Bestimmung Feuerwerk nähe eines Friedhofes

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Flashbang90, 8. Juli 2018.

  1. Hallo an alle :)
    Wir wollten dieses Jahr bei einem bekannten Silvester feiern. Das Problem ist , dass sein Grundstück ca 50m von ein Friedhof entfernt ist. Weiß jemand zufällig, ob meine Anzeige verweigert werden kann , wenn ich das Feuerwerk auf sein Grundstück mache?
    Schönen Sonntag euch noch.
     
  2. Zitat:
    "Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
    § 23

    (1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten..."

    Friedhöfe sind nicht aufgeführt; die Kunden wachen auch seltener durch Lärm auf ;). Besucher werden um Mitternacht da wenige unterwegs sein.
    Warum anzeigen an Silvester? Höhere Klassen als 2 dabei? Sicherheitsabstände?
     
  3. Hallo Dirk.
    Ich kenn die 1.SprengV:) deswegen auch meine Frage. Ich war mir halt nicht sicher ,ob es da Probleme gibt.
    Ich werde etwas F3 Anzeigen. Sicherheitsabstände sind kein Problem, da der Abbrennplatz etwas außerhalb ist.
    Trotzdem danke
     
  4. Hallo, Friedhof ist definitiv kein Problem, da die Aufzählung in der ersten SprengV abschliessend ist. Deweiteren ist als „unmittelbare Nahe“ in der Regel der auf dem PT aufgedruckten Sicherheitsabstand ausreichend.
     
  5.  
  6. Man muss sich aber dringend informieren ob sich auf dem Gelände nicht doch auch eine Kapelle/kleine Kirche befindet.
    Wobei ich aber noch nie von einer Ablehnung durch die verantwortliche Pfarrei gehört habe.
    Ich hab auch schon auf dem Hinterhof einer Kirche geschossen und den „Segen“ des Pastors sofort erhalten.

    Sollte bei der Friedhofsgeschichte jemand mit dem (hier) Blödsinn „Störung der Totenruhe kommen: Das ist der Fachausdruck für Leichenschändung! Also hat das nichts mit Lärm in der Nähe von Friedhöfen zu tun. ;)
     
  7. Also eine Kapelle oder Kirche steht auf keinen fall auf dem Friedhof. Es ist nur ein kleiner Friedhof. Dort sind vielleicht noch 10-15Gräber.
    Ich danke euch erstmal.
     
  8. Ich habe jahrelang direkt an einer Kirche gewohnt, direkt daneben war der Friedhof.
    An Silvester wurde auf dem Kirchvorplatz gezündet, der Pastor hat es meist so auf 2-3 Stunden
    Dauerfeuer gebracht:D.
    Wenn es sich nur um einen Friedhof handelt solltest du mit einer Anzeige eigentlich keine Probleme bekommen.
     
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  9. Bei uns gab es früher nach dem Silvestergottesdienst direkt vor der Kirche ein gemeinsames "Geballere" :D
    Das war allgemein akzeptiert, ist mittlerweile aber wohl "eingeschlafen". :(
     
  10. Schade, wäre für mich ein Grund mal in die Kirche zu gehen. Erst den Gottesdienst und danach die heidnischen Geister vertreiben.
     
    Slush und Mathau gefällt das.
  11. Ich schieße am 13.7 ein Kunden FW genau zwischen 3 Kirchen. Also richtig tolle Lage ^^ Erste Kirche ist Ca 120 Meter Luftlinie entfernt die anderen beiden 200 und 300 Meter

    Bei allen 3 Kirchen bin ich vorstellig geworden . Mit dem Verantwortlichen gesprochen und habe mir ein " Wir haben nichts dagegen " Schriftlich geben lassen ..

    FW so angezeigt... Bestätigung von der Behörde liegt schon vor... also alles halb so wild wenn man vernünftig auf die Leute zugehet


    Geschossen wird F2 und F3
     
    Mathau gefällt das.
  12. Wozu gibt's im Abstand von 500m drei Kirchen?
     
  13. Tja sind alles Unterschiedliche .. Aber wie gesagt es hat niemand was dagegen 2 Verantwortliche wollen sich das sogar mit ansehen
     
    V3nom gefällt das.
  14. #14 MaSaNRW, 31. März 2019
    Zuletzt bearbeitet: 31. März 2019
    Hi, ich habe letztes Jahr zwei Feuerwerke in unmittelbarer Nähe zum Friedhof (hinterm Begrenzungszaun, 10m zum ersten Grab) vom Ordnungsamt genehmigt bekommen.
    Einziges Manko war eine Tür im Zaun, durch die ggf. jemand hätte den Abbrenner betreten können. Hier habe ich mit dem Eigentümer beider Grundstücke (Friedhof und Abbrenner = Kirchengemeinde) Kontakt aufgenommen und mir die schriftliche Zusage geholt, dass ich die Tür für die Durchführung absperren darf. Nach Einbruch der Dunkelheit ist das Betreten von Friedhöfen zwar untersagt, aber ich wollte nicht darauf vertrauen, dass sich da jeder dran hält. ;-)
     
    Bluemoon gefällt das.
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