Ich halte mal mit diesem Screenshot dagegen {} Quelle: von Bühnenpyrotechnik der Kategorie T1 kA warum das da nen Praktikant in T1 eingetragen hat... ps:Ich kann mir vorstellen das in P1 nur ADR 1.3g erlaubt ist... die LGZ ist ja nen deutscher sche*ß der überall anders nix zu sagen hat...
Ja gut es handelt sich da doch um andere Gegenstände. Siehe Ce Registrierung. Es ist schon öfter vorgekommen das etwas in die falsche Liste getragen wurde. Wenn man die BAM freundlich darauf hinweist wird das in der Regel sehr schnell geändert.
Aber wie kann es sein, dass die Funke-Piraten (die beiden Varianten in der T1-Liste) in 1.4G eingestuft werden konnten - bei der losen Verpackungsweise? Und warum bietet sie dann kein deutscher Händler an? Edit: Ist schon länger bekannt: [Funke Fajerwerki 2017] Funke Pirat Reibkopfböller Die haben noch gar keine Zulassung(snummer): [Funke Fajerwerki 2017] Funke Pirat Reibkopfböller
Die Eintragung ist doch Korrekt! wurde doch schon im Thread zu den thunderflash mk5 und im Thread für die crazy Robots geklärt. P1 ist richtig im Sinne wenn der PTG nicht für Bühnen und Theater genutzt werden soll/darf. T1 wenn er es soll. Ptg's dürfen auch in mehreren Kategorien zugelassen sein in Auflistungen darf aber nur eine Kategorie angegeben werden, weswegen sich meistens das P1 dann in der BAM oder der CE nummer versteckt hat.
@Joesie: Verstehe ich nicht. Es kann doch nicht korrekt sein, einen P1-Artikel in die T1-Liste einzutragen? Ist ja auch der einzige...
Erfahrungsgemäß kann ich sagen, dass Joghurt sehr oft nach 1-2 Wochen über dem MHD noch genießbar ist, und Quark bis um die 4 Wochen. Bei Lebensmitteln schau ich allgemein immer erst nach, bevor ich die wegen des MHDs wegwerfe, sofern nicht schon Schimmel erkennbar ist. Allerdings erkennt man nicht bei allen Lebensmitteln, ob die noch gut sind, auch nicht am Geschmack. Das hat mir ab und zu Montezumas Rache beschert! Das hat man nun von diesem "Kann man für den Preis mal mitnehmen."
Wenn mit der Verpackung alles in Ordnung ist und er dauerhaft gekühlt gelagert wurde, kann Joghurt übrigens bis zu 1 Jahr nach MHD Ablauf noch gut sein!
Mal ehrlich sollte das wahr sein ist das doch wucher 24 stck für 12 euro. Naja wenn man bedenkt wie teuer der King ramsch ist relativiert sich das ganze wieder Bleibt nur noch abzuwarten ob die zulassung auch durchgeht
kurze Zwischenfrage, da auch P1 und es hier eh nur Seitenweise um Sichtweisen geht: Funke Nebelschlag und Funkenschlag kann man legal einführen, da P1 und lgz für Endkunden unwichtig, richtig? Hat sich erledigt, ist erlaubt. Hier gibt es einen kurzen und wie immer schlechten Bericht vom MDR, in dem P1 und Funke Nebelschlag sowie Funkenschlag als legal erwähnt wird. Eingebetteter Inhalt von YouTubeDiesen Inhalt anzeigenInhalte von YouTube immer anzeigenInhalte von YouTube immer ausblendenImmer alle eingebetteten Inhalte anzeigenImmer alle eingebetteten Inhalte ausblenden https://m.youtube.com/watch?feature=youtu.be&v=q-J3R-NY-wg#searching
@xPyro So weit ich weiß und zum Zeitpunkt als das Video veröffentlicht wurde waren die Funkenschlag in der Kategorie 3 eingestuft. Und das Exemplar das man im Video sieht "Funkenschlag 10" hat zudem kein CE.
So eindeutig ist das m.E. nicht. Die im folgenden Thread vorgebrachte Interpretation finde ich zumindest schlüssig: Wer darf P1 zünden?
Bei Min 1:40 sagt er: Neu sind z.b. Funkenschlag und Nebelschlag der Kategorie P1, ab 18 Jahren, dass ganze Jahr frei. Wollte auch oben eher allgemein fragen, unabhängig vom Video. Bei dem ganzen blickt man doch eh nicht mehr durch. Am Ende muss man es einfach selber entscheiden ob man sowas kauft oder nicht. Ich lasse es, da ich Bks Böller ungerne aufbewahre.
@xPyro Ja das Video habe ich gesehen. Ich wollte nur darauf hinweisen da es da sicherlich zu einer kleinen Falschaussage gekommen ist. Da Funke leider keine HP hat kann ich zur Untermauerung meiner Aussage nur die Dextrin Seite anbieten. Dort sind die "Funkenschlag 3" als CE F3 gelistet: Produkty – Dextrin Pyrotechnics Jedenfalls sollte man sich die Packung vor dem Kauf nochmal genau ansehen und die Einstufung sowie die CE-Konformität prüfen. Es gibt da bei mehreren Produkten ein heillosen Durcheinander (CR usw) Im Album gibt es auch eine schöne Übersicht an verfügbaren P1 Artikeln. Verschiedene_Schallerzeuger_CE-P1
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Soweit ich weiß sind die erst ab September mit Glück auch früher verfügbar. Je nachdem wann die Zulassung etc vorhanden ist. Das in dem Fb Post sind Test-Muster.
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