Bestimmung Abbrennzeiten für Feuerwerk am 31.12 und 01.01

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Acid76, 5. November 2017.

  1. Fragen kostet ja bekanntlich nichts.
    Habe nun was via Facebook an Rathaus Bremen (haben das im letzten Jahr ans Gewerbeaufsichtsamt weitergeleitet bzw mir eine Antwort besorgt) und an die Polizei Bremen gesendet.
    Mal schauen was als Antwort kommt.
     
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  2. Also wie darf ich das verstehen?
    24:00Uhr gibt es gar nicht. Aber eigentlich ist zu erkennen, dass da unsere Gemeinde auf 24h eingeschränkt hat.
    Was meint Ihr einfach ignorieren?
    [​IMG]
     
  3. Haben sich die Zeiten für Hamburg geändert? Auf Hamburg.de steht 31.12 18 Uhr (das war schon immer so) aber nur bis 01.01 01:00 Uhr :eek: Gerade mal 6 Stunden. Das war sonst länger dachte ich.. Hält sich ja sowieso niemand dran. Ausser Leute wie ich :rolleyes:

    Für ein sicheres und schönes Silvester!
     
  4. Sieht für mich eher nach 48H freie Fahrt aus.
    31.12.17 00:00
    Bis
    01.01.18 23:59
     
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  5. Die Frage ist doch, ob sie überhaupt jegliches Feuerwerk der Kategorie 2 beschränken dürfen?
    In § 23 1. SprengV - Einzelnorm & § 24 1. SprengV - Einzelnorm steht ja, dass Feuerwerk mit ausschließlicher Knallwirkung zeitlich beschränkt werden darf.
     
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  6. Dann hätten Sie es ja nicht veröffentlichen müssen. :D
     
  7. Das ist ein Pressetext der Hamburger Feuerwehr. Nach einer amtlichen Bekanntmachung habe ich auf der Seite vergeblich gesucht.

    Aber vielleicht nochmal für alle: Ich kenne kaum einen anderen Bereich, bei dem die formalen rechtlichen Regeln so wenig Relevanz haben. Wenn ich in der Neujahrsnacht um 2 Uhr auf der Straße stehe und bin der einzige, der noch Feuerwerk macht, während es im Rest des Ortes totenstill ist, dann hätte ich bei jedem gezündeten Artikel ein mulmiges Gefühl im Magen, erst recht, wenn sich wohlmöglich auch noch Leute beschweren. Da nützt es mir dann auch relativ wenig, wenn ich das Recht auf meiner Seite habe. Wenn dagegen um 4 Uhr überall um mich rum noch der Bär steppt, ohne das irgendwer auch nur mit der Wimper zuckt (hier in Hamburg je nach Stadtteil alles andere als ungewöhnlich), dann können die im Radio oder in irgendwelchen Pressetexten auch 100 Mal (übrigens ohne Rechtsgrundlage, der Passus "ausschließliche Knallwirkung" kann nicht einfach ignoriert werden) die berühmte 18-1 Uhr Regel verkünden.... es ändert rein garnichts.
     
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  8. Heute kam vom Moderator des SWR3 Radiosenders auch dieser Wortlaut : " Bitte Silvesterknaller erst/nur am 31.12 um 00:00 Uhr
    und nicht davor und danach zünden"...:eek:

    Hab dem dann ne Nachricht per WhatsApp geschickt,daß ohne Einschränkung vom Ordnungsamt/Stadt am 31.12. Ganztags und am 01.01.
    bis 22 Uhr Feuerwerk abgebrannt werden darf.
    Natürlich ohne Reaktion und Richtigstellung im Radio.:rolleyes:
     
  9. Bis 1 Uhr war auch schon immer......7 Stunden ;)
     
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  10. Ignoranz in höchsten Tönen, das sind die Aufhetzer die falsches verbreiten. Null Ahnung und einfach mal dumm geschwätzt.
     
  11. Bewußte Falschmeldung!
     
  12. Ich weiß eigentlich gar nicht so genau, warum ich mir über diese Zeiten überhaupt Gedanken gemacht habe. Zu Silvester kümmert es schlicht keinen, wenn man schon um 14:00 anfängt.
     
  13. So, letztes Jahr gab es ja den Wisch hier:



    Wenn ich das hier aber richtig deute, wird auch dieses Jahr da nichts mehr kommen?

    Veröffentlichungsbeiträge - Berlin.de

    Was gilt denn nun? Ich mein gut, ob das jetzt in einem Amtserlass steht oder nicht, wenn ich am 31. schon morgens anfang werden sich dennoch Leute aufregen... auch wenns nur Leuchtfeuerwerk wäre. :rolleyes:
     
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  14. Ist keine Falschmeldung, sondern in Hamburg tatsächlich so. Jede Stadt, Kommune, Gemeinde regelt das anders und auch ziemlich unterschiedlich. Die einen beschränken das auf die Uhrzeiten, die anderen nennen sogar noch welche Feuerwerkskörper in der der besagten Zeit abgebrannt werden dürfen, bzw. welche auch 24 Stunden z.B. erlaubt sind.
     
  15. Zeitliche Einschränkungen gelten nur für reines Knallfeuerwerk.
     
  16. Falsch...gibt auch generelle Verbote....siehe Lüneburg
     
  17. Hamburg? Hab ich auch schon was zu geschrieben;

    Bestimmung - Ab wann in HH- Bezirk HH-Nord knallen

    Und wie man sieht, ist das Feuerwerk mit ausschließlicher Knallwirkung hier leider beschränkt.
     
  18. Generelle Verbote(§ 23 , § 24) bestimmt, es geht aber um zeitliche Einschränkungen.
     
  19. Ok dann bin ich bei dir, wegen der Feuerwerkskörper mit ausschliesslicher Knallwirkung :)
     
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  20. Wie nicht anders zu erwarten, Beratungsresitent und eingebildet. Typisch Presse, Funk und Fernsehen.
     
  21. Sorry Leute, hab es falsch gelesen
    @Fireblader hat es richtig geschrieben
     
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  22. Kam eigentlich irgendwann mal was zurück an dich? Ich bin am überlegen eine E-Mail zu schicken und zu fragen wie es sich denn nun hat mit der Einschränkung der ausschließlichen Knallwirkung. Aber vermutlich kommt da nix. Letztes Jahr kam auch nix.
     
  23. von 18 bis 1 Uhr denke ich wie immer
     
  24. Achso kann man in den Amtlichen Bekanntmachungen jedes jahr kurz nach Weihnachten lesen.
     
  25. Ich würde da keine Mail hin schicken. Wenn es keinen öffentlichen Aushang oder Bekanntgabe auf der offiziellen Website gibt, gibt's auch keine Einschränkungen.
     
    JonnyThunderkong gefällt das.
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