Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Wie haben sie denn auf diesen Hinweis reagiert? Einfach ignoriert? Da würde ich noch mal nachhaken!
    Lächerlich, das sollen sie Dir erst mal nachweisen...
     
  2. Wie haben sie denn auf diesen Hinweis reagiert? Einfach ignoriert? Da würde ich noch mal nachhaken!
    Das sollen sie Dir erst mal nachweisen...
     
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  3. Jetzt kommt die entscheidende Phase. War zumindes bei mir so. Jetzt "Prüfen" sie dich so richtig ob du dich schlau gemacht hast und ob du "Sattelfest" bist.
    Zum Thema F2+ (korrekte Bezeichnung "F2 nach §20 Abs.4"). Diese Entscheidung ist zwar schwachsinnig ist aber so korrekt.
    Mir wurde auch der Grundlehrgang nahegelegt. Aber bedenke: Der §7er ist einen Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis kannst du mit PTGs Handeln. Mehr aber auch nicht. Hierfür benötigst ein Gewerbe mit Gewerbeschein, eine Betriebshaftpflicht, ein zugelassenes Lager, eine Buchführunge etc. Alles mit sehr hohen Kosten verbunden. Der §7er hat keine Befähigung und darf kein Feuerwerk abbrennen. Dies darf nur ein §20er. Nur der besitzt die Befähigung zum abbrennen.
    Das es nur Lagern gibt ist völliger Quatsch. Es gibt immer nur eine Aufgewahrung. Aufbewahren kann ich innerhalb oder außerhalb eines Lagers. Den Begriff "Lagern" gibt es in Sprengstoffrecht nicht. Es gibt nur ein "Lager". Im Sprengstoffrecht ist immer nur von aufbewahren die Rede.
    Anlage 7 ist korrekt. Diese gibt an wieviel du wo und wovon aufbewahren darfst. Auskunft wie eine Aufbewahrung auszusehen hat gibt die SprengLR410. Viel Erfolg ;)
     

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  4. Die Anlage 7 kannte er, aber das hat er beiseite gewischt - ich bräuchte so oder so eine diebstahlsichere Lager- (eigentlich ja Aufbewahrungs-) Stätte. Würdet ihr da einen Waffenschrank für geeignet halten (wenn denn groß genug) - oder reichen da vielleicht sogar diese größeren, abschließbaren Metallschränke?

    Nachweisen können die mir im Prinzip nix, das stimmt. Zumal ich die Erlaubnis ernsthaft nur privat verwenden möchte. Es geht mir um weniger Zeitdruck /Stress zu Silvester und eine breitere Effektauswahl...
     
  5. Mathau, TIE Fighter, habt vielen Dank für eure Hilfe!

    Die SprengLR410 ist grad genau das, was ich brauch, danke!
     
  6. Diebstahsicheres "Lager" ist korrekt. Wie das auszusehen hat steht in der SprengLR410.
    Hier nochmal die richtigen Bezeichnungen:
    - Ich bewahre etwas auf. In diesem Fall halt PTGs. Mann spricht von aufbewahren.
    - Ich bewahre etwas in einem Lager auf. Aufbewahren in einem Lager. Das Lager ist zum aufbewahren da. Lager ist das wo, aufbewahren ist das was. Ich bewahre Milch in einem Kühlschrank auf. Eigentlich ganz einfach, wird aber leider immer wieder munter durcheinander geworfen.
    Und jetzt die SprengLR410 lesen. Viel Spaß :)
     
    tommihommi1, Christoph und ulid2006 gefällt das.
  7. #1607 TIE Fighter, 17. August 2018
    Zuletzt bearbeitet: 17. August 2018
    Ach ja. Waffenschrank ist völlig ausreichend. Muss aber wenn er von außen zugänglich ist mit dem Boden und der Wand verbunden werden. Die Werkzeugschränke aus dem Baumarkt sind aufgrund dem fehlendem Diebstahlschutz (lassen sich ja wie eine Konservendose öffnen) nicht zugelassen (Wandsstärke min. 5mm sind vorgeschrieben). Schränke sind aber auch nur dann vorgeschrieben wenn der Diebstahlschutz nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Es ist halt sicherzustellen das keine anderer, auch nicht deine Freundin/Frau, Kinder, Freunde, also jeder ohne §27er Zugriff zu den PTG hat. Selbst den Schlüssel zu den PTG darf keiner in die Finger bekommen. Niemals. Und ein gaaaaanz großer Fehler ist, wenn bei einer Kontrolle, bei der du nicht anwesend bist, deine Freundin/Frau den Beamten den Schrank/Raum auf macht. Dann hat jemand ohne §27er Zugriff auf PTG der Kat. F3. In diesem Fall bist du deinen §27er ganz schnell los und der andere hat evtl. ein Verfahren wegen illegalem Besitz von PTG am Hals.

    Edit:
    Auch das Studium der SprengVWV kann hilfreich sein :) Es ist zwar nicht die neuste Ausführung aber eine aktuellere ist mir nicht bekannt
     

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    ulid2006 gefällt das.
  8. Habt vielen Dank! Ich werde mich da nochmal dezidiert einlesen. Jetzt mache ich mich aber gleich erst mal auf den Weg nach Scheveningen zum Vuurwerk Festival :p
     
    Stoney91 und TIE Fighter gefällt das.
  9. Na dann viel Spaß :)
     
  10. Danke! Das sollte jedenfalls motivieren, um an der Thematik dran zu bleiben ;)
    Euch auch ein schönes Wochenende!
     
  11. So ähnlich lief es bei mir auch.
     
  12. .... Bitte senden Sie uns den Fachkundenachweiß den Sie als Antragsteller für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen bei persönlicher ausübung benötigen. ...

    Diese Nachricht erhalte ich auf meinen Antrag in Hamburg.
    Ich werde den Gesetzestext von den ersten Seiten hier schön als Antwort dahin senden, das der Nachweiß nicht nötig ist.

    Oder hat sich das mittlerweile auch was geändert?!
     
  13. So in der Art sah auch meine Antwort von der zuständigen Behörde aus. Dank des Forenmitgliedes frogger, der einen Beispielantrag verfasst hat, ging alles Reibungslos über die Bühne.

    Beispielantrag:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit beantrage ich eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach §27 SprengG (nichtgewerblich) zum Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 einschließlich der niedrigeren Kategorie 2.

    Rechtsgrundlage 1. SprengV §4 (5)
    Eine Prüfung der Fachkunde und des Bedürfnisses entfällt gemäß oben genannter Rechtsgrundlage.

    Mit freundlichen Grüßen,
     
  14. #1614 Teddygaengsta, 18. September 2018
    Zuletzt bearbeitet: 18. September 2018
  15. Bei -drei- solltes du aber ganz genau überlegen. Feuerwerk ohne Aufbewahrung bedeutet im Umkerschluss: Heute kaufen, heute abbrennen. Die "Aufbewahrung" geginnt nämlich sofort (und nicht irgendwann wenn es dir evtl. so passt). Und der PKW ist kein Aufbewahrungsort für über die Nacht/Nächte (selbst bei Pausen darf er nicht unbeobachtet bleiben) da nicht Einbruchgeschützt.
     
  16. Schon klar, nimmt das Amt jedoch einen Aufbewahrungsort wie seperater Kellerraum mit einer Eisen T-30 Brandschutztür in kauf?
     
  17. Ahhhh nee...... Schon klar. Ich mache mir die Welt wie sie mir gefällt. Weil mir etwas nicht genehmigt wird, sage ich wissentlich die Unwahrheit. Das sind genau die Ansichten auf die ich ja total stehe.
    Was wie geht oder eben nicht steht in der SprengLR410. Und das steht da nicht um uns zu ärgern, sondern um uns und vor allem andere Menschen vor Personen- und Vermögensschäden zu bewahren. Auf eine illegale Aufbewahrung von PTG hat deine Gebäude-, Haftpflicht- und Hausratversicherung sicher nur gewartet um im Falle der Fälle nicht bezahlen zu müsen. Im Mehrfamilienhaus wirst du im Schadensfall für die Vermögens- und Personenschäden persönlich Haftbar sein. Das heißt aber das die anderen leer ausgehen werden, da deine perönlichen Finanzen für so etwas sehr wahrscheinlich nicht ausreichen werden.
    Wie sieht es eigentlich mit deiner Haftplichtversicherung für den Abbrand von PTG der Kat. F3 aus? Ohne die wird wahrscheinlich auch Hamburg keinen Schein ausstellen.
    Boh ey, da krisch isch Plack :mad:
     
  18. #1618 Teddygaengsta, 18. September 2018
    Zuletzt bearbeitet: 18. September 2018
    Bitte?
    Wir wohnen in einem Einfamilienhaus und der Vorraum unserer Öltanks ist seperat gelegen und mit der Tür gesichert.

    Ich wollte daher nur die Frage in die Runde stellen ob dies ausreicht oder eben NICHT?
    Und nicht deinen Plack hervorrufen, den man beim Zahnarzt entfernen lassen kann :D

    HRversicherungs Anfrage läuft ob das gedeckt ist.

    Nach SprengLR410 reicht ja ein lappidarer dicker Stahlschrank den man nicht schleppen oder aufbrechen kann.
     
  19. Es geht hier doch darum, dass du bei deinem Antrag den Punkt "Aufbewahrung" wissentlich falsch beantwortest, da du die Befürchtung hast das Amt könnte dir den Schein aufgrund fehlender Aufbewahrungsmöglichkeit nicht ausstellen (zumindest habe ich das so aufgefasst).
    Die Frage ob dein Kellerraum mit Branschutztür T30 infrage kommt hängt von vielen Faktoren ab, die da in der SprengLR410 stehen. Wahrscheinlich wir dir diese Frage niemand aus dem Forum beantworten können/wollen, da die vielen feinen Einzelheiten uns nicht bekannt sind.
    HR alleine ist aber nicht ausreichend, da das Gebäude nicht darüber versichert ist und Haftplichtschäden auch nicht. Wenn es dein eigenes Gebäude ist kannst du dir ja ein neues kaufen (kostet ja nicht viel;)). Als Beispiel für eine Haftpflichtversicherung für den Abbrand habe ich meine mal mit dranngehangen. Ohne die gibt es keinen Schein (mir zumindest nicht bekannt). Darum solltest du dich mal als nächstes kümmern bevor du dich weiter mit der Aufbewahrung beschäftigst.
     

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  20. Kateforie 3 :D

    Das kuriose ist doch aber, das unser Amt nur darauf geantwortet hat das die eine Fachkunde sehen wollen.
    Nicht jedoch ob dies meine/eine Versicherung beinhaltet.

    Falsch beantworten wollte ich es nicht, ich wollte es wegstreichen - da wie du schon schreibst hätte das dann zur Folge; Kaufen - Vernichten. Keine Zwischenlagerung.
     
  21. Nicht jedes Amt verlangt eine Versicherung, die F3 einschließt, bei mir würde bei der Beantragung nur die körperliche und geistige Eignung geprüft. Am Ende war das ein nettes Gespräch mit dem Sachbearbeiter, der wohl sicherstellen wollte, dass kein totaler Vollidiot den Schein bekommt.
    Versicherung ist natürlich trotzdem Pflicht, wenn man vorhat F3 zu verwenden.
     
  22. Kommt noch :eek:
    Und selbst wenn es nicht kommen sollte entbindet dich das nicht deiner Verantwortung. Wer zahlt denn im Schadensfall wenn kein Versicherungschutz besteht. Ich glaube nicht das sich ein Anpruch nur deshalb in Luft auflöst weil das Amt dich nicht darauf hingewiesen hat und du keine Versicherung vorweisen kannst.

    Na ja, mit einfach streichen ist es da nicht getan. Die Frage kann nur mit ja oder nein und dem Kreuz an der richtigen Stekle beantwortet werden.
    Aber jetzt mal ehrlich. Viele meinen wenn etwas nicht in dem Schein steht, oder nicht explezit danach gefragt wird würde das nicht für sie gelten. Das ist doch mumpitz. Ich zitiere mal §31 SprengG:

    Die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke, Betriebsanlagen, Geschäftsräume, Beförderungsmittel und zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch Wohnräume des Auskunftspflichtigen zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen und die geschäftlichen Unterlagen des Auskunftspflichtigen einzusehen. Die Beauftragten sind berechtigt, gegen Empfangsbescheinigung Proben nach ihrer Auswahl zu fordern oder zu entnehmen, soweit dies zur Überwachung erforderlich ist. Soweit der Betriebsinhaber nicht ausdrücklich darauf verzichtet, ist ein Teil der Probe amtlich verschlossen oder versiegelt zurückzulassen. Der Auskunftspflichtige hat die Maßnahmen nach Satz 1 und 2 zu dulden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

    Das heist das Amt hat das Recht deine Art der Aufbewahrung ohne vorherige Ankündigung jederzeit zu überprüfen. Punkt. Dieses und viel mehr gilt auch dann wenn es nicht im Schein steht oder abgefragt wurde.

    Mein Fahrlehrer hat mich vor 34 Jahren nicht darüber Informiert dass dasHandy am Steuer verboten ist. Das gilt trotzdem für mich, auch wenn das Amt mich hierüber nicht informiert hat. Diese Gesetzte gelten für alle, ohne wenn und aber. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das gilt ganz speziel für explosionsgefährliche Stoffe, da hier deutlich mehr Gefahrpotential hinterstecht als hinter einem Pfund Butter.
     
  23. Hi, ich will Dir jetzt keine Angst machen und/oder schlafende Hunde ecken ... Aber sag mal, verstehe ich das falsch oder wie lautete Deine Anfrage an die Versicherung? Ich lese dort, dass sie Dir bei vorhandenem Schein an Silvester auch das F3 Feuerwerk mitversichern. Zündeln unter dem Jahr würde dann eine extra Versicherung bedürfen (außer in den AHBs und Besonderen Bed. steht noch was von F3). Im schlimmsten Fall haftest Du dann privat. Oder habe ich mich verlesen?

    Gruß Frederik
     
  24. #1624 Claudi von CERZ, 18. September 2018
    Zuletzt bearbeitet: 18. September 2018
    Ich würde dazu mal eben gerne das hier einwerfen:


    Insbesondere hier die fett markierten, unterstrichenen Sätze.
    Diese bedeuten, dass du den Vorraum zu deinen Öltanks NICHT benutzen darfst, da dieser zwar zum Rest des Gebäudes durch die Brandschutztür abgeschirmt ist, aber eben nicht zu den Tanks selber.

    Ich weiß nicht wie die Behörden das in HH handhaben, hier wird durchaus eine Begehung der LR410 vorgenommen bzw. ein Nachweis von Lageplänen und Fotos gefordert.
    Da das Haus ja euer Eigentum ist nehme ich an, dass du auch über ein Grundstück verfügst auf dem dieses steht.
    Die LR410 muss ja nicht zwingend IM Haus sein. Du kannst diese auch über eine Aufbewahrung ausserhalb des Hauses gewährleisten durch z.B. MunContainer.
    Ich möchte hier mal bezweifeln, dass jemand generell erst am Tag des Abbrandes los fährt und sein Material einkauft, bzw. es genau immer an dem Tag angeliefert bekommt.


    Ansonsten finde ich es immer wieder erschreckend (persönliche Meinung) wie uninformiert sehr viele an diese Thematik herangehen und einfach denken wenn ich den Schein habe regelt sich das schon alles von alleine.
    Ebenso wie wenig Menschen, die sich intensiver mit Gefahrgut umgeben möchten, in der Lage sind sich im Vorfeld diese Informationen eigenständig zu ergoogeln und aus den für sie geltenden Gesetzestexten herauszusuchen.


    Ich hoffe ich konnte dir da jetzt etwas weiterhelfen.
    LG
     
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  25. #1625 TIE Fighter, 18. September 2018
    Zuletzt bearbeitet: 18. September 2018
    Ja, das hast du richtig verstanden, und nein, du hast dich nicht verlesen. Der Knackpunkt ist der das mir die Versicherung keinen "Blankoschein" ausstellen wollte. Ich muss lediglich bei Bedarf eine Anfrage schicken und den Grund angeben. Bisher gabs da aber noch nie Probleme mit der Versicherung :D
     
    sfrederik gefällt das.
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