Meldung Feuerwerk in grossen Teilen der Schweiz verboten!

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Claudio, 27. Juli 2018.

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  1. Also ich werden wahrscheinlich in meinem Leben auch niemals in die Schweiz fahren (viel zu viele Berge!) trotzdem finde ich es interessant das in der Schweiz Bodenknallkörper verboten sind. Oder gilt das nur für "Ausländische"?`
    Mich würde es aber auch interessieren was in Griechenland erlaubt ist an Feuerwerk :p also falls da jemand Informationen hat... bzw. allgemein in der EU leider findet man darüber nur sehr wenig in deutsch/englisch im Internet :/
     
  2. Werter Adnan,

    Du wirst deiner law and order Linie doch etwa nicht untreu?

    Abbrennverbot bleibt Abbrennverbot, selbst wenn sich 1000 Feuerwehrleute aufm Fest befinden.
    Der verantwortliche Pyrotechniker wird seines Lebens nicht mehr froh, sollten duch das illegale Abbrennen Sach-oder sogar Personenschäden verursacht werden.

    Da muss man hart durchgreifen und die Veranwortlichen aus dem Verkehr ziehen.
    Nur weils ein lokales Fest ist, der Alkohol vielleicht in Strömen fließt und der anwesende Bürgermeister Freude beim Feuerwerk hätte ...
    Abbrennverbot bleibt Abbrennverbot.
     
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  3. Schau - ist kein Problem. Nur die Argumentation dass ICH mich über DEINEN Standort erkundigen solle, das ist schlicht unverschämt. Punkt. Denk einfach drüber nach. Du stellst Fragen zur aktuellen Rechtslage. Du bekommst Antworten. Ist doch alles prima.
    Aber es wäre schon schön wenn man halt VORHER die Istsituation in der man sich diesbezüglich befindet ausführlicher beschreibt. Dann erkennen andere ob es sich lohnt zu antworten.
    Da ist nix herablassendes bei, lediglich eine Antwort auf eine Frage, deren Sinn ich hinterfrage.

    Deshalb noch mal:

    Wenn Du in der Schweiz zum 1.8., feiern gehen möchtest - tue dies. Ich habe das 5x gemacht, sehr schöne Erlebnisse gehabt.
    Feuerwerk "mitnehmen" macht jedoch keinen Sinn, alle Artikel in der Schweiz sind "besser", da man dort bis F3 problemlos bekommt. Auch große Raketen (ob die ganz großen noch gehen müsste jemand anderer berichten) und schöne Vulkane.
    Die 2,5kg BRUTTO-Grenze ist so gewählt, Du kannst maximal eine OutOfLimits mitnehmen, keine Knaller.

    Schönen (/zu warmen) Tag noch...
    ganz ohne "Herablassung"....

    seufz
     
  4. #29 Adnan Meschuggi, 1. August 2018
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 1. August 2018
    Ich werde keinesfalls meiner gesetzestreuen Linie untreu. Wenn Du - was Du sicherlich könntest - genau gelesen hast - erkennst Du dass ich schrieb: Ausnahmezustände. Ergo, wenn ich ein Feuerwerk abbrennen möchte, dann darf ich das ab einer bestimmten Gefahrenstufe nicht mehr. Es sei denn es gibt Ausnahmeregeln. Dazu gehört eben die lokale Feuerwehr, welche mitnichten im Vollrausch ist wie Du gerne andeutest. Möglicherweise NACH dem Feuerwerk, aber auch das ist nicht anzunehmen.
    Da man als Feuerwerker das Feuerwerk anzeigt kann natürlich trotzdem ein "Verbot" erteilt werden, gegen welches man eine einstweilige Verfügung erwirken könnte. Nur - die Feuerwerke wo Löschzüge bereit stehen sind zumeist vom Bürgermeister GEWOLLT, ergo diskutiert man den Standort und die Art des Feuerwerks. Alles sauber nach Gesetz.

    ich zünde keine Großfeuerwerke in der Schweiz - daher schreibe ich hierzu ausschliesslich über Deutschland. Hier gibt es ein generell gültiges Abbrennverbot nicht.
     
  5. ein interessantes Thema....

    soweit ich das weiss (es gibt hier Bilder zu) gibt es herausragende schweizer Kracher, mit bis zu 50g Blitzsatz. Solange diese in der Schweiz gefertigt werden dürfen sie gezündet werden. Nur eben keine Chinaböller, da nicht in der Schweiz hergestellt.

    Hamberger Knallartikel

    ha, hier einige schöne Hamberger Knaller.... ob man die so "einfach" noch bekommen kann? Da bin ich aber überfragt...
     
  6. Ich habe in der Vergangenheit unter anderem auch schon einen ordentlichen Strauß 905er in die Schweiz eingeführt, da ich keine Lust hatte, dort für Umlabelungen (Raketen "Wind", "Fire", "Earth" etc.) 15 CHF/Stück zu zahlen. Zuvor habe ich mir extra noch eine Briefwaage gekauft und war überaus erstaunt, wieviel man bei 2,5kg brutto mitnehmen kann....
     
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  7. Keine Ahnung ob das noch aktuell ist:
     
  8. Zu den Bodenknallkörpern in der Schweiz:

    Grundsätzlich sind Bodenknaller grösser als Ladycracker in der Schweiz verboten. Bis 2016 gab es jedoch noch die oben verlinkten Schweizerkracher & Donnerschläge von der Firma Hamberger zu kaufen, frei ab 18 gegen Unterschrift und einer Kopie des Ausweises. Seit 2016 sind diese nur noch mit einer Verwender-Erlaubnis der Polizei erhältlich, womit die Artikel faktisch ausgestorben sind.

    Als Pyrotechniker bekommt man sie noch wenn man Glück hat, aber auch hier wird es immer wie schwieriger. Der Markt ist verschwunden, ob die Produktion wirklich eingestellt wurde weiss ich nicht. Meine "letzten" Schweizerkracher wurden 2014 hergestellt, erkennbar an der bereits verwendeten Visco anstatt der klassischen Stoppine:

    [​IMG]

    Ein kleines Stück Schweizer Feuerwerksgeschichte...

    Bei Interesse gibt es davon natürlich auch bewegte Bilder:


    https://www.youtube.com/watch?v=xiX73ICUurA
     
  9. Noch ganz nebenbei ein kurzer Lagebericht zum aktuellen 1. August:

    Obwohl an den meisten Orten Feuerwerk verkauft und auch gekauft wurde (auch in Gemeinden, wo Feuerwerk seit Tagen verboten ist...!) habe ich zumindest in meiner Umgebung bisher keinen einzigen Feuerwerksartikel wahrnehmen können. Die Bevölkerung - und davon insbesondere Kinder und Jugendliche - halten sich äusserst diszipliniert an das Verbot. Dafür bietet der Himmel heute Nachmittag und Abend dank schweizweiten Unwettern genug Feuerwerk...


    In einem Tagesschau-Beitrag gestern Abend hatte in einem Berner Feuerwerksgeschäft ein Kind ganz treffend gesagt: "Nicht so schlimm, dann machen wir halt einmal einen ruhigen 1. August. Bald ist ja wieder Silvester!"
     
  10. Daraus liest man ein Interesse, am 1.08. In der Schweiz zu zünden.


    Und hier kommt von Adnan eine normale Antwort, mit dem Hinweis keine Böller mitzunehmen.


    In diesem Fall bist doch du der patzige, reagierst gereizt und fragst dich, warum man keine Böller mitnehmen sollte.
    Dann soll man aus deinem Profil ablesen, ob du in die Schweiz möchtest?

    Woher soll man wissen, ob du da in Urlaub hin möchtest, dafür ist es völlig egal wo du wohnst.

    Man muss nicht immer mit Adnan einer Meinung sein.
    Aber hier reagierst du direkt unangemessen und willst ihn dann auch noch als herablassend betiteln.
    Direkte Angriffe auf ihn finden aktuell eh in einer Tour statt.
    Ähnlich wie damals bei BMWM3.
    Ignoriert die Leute doch einfach, anstatt persönlich zu werden.
    Wollt ihr selber auch persönlich angegriffen werden, nur weil ihr eine andere Meinung habt?

    Dafür gibt es die Blockierfunktion!
     
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  12. #37 wgriller, 1. August 2018
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 1. August 2018
    Werter Adnan,

    die von die skizzierten Ausnahmeregeln kenne ich nicht.
    Sind die in irgendeinem Gesetz nachzulesen?
    Verwaltungsvorschrift o.ä.?

    Auch wenn 10.000 Fackundige vor Ort sind, Abbrennverbot bleibt Abbbrennverbot.
     


  13. AKtuell komme ich gerade nicht mit der Multifunktionszitierfunktion klar. Daher mach ich es mal so.

    Erst einmal möchte ich anmerken, das ich nirgendwo erwähnt habe, das ich überhaupt kein Interesse habe in die Schweiz zu fahren. Ich habe es aktuell nur noch nicht geplant, bzw in meinen Fokus gerückt. Schau dir meine Aussagen ruhig noch einmal an, es sei denn du störst dich dran, das ich dich dazu aufforder. Ist kein Zwang, nur eine Möglichkeit, und auch gar nicht bös gemeint. Wirklich nicht.

    Kommen wir zum Hinweis meines Standortes, ein einfacher Klick auf den kleinen Button links im Profil und schon öffnet sich der Ort wo man her kommt. Ist nun kein Drama und keine Hexerei. Wenn man dazu mehrere Schritte gehen müsste, könnte ich die Aufregung ja verstehen.

    Und zum dritten Punkt das Adnan den Hinweis brachte, keine Böller mit einzuführen. Ja. Da hab ich mich einfach verlesen und erst später verstanden das sein Schweizer Vorredner meinte das man 2,5 kg NEM mit einführen darf aber keine Böller. Den Zusammenhang hab ich erst später verstanden. Klingt möglicherweise nach einer billigen Ausrede. Isses aber nicht. Und wenn man sich nun noch an meinen Antworten stört, dann soll es eben so sein. Bin halt gelegentlich etwas flapsig im Umgangston. In der Regel versteht man das auch, aber eben nicht alle. Von daher sollte es das aber nun gewesen sein.

    Zum Schluss noch einen Gruß an alle die heute einen schönen Tag in der Schweiz hatten bzw noch haben.
     
  14. @JanW:Da bisher niemand konkret auf Deine Frage nach Böllern geantwortet hat und sie vielleicht untergegangen ist: Soweit ich weiß, sind an Bodenknallkörpern in der Schweiz nur kleine Knallketten, ähnlich wie Ladycracker (oder Paketcracker?) erlaubt. Sonstige Bodenknallkörper sind verboten. Dafür ist vor allem bei Raketen und Leuchtfeuerwerk viel mehr erlaubt als in Deutschland. (ohne Gewähr, andere müssten es besser wissen)


    @buuii :Es gibt zwar einen Thread, in dem die gesetzlichen Bestimmungen einiger europäischer Nachbarn aufgelistet sind, aber die meisten Beiträge sind uralt und sicher nicht mehr aktuell.

    Trotz EU-Harmonisierung ist es sehr schwierig, die Bestimmungen der einzelnen Länder herauszufinden. Gesetzestexte sind selbst in Englisch, Italienisch, Holländisch oder Spanisch (bei Neugriechisch, Ungarisch oder Tschechisch usw. versuche ich es gar nicht erst) kompliziert und schwer verständlich, weil es oft auf ein Wort ankommt, das man selbst oft gar nicht richtig auslegen kann, weil man die juristische Bedeutung oder Auslegung nicht genau kennt. Man muss ja schon bei manchen deutschen Gesetzen ein juristisches Staatsexamen haben, um sie genau zu verstehen.

    Zudem schafft die "EU-Harmonisierung" eben nicht für (viel) mehr Einheitlichkeit! Ich habe selbst vor einiger Zeit versucht, die gesetzlichen Bestimmungen bei Feuerwerk einiger EU-Staaten herauszufinden und irgendwann aufgegeben... In manchen Staaten in Kat F3 für alle Personen ab 18 oder 21 legal (ohne behördliche Erlaubnis, Befähigung o. ä.), in anderen nur F2. Dann gibt es solche, in denen z. B. F3-Batterien für jeden Erwachsenen legal sind, ansonsten aber nur F2. Selbstverständlich gibt es auch jede Menge Einschränkungen innerhalb von F2 oder F3 (in den Niederlanden z. B. ist nur F2 für jeden ab 16 legal, aber Raketen sind auf 40g NEM beschränkt, Knallkörper auf 2,5g SP, RöLis und Babyraketen sind offenbar verboten). Dann gibt es Länder, die offenbar ihre alten Regelungen weitgehend beibehalten und irgendwie an die neuen EU-Gesetze anpassen. Italien scheint so ein Fall zu sein: Hat man eine Erlaubnis der Behörde oder einen Waffenschein, darf man wesentlich mehr kaufen und verwenden. Die Grenze ist dort offenbar innerhalb von F2 gezogen. Ohne Erlaubnis darf man Raketen nur bis 30g kaufen, auch Knallkörper sind begrenzt (BKS aber in geringen Mengen erlaubt) usw.; mit einem solchen Erlaubnisschein darf man auch vieles kaufen und abbrennen, was eindeutig Kat F3 ist (soweit ich das alles richtig verstanden habe) GB ist auch ein sehr spezieller Fall und in Frankreich scheint es starke regionale Unterschiede zugeben.

    Kurz: die EU-Harmonisierung hat wenig vereinfacht, höchstens für Hersteller/Importeure, die nun ihre Artikel EU-weit zertifizieren und anbieten könne und natürlich wissen, wo was erlaubt ist. Der einfache Bürger weiß letzteres meist nicht und somit ist es für ihn weiterhin gefährlich, Feuerwerk aus den Niederlanden zu verbringen oder deutsches dorthin mitzunehmen, weil er gegen Gesetze in dem jeweiligen Staat verstoßen könnte. Trotzt EU-Harmonisierung, EU-weite Ce-Zertifizierungen, offene Grenzen, freie Märkte usw... (Ich erinnerere mich grade, wie vor Jahren viele Bundesbürger böse auf die Schnauze gefallen sind - ohne sich bewusst zu sein, etwas Unrechtes zu tun -, weil sie größere Mengen Kaffee bei holländischen Verkäufern (über eBay usw.) bestellt oder sich aus NL mitgebracht haben... (aber das führt jetzt viel zu sehr vom Thema ab...))

    P.S.: Ich interessiere mich für die gesetzlichen Bestimmungen in anderen Ländern nur aus reiner Neugier (und um sie z. B. bei Wikipedia oder auch hier mal zu veröffentlichen), ohne dass ich beabsichtige in diese Länder Feuerwerk mitzunehmen oder mich gar über dortige Bestimmungen hinwegzusetzen (schade, dass man sowas hier offenbar schon dabeischreiben musss)
     
  15. #41 Adnan Meschuggi, 1. August 2018
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 1. August 2018
    `
    *****

    Im übrigen hast Du Dich schon wieder verlesen.
    es sind 2,5kg BRUTTO, nicht Nettoexplosivmasse.
    Deshalb mein Hinweis, eine OOL (meines Wissens brutto 2,450g) reicht aus.

    Also noch mal zusammengefasst:
    Schweiz ist gastfreundlich
    Schweiz ist teuer, sehr teuer (dort verdient man deutlich mehr, dazu niedrigere Steuern)
    Schweiz erlaubt 2,5kg BRUTTO Einfuhr/Verbringen (hängt euch am Begriff auf) von ptG der Kategorien F1,F2,F3.
    (siehe Hinweis (guter Hinweis) auf die Zink-Raketen, kosten ca. die Hälfte wie in der Schweiz)
    Knallkörper ausserhalb von Miniknallern sind VERBOTEN, egal welcher Kategorie.
     
  16. In der Schweiz? Sicher....
    aber in Deutschland? Nö... *****
    Der Zusammenhang war:
    Amt untersagt angezeigtes Feuerwerk wegen Brandgefahr, wenn Index 4 oder 5 können sie das. Aber nicht im Voraus, nur am Tag des Feuerwerks. Kam schon vor.
    Sinnvoll ist es immer, die Witterungsverhältnisse zu berücksichtigen.
    Ein allgemeines Abbrennverbot - so wie in der Schweiz in den einzelnen Bezirken erlassen - ist in Deutschland nicht zulässig.
     
  17. #43 Claudio, 2. August 2018
    Zuletzt bearbeitet: 2. August 2018
    Die „Bezirke“ heissen Kantone! :eek::D:D

    übrigens, es war gestern Abend wirklich (zumindest in meiner Stadt, ca 13000 Einwohner) KEIN Feuerwerk zu sehen oder zu hören... nicht einmal die nervigen Luftheuler-Raketen der Kids wurden gezündet...o_O
     
  18. Bezirke oder Kantone ist doch wurscht...

    Luftheuer jedoch heißen hier Luftheuler :)
     
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  19. #45 Karschunke, 2. August 2018
    Zuletzt bearbeitet: 2. August 2018

    Ich persönlich brauche auch solche Menschen nicht, die immer nur meckern und andere bevormunden wollen.
     
  20. Kommt stark darauf an. Bevormunden die Leute auf Basis des Gesetzes oder will Dir einer was "nachbarschaftsverträglich" vorschreiben? Ersteres unterstütze ich sehr, zweiteres hingegen nicht.
     
  21. An die Gesetze im Bezug auf Abbrennzeiten, etwaige Einschränkungen oder ähnliches, halte ich mich. Vor Silvester erkundige ich mich über zusätzliche Einschränkungen im Bezug auf Knallfeuerwerk. Bei uns nicht vorhanden. Ebenso wegen F1.

    Meine die Besserwisser die meinen etwas zu wissen, aber nichts wissen. Nachbarschaft gibt es dort, wo ich an Silvester abbrenne, nicht. Biete den Menschen an, wenn Sie es genau wissen, das ich gegen etwas verstoße, die Polizei zu rufen. Im selben Satz auch, das die Vorschriften eingehalten werden.

    Es wurde noch nie die Polizei gerufen, freche Worte und Sätze, kamen oft, Hirnlose Leute halt. Wenn ich etwas nicht genau oder gar nicht weis, halte ich meinen Rand. Würde mich aber mal freuen, wenn die Polizei kommt, denn da gäbe es eine Überraschung. Klar können die einen Platzverweis aussprechen, nur ob das sich lohnt, ist eine andere Frage. Wer nämlich unter falschen Voraussetzungen die Polizei ruft, macht sich strafbar. Auch bei Nichtwissen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
     
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