Bestimmung Ausnahmegenehmigung Für F2 Bestellung?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von H3ISENB3RG, 17. Januar 2018.

  1. Hallo,

    ist es eigentlich möglich, eine Ausnahmegenehmigung nur für eine Bestellung von F2 Artikeln zu bekommen, Ohne das man vor hat dieses für ein selbst angezeigtes Feuerwerk zu verwenden?

    Die Frage ist mir in den Sinn gekommen, da ich mit dem Gedanken spiele, dieses Jahr erstmals beim Graal-Müritz Resteschießen dabei zu sein. Da ich aber gar nicht so viele Reste über habe, wäre es eben praktisch wenn man dafür extra noch mal was bestellen könnte um es dann eben dort zu verballern.
    Ich freue mich auf eure Antworten und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Grüße,
    Stephan
     
  2. Ausnahmegenehmigung erfordert IMMER einen entsprechenden Anlass.

    Vielleicht findest du ja einen Mitarbeiter der zuständigen Behörde, der da ein Auge zudrückt, aber Regelkonform wäre es nicht.
     
  3. Der Anlass wäre ja in diesem Fall das Abbrennen von den Bestellten Artikeln in Graal-Müritz wo für diesen Tag ja allgemein eine Ausnahmegenehmigung vorliegt, nur das diese eben nicht von mir persönlich beantragt wurde. (Keine Ahnung wer da die Zuständigkeit hat)
     
  4. Die Behörden sehen das wohl nicht als Anlass.
    Finde heraus, woher die bestehende Ausnahmegenehmigung kommt und melde dich bei der Behörde. Ich denke die können dir am ehesten weiterhelfen, indem sie die Genehmigung auf dich ausweiten oder sowas. Eine eigene Genehmigung wirst du vermutlich eher nicht bekommen.
     
  5. Ok alles ich denke dann hab ich jetzt einen Anhaltspunkt.
    Vielen Dank für deine Hilfe.
     
  6. Was ich mich Frage, was "passiert" wenn man quasi eine Genehmigung bekommen hat, das Feuerwerk schon geliefert bekam aber dann der Anlass doch nicht aus irgendwelchen Gründen stattfindet.
    Muss man quasi dann der Behörde mitteilen dass es nicht stattfinden wird?

    Ich komme darauf weil ich schon öfters gelesen habe dass sich Leute gern unterm Jahr Feuerwerk kaufen würden um sich dann den Stress an Silvester nicht antun wollen wie z.b. volle Läden, ausverkaufte Artikel oder eventuelle Lieferverzögerungen bei Onlinebestellungen.
    Ich selbst halte es zwar für Unsinn sich so einen Aufwand anzutun und Gebühren zu zahlen nur um Vorrat zu Bunkern aber einfach würde dennoch gern mal Eure Meinung dazu lesen.
     
  7. Zumindest kann ich Dir sagen, dass das nicht sooo ungewöhnlich ist, dass Nunmern aus diversen Gründen doch noch abgesagt werden müssen.
    Und bei Privatpersonen mit AG hab ich sowohl schon erlebt, dass die Ware zurückgegeben wurde (Kulanz) und auch für Silvester behalten wurde (der Kunde kannte sich aus).
    In beiden Fällen habe ich das entsprechende OA und die BR informiert, dass das Feuerwerk nicht stattfinden wird. Und zwar weil ich weiß, dass man dort Statistik über die Feierwerke führt und man muss die Anzahl ja nicht fälschlicherweise hochtreiben.
     
    PyroRick81 gefällt das.
  8. Rein interesse halber. Muss man, wenn man eine Ausnahemgenehmigung beantragt, den Grund dafür eigentlich nachweisen? Also z.B. beim 50. Geburtstag den Beweis erbringen, das derjenige diesen auch wirklich begeht?
     
  9. Das ist unterschiedlich. Aber die meisten Behörden in NRW verlangen vom Antragsteller einen Verwendungsnachweis.
     
  10. Der Sinn eines "Resteschießens" (zusammengesetzt aus: Reste + schießen) liegt darin, Reste zu verschießen! Wie können Reste Reste sein, wenn man sie gerade erst eingekauft hat?
     
    Jack-Beauregard gefällt das.
  11. Danke erstmal @T.o.1

    Zum Resteschießen : Stimmt, zum Resteschießen macht es keinen Sinn sich etwas zu kaufen, jedenfalls von Amtswegen her.... könnte man höchstens spaßig argumentieren man möchte die Reste des Händlers entsorgen :D natürlich nicht ernst gemein :p
     
  12. Alternativ könnte man die Feuerwerkskörper auch verleihen. Der Wert des PTG´s wird dabei als Pfand einbehalten, und bei einem Defekt oder Zerstörung wird das Pfand einbehalten. Jawoll. So wird es gewiss sein.
     
    Lexxx und PyroRick81 gefällt das.
  13. Wenn du am genehmigten Tag das Feuerwerk trotzdem schießt und jemand von den Behörden dazukommt und sieht, dass da kein Anlass gegeben ist, dann bekommst du vermutlich ein Problem.

    Ich würde es auch einfach melden, dass der Anlass ausfällt. Falls der Anlass verschoben wird und später doch noch stattfindet hat man denke ich deutlich bessere Karten, dann die Genehmigung wieder zu bekommen.
     
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