Bestimmung Platzverweis durch die Polizei (Silvester / NRW / Rechtlicher Hintergrund?)

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Saul.Goodman, 23. Aug. 2018.

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  1. Mir wurde eben von folgender Situation berichtet:

    31.12.2017 gegen 16Uhr.
    Stadt ohne Silvester-Einschränkungen bzgl Uhrzeit etc.
    Böllerrunde von 4 Personen auf einem großer Parkplatz eines Schulkomplexes.
    Nette Mitbürger rufen die Polizei.
    Selbige kontrolliert Ausweise sowie Taschen und Rucksäcke.
    Keine Beanstandungen.

    -> Platzverweis für 24Std.

    Da ich bei meinem Umfeld mit ähnlichem rechnen muss frage ich mich doch ob das so ok ist?
    Kontrolle auf illegale PtG kann ich noch nachvollziehen.
    Bedingt sogar das Taschen leeren lassen (je nach Person/Abfrage/Vorstrafen - auch wenn ich kein Freund unnötiger Kriminalisierung bin)

    Aber der Platzverweis!?

    Kennt jemand entsprechende Paragraphen auf welche man sich dort stützen will?
    Meines wissen muss dafür doch eine Gefahr für die Allgemeinheit oder der allgemeinen Ordnung herrschen?
    § 34 PolG NRW

    Dies war doch wohl kaum gegeben.
    Übersehe ich etwas?





    Meine Freunde am Gegenwind soll mich ja auch nicht gleich in Gewahrsam landen lassen. :D
     


  2. Parkplatz Schulgelände?? Könnte das Problem sein. Also erst später am Abend auf den Abbrenner!! Wird ja immer schlimmer
     
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  3. Sonntags 16Uhr an einer Gesamtschule welche Mo-Fr um 13:15Uhr endet.


    Überlese ich Ironie/Sarkasmus oder wird es wirklich immer schlimmer??
     

  4. Gefahr der weiteren Vermüllung des Parkplatzes durch Feuerwerksreste. Reicht als Begründung völlig aus..
    Habt Ihr Eure Hinterlassenschaften weggeräumt?
     
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  5. Schulgelände und die mögliche Vermüllung, könnte hinkommen. Immer schlimmer wird das sowieso.
     
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  6. Abgesehen davon ist das ein Parkplatz und kein Böllerrunden Platz.

    Sei froh dass ihr um Mitternacht den Müll dalassen "dürft", ansonsten, was würdest du machen wenn jemand was auf Deinem Grundstück hinterlässt.
     
  7. #7 Saul.Goodman, 23. Aug. 2018
    Zuletzt bearbeitet: 23. Aug. 2018
    Ich war nicht dabei, dies ist als Grund aber auch kaum haltbar.
    Woher hätte man zum Zeitpunkt des Verweises wissen sollen wie es endet, ob sie es wegräumen usw?
    Das man Silvester nichts auf öffentlichem Grund (nicht abgegrenzter Sammel-Parkplatz von Schule, Sportplatz und Hallenbad) zünden darf wäre mir neu.

    Man hat sich leider nichts schriftlich geben lassen.
    Ihr zündet also alle nur auf eigenem Grundstück?

    Klingt logisch, um Mitternacht ist das ok, tagsüber nicht. :rolleyes:

    Ich habe das ganze Jahr über Hunde Tretminen rund um die Hütte, dagegen wären Pyroreste an einem Tag im Jahr recht angenehm.
    Die ständig driftenen Autos 20m neben meinem Fenster sind auch nicht grad leise. :D


    Mit solchen Antworten hätte ich in einem Öko-Helikopter-Mütter Forum gerechnet. :D
    Ich grab mich besser selbst durch, Vermutungen bringen mich nicht weiter.
     
  8. Also ob es rechtlich haltbar ist oder nicht, kann ich nicht sagen. Ich kann nur sagen, ich habe das Gefühl, dass Böllern (und da meine ich tatsächlich Knallkörper) innerorts vor Sonnenuntergang vielerorts nicht gerne gesehen (von Mitbürgern) ist. Nicht ohne Grund denke ich, sind viele Youtube"böllerrunden" eher an abgelegenen Orten (Wald, Feld etc.) Wegen ein "paar" Böllern wird die Polizei an Silvester warscheinlich nicht gleich da stehen. Wenn das ganze aber 15 Min.+ geht, kann ich mir dass schon vorstellen.
     
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  9. @Saul.Goodman: Der Grund ist sowas von haltbar, das kannst Du Dir wahrscheinlich kaum vorstellen. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass der Müll nicht weggeräumt wird. So ist es auch in der Realität, guck Dir mal die Straßen an Neujahr an. Auf der sicheren Seite bist Du immer nur dann, wenn Du auf Privatgrund -ggf. mit Erlaubnis des Eigentümers zündest- sonst nicht. Auch nicht dann, wenn es erlaubt ist. Das es in der Praxis an Silvester so nicht kontrolliert wird, ist wieder etwas anderes, ändert aber nichts an der Rechtslage.

    Wenn die Beamten im konkreten Beispiel den Eindruck hatten, dass hier später alles liegenbleibt, konnten sie natürlich einen Platzverweis aussprechen. Rechtlich einwandfrei!

    Gefahrenabwehrrecht ist seeehr flexibel - zum Glück!
     
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  10. Genießen Kirchen, Schulen, Krankenhäuser und Kindergärten nicht ein besonderen Schutz?
    Das besagt im Umkreis von 300meter kein feuerwerk?

    Oder bin ich da falsch informiert?
     
  11. Dazu eine "lustige" Geschichte die mir wiederfahren ist. Vor zwei Jahren habe ich an Silvester auf öffentlichem Grund gefeiert. Nachdem wir mit zünden fertig waren, habe ich alles aufgesammel, was von uns an "Überbleibseln" (Leere Cakes, Vulkane, Raketentüten etc) Den "Kleinkram" über die Restmülltonne entsorgt, die Cakes hab ich auf den Wertstoffhof gebracht. Dort durfte ich dann noch 6-8€ für die Entsorgung meines "Restmülls" bezahlen. Ich weiss ja, dass für Restmüll eine Gebühr erhoben werden muss, aber es fühlt sich einfach extrem undankbar an, wenn man alles korrekt entsorgt, und dafür dann noch (recht teuer wie ich finde) zur Kasse gebeten wird.
     
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  12. Ich das nicht eher weil sie das ganze Jahr durchzünden? ;)
    Die Örtlichkeit ist mMn schon Stadtrand, hinter dem Sportplatz kommen nur noch Wälder.

    Bei uns fährt man Neujahr-Vormittags bereits wieder auf sauberen Straßen, selbst der abgelegenste Parkplatz ist Nachmittags wieder frei.
    Wir haben allerdings auch gleich einen Passus auf der Stadt-Seite wo man gebeten wird -sollte man in öffentlichem Raum feiern- den Müll an den Straßenrand zu stellen.

    $23(1) SprengV
    Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.

    Keine Schulen erwähnt, zudem ist "unmittelbare Nähe" nicht definiert.
    Laut Maps waren es in diesem Fall ca 200m Luftlinie.


    Ich kann mich nicht von dem Gedanken lösen das hier wieder einer unser Staatsbediensteten übers Ziel hinausgeschossen ist.
    Reine Willkür bei der Gesetzesauslegung.
     
  13. Schulen wären auch lächerlich...zu Silvester ist ja nicht viel los.
    Kirchen auch finde ich...selber das Ganze Jahr über unnütz lärm machen aber wegen paar Stunden Böllerei im Jahr jammern.
     
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  14. Tatsächlich, auch an Seniorenheimen und Spielplätzen ist es verboten.
    Bei Schulhöfen kann ich das Argument vertreten, dass z.B minderjährige Schüler möglicherweise in Kontakt mit Feuerwerk kommen und diese gegebenenfalls versuchen, anzuzünden, selbst wenn diese davor bereits angezündet worden sind. Feuerquellen gibt es viele.

    Ich hatte die 100 Meter Marke im Kopf ;)

    Nein du liegst richtig, außerdem klingt es für mich persönlich plausibel, dass an den genannten Orten nicht gezündet werden darf. :)
     
  15. Bitte lies §23 SprengV bevor hier falsche Informationen verbreitet werden.
     
  16. Du hast natürlich Recht ;)
    In §23 SprengV ist zu lesen, dass das Zünden an Gebäuden und Anlagen welche brandempfindlich sind, verboten ist.
    Jetzt muss man definieren, was sind brandempfindliche Anlagen und Objekte.
    Ich denke, dass das eine Ermessens Sache ist. Die dafür zuständige Feuerwehr bzw. der Brandschutz legt wo möglich fest, ob das Objekt brandempfindlich ist. Anders kann ich mir das nicht erklären.
     
  17. Ich kenne es nur, dass auf einigen Schulgeländen außerhalb der Schulzeiten das Betreten verboten ist. Das liegt in den Fällen, die ich kenne an vorherigen Ereignissen, dann steht jedoch auch ein Schild am Eingang.
    In diesem Fall ist natürlich auch das Böllern nicht gestattet, wobei das hier wohl eher nicht der Fall ist, da es hier ja nur um 24 Stunden ging.
    Was ich mir vorstellen könnte, dass die Polizisten die Sache schnell klären wollten. Die Anwohner geben endlich Ruhe und die Böller werden halt woanders gezündet. Theoretisch nur 300 Meter weit weg.
    Mein Halbwissen sagt mir, dass so ein Platzverbot halt im Ermessen der Polizisten ist um für Ruhe und Frieden zu sorgen, was natürlich alles Auslegungssache ist und sehr schwammig. Nur weil §23 es nicht explizit untersagt, spricht es ja nicht dagegen, dass man von anderen Gesetzen gebrauch macht.

    Ist natürlich aus der Ferne alles schwer zu beurteilen, wie die ganze Situation abgelaufen ist,
     
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  18. Leider lassen viele ihren Müll einfach liegen, das stimmt. Aber solange es nicht von der jeweiligen Stadt geplant ist, dass man den Müll an die Straße stellt, ist es doch selbstverständlich, dass man ihn einsammelt und entsorgt. Mache ich auch so und bringe ihn weg, wenn nicht alles in den Restmüll passt, da erwarte ich auch keine Dankbarkeit.
    Ich selbst mache den Müll, räume diesen Weg und zahle logischerweise auch die Entsorgung.

    Aber es wäre natürlich auch eine gute Idee, dass die erste Woche nach Silvester die Entsorgung kostenlos ist, da es ein Feiertag ist, den ein sehr großer Teil der Bevölkerung feiert. Ähnlich wie bei den Tannenbäumen, die nach Weihnachten abgeholt werden, zumindest bei uns.
     
  19. Ein Betonklotz von Schule, wo selbst die Netze der Basketballkörbe, Tischtennisplatten etc aus Stahl sind, kann da kaum drunter fallen.
    Irgendwo las ich mal den Zusatz Reetdächer, Fachwerk, Tankstellen usw.

    Das ist für mich ebenso selbstverständlich wie das meiden von Krankenhäusern, Altenheimen etc.
    Aber auf einem großen öffentlichem Parkplatz zwischen Schulgelände, Sport- und Bolzplatz?
    Irgendwo muss man "uns" auch lassen.
    Ich zünde z.B. viel lieber an einem Ort wo ich weiß das die Stadtreinigung mit dem Fahrzeug langfährt/fahren kann.
    Böllerschnipsel auf einem Wald- oder Schotterweg bleiben sicher länger liegen.

    Ich denke das trifft es ganz gut auf den Kopf.
    Traurig nur dies nicht auf vernünftige Weise klären zu wollen
    Ein netter Appell an die Vernunft hätte sie sicher auch weiterziehen lassen..

    Da muss man die Leute nicht gleich auf links drehen und einen Platzverweis aussprechen.
    Genau solches Job-missbrauchende Verhalten unserer Bediensteten muss man mMn unterbinden.
    Aber da man ihnen wohl quasi Narrenfreiheit gibt "flexible Gefahrenabwehr" wundert mich nicht mehr viel. :rolleyes:
     
  20. Interessantes Thema!

    Ich werde mich demnächst mal bei meinem Vater erkundigen.
    Der ist nämlich auch Polizist und wird mir sicherlich dazu was sagen können!
     
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  21. Ist Privatgrund, damit ist ein Platzverweis möglich, genauso wie an öffentlichen Plätzen auch.
    Schulen gehören oft Städten, Landkreisen oder Gemeinden.
    Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist auf dem Schulgelände verboten, wenn der Parkplatz dazu gehört, ist es eindeutig.

    Ob sinnvoll oder nicht, liegt im Auge des Betrachters.
    Ich kann es nachvollziehen, denn wer hat schon Lust, den Müll anderer Leute zu entfernen?

    Am besten auf eigenem Grund zünden, ansonsten kann es halt mal passieren, dass man vertrieben wird.
     
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  22. Wie gesagt, wie genau das Gespräch abgelaufen ist und wie deine Kollegen reagiert haben, wissen wir ja nicht.
    Aber deeskalieren und lieber das Gespräch suchen als gleich verwarnen ist oft der bessere Weg, das stimmt.
    Selbst wenn man jemanden gleich des Platzes verweist, kann man ruhig erklären warum.

    Aber letztendlich wurden sie ja gerufen wie du sagst und sind nicht willkürlich Böllerfreunde ärgern gegangen, da gehen sie erst einmal nur ihrer Pflicht nach. Und auch Polizisten sind nur Menschen, worum soll es da keine "Spinner" geben (nicht auf diesen Fall hier bezogen). Etwas Entscheidungsfreiheit muss man ihnen schon geben.
     
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  23. Ich glaube ein Platzverweis kann als akute Maßnahme zur "Befriedung" oder sowas angewendet werden.
    Wenn sich Anwohner über Lärm beschweren ist ein Platzverweis eigentlich für alle Beteiligten vernünftig.
    Die Polizei geht auf die Anwohner ein und will vermutlich nur unnötigen Ärger verhindern.

    Vermutlich sitzen die Platzverweise heute etwas lockerer,denn die Erfahrungen zeigen wohl,dass einfache Verwarnungen und "Bitten" nicht mehr viel Wirkung zeigen.
    Könnte ich mir zumindest denken.
    Würde ich halt nicht so ernst nehmen ;)
    Durch einen Platzverweis ist man noch lange kein Krimineller ;)
     
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  24. Nur so als Tipp immer wieder weiter laufen so ist jeder mal dran und keiner fühlt sich als Opfer.Seitdem ich das mache habe ich nur noch bedingt Probleme wenn ich am Zündeln bin.Klar gibt immer mal wen der sich gestört fühlt aber es ist nicht zuuuu nervig...
     
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  25. Ja, wenn der Grundstückseigentümer Dir schon erlaubt sein Grundstück zu nutzen, darf er wohl auch bestimmen wann ....

    Je nachdem ist das ja auch kein Spass mit den Böllern (für die meisten anderen), da Frage ich mich dann immer, wieso kann man, wenn man denn unbedingt den Tag mit dieser stumpsinnigen Aufgabe verbringen will, nicht wohin gehen, wo man keinen stört.

    Ihr wollt immer Rücksicht von den anderen, dann muss man auch selber welche an den Tag legen.
     
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