Großfeuerwerk Frage: Inhaltsstoffe Kugelbomben

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von thomas.pyro, 8. Juni 2018.

  1. #1 thomas.pyro, 8. Juni 2018
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juni 2018
    Hi Forianer!

    Für ein geplantes Seefeuerwerk in AUT möchte die Behörde nun Folgendes wissen:

    Zitat: "Zusätzlich bräuchten wir ein Datenblatt (genaue Auflistung der beinhalteten Stoffe) der zu verwenden beabsichtigten pyrotechnischen Artikel.

    Wer kann mir hier kurz und bündig weiterhelfen? Oder soll ich eine Abfrage beim Importeur/Hersteller machen? Es ist ein reines Höhenfeuerwerk - nur Shells. Hat damit jemand von euch schon mal in AUT zu tun gehabt, als mit so einer Aufforderung der Behörde?

    Grundsätzlich ist mir ja bekannt, dass der Inhalt aus den 3 Gruppen Brennstoffe, Oxidationsmittel und Zusatzstoffe besteht.
    Meine erste Erklärung, dass keine Feststoffe aus Metall oder Plastik beinhaltet sind, war ja wohl zu wenig. (also nicht chemisches, metallhaltiges Pulver) Nur, wenn ich es genau nehme, Stichwort Datenblatt, müsste jede (nicht gleiche) Bombe somit aufgelistet werden...

    Ziel wäre natürlich, dass ich der Behörde was "Allgemeines" mit wenig "Aufregung" (Chemikalien) vorlegen kann.

    Bitte um Hilfe
    euer Thomas
     
  2. Hi,

    Es gibt soviele Kugelbomben, soviele Effekte, soviele ver. Mischungen da sitzt du einige Wochen dran.

    Die meisten Effektbomben beinhalten Kno3 , Kclo4 ver. Arten von Schwarzpulver, Aluminium, Magnesium, Eisenoxide / Kupferoxide.

    Grüße
     
    Christoph und thomas.pyro gefällt das.
  3. sollte doch in den CE-Zulassungen der PtG alles drin sein, einfach auf die verweisen?
     
  4. Wenn du der Behörde DAS lieferst, kannst dein Feuerwerk mit ziemlicher Sicherheit vergessen.Der Dreck vom Feuerwerk kommt ins Wasser und das wollen die nicht. Wir hatten mal ´nen ähnlichen Fall, wo die Behörde UNS nachweisen wollte, dass ein benachbartes bebautes Feld vom Feuerwerksdreck kontaminiert wurde. Fest steht, dass nicht Alles restlos verbrennt und selbst die Asche kein Fischfutter ist.
    Meiner Meinung nach geht´s da aber um ganz was Anderes. Ich höre solche und ähnliche " Auflagen" von div. Behörden immer öfter. Man will da offensichtlich "durch die Hintertür" Feuerwerk immer mehr nicht bewilligen.
     
    V3nom gefällt das.
  5. Vor allem wenn da was von Kupferoxid steht ist das ganz schnell rum....
     
  6. Das wird so ziemlich egal sein ,WAS da drinnen steht. Allein schon die Aufforderung solch ein Datenblatt vorzulegen zeigt doch was gespielt wird.Hat der See Trinkwasserqualität was wahrscheinlich sein wird, ist jede Verunreinigung verboten. Und "lebensmittelecht" ist beim Feuerwerk höchstens die Druckfarbe.
     
  7. Ist doch prima gegen Algen. ;)
     
  8. Ich kann mich noch erinnern, dass nach einer "Nacht der Feuerwerke" am Neufelder See in den Medien bekanntgegeben wurde, dass nach den Feuerwerken Wasserproben genommen wurden und kein Anstieg an Schadstoffen festgestellt werden konnte. Wenn ich mir die Verdünnung in so einem See vorstelle, muss ja der Gifteintrag im homöopathischen Bereich liegen. Sind die Vorgaben der Behörde eher als Absicherung bzw. übertriebene Vorsichtsmaßnahme zu bewerten oder sind sie aus Sicht der Fischzüchter berechtigt?
     
  9. Es ist nicht Aufgabe der Behörde im Zuge des Bewilligungsverfahrens Inhaltsstoffe von ptG für die Beurteilung heranzuziehen.
    Es gibt dafür auch keine Rechtsgrundlage (siehe §28 PTG 2010).

    Die CE Zertifizierung sagt, dass das Produkt den entsprechenden Vorschriften (auch was die Inhaltsstoffe betrifft) entspricht. Die Datenblätter mit den Rezepturen werden nicht offen gelegt. Die benannten Stellen dürfen diese auch nicht weitergeben....und kein Hersteller wird Dir seine Rezepturen schicken ....

    lg
    René
     
    MartinX, Mathau, Adnan Meschuggi und 2 anderen gefällt das.
  10. erstmal Danke für die Aktivität hier!

    Die zuständige Behörde möchte das Wasser/Naturschutzrechtlich....weil der See Trinkwasserqualität hat - wird aber nicht angezapft!
    Zum Glück tun die Autos und Mopeds nichts, die monatlich reinfliegen ;-)

    Naja, bei der anstehenden Begehung wird der Wasserrechtler dabei sein, ich halte euch auf dem Laufenden!

    Wenn noch jemand Tips oder Ratschläge hat, her damit!
     
  11. Der zuständig Grundbesitzer (in öffentlicher Hand) hat schon in der Zustimmung erwähnt, dass er schadlos zu halten ist und bei Schäden klagt, somit wäre ja die Absicherung gegeben - durch mich als als haftende Person/Firma...
     
  12. #12 anton, 11. Juni 2018
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juni 2018

    Aber....wenn man weiterliest. kommt man auf Seite 91 unten zu einem interessanten Absatz, nämlich:
    Zitat:

    Die Bewilligungsvoraussetzungen wiederum sind in diesem Zusammenhang:

    *keine Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit...

    Was die Inhaltsstoffe anlangt wird JEDER Amtssachverständige bestätigen, dass diese z. T. giftig oder gesundheitsschädlich sind.
    Dazu muß man keine Rezepturen bekannt geben, das weis doch schließlich JEDER von uns (Feuerwerkern und besonders Erzeugern)

    Was bleibt, sollten die Behörde einen negativen Bescheid ausstellen,ist ein Einspruch. Da sitzt aber die Behörde wieder auf dem längeren Ast. Wie ich schon mal an anderer Stelle geschrieben habe, hat die Behörde im Rahmen des Verwaltungsverfahrensgesetzes 6 in Worten sechs Monate Zeit, um einen Antrag im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens zu einem Ergebnis zu kommen.
    Nicht zuletzt deshalb, verlangte zu mindest von uns in Wien das Administrationsbüro bei Anträgen gleichzeitig einen Rechtsmittelverzicht.

    Sollte Dies oder Das zwischenzeitlich anders sein, soll es mir auch recht sein. Bin nicht mehr immer am Laufenden.

    Ein Problem sehe ich aber schon auf "EUCH" zu kommen,(mich betrifft Das Gott sei Dank nicht mehr)
    nämlich, dass wiedermal Wer da in ein Wespennest sticht, es dem zuständigen Referenten zu bunt (oder zu heiß) wird, und er die Entscheidung "weitergibt", Da ist noch nie was Gutes rausgekommen.
     
  13. Und wenn im Vorfeld schon bereits mit Klagen gedroht wird, sollte man sich überlegen, ob es sinnvoll ist, das Unterfangen unbedingt durchführen zu müssen..??

    Recht haben und Recht bekommen sind auch in Österreich 2 Paar Schuhe.

    Salut Tom
     
  14. Also der Spruch vom Grundbesitzer ist so nicht das erste Mal. Schließlich will man ja sein Eigentum schützen.
    Nachmittags ist die Begehung, mal schauen, was raus kommt...
     
  15. #15 thomas.pyro, 12. Juni 2018
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2018
    Begehung erledigt, dann lass ich mal die Katze aus dem Sack!

    Feuerwerk wird genehmigt!

    Schlussendlich ging es lediglich um die Shellreste, die am nächsten Tag im Uferbereich liegen bzw. auf dem See schwimmen...Naturrechtlich alles fein^^

    Behörde happy, Auftraggeber happy, ich happy!
     
    Knallbiest und oGGo gefällt das.
  16. Sei froh dass es so ausgegangen ist. Häng´s nicht an die große Glocke.

    Schließlich kommt´s auch drauf an, wer der Sachverständige war. Da gibt´s wirklich Solche und Solche. Bei uns in der Gegend geistert Einer rum, der glaubt er kann machen Was er will. Und Keiner gibt ihm Contra.
     
  17. Richtig, daher nochmal den Radiergummi geschwungen^^
     
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