Bestimmung Gewerbeschein

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von progres99, 19. Feb. 2018.

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  1. Und zwar ist es wie folgt; einer meiner beszen Freunde hat mich gefragt wie es mit Feuerwerk unterm Jahr aussieht, nicht das zünden sondern das Geliefert bekommen. Er wollte wissen ob sein Gewerbeschein (Tischler) dafür ausreicht um Feuerwerk unterm Jahr geliefert zu bekommen oder ob er auch einen §27er braucht. es Handelt sich in der Bestellung um einen Funkeschinken und 2 Batts. Die Böller sind ja bekanntlich P1 und die Batts wäre F2. Es geht halt vornämlich um die Böller und mit des 2 Batts kommt er genau auf den Mindestbestellwert.

    Nun hat er nach eigener Recherche gefragt ob ich ihm weiterhelfen kann und da ich auch nicht weiter weiß frag ich hier einfach nach.

    Bitte steinigt mich deswegen nicht und bitte fragt nicht warum er nicht einfach 2 Schinken bestellt, will er einfach nicht.

    Ich hoffe ihr könnt weiterhelfen!

    Beste Grüße
     
  2. Eigentlich ist das Kaufen mit Gewerbeschein nur für Händler zulässig
     
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  3. Meines erachtens ist der Gewerbeschein ausreichend. Es wird halt nur zwischen Gewerbe und nicht unterschieden. Ob das jetzt ein Baumarkt, ein Schuhladen, ein Metzger oder Tischler ist spielt erstmal keine Rolle.
    Aber weitere rechtliche Belange bedürfen weiter Betrachtungen ;)
     
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  4. Hi,

    der Gewerbeschein IST ausreichend.
    Jeder, der einen vorweisen kann darf unterm Jahr F2-Artikel käuflich erwerben.
    Ob er dann irgendwann Probleme mit dem Finanzamt bekommt kann ich nicht beurteilen, aber ein Gewerbeschein reicht komplett aus.

    Der 27er "ersetzt" sozusagen den Gewerbeschein -es ist ja eine reine NICHT-gewerbliche Angelegenheit, aber es befähigt Dich - wie ein 7er auch die entsprechenden Materialien unterm Jahr zu erwerben.

    Das ist aber dann schon sehr fachspezifisch.

    Einfach ausgedrückt (sofern das mit dem 7er/27er interessant ist):
    7er = Unternehmen welches ein Feuerwerk abbrennen lassen darf (gegen Gewinnabsicht)
    20er = Befähigter, der für einen 7er ein Feuerwerk abbrennen darf
    27er = nichtgewerbliche Kombination aus 7er (darf handeln und einkaufen (letzteres für 27er relevant!)) und 20er (Befähigter)

    Aber das ist natürlich für den reinen Einkauf von F2 unterm Jahr nicht notwendig. JEDES Gewerbe ist möglich
     
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  5. Wenn mich nicht alles täuscht, war es nicht so, dass nur Gewerbetreibende mit der Eintragung "Handel von Pyrotechnik" oder sowas in der Art, drin stehen muss!?
     
  6. Nein! Ich habe schon mehrfach Feuerwerk unterm Jahr mit einem Gewerbeschein, der nicht im geringsten was mit Feuerwerk zu tun hat, bekommen.
     
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  7. Okay danke für die Antworten
     
  8. Mir ist noch nicht ganz klar, ob man das Zeug mit Gewerbeschein nur zum weiterverkaufen kaufen darf oder auch für das
    Selbstverwenden verwenden darf.

    Bitte, wie ist das denn ?
     
  9. In einem Shop steht das ausdrücklich so geschrieben. Frag mich aber nicht welcher das jetzt war...

    Aber so wie sich die ganzen YouTuber unterm Jahr Feuerwerk liefern lassen können ist das in der Regel egal was für ein Gewerbe es ist.

    Trotzdem: Ich nehme schon an, dass es eigentlich so angedacht wäre, dass Gewerbetreibende sich Feuerwerk zum weiterverkauf besorgen können und nicht um sich (oder den Kindern/Enkeln/Bekannten/Partner/whatever) das Zeug vorher liefern zu lassen, damit man nicht bis zum 28. warten muss... (Ob man jetzt Unboxings dreht oder nicht...)
    Aber kann mir ja egal sein...
     
  10. Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, kann man früher bzw das ganze Jahr kaufen!
    ( Siehe Metro usw. )
    Das ist dann erst mal zum weiter verkaufen angedacht.
    Wen dann aber der Gewerbetreibende sein F2 an Silvester zündet, ( 31.+01.)
    wird es wohl keiner prüfen, wann gekauft.
    Unboxing ist dann ja auch nicht verboten.
    Mir aber egal, wir können ja auch das ganze Jahr bestellen.
    Bekommen die Ware dann aber erst am 28. oder 29.
    Und wer vorher Böllern mag, hat noch Reste vom Vorjahr.
    Wenn auch nicht erlaubt.
    P1, Schein, Sondergenehmigung lasse ich mal außen vor.
    Gruß
     
  11. Bei Metro kann sich auch jeder Gewerbetreibende schon Wochen vorher Feuerwerk kaufen . Ob das nun ein Gastronom , Dachdecker , Bäcker etc. ist .
     
  12. Einkaufen darst du das "erstmal" nur für den Weiterverkauf. Ein Überlassen ist nur an den letzten drei Verkaufstagen gestattet. Du darfst die Sachen natürlich auch verwenden aber nur, wie alle anderen auch, am 31.12 und 01.01. Eine Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen von Feuerwerk besitzt der Händler natürlich nicht. Auf jeden Fall muss der Verkauf vorher bei der BezReg angemeldet werden. Manche Händler wollen diese Anzeige sehen, manche nicht. Im Gewerbeschein muss nicht "Handel mit Pyrotechnik" stehen. Das wird erst bei PTG ab F3 verlangt. Für den Handel mit F3 und F4 muss dann auch zwingend ein §7er und §20er vorhanden sein.
     
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  13. Dank dir.

    Du meintest jetzt wirklich "Verkauf" und nich "kauf"?
     
  14. Die Frage bezieht sich auf die Anzeige bei der BezReg?
    Puh.... Keine Ahnung. Darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. War für mich nie relevant.
     

    Anhänge:

  15. Wow, wo habt ihr den denn hervorgekrammt?:confused: Frage hat sich schon vor Monaten erledigt;).

    Naja, weitermachen:D

    Beste Grüße
     
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  16. Wieso sollte der 7er denn einen 20er brauchen, solange der 7er die Fachkunde hat braucht er niemanden zusätzlich und auch keinen Befähigungschein.
     
  17. Das Stimmt so :) Es müssen halt beide Scheine vorhanden sein. Ob in einer oder zwei Personen ist egal. Die Fachkunde wird doch mit dem 20er nachgewiesen. Oder reich tasächlich die Urkunde vom Lehrgang?
     
  18. Das stimmt so eben nicht.
    Der 7er braucht keinen 20er wenn er selber tätig wird für sich. Der 7er ist verantworliche Person nach § 19 Abs 1 Nr 1. SprengG, einen Befähigungsschein brauchen aber nur verantworliche Personen nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 und 4 Buchstabe a.

    Die Fachkunde wird nicht durch den 20er nachgewiesen sondern durch das Lehrgangszeugnis, steht so ziemlich genau in §9.
     
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  19. Genau so. Und die Behörde trägt dann einen Passus auf die §7er Erlaubnis ein wie
    "die Fachkunde zum Abbrennen von Feuerwerken ist durch Zeugnis zu belegen" oder
    "in einem Zeitraum von 5 Jahren ist an einen entsprechendem Fachkundelehrgang teilzunehmen"
    etc.
     
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