Pyrotechniker Befähigungsschein nach §20 - erneut Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen?

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von PyroEagle, 30. November 2016.

  1. Müsste eigentlich -ausgenommen das Herstellen- lauten.
    Keine Ahnung, was man sich dabei gedacht hat......
     
  2. Den Grundlehrgang für den Umgang - ausgenommen das Verwenden - gibt’s allerdings tatsächlich.


    Ausbildungsziele laut Sprengschule Dresden:
     
  3. ah, das ist dann für Mitarbeiter bei nem Produzenten o.ä.
     
  4. Dazu fällt mir nur ein „Ach nee“ ein. Fanden die das irgendwie bemerkenswert? :rolleyes:
    Zumal der 20er ja eben für unselbstständig tätige Personen gedacht und Vorschrift ist.
     
  5. Wieso hat man sich "aufgeregt"? Das ist Dein gutes Recht es zu beantragen.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden