich es tun. Herbeigerufene Staatsbeamte könnten nur gegen das Gesetz verstossen so ich alle anderen Regularien erfülle. Den einzelnen Polizisten mache ich dann keinen Vorwurf, die Behörde als ganzes bekommt dann halt Ärger.
     
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  18. Mir dreht es sich nicht darum hier einen "Feldzug" zu führen oder das P1, 365 Tage im Jahr völlig legal erworben und dem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden kann:rolleyes:

    Mich stört aber, das der besagte Shop da selbst nicht ein einziges mal auf meine Fragen eingegangen ist und das lässt einen zweifeln:confused:

    Mir geht es rein weg um die Logik unserer Staatsgewalt. Diese versteht unter Silvesterfeuerwerk Kat.1 und Kat.2 zu Vergnügungszwecken und P1 wird auch toleriert als z.b. Rauchgranate oder ähnliches:p

    BKS hingegen:eek: wird nicht toleriert und dann versuch mal an Silvester zu erklären das du den besten Punkt für dein FWK ermitteln möchtest;)

    o_ODen Beamten wird deine Begründung egal sein, die sind keine Pyrotechniker und werden das FWK bzw. die PTGs mitnehmen und Fachkundigen Abteilungen zur Prüfung übergeben.
    Genauso auch an abholstation oder in Shops, die Beamten handeln auf einen begründeten Verdacht.
    Damit ist rechtlich sogar alles gestützt. Sollte sich dann bei der Prüfung durch einen Fachkundigen bestätigen das alles legal ist, wird es auch nach Monaten wieder freigegeben.
    Silvester hingegen ist trotzdem für den Verbraucher erstmal im a....!

    Man wird sehen was in 34 Std. passiert und sollte dann alles gut sein, hat man ein Stück mehr Sicherheit und ich habe mich geirrt:oops:

    So bin ich jetzt aber momentan auf der sicheren Seite und kann das Zünden was ich wollte;)
     
  19. Mir kommt es so vor, als ob du auf einen Feldzug bist und sogar die besagten shops verpfeifen würdest bzw dem Beamten Tipps geben würdest wo in Hamburg was evtl Illegales ausgegeben wird nur um dir am Ende auf die Schulter zu Klopfen.
    Sehe da sonst kein sinn drin, wieso du gegen alles am Wettern bist.
     
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  20. Den Behörden ist das nicht egal, dass ist klar.
    Die Frage ist wie sinnvoll ist die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland?

    In allen anderen europäischen Ländern gibt es keine so strenge Regulierung bei Feuerwerk und da klappt es ja auch ohne größere Zwischenfälle.

    Eine F2 Batterie die umkippt kann genauso gefährlich sein wie ein Polenböller.
    Das eine nimmt eher die Hand, das andere vlt. das Augenlicht bei einem Unfall.

    Luftheuler sind auch nicht ungefährlich.
    Vor ca. 10 Jahren ist einer auf meine Mutter von einem Nachbarn zugeflogen und hat ihren Schal verbrannt bzw. hat sich darin verfangen. Ohne Schal wäre es vlt. nicht so glimpflich ausgegangen.

    Die Frage ist wie sorgfältig man mit den Gegenständen umgeht und hier liegt das prinzipielle Problem.

    Ob ich nun Schaden mit einem Feuerwerksgegenstand oder mit einem Auto Schaden verursache ist für mich per se das gleiche.
    Mit beiden muss richtig umgegangen werden und Gefahren die entstehen können müssen einem bewusst sein.
     
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  21. Was für ein Blödsinn:confused:
    Wenn die Beamten da ran kommen wollen, müssen sie nur E-Mails abfangen oder ähnliches. Die haben ihre kommunikationswege um an die Daten heranzukommen, dafür brauchen die mich nicht:D
     
  22. Luftheuler sind doch schon seit Jahren verboten.
     
  23. Ähnlich wie bei den Heulern, die jetzt in KAT.1 bzw. 2 angeboten werden, ist es wie mit den Schallerzeugern in P1. Auf die bestimmungmäßige Verwendung kommt es an.
     
  24. Nein das ist Falsch, Luftheuler waren nie verboten, die haben nur die Zulassung nicht Verlängert.
     
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