Besucher Ab wann darf man in Schongau an Silvester Feuerwerk zünden?

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Timbow137, 29. Dez. 2017.

  1. Hallo liebe Mitglieder des Feuerwerk-Forums. Da mir die genauen Uhrzeiten nicht bekannt sind, will ich euch fragen, wann man in Schongau (Landkreis Weilheim-Schongau, Bayern) an Silvester Feuerwerk der Kat. F2 anzünden darf.
    Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für eure Antworten. ;)
     
  2. Frag mal bei der Örtlichen Polizei nach,die können sicher helfen
     
    Timbow137 gefällt das.
  3. Danke, gute Idee
     
  4. Das ganze Jahr rund um die Uhr. Die Firma Hummig Effects hat ja in Peißenberg ihren Sitz, da dürften die Einwohner einiges abkönnen müssen:)...
     
  5. O.K. jetzt mal ernsthaft: Die 1. SprengV besagt:

    § 23


    (1) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis
    zum 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden, außer wenn sie von einem
    Erlaubnisinhaber nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder von einem
    Befähigungsscheininhaber nach § 20 des Gesetzes abgebrannt werden. Personen
    bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse
    II auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abbrennen. Das Abbrennen
    pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern,
    Kinder- und Altersheimen ist verboten.

    Du kannst also vom 31.12. 0:00 Uhr bis 01.01. 23:59 Uhr zündeln. Einschränkungen kann es darüberhinaus geben durch:

    § 24


    (1) Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall von den Verboten des
    § 20 Abs. 1 und 2, des § 21 Abs. 1 und des § 23 Abs. 1 aus begründetem Anlaß
    Ausnahmen zulassen. Eine allgemeine Ausnahmegenehmigung ist öffentlich
    bekanntzugeben.
    (2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall anordnen, daß
    pyrotechnische Gegenstände
    1. der Klasse II in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders
    brandempfindlich sind, und
    2. der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten
    Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten
    auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. Eine
    allgemeine Anordnung ist öffentlich bekanntzugeben

    Bzgl. §24 Abs. 2 musst Du Dich tatsächlich in Schongau informieren, da hier jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen kochen darf.
     
  6. Genau das ist zielführend.
    Grob gesagt sind jegliche Kat. 2 Artikel vom 31.12 - 0:00 Uhr bis 01.01 - 24:00 Uhr erlaubt.

    Einschränkungen (je nach Ort - daher bitte nachfragen):

    - Zoos, Altenheime etc, wo man halt auch selbst mit etwas Rücksicht eh nicht zünden würde.
    - Reines Böllern ist auf bestimmte Uhrzeiten beschränkt (Durchschnitt ist wohl von 18:00 bis 2:00 Uhr)
     
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