Böller & Pfeifen [Funke Fajerwerki] China Böller / Superböller

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Icedol, 22. Okt. 2017.

  1. Ist aber ne alte Info.Da war noch nicht klar ob sie kommen oder nicht.Hat sich ja jetzt erledigt;)
     
  2. Seufz...
    1.) Eine illegale Zündung von F2-Feuerwerk ist eine Straftat, KEINE Ordnungswidrigkeit. Inwieweit die Bestrafung ausgeht, ob man eine bekommt - ist ne andere Gesichte. Aber bitte schreibe NICHT von OWI.
    2.) Schallerzeuger aka P1-Artikel mit aufgedruckter Anwendung ist ein Feuerwerkskörper, richtig. Jedoch möchte ich mal sehen wie man Dir zu Silvester die Verwendung als "Feuerwerk" nachweisen kann, wenn Du - Achtung bitte merken - eine Schallerzeugung zwecks Festlegung des korrekten Abbrennplatzes Deines F2- ODER F1-Feuerwerks durchführst? Immerhin ist es doch sicherlich der Wunsch jedes Feuerwerkfans, ein schönen Klang mit gutem Hall zu haben? WIe intensiv Du testest, ergo wie viele P1-Artikel Du zündest obliegt Dir.

    Alles natürlich IMMER (!) unter Einhaltung der vorgegebenen Sicherheitshinweise. Man sollte also X (Angabe auf den einzelnen Artikeln) Meter Sicherheitsabstand einhalten.
    Das könnte man unter JEDEN Beitrag von mir setzen, da Sicherheit das A und O der besser die ersten 99 von 100 Punkten JEDES Feuerwerks sein sollten.

    Wenn man aber unter Einhaltung des Sicherheitsabstand einen Schallerzeuger zur Vorbereitung seines Feuerwerks zündet - oder halt auch 50 oder 100 oder 1000 - der eine testet mehr, der andere weniger - dann ist die legal.
     
  3. Wenn du den Böller nach dem Anzünden in der Hand hältst, ist das doch keine Straftat...
     
  4. Die Polizei "pinkelt" niemanden ans Bein - maximal ahndet sie Straftaten.

    Ich teile Deine Bitte, mit P1-Artikeln keinen Blödsinn zu machen. Das ist aber auch korrekt bei F1- oder F2-Artikeln, ebenso bei F3 oder F4-Artikeln.

    Die Gesetzeslage ist aber NICHT unausgegoren.
    Es gibt ein Gesetz, ein P1-Artikel darf nur zu dem vordefinierten (hier "Schallerzeugung") Zweck benutzt werden.
    Dabei hält man den jeweils vorgegeben Sicherheitsabstand - z.B. bei CR 40m - ein.
    Tut man dies und verletzt auch sonst keine Regeln und Gesetze (bspw. Lärmschutzbestimmungen) dann kann man ganzjährig diese Artikel zünden.

    Denn - wer bestimmt WANN man einen Schall erzeugen darf?

    Die Polizei wird eventuell nachfragen - wenn man denen die Gesetzeslage klar verdeutlicht, ihr ebenfalls den Zweck (Schallerzeugung, bspw. zur Festlegung des besten Platzes für das eigene Feuerwerk - gerade wenn kleine Kinder diesem am 31.12. beiwohnen möchte man mittels der Schallerzeuger den Schalldruck auf eine Minimum für die Zuschauer reduzieren!) darlegt und seine Motive offen legt - man handelt aber damit nicht illegal.

    Würde die Polizei die P1-Artikel beschlagnahmen könnte man sie jederzeit später zurückbekommen, insbesondere da man sie komplett legal - auch aus dem Ausland beziehen kann. Für die Polizei, sollte sie die Artikel vernichten - könnte dies teuer werden.
    Verliert sie bspw. 10 Schallerzeuger P1, welche 1.3G sind, müsste sie neben dem eigentlichen Artikel (10/12 des Kaufpreises einer Losgröße Crazy Robot(s)) auch die Beschaffungskosten - Gefahrgut-Lieferung (ab 180 EUR) begleichen.
    Für mich als 27er-Feuerwerker, so ich in diese Situation käme wäre dies sehr angenehm! Ich kann dann diese Kosten geltend machen, gleichzeitig bestelle ich bei dem Händler weitere Ware nach. Ergo, für 0 EUR Transportkosten bestelle ich mir dann interessante 1.3G-Ware aus dem hohen Norden :) )

    Einfacher formuliert:
    Zündet die Teile, beachtet die gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen, wisst WIESO ihr sie zündet (Schallerzeugung) und gut ist.

    Das ist Gesetzeslage - derzeit.
    Das hat ABSOLUT NICHTS mit geplanten Feuerwerken zu tun, es sind keine Bestandteile des geplanten Feuerwerks, derartige Unterstellungen würde ich IMMER weit von mir weisen und darum bitten dass dieser falsche Eindruck gerichtsfest bewiesen wird. Insbesondere da man nie die Absicht hat, etwas illegales zu tun.
     
    ViSa und bcool is back gefällt das.
  5. 13.12. schrieb er das, da war ja eigentlich klar wann sie ca. kommen. Ich hatte die Info von ihm bisher nicht gelesen und wollte sie hier mal mitteilen.. ;)
     
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  6. Hallo,

    möchtest Du ernst genommen werden?
    Bitte nenne mir den Gesetzestext, aus dem hervor geht dass Du einen F2-Böller (oder sonstige Artikel) nicht aus der Hand zünden darfst.
    Was Dir möglicherweise durcheinander gekommen ist (neben dem gesunden Menschenverstand bezüglich des "nicht aus der Hand zünden") ist die Versicherungsleistung, welche Dir Deine Versicherung HOFFENTLICH streicht, wenn Dir ein Böller in der Hand hoch geht.

    Eine Straftat ist dies nicht, nur sehr sehr dumm. Würde ich von dieser Deiner Antwort auf Deine Klugheit schliessen müssen käme ich zu dem Schluss dass Du dumm wärst. Das tu ich natürlich nicht, daher frage ich mich was Deine Antwort sagen sollte.

    Ein Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz ist eine Straftat - richtig oder falsch?

    Aber - es ist KEIN Verstoss dagegen, ein P1-Artikel zu zünden, sofern dies regelkonform erfolgt. Der Verwendungszweck (Schallermittlung) ist aufgedruckt.
    Bitte nenne mir einen Grund, wieso ich - unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen - diese P1-Artikel nicht, sagen wir an einen 11.05.2018 an einem regnerischen Tag auf meinen Grundstück um 10:11 Uhr unter Einhaltung der Abstandsregeln zu Zuschauern - zünden dürfte?
    Herzlichen Dank
     
  7. Ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz ist nicht unbedingt eine Straftat, es gibt ja extra den Abschnitt Ordnungswidrigkeiten darin.

    §41 Satz 12a SprengG

    Dagegen verstößt du, wenn du jegliche PtG nutzt, (ohne die Anleitung zu beachten,) wenn dadurch ein Sach- oder Personenschaden bei anderen entstehen könnte. Z.B. wenn jemand näher als 20m an deinem 2017er Funke-Böller steht.


    Ich sage doch auch, dass man P1 verwenden darf, und dass es an Silvester quasi unmöglich ist, nachzuweisen, ob man die PtG nun technisch oder als Feuerwerk nutzt. Wir reden irgendwie aneinander vorbei :D
     
  8. Wie schaut es denn jetzt eigentlich mit den Super Böller 2 aus?
    Wird es die 2018 wieder geben?
    Wird nächstes Jahr die 2017er Charge noch ausgeliefert oder wird es dann direkt die 2018er Charge geben?
     
  9. Ob es die Super 2 nächstes Jahr geben wird, wissen wir erst, wenn sie da sind. Und ob das passiert, hängt von vielen Faktoren ab.

    Ob es nächstes Jahr 2017er geben wird, hängt davon ab, ob die Händler dann noch welche haben werden.

    Da man P1 aber auch unterjährig kaufen darf, gehe ich jetzt mal nicht davon aus, dass nächstes Silvester noch allzu viele auf Lager sein werden. Zumal die P1 Geschichte laut Funke nicht als Dauerlösung vorgesehen ist, sondern eine einmalige Sache sein soll.
     
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  10. Ich glaube ehrlich gesagt nicht an einen Suberböller 2 im Jahre 2018. Ich glaube mich erinnern zu können das für 2018 bereits ein Suberböller 1 zugelassen wurde( eigentlich schon für dieses Jahr, aber aufgrund der bekannten Produktionsprobleme in China aufgeschoben).
    Ist mir auch wesentlich lieber. Ein satter SB1. Kompakt mit 6g Schwarzpulver.....keine Stummel und Gipsgeschosse, nur kleinste Papierschnippsel.
     
  11. Also ich werde mir nächstes Jahr nur Funke Böller holen wenn die mindestens genauso laut sind wie die von diesem Jahr.

    Das bedeutet das sie dann zwingend wieder in P1 eingestuft werden müssen.

    Auch super Böller 2 mit 10g schwarzpulver wären in P1 durchaus sinnvoll.

    Die Grenze auf 8m bei F2 ist einfach zu knapp bemessen.
     
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  12. SB2 soll doch schon in Produktion sein, wenn ich mich richtig erinnere
     
  13. So habe ich's auch vernommen.
     
  14. Sehr schön. Dann bleiben mehr für uns über :)
     
    DerEr, Feuerwerk-Verrückter und Mesk28 gefällt das.
  15. Nein dieses Jahr leider nur in der Schachtstr.72 in Marl.
    Ist ja aber noch wirklich weit weg von Herten.
     
    wgriller gefällt das.
  16. Habe letzteres jetzt schon mehrfach im Thread gelesen. Es wird hier im Thema mehrfach geschrieben, dass Funke Ihre Böller angeblich nächstes Jahr bereits in F2 rausbringen möchte...

    Auf Youtube entnehme ich zu dieser Thematik aber folgendes:
    "Funke Fajerwerki (www.youtube.com/watch?v=kyIVf4mgqOc) :
    Andere Größen sind noch nicht produziert, aber in Produktion. Zulassung ist in der gleichen Familie in P1. Für die Zukunft muss man gucken, was diese so bringt, aber under den aktuellen Rahmenbedingungen bleibt erstmal nur P1 als Möglichkeit, muss man sehen ob sich da was ändert oder nicht.."

    Kann diese "Zuversicht" diesbezüglich also absolut nicht nachvollziehen...
    Leider, denn von P1 halte ich in diesem "Rahmen" grundsätzlich nix. Das geht imo früher oder später für irgendwen gehörig nach hinten los...
     
    DerEr gefällt das.
  17. P1 ist die einzige Möglichkeit auch nur annähernd an die Qualität, Schnipselwirkung und Lautstärke der historischen Böller ranzukommen.

    Wenn man wirklich alte Schlachten nachstellen will oder Brauchtumspflege wie früher betreiben möchte ist P1 Pflicht.

    Ich denke die Einstufung ist definitiv sinnvoll.
     
    Vic und Mesk28 gefällt das.
  18. Die Funke-D waren letztes Jahr doch auch nicht schlechter. Und da waren sie doch auch nicht in P1.

    Auch wenn Herr Adnan immer sagt, man prüfe ja nur den Sound des Abbrenners... In der Realität will ich sehen wer das wirklich 80 Mal hintereinander machen darf. In schlechten Filmen klappt es vielleicht den Gesetzeshüter zu belehren. Die Realität sieht aber oft anders aus. Da wird nicht vor Ort festgestellt ob etwas legal ist, sondern gemütlich 3 Monate später durch einen Gutachter. Am Ende hatte man dann in der Tüte auch noch nen Goldregen ohne CE vom letzten Jahr...

    Ich bin froh wenn die Böller wieder ganz normal in F2 kommen. Hab sie zwar auch bestellt aber richtig entspannt werde ich sie wohl nicht zünden können.
     
    BumBum und DerEr gefällt das.
  19. ...und man zündet diese 80 mal wenn die daneben stehen? Ich denke in der Realität wird es niemand interessieren, solange es keine Blitzknaller sind, kann es der normale Bürger / Polizist kaum unterscheiden.
     
  20. Also ich bin für P1, weil:
    • Sie sind lauter
    • Schwankungstoleranzbereich ist größer
    • Die Satzmenge ist nicht auf 6g begrenzt
    Wenn man wirklich oldschool möchte, müsste man wie früher auch bis zu 10g SP-Satz verwenden. Ferner möchte ich einfach nur mal anmerken als Verwender auch mal das Hirn einzuschalten. Grade bei P1.
    Ja, es ist erlaubt ganzjährig zu verwenden, aber wenn man hier übertreibt und/oder an ungeeigneten Stellen böllert beschwört man nur den Groll der restlichen Bevölkerung herauf.

    Eine "Besonderheit" von F2 ist - neben den stark beschränkten Satzmengen und Stoffen - das man das quasi nur zu Silvester verwenden darf.
    Wer meint jetzt mit P1 eine Art "Freifahrtschein" zum grenzenlosen Böllern zu haben, schadet der gesamten Szene und somit uns allen hier ..
     
  21. Also wenn man vom 02.01. bis 30.12. F2-PTG zündet, ist das eine Ordnungswidrigkeit und nichts anderes.
     
    Mr Bla gefällt das.
  22. Es ist ja jetzt nicht so als wenn niemand F2 Artikel über hat und diese "lagert". Diese könnten man auch im restlichen Jahr verwenden. Wird aber kaum gemacht...es gibt ja auch noch die Ruhe Störung und ich denke nicht das durch P1 jetzt mehr Fwk gezündet wird das Jahr über.
     
  23. Und ich bin gegen eine Einstufung von Böllern in P1, genau wegen dem von dir zuletzt Genannten...
    Es wird immer Leute geben, die das Ganze ausnutzen oder sich nicht genug informieren und meinen, das Ganze als "Freifahrtschein" nutzen zu können...


    Auch das lese ich immer wieder in Zusammenhang mit diesen Böllern. Die Böller sind aber nicht T1 (wo man immer wieder die altbekannte Verwendungsbeschreibung vorfindet - die unter anderem gerne ähnliches beinhaltet).
    Die Böller sind P1 und hier hat "Funke" nachfolgenden Verwendungszweck definiert:
    Andere Frage ist, wie das jetzt genau alles rechtlich aussieht in Zusammenhang mit diesem "Verwendungszweck"...

    Womit ich abschließend nur wieder auf das Eingangsthema aus diesem Post mit dem "Freifahrtschein" hinweisen kann...
     
    Blackadder gefällt das.
  24. Nee, genau anders rum. Es ist eine Straftat.
    Lies Adnans Text bitte genau:

    Zitat Adnan:
    Seufz...
    1.) Eine illegale Zündung von F2-Feuerwerk
    (damit ist ausserhalb Silvester gemeint) ist eine Straftat(!), KEINE Ordnungswidrigkeit. Inwieweit die Bestrafung ausgeht, ob man eine bekommt - ist ne andere Gesichte. Aber bitte schreibe NICHT von OWI.
     
  25. Na ja, das zumindest theoretische „Dürfen“ bei P1, einen entsprechenden Zweck vorausgesetzt, dürfte bei dem einen oder anderen schon die Hemmschwelle sinken lassen.

    Wir werden sehen was passiert, aber ich glaube nicht, dass deswegen ab morgen die blanke Anarchie ausbricht.

    Die P1 Böller sind dafür nicht billig und verbreitet genug.

    Ich bin jedenfalls gespannt, wie sich diese P1 Geschichte weiter entwickelt, und ob es mal eine offizielle Stellungnahme auf Bundesebene geben wird, die auch ein Durchschnittsmensch verstehen kann.

    Bis dahin hält sich meine Begeisterung für P1 in Grenzen.
     
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