Hinweis [BAM] rechtliche Einordnung Kat. P1 Knallpatronen

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von DerFuchs, 24. Mai 2017.

  1. Im EU-Recht handelt es sich bei den Teilen aber nicht um Munition, sondern X-Beliebige Blitzknallkartuschen. Der Satz in der Norm, dass sie nicht auf Munition anzuwenden ist, ist dahingehend irreführend, dass in Deutschland Munition anders definiert ist.
    Das macht die Argumentation kompliziert, aber ich bleibe dabei: Besitz usw. unproblematisch, Verwenden unmöglich.
     
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  2. Alles gut und schön, aber ich persönlich würde wegen diesem Artikel nicht riskieren erheblichen Ärger zu bekommen.

    Recht haben und recht bekommen ist ja leider oft gegenläufig.

    Ich denke es müssen erst ein paar Fälle öffentlich werden bis man ein bischen mehr Klarheit erlangt.
     
  3. Viel interessanter ist die Frage warum und wie es nach all den vielen Jahren im freien Verkauf ab 18 Jahren zu dem Verbot gekommen ist?
     
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  4. Wann waren Vogelschreck denn zuletzt in Deutschland ab 18 frei?

    Und die in P1 sind frei verkäuflich, nur verwenden kann man sie nicht?
     
  5. Ja, keine Sorge,

    Das ist jetzt modern, man wirft “irgendwas“ mit recht lockerem wackligem rechtlichen Untergrund in die Menge und lässt machen....

    Dank der “““harmonisierung“““ und gleichzeitigem reinweißem sabbelparagraphanstrich auf altgedüngtem Gesetzesgut werden uns noch viele viele Neuerungen und interessante Aspekte der Ratlosigkeit/Angst/Frustration entgegenkommen. Bis denn dann eine entsprechende Anpassung “ob jetzt in den Köpfen oder auf Papier?“ vorangehen wird, dürfen wir gespannt sein welche Sachlagenstufen “ähnlich Pokemonstadien“ durchlaufen werden.

    Anfangs wird man evtl wegen Verstoß gegen Waffenrecht? “toller Eintrag“ verurteilt und im nächsten Jahr schießt man mit der SSW 20%ige CR`s papphülsen.... alles eine Frage von Zeit usw...

    Oder hab ich irgendwas vergessen?
     
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  6. Hat schon mal jemand darüber nachgedacht, dass sämtliche Pyrotechnick, die mittels Schreckschuss verschossen wird, auch in Deutschland illegal sein könnte, wenn sie keine CE P1 hat?
    Ist das nicht der viel interessantere Aspekt?
     
    tommihommi1 gefällt das.
  7. So nach einem schönen angenehmen Kaffee komme ich zu folgender Aussage:

    Falls das BKA diesen Artikel als Signalmunition unter das Waffengesetz stellt, folgt gleichzeitig die Notwendigkeit einer PM I oder PM II Zulassung.
    Dies verstößt gegen europäisches Recht, da dieser Gegenstand bereits europäisch zugelassen worden ist.
    Wenn man folgendes Urteil liest, kann man dies prinzipiell 1:1 auf diesen Fall anwenden meiner Meinung nach.

     
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  8. Also in den 80er und 90er konnte man die wohl noch überall erwerben. Zumindest haben sich damit damals die volljährigen immer damit eingedeckt. Silvester war es dann fast normal das die "älteren" Jungs damit rumballerten....wir hatten da immer nen heidenrespekt und waren sehr erfürchtig. Hat das doch i.d.R. jeden Superböller der 80er in die Tasche gesteckt...

    Leider finde ich keine Info, wann diese genau mit welchem Beschluss restriktiert worden sind. Hat da jemand konkretere Angaben?
     
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  9. Wenn ich mir die grobe Änderungsgeschichte des WaffG anschaue, war das damals auch schon illegal, zumindest kann ich keine Änderung seit 1976 finden, vor der es legal gewesen wäre.
     
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  10. Mein Beitrag vom 06.12.2013 :

    Soweit ich mich erinnere, sind VS seit 1988 in D nicht mehr frei verkäuflich.
    Ein Grund war u.a., dass bei den Demonstrationen gegen die Startbahn West, mehrfach mit VS auf die Polizisten geschossen wurde.
    So auch bei der Demonstration im November 87, bei der zwei Polizisten erschossen wurden (nicht mit VS).
    Der Erwerb war dann nur noch mit Bedürfnisnachweis (z.B. Weinbauern) und einem MES möglich.
     
  11. Ok, danke für die Rückmeldungen! Interessante Berichte...
     
  12. Nach meiner, zugegeben schwachen Erinnerung, erklärte uns der Waffenhändler Otto Bönicke schon zum Jahreswechsel 1982/1983 das es dieses Jahr letztmalig "Vogelschreck" gibt.
    Seine Begründung hatte etwas was mit dem alliierten Waffengesetz zu tun hatte?
    Ein Gerücht was es auch schon immer die Jahre davor gab, nur das es im darauf folgenden Jahr diese tatsächlich nicht mehr gab.
     
  13. Ich hab jetzt was gefunden, spätestens in der 3. WaffV von 1991 wurde PM I und PM II definiert, und im dazugehörigen WaffG PM I als frei verkäuflich, PM II nicht, festgelegt. Heute ist es ja in der BeschussV geregelt.
     
  14. Die PM 2 Artikel sind seit der Änderung bzw. Einführung des WaffG im Jahr 1976 erwerbscheinpfichtig . Es gab eine Übergangsfrist, die teilweise sehr gezogen wurde in der Auslegung.

    Bei uns fällt dieser Artikel unter das WaffG und jeder Knallartikel ist ohne Satz-Mengenbegrenzung erwerbscheinpfichtig. Jede Pyromunition ist noch durch die BAM zu prüfen. Das ist auch in den einschlägigen Gesetzen so geregelt.
    Also die Zulassung nach CIP reicht nicht aus.

    Fazit: Zugelassene Pyromunition ist in den amtlichen Bekanntmachungen der BAM nachzulesen.
     
    dimpel_mind und Gast36578 gefällt das.
  15. Und wenn man deiner Ausführung folgt verstößt die erneute Zertifizierung durch die BAM gegen EU Recht (Freier Warenverkehr) von P1 Artikeln.
    EUR-Lex - 62015CA0220 - EN - EUR-Lex
     
  16. Hihi,

    Jetzt gehts auch hier los :cool:

    Wobei in D “geltendes Recht“ gerade auf EU gesehen eine sehr schwammige angelegenheit ist
     
  17. Nein, nicht die ereute Zulassung durch die BAM würde gegen EU Recht verstoßen, sondern das BeschG, das dies fordert wäre nicht im Einklang

    Viel Spaß bei der Klage :))
     
  18. Brauchst du mir nicht wünschen.
    Wäre eher was für Personen die darin Geld verdienen könnten also z.B. Hersteller oder Importeure
     
  19. "(2) Diese Richtlinie findet keine Anwendung auf f) Munition;"
     
  20. Die entscheidende Frage ist doch, ob Pyrotechnische Gegenstände die aus einer Schreckschuss verschossen werden in der EU (nicht Deutschland) Munition (CIP) oder Pyrotechnische Gegenstände (P1) sind. Gilt letzteres, so ist jegliche 15mm Pyrotechnik ohne P1 in der gesamten EU illegal.
    Gemessen an den Neuzulassungen nach Inkrafttreten der Neuregelungen beim Thema Pyrotechnik scheinen mehrere NBs letzterer Auffassung zu sein.
     
  21. Ich verstehe nicht, was Ihr immer mit Vogelschreck etc. wollt ?
    Es ist verboten mit Schreckschußwaffen ausserhalb von Schießständen zum Vergnügungszwecken zu schießen bzw. zu Silvester Pyrotechnische Munition zu verschießen, ausser in einem geschlossenen Besitztum wo das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann !!
    Ihr dürft überhaupt keine Platzpatronen auf der Strasse, geschweige denn irgend welche Pyros auf den Straßen verknallen.
    Punkt und fertig ist die Sache :p !!! (Selbstverteidigung beim Führen mit KWS ausgenommen)
    Ob die Dinger nun zugelassen sind für jeden etc. ist völlig Latte, da dies nur jemanden freuen kann der einen riesen Besitz hat und da
    schießen kann.
    Da das wohl auf die wenigsten hier zutrifft......
     
  22. Wo ist das Problem?
    Der VS zerlegt sich doch komplett in der Luft.
    Welches Geschoss soll denn da noch außerhalb vom Grundstück landen?
    Zumal es sehr umstritten ist, ob es sich bei Pyromunition überhaupt um "Geschosse" handelt.
     
  23. #48 WeatherbyMagnum, 27. Dez. 2017
    Zuletzt bearbeitet: 27. Dez. 2017
    Mensches Kinder, versucht doch nicht immer alles zu zerreden oder einen anderen Namen zu geben !
    So steht das mit "Geschoß" im Gesetzestext. Und Pyro Knallpatronen sind der Bestimmung nach sowieso
    nicht für Vergnügungszwecke zu verschießen. Ob die zerplatzen und dann bei keinem Nachbarn oder was auch immer landen können ist Wurst.
    Ihr dürft nicht mal ne Platzpatrone zu Silvester auf einer öffendlichen Strasse verschießen.
    Ich weiß......es stört euch so dermaßen !!! Ihr wollt die Polenknaller und Vogelschreck......
    Ihr wollt den Kram so sehr, dass Ihr alles so lange zerredet, bis Ihr selber davon überzeugt seid, dass alles an Gesetze falsch verstanden wird und man sich das solange hinredet, bis das Gesetz paßt und man endlich mit seinem Gewissen vereinbar seinen Blitzknaller oder Vogelschreck verballern kann !!
    Das wird so leider nichts.....
     
  24. #49 Giga-Knall, 27. Dez. 2017
    Zuletzt bearbeitet: 27. Dez. 2017
    Wer ist ihr?
    Ich bestimmt nicht. Ich bin Sportschütze und mir ist meine Zuverlässigkeit wichtiger als ein paar "Polenknaller" die kein Mensch braucht.
    Ich frage nur nach, damit hier keine Missverständnisse entstehen, bzw. die Frage ist, wie ist der Gesetzestext genau zu verstehen.
    Hier gab es schon genug Missverständnisse im PM Bereich, denn der Gesetzestext ist eben nicht immer eindeutig.
     
  25. Was war denn Deine Frage ? Doch nicht das "Wo ist denn das Problem ?"
    So wie ich es geschrieben hatte, ist auch fast (nicht exakt der Wortlaut) der Gesetzestext.
    Da kannst Du mir die Frage doch nicht stellen: "Wo ist das Problem ?"
    Mußte den Gesetzgeber fragen, wo er ein Problem darin sieht.
    Übrigens bin ich schon im Schützenwesen aktiv, da warst Du noch nicht mal geplant gewesen und habe meine Waffen-und Sprengstoffrechtliche Erlaubnis, da warst Du ca. ein Jahr alt.
    Darum habe ich mich mit der Materie befasst, da ich einer der ersten war, der eine Waffenrechtliche Erlaubnis zum führen von SSW beantragt hatte.
    Damals, Ende 1970 Anfang 1980 dachte mein Vater auch, er könne Pyros auf der Strasse verschießen. Bis die Polizei Ihn an die Wand drückte
    und die Knarre abgenommen hat. Es war schon immer verboten, im öffendlichen Raum Pyrotechnik aus SSW aus Vergnügen abzuschießen !
     
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