Batterien & Rohre Rücknahme von bzw. Umgang mit beschädigten Batterien durch Onlineshops

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von PyroMirko, 27. Jan. 2018.

  1. Hallo zusammen,

    ich hab jetzt einfach mal ein neues Thema erstellt, weil ich kein wirklich passendes gefunden habe. Folgendes ist mir zu Silvester passiert:

    Ein Onlineshop lieferte mir eine beschädigte Batterie. Sie befand sich in der Mitte eines völlig unbeschädigten Kartons mit reichlich Verpackungsmaterial drumherum. Eine Beschädigung durch den Transport kann also praktisch ausgeschlossen werden. Die Batterie hat eine sechseckige Bauweise, und an 2 gegenüberliegenden Seiten sind jeweils alle 3 Rohre der Seite ca. auf halber Höhe stark eingedrückt. Man kann auch recht gut erfühlen, dass definitiv die Rohre selbst mit eingedrückt wurden. Irgendwo auf dem Transport von China nach D oder im Lager des Shops wurde die Batterie also offenbar stark eingequetscht und leider trotzdem an mich versendet.

    Ich habe also sofort am 28.12. Fotos der Batterie gemacht, auf der die Beschädigungen gut zu sehen sind und eine Mail an den Shop geschickt:

    Am 25.01. habe ich dann schon *hust* Antwort vom Shop erhalten, und zwar diese:

    Dazu hätte ich sowohl einige Fragen an die Community und würde auch gerne grundsätzlich mal diskutieren, wie das denn so aussieht mit der Verantwortung von Onlineshops, wenn wirklich beschädigte Ware verschickt wird.

    Zum konkreten Fall:
    • Sehe ich das falsch, oder werde ich hier aufgefordert, gegen das Sprengstoffgesetz zu verstoßen? Ich meine, theoretisch zählt doch bereits das entfernen der roten Folie bzw. des entsprechenden Papiers als Verändern des PtGs, somit das vollständige Entfernen des Umpapiers erst Recht, oder?
    • Selbst wenn sich dabei herausstellen würde, dass die Rohre nicht beschädigt sind (wird nicht so sein, man kann ja bereits fühlen, dass diese deutlich eingedellt sind), wie wäre das dann mit dem Zünden? Dann würden ja sämtliche Warnhinweise und vor allem die Zulassung auf dem PtG fehlen? Das kann ganz schön heikel werden, wenn man dann doch mal überprüft wird.

    Und allgemein zum Thema:

    • Wie sollte man richtig mit derart beschädigten Batterien verfahren? Normalerweise müsste man diese ja Wässern und dann? Reste der Batterie und das Wasser bei einem entsprechend zertifizierten Fachbetrieb entsorgen? Wer müsste die Kosten dafür tragen?
    • Was würdet Ihr selber in so einem Fall tun? Versuchen die Rohre mit einem Rundholz wieder "auszudellen" und auf dem Feld zünden?

    Ich gebe schon zu, dass ich mich ein wenig über das Verhalten des Shops geärgert habe. Mindestens ein "Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten, Sie erhalten eine Gutschrift und folgendes sollten sie mit dem PtG tun" wäre hier meines Erachtens das mindeste, was man tun könnte. Da ich aber allgemein so ein bisschen das Gefühl habe, dass sich viele Shops das ganz schön einfach machen, würde ich an dieser Stelle eben ganz gerne etwas darüber schreiben. Hier im Forum sind alle ziemlich an der Materie interessiert und wissen sich ggf. zu helfen. Aber ich denke mal, wenn der unbedarfte Otto-Normal-Zündler vielleicht das erste Mal in einem Onlineshop bestellt und dann sowas erlebt, steht er ganz schön dumm da. Ich finde, die Shops müssten da mehr Verantwortung übernehmen, PtG sind nunmal keine Schuhe und Bücher, die man im Zweifelsfall mal fix zurück schicken kann.

    Ich freue mich über Eure Kommentare und Meinungen zu meinem Fall und zum Thema als solches. Ach ja, und da es mir hier nicht um das Bloßstellen eines bestimmten Shops geht, behalte ich den Namen für mich, Nachfragen sind zwecklos ;):p
     
  2. das papier oben drauf entfernen geht klar, viele machen das schon zur Müllvermeidung. Dann kann man von oben in die Rohre schauen.
     
  3. Nicht falsch verstehen aber nur, weil es alle so machen heißt es ja nicht das es richtig bzw. Erlaubt ist.
    Mich interessiert das nämlich auch darf man das Papier ab machen ja oder nein? Oder ist das eine Grauzone?
     
  4. Ich hab so spontan leider nicht den Gesetzestext gefunden. Ich interpretiere Verändern eines PTG so, dass man ihn Funktional verändert. Eine solche Änderung liegt vor, wenn er sich beim Gebrauch anders verhält, als vorgesehen (früher zündet, höher schießt, lauter knallt etc.).
    Möglicherweise liegt eine solche Änderung auch vor, wenn die Gebrauchsanweisung nicht mehr lesbar ist (weil abgerissen z.B.). Imho ist die Gebrauchsanweisung aber für den Verkauf nötig. Der Verbraucher hat sie ja bereits gelesen. Die Gebrauchsanweisung deines Handys musst du ja auch nicht am Handy lassen, damit es sicher benutzbar ist.

    Das Entfernen der Schutzfolie ist aus meiner Sicht keine relevante Veränderung. Gewähr gibt's da aber keine.

    Was den TE angeht: Wenn ich ein Produkt kaufe und das vom äußeren Erscheinungsbild beschädigt ist, dann ist mir der Verkäufer Gewährleistung schuldig. Da muss ich keine Folie abreißen.

    Stellt euch vor das Handy kommt mit nem beschädigten Gehäuse und der Händler sagt: "schrauben Sie mal auf, die Platine ist ja vielleicht noch heile."

    Wer Feuerwerk kauft, der kauft nicht nur den Effekt, sondern das ganze Ding und das hat frei von Sachmängeln zu sein.
     
  5. Wegen einem eingedellten Rohr liegt doch noch kein Sachmangel vor?! Du kaufst ja einen Pyrotechnischen Gegenstand welcher am Himmel explodieren soll und keine Feuerwerksbatterie welche "Schön" aussehen soll.

    "Eine Sache ist danach frei von Sachmängeln, wenn sie – im Kaufvertragsrecht bei Gefahrenübergang – die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart ist, greifen in der Regel die in § 434 BGB genannten Arten von Sachmängeln."

    Ein 5-Türer welcher nur 3 Türen hat, ein Staubsauger der nicht saugt oder eine Cakebox welche nicht schießt oder nur einen Schuss von sich gibt. Das sind in meinen Augen ganz klare Sachmängel.

    Wenn du dich nicht an die Folie traust, zünde die Batterie an, funktioniert sie ist alles in Ordnung, funktioniert sie nicht reklamierst du.

    Gruß
     
  6. Hatte ich auch schon, aber ich bin da nicht so kleinlich. Sowas passiert halt.
    Hab einfach oben die Folie abgemacht und mit was passendem (z.B. Rundholz, Besenstiel, o.ä.) das Rohr wieder rundgemacht,
    manchmal auch die Bombetten wieder ganz nach unten gedrückt. Die müssen auch nicht exakt kreisrund sein, hatte fast immer eine Batt dabei, wo ein Rohr leicht deformiert war, der Funktion tat es bisher keinen Abbruch.

    Alle Angaben hierzu sind ohne Gewähr und das nachmachen erfolgt auf eigene Gefahr !
    Das ist keine Anleitung, sondern nur eine Beschreibung wie ICH so einen Fall händle.
     
  7. Defekte Verpackung ist ein Sachmangel.
     
  8. Du kaufst ein Auto, damit es fährt und nicht damit es schön aussieht. Wäre dein Auspuff beim Kauf verdellt, dann wäre das für dich kein Sachmangel? Motor funktioniert ja immerhin einwandfrei.

    § 434 BGB - Einzelnorm
    Man lese (1) Satz 2:
    Mir wäre nicht bekannt, dass ich beim Kauf eines PTG einen besonderen Vertrag mit einer vereinbarten Beschaffenheit schließe. Ich kaufe einfach nur ein Endprodukt, es liegt kein Werkvertrag vor.
    Somit fällt schonmal die vereinbarte Beschaffenheit weg und es kommen Sätze 1 und 2 in Betracht.
    Satz 1 bezieht sich wieder auf den Vertrag und die darin zugesagte Verwendung. Diesen Vertrag gibt es aber beim kaufenden Endkunden gar nicht. Imho kommt das nur bei Werkverträgen zur Anwendung.
    Somit muss Satz 2 gelten und der sagt ganz klar "Beschaffenheit, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist".

    Zerdellte Rohre sind nicht die übliche Beschaffenheit von Feuerwerksbatterien. Das ist aus meiner Sicht definitiv ein Sachmangel.

    Wer da anderer Meinung ist, darf mir gerne darlegen, wie sich das anders schlüssig auf die vorliegenden Gesetzestexte anweden lässt.
     
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  9. Oh Leute, man kann auch wegen allem ein Fass aufmachen. Entbeule das Rohr mit einem Holzstab etwas und erfreue dich am Effekt und alles ist gut:)...
     
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  10. Natürlich sollte man prüfen inwiefern die Füllung beschädigt ist. Wenn das Rohr oben eingedrückt ist, könnte man das wirklich einfach mit nem Holzstück ausbeulen. Sollte die Beschädigung auf Höhe der Füllung sein, lieber zurück schicken oder entsorgen. Im Zweifel einen Feuerwerker aus der Region fragen ob die noch gut ist.
     
  11. Also bevor ich mir so ne Platte wegen ner Batterie mache, hab ich wirklich schneller die Folie oben abgemacht (die hat ja nur eine Schutzfunktion damit nichts ins Rohr fällt oder Feuchtigkeit ran kommt, ändert aber rein gar nichts an der Funktion) und dann ein Foto gemacht, oder die Rohre eben ausgebeult (wenn Ladung nicht zerdrückt).
    Hatte schon eingerissene Rohre, sollte die Batterie dann einweichen und entsorgen und hab ne Gutschrift erhalten.
    Ich mein, soll der Shop jetzt einfach glauben was jemand schreibt, oder noch jemanden schicken der die Batterie abholt??
    Sie haben dich nur um ein Foto ohne Folie gebeten, keine große Sache...
     
  12. Ohne jetzt auf diesen Fall speziell einzugehen, würde ich als Kunde, ohne die ganze Welt darüber zu informieren, die beschädigte Stelle freilegen und dann entscheiden, ob die "ihm zugesichere Eigenschaft" sichergestellt ist.
    Simpel ausgedrückt, schiesst das Ding noch (dann selbst, wie stedi schreibt, mit einem Holzstab ausbeulen),
    oder fliegt mir das Teil um die Ohren (dann würde ich für mich 2-3 Fotos machen und ganz locker und freundlich Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen) Und ich kann mir gut vorstellen, dass dieser sich dann auch kulanzbereit zeigt.
     
  13. Man muss bedenken, dass wir Endkunden sind und hier mit gefährlichen Gegenständen umgehen.

    Wenn ein solcher Gegenstand äußerlich Beschädigungen aufweißt, dann werde ich den definitiv nicht verwenden (auch nix ausbeulen). Das kann ein Pyrotechniker gerne machen, der kennt sich ja damit aus, aber ich als Endkunde ohne Fachkenntnis mache das nicht.

    Das ist genau das gleiche, wie wenn ein Elektroartikel beschädigt ist. Als jemand mit Ahnung von Elektronik schraub ich je nach dem mal auf und schau rein und behebe das Problem. Wenn ich aber keine Ahnung habe, dann lasse ich da die Finger weg und reklamiere.
     
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  14. Danke Euch erstmal für Eure Posts, so langsam kommt hier doch ne interessante Diskussion in Gang. Prinzipiell bin ich auch eher bei TelosNox, als Endkunde sollte man eigentlich eher nicht an "gefährlichen Gegenständen" rumdoktern.

    Was meinen Fall angeht: Das Ding ist eingelagert und ich komme gerade nicht ohne weiteres dran. Ich werde, sobald ich wieder an die Batterie komme, das obere Papier entfernen und mir den Spaß mal anschauen. Eventuell entscheide ich mich dann doch fürs Ausbeulen, mal schauen.
     
  15. Aus Verbrauchersicht ist es ja richtig, was Ihr schreibt.
    Aber es geht doch hier "nur" um eine Cake und nicht um eine Flugabwehrrakete ;).
    Dazu kommt, dass ich Euch als Forianer auch ein bischen "Kenne" zutraue.
    Und wenn man sich bei einer Frage (oder einem Problem), nicht sicher ist, ob er das hier einfach so posten kann.......es gibt soviele Pyros hier, die man per PN anschreiben und um Rat fragen kann.
     
  16. Mir geht's nicht darum, den Spießer zu machen. Natürlich sind hier haufenweise Endkunden, die auch beschädigtes Feuerwerk einfach zünden. Bei Raketen ohne Kappe macht man sich auch nicht in die Hose.

    Mir geht's an der Stelle mehr um die rechtliche Grundlage. Man muss ja immer von einem Laien als Verbraucher ausgehen. Demnach kann ein Verkäufer nicht erwarten, dass man "Reparaturarbeiten" durchführt.
     
  17. Man geht in ein Fachgeschäft, lässt sich beraten und das Zeug erklären. Dabei wird zwangsläufig auf äußerliche Beschädigungen etc. geschaut, (ich hab DAS fast 40 Jahre so gemacht) und dann kann man die Ware mit gutem Gewissen dem Kunden verkaufen.
    Kommt der dann nach Silvester mit Beanstandungen zurück, was wiederum bei einem Fachgeschäft gut möglich ist, wird ein Fachverkäufer schnell feststellen können, dass da wahrscheinlich ein "Bedienungsfehler" vorliegt. Selbst wenn da was feucht geworden sein sollte, sieht man das auch noch nach Tagen. Beim etwaigen Stehenbleiben einer Batt, sofern sie äußerlich O. K. scheint, wird man als guter Geschäftsmann das entweder 1:1 austauschen, eine Gutschrift überreichen oder das Geld zurückgeben.
     
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