Hallo, auf die Gefahr hin, mich furchtbar zu blamieren: wo finde ich klare Angaben zu Lagervorschriften, Verträglichkeitsgruppen usw. Was sagen also z.B die 1.4S aus, was fällt genau darunter und wie unterscheidet sie sich von 1.4G? Ich suche mir echt einen Wolf nach einer entsprechenden, klaren Aussage, z.B. Tabelle o.ä. Suchergebnisse hier oder bei Go....e liefern eine verwirrende Anzahl von Themen und Vorschlägen. Habe auch hier schon 'rumgesucht, aber nicht gefunden, wo's dargestellt sein könnte. Wäre für einen Tipp oder verlässliche Aussage vom Fachmann sehr dankbar. Es geht mir konkret um die korrekte Kennzeichnung der privaten Bestände bzw. Behältnisse. Hatte jüngst auch irgendwo eine Diskussion über die Verwendung von ehemaligen Mun.-Kisten aus Metall gesehen, da ging's u.a. auch um eine äußerliche Kennzeichnung. Vielen Dank im Voraus!
Hier würde ich mich gerne einklinken und eine Frage an die Profis stellen ... Es werden ja Metallkäfige für 1.3G Batterien benutzt, um sie in 1.4G zu klassifizieren. Wie verhält sich das mit anderen Feuerwerkskörpern? Angenommen ich habe eine VE Römische Lichter die im original Versandkarton 1.4G ist und ich entnehme die Rölis, um sie in Munitionskisten der Bundeswehr aufzubewahren. Diese Metallkisten haben teilweise 1.1 oder 1.2 Klassifizierungen. (je nach ursprünglichen Inhalt) Ändern sich, durch die jetzt sicherere Verwahrung der Rölis, die 1.4G vom Karton nun eventuell auf 1.4S in der Metallkiste (Stoff oder Gegenstand, der so verpackt oder gestaltet ist, dass jede durch nicht beabsichtigte Reaktion auftretende Wirkung auf das Versandstück beschränkt bleibt) Der Hintergrund der Frage ist die max. NEM Aufbewahrungsmenge, welche bei 1.4S glaub höher ausfällt als bei 1.4G. Gruß Andy Munitionskisten Gr.6 erstellt von Jack-Beauregard, 27. März 2018 um 14:40 Uhr
Hm komisch ... dieses Album war vor kurzem gelöscht und wurde wieder hergestellt ... wo kann ich einstellen, daß ein Album von anderen Usern eingesehen werden kann? @Pyro
Ich bin mir nicht sicher, aber die Munitionskisten haben zwar die selbe Prüfnummer, sind jedoch UN und nicht CE geprüft. In der Vorgabe der Gefahrgutaufbewahrung steht glaube ich nur CE. Hat jemand einen Beleg/Verweis wo die zugelassenen Prüfstellen aufgeführt sind? Mir ist so, also wäre UN nicht für zivile Zwecke bestimmt.
Die UN-Nummern identifizieren generell Gefahrgut, siehe z.B. Liste der UN-Nummern – Wikipedia. Da die Munitionskisten nicht für Feuerwerkskörper (UN 0333 bis 0337) zugelassen sind, taugen sie rein rechtlich nicht einmal als Verpackung für Aufbewahrung oder Verbringen. Und an der Lagergruppe ändert sich mangels Zulassung auch nichts.
Danke @Stoppinchen. Wie sieht es eigentlich aus, wenn Jugendfeuerwerk in der Verträglichkeitsgruppe 1.4 G (z.B. Lesli Silvesterzauber Goldies Fontäne oder Lesli Silvesterzauber Predator Pack) gelistet ist? Müsste eine Onlinebestellung, die einen ptG der Verträglichkeitsgruppe 1.4 G beinhaltet nicht somit auch von entsprechenden Gefahrgutspeditionen (1.4 G), und nicht von DPD (1.4 S) ausgeliefert werden? Danke!
In den Listen stehen alle Angaben zur Beförderung & Lagerung (Betrifft die NEC). Zu beachten ist, wenn du in einem Karton verschiedene PTG hadt, zählt die schärfste Einstufung. Beispiel: 1 Karton mit 10 F1 Vulkanen und einer Gesamt-NEC von 25 Gramm ist 1.4. Jetzt schmeist du einen Bodenblitz mit 1.1 dazu. Jetzt ist der ganze Karton 1.1. Also die 25 Gramm von den Vulkanen + 16 Gramm aus dem Bodenblitz ergeben 41 Gramm 1.1. Das selbe gilt allerdings auch, wenn du einen kompletten Karton F1 Vulkane hast & im selben Raum einen oder mehrere Bodenblitze hast. Dann addiert es sich auch wieder auf die empfindlichste Einstufung. Zu dem Karton: Es muss soweit ich weis ein für Feuerwerkskörper zugelassener Karton sein & es muss die schärfste Einstufung draufstehen, welche im Karton ist. Ob im Karton ein anderer Artikel ist, wie drauf steht, ist meines Wissens nach unerheblich. Ich hoffe, ich habe es halbwegs verständlich erklärt & dass es die Antwort auf deine Frage ist
Naja, man meint ja immer solange Recht zu haben bis einer kommt und einen eines besseren belehrt Wie was das nochmal mit dem Murmeltier? Und die meisten wissen wahrscheinlich nicht mal den Unterschied ob sie nach GGVSEB oder ADR Befördern. Hier nochmal meine Zusammenfassung zu dem Thema: Sicherheit - 1000 Punkte Regel - Papiere?
War es nicht eher so das eine gemeinsame Lagerung nicht gegeben ist wenn die PtG in entsprechenden zug. Metallbehältern bewahrt werden und man so sogar jede kategorie voll in zul ges nem ausnutzen kann.??? Natürlich räumlich beschränkte ges nem
Ist aber beim Verbringen nicht richtig. Dort wird jeder Artikel nach seinen Faktor berechnet. Die Gesammtsumme darf 1000 Punkte nicht überschreiten. Anders bei der Aufbewahrung. Dort ist es in der tat so wie von dir beschrieben. Allerdings nicht Kartonweise sondern pro Lager/Bunker/Abschnitt. Also z.B. im Verkaufsraum 1.4G max. 70kg NEM oder 1.3G max max. 5kg NEM. Habe ich dort nur einen Knaller in 1.3G kann ich meine 70kg ganz schnell vergessen. Deswegen wir es beim Dicounter auch niemals 1.3G Arikel geben.
Na, da gibt es scheinbar doch noch mehr offene Fragen. Das zielt allerdings mehr in den Profi-Bereich ab, was aber gern auch mitdiskutiert werden soll! Mir ging es letztendlich um die korrekte Kennzeichnung für die private Lagerung von Raritäten bzw. Silvester-Resten. Genauer: wofür genau stehen die Verträglichkeitsgruppen ' S ' und ' G '. Früher dachte ich, das unterscheidet sich nach den alten Klassen 1 und 2, aber inzwischen weiß ich, dass das alleine nicht entscheidend ist. Ich möchte halt Kartons und Kisten zu Hause mit dem korrekten Karo-Gafahrgut-Aufkleber versehen - dies war an anderer Stelle ein Tipp eines Users hier im Forum. Inzwischen bin ich auf dieser Seite fündig geworden - siehe Link: Datenbank GEFAHRGUT - Schnellinfo - Hilfe An dieser Stelle noch mals danke an Dobi für das freundlich Angebot der Tel.-Beratung. Sollte es noch Fragen geben, nehme ich es gerne an! Besten Gruß an alle und 'schöne Ostern!'
Ich lese schon eine ganze Weile mit und amüsiere mich über unsere Hobbyforscher und - juristen... Solange das Lagern im mehr oder minder privaten Rahmen stattfindet: die jeweilige Lagergruppeneinstufung bleibt. Egal wie man's verpackt. Mischkartons/-Paletten die 1.4S und 1.4G enthalten sind mit 1.4 ohne Zusatz zu kennzeichnen. Lagergruppenzuordnungen darf man nicht nach eigenem Gutdünken verändern und selbst festlegen. Eine "intelligente" Lagerung wo im Schadensfall möglichst wenig passiert ist selbstverständlich nicht verboten... Im größeren und/oder gewerblichen Rahmen: Bei der BAM Lager- und Transportgruppe beantragen. Wird dort entweder durch Analogie-Schluß oder durch Prüfung ermittelt und festgelegt. Die BAM geht da gemäß dem sogenannten UN-Handbuch vor. Gibt's bei der BAM. Ich glaube sogar online. Hier mal die Frontseite, hilft beim googeln: Empfehlungen für die BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER Handbuch über Prüfungen und Kriterien Fünfte überarbeitete Ausgabe ST/SG/AC.10/11/Rev.5 VEREINTE NATIONEN New York und Genf, 2009 Deutsche Übersetzung, 2015 Überarbeitete und durch Amendment 1 und 2 sowie durch das Corrigendum 2012 ergänzte und korrigierte Fassung Hier kann man die vorgeschriebenen Prüfmethoden nachlesen. Hilft ganz gut bei der Einschätzung was was sein könnte.... meint Raini
Wie der Nahme schon sagt, geht es hier um die Verträglichkeit verschiedener Gruppen. Nicht jede Gruppe kann oder darf wahllos mit anderen kombiniert werden. Die Aufschlüsselung zu den Vertäglichkeitsguppen findest du hier: Gefahrgutklasse – Wikipedia Die Zusammemlagerungskombinationen hier: Zusammenladung und Zusammenladeverbot ABER. Die eigene "Auszeichnung" irgendwelcher Kartons ist nicht zulässig. Ein UN-geprüfter Karton (UN 4G/Y...) mit entsprechendem Gefahrzettel, z.B. 1.3G (10x10 cm) und Bezeichnung UN0335 Feuerwerkskörper (mind. 6 mm hoch) ist erforderlich.
Aberglaube.... Sicher liegen ein paar 1.4S Gegenstände in Metallkisten gut. Auch wenn daneben eine Kiste mit 1.4S oder G brennt wird da nicht viel passieren. Wenn aber in so einer Kiste 50 kg 1.1 drin sind glaube ich eher nicht an irgendeine Schutzwirkung dieser ominösen Metallboxen. Weder aktiv noch passiv. Egal aus welchem Material: Alle Gefahrgutumschließungen müssen durch die entsprechenden Behörden geprüft und zugelassen sein. Diese Zulassung findet man auf jedem Feuerwerkskarton. Das ist diese ziemlich lange Nummer mit dem UN-Zeichen. Aus diesem Code kann man ablesen wieviel und welche Gefahrgüter darin transportiert werden dürfen. Die Italiener verwenden gerne diese (zugelassenen) Kartontrommeln um ihre Bomben auf den Abbrennplatz zu transportieren. Die dürfen mehrfach verwendet werden und lassen sich einfach öffnen und verschließen. Stapeln sich nicht ganz so schön wie Kartons - trotzdem Top. Auch Blechtrommeln mit Zulassung - Top! Die oben abgebildeten Munitionskisten haben keine solche Zulassung. Zumindest sehe ich sie nicht. Über Ausnahmen für's Militär bin ich nicht im Bilde. Möglich daß die NATO darin Granaten transportieren darf. Für eine zivile Nutzung sind die jedoch -ohne UN-Zulassung- nicht zugelassen. Und zwar weltweit. meint Raini Übrigens: Die BAM schreibt auch vor was in welcher Gefahrgutumschließung zu transportieren ist. Z.B. ist für Heizöl Tank und Fässer sowie Kanister in Kartons zulässig. Heizöl lose im Pappkarton ist hingegen verboten...
Zu den ganzen Thema braucht man nur in der ADR Tabelle nachschauen was dort für Sonderschriften steht - ich hab euch dafür die entsprechenden Punkte mal als pdf drangehängt. Also wenn man mehrere Gegenstände 1.4G und 1.4S in einer zugelassenen Verpackung (Sondervorschrift P135) zusammenschmeist, dann muss auf die Verpakcung die gefährlichste Einstufung also 1.4G drauf. Man darf in einen Karton z.B. 1.1G bis 1.4S alles mischen (Sondervorschrift MP24) - Kennzeichnung auch wieder das gefährlichste. Im Beförderungspapier werden aber die einzelnen UN Nr und Mengen unterteilt. Bsp. in einem Karton mit 1 kg NEM 1.1G + 1 kg NEM 1.3G + 1 kg NEM 1.4G + 1 kg NEM 1.4S zusammen transportiert. Beförderungspapier: 1 Karton aus Pappe GÜTER DER UN-NUMMERN: UN 333 Feuerwerkskörper, 1.1G, NEM 1kg, Mengenpunkte 50 UN 335 Feuerwerkskörper, 1.3G, NEM 1 kg, Mengenpunkte: 50 UN 336 Feuerwerkskörper, 1.4G, NEM 1 kg, Mengenpunkte 3 UN 337 Feuerwerkskörper, 1.4S, NEM 1 kg, Mengenpunkte unbegrenzt Macht in Summe 103 Mengenpunkte aus Gekennzeichnet wird die Kiste mit dem Aufkleber 1.1G
Genau Reini hats schon gesagt, die Kiste muss das UN Kennzeichen tragen und den Verpackungscode. Bei der Munitionskiste oben sieht man keinen Verpackungscode - daher nicht zulässig.
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16497/5_410.pdf Seite 4 4.3 Anhang Nr. 4.2 Absatz 3 bei (2) Dachte das hätte evtl aussagekraft GANZ interessannt auch ---> Seite 5 4.9 Anhang Nr. 4.2 Absatz 9 bei (2) Was soll das bedeuten? ^^