Bestimmung Abbrennzeiten für Feuerwerk am 31.12 und 01.01

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Acid76, 5. November 2017.

  1. Meine Stadt schreibt heute folgendes:
    Einfach mal "mit ausschließlicher Knallwirkung" weg gelassen. Schon ändert sich der gesamte Sachverhalt erheblich.
    Einfach frech so was.
     
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  2. Stadt Leipzig
    Vom 31.12 ab 0:00 uhr bis 1.1. 24:00 Uhr
     
  3. Hi,

    ob das nur so eine Einschränkung ist kann ich nicht beurteilen - letztendlich kannst Du "Dauerfeuer" geben - auch morgens um 04:00 Uhr.

    Die Sicherheitsbestimmungen (Abstand zu reedeingedeckten Gebäuden) sind sinnvoll und korrekt.
    Daher könnte dies auch eine Stadtverordnung auf Basis eines Beschlusses sein.
    Im Prinzip einfach am Ortsschild zünden (ausserhalb) und schon bist Du aus dem Schneider....
     
  4. Rechtlich nicht zulässig, eine bewußte Irreführung der Bürger.
     
  5. #156 JanW, 27. Dezember 2017
    Zuletzt bearbeitet: 27. Dezember 2017
    Für Bremen ist es mal wieder das übliche. Allerdings schreibt auch der Weserkurier mal wieder totalen Bullshit
    https://www.weser-kurier.de/bremen_...us-und-am-roland-verboten-_arid,1683691.htmlv

    Allerdings würde das im umkehrschluss ja bedeuten, das man durchgehend Böllern darf ;)

    Die Senatspressestelle hat den Text aber jetzt so veröffentlich...
    Pressestelle des Senats - Feuerwerk zum Jahreswechsel - Silvester darf erst ab 18 Uhr geknallt werden
    Da steht allerdings nix mehr von ausschließlicher Knallwirkung?!

    Bei der gleichen Meldung von 2016 war dieser Absatz noch drin.
    Pressestelle des Senats - Feuerwerk zum Jahreswechsel: Raketen und Böller dürfen Silvester erst ab 18 Uhr gezündet werden
    Sehr merkwürdig
     
  6. Wo steht das genau, das dieser Absatz nicht doch weggelassen werden kann? Das würde mich doch sehr interessieren.
     
  7. demnach gilt die zeitliche Beschränkung für alle PtG nach F2
     
  8. Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall anordnen, daß pyrotechnische Gegenstände
    1.
    der Kategorie F2 in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, und
    2.
    der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten
    auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. Eine allgemeine Anordnung ist öffentlich bekanntzugeben.
     
  9. Gesetzestexte können nicht einfach nach Gutdünken gekürzt werden. Wo kämen wir denn da hin ?
     
  10. Das macht doch keinen Spaß mehr:(
     
  11. Das stimmt, nur manche Personen maßen sich das an.
     
  12. Totales Wirrwarr und eine Frechheit den Zusatz wegzulassen...

    Reicht das hier nicht als Ausdruck aus?

    § 24 1. SprengV - Einzelnorm

    Dort steht ja nochmals das diese zeitlichen Einschränkungen nur für ausschließlich Knallwirkung gilt

    Oder beziehen die sich hier auf den Einleitungssatz, der den Behörden Spielraum lässt?

    Ich verstehe es jedenfalls so das es generell gilt 31.12-01.01 und quasi nur Böller etc zeitlich einschränkbar sind
     
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  13. Bitte um genaue Angaben von Ort, Stadt und Altenheim.
    Würde vorschlagen das wir Genossen unverzüglich ne Mauer darum bauen.
    Wir haben da im Osten sehr viel Bauerfahrung.
    Klinker bring ich gerne mit. :cool:
     
  14. Also wieder nur von 18-01? Ist das denn so richtig? In diesem Jahr steht ja "alle Artikel der Kategorie F2" :(
    Darf Bremen, das Gesetz einfach "modifizieren"?
     
  15. Eigentlich nicht...
    Wenn es nicht passt kommt einfach zu den "Nachbarn" :p
     
  16. Nein, wo kämem wir denn da hin, wenn jede Hans und Franz Gemeinde plötzlich ihre eigenen Gestze machen dürfte.
     
  17. What to do?
    Hinschreiben? - Bringt womöglich nichts, ändern werden die bestimmt auch nichts dran?
    Also? Einfach §23 & §24 ausdrucken und dabei haben?
     
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  18. und keine Angst haben, wenn die Polizei kommt und etwas von Ordnungswidrigkeit usw. erzählt. Papiere vorlegen und notfalls die Namen der Beamten aufschreiben. Bundesrecht kann nämlich nicht einfach so geändert werden.
    Eventuelle käme auch eine Anzeige gegen die Verfasser des Schreibens in Frage. Ganz so blöd sind wir(ich) auch nicht.
     
  19. Im Grunde genommen ist das doch ****** egal.
    Aber einen Ausdruck dabei zu haben, ist nie verkehrt. Bin allerdings in all den Jahren noch nie kontrolliert worden in Bremen.
    Ich hab der Senatspressestelle ne Mail geschrieben. Die sind natürlich erst wieder am 2.Januar erreichbar. Ich würde sagen einfach ignorieren, und einfach machen.
     
  20. Alternativ könnte man ja auch mal die Polizei Bremen befragen, ob die sich an das Bundesrecht halten, oder an das, was die Senatspressestelle ausgibt?
     
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  21. Die Polizei wird genug andere Sachen zu tun haben zu Silvester. Die werden sich darum wahrscheinlich einen Ei drauf pellen. Außerdem willst du doch sicherlich keine schlafenden Hunde wecken.
     
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  22. Hinstellen Anzünden Fertig
     
  23. Wen sollte ich denn damit wecken, wenn ich nachfrage, warum die Senatspressestelle etwas veröffentlicht, was die augenscheinlich gar nicht dürfen und ob die Polizei nach eben diesem § tätig wird.
    Dann hätte man zugleich eine Bestätigung.
     
  24. Wenn du glaubst, das du bei der Polizei etwas erreichst? Ich bin der Meinung, das selbst die Polizisten nicht immer zu 100% wissen was eigentlich nun Sache ist.
     
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