Bestimmung Silvestertag im Wald

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von allos81, 6. September 2018.

  1. Ja... Dass das eine Grundvorraussetzung ist, über die sich hier alle einig sind, davon bin ich allerdings ausgegangen. Natürlich geht es hier um öffentliches Gebiet und nicht um Privatgrundstücke, die man gar nicht betreten darf, wie die genannten Kasernen und Atomkraftwerke. Wenn "Sie" allerdings öffentliches Gelände als privat ansehen, dann darf man auch nicht mehr vor der Tür auf dem Gehweg zünden sondern nur im eigenen Garten.

    Schade, das würde bestimmt einige interessieren.
     
  2. Schau bitte auf die Seite rechtliches.de rein und schaue wieviele Gesetzbücher und Verordnungen allein dort gibts.
    Dir wird sehr schnell klar, warum man für ein Anlass ein Speziellen Anwalt benötigt.
    Die Steigen da auch nur noch durch wo Sie sich Spezialisiert haben.

    Ja es ist alles aufgeschrieben was erlaubt ist. Und sogar im Detail.
    Alles stark in einander Verankert.
    Teilweise sogar bewusst Schwammig gehalten um Polizisten Entscheidungsrecht zu gewähren wie zb. mit den Einhandmesser im WaffG §42a Absatz 1 Punkt 3 "ist das führen von Einhandmesser Verboten."
    WaffG §42a Absatz 3 "Nun doch nicht Verboten!?!"

    Polizei und Gericht kann entscheiden

    Es ist Wichtig zu verstehen, Es ist alles im Detail niedergeschrieben. Nicht in einem Buch! Sondern in Vielen verankert!
    Man Springt von Buch zu Buch. Es ist Selbst Anwälte Unmöglich sich in allem auszukennen.
     
  3. Wenn du kein Industriegebiet in deiner Nähe hast,keine größeren Parkplätze bleibt dir einfach nichts anderes möglich als vor deiner Tür zu knallen.Informiere dich vorher bei der Polizei die in deiner Stadt zuständig ist und frag ab wann das abrennen von Feuerwerkskörper erlaubt ist und wenn es bei dir den ganzen tag erlaubt ist müssen halt deine Nachbarn damit leben auch wenn sie es bestimmt nicht wollen wirst du im recht stehen.
     
  4. Sie müssen unterscheiden zwischen
    zivilrechtlich (Verhältnis zwischen Bürger und Bürger) und
    öffentlichrechtlich (Verhältnis zwischen Bürger und Staat)

    Glauben Sie wirklich, dass ein Wald ein rechtsfreier Raum zum knallen ist? und das in Deutschland?
    Deutschland - Mutter der Bürokratie und Gesetze. Glauben Sie das wirklich?
    Jede öffentliche Grünfläche hat seine Rechtsvorschrift in der genau beschrieben ist was man darf und was nicht.

    Mehr kann man eigentlich dazu nichts sagen.

    Das glaube ich, aber ich möchte den Feuerwerksgegner keine Gründe geben uns weiter einzuschränken ;). Deshalb meine Zurückhaltung.
     
  5. Zwischen "man darf" und "es wird toleriert" gibt es einen Unterschied, auch wenn man den oft nicht unmittelbar merkt. Das Zündeln auf öffentlichem Grund wird zum Jahreswechsel nicht geahndet, solange man sich halbwegs vernünftig verhält, weil es auch kaum kontrolliert werden kann, so etwas wie ein Grundrecht auf Böllerei besteht aber nicht. Wenn ein Grundstückseigner - ob privat oder öffentlich - es auf seinem Grund nicht erlaubt, dann ist das sein Recht.

    Hinsichtlich der zitierten Urteile kann man sich den neu geschaffenen §1b Absatz 4 Punkt 4 im neuesten SprengG mal anschauen. Der dürfte als Reaktion darauf entstanden sein.
     
    Magic_of_Heart gefällt das.

  6. Korrekt !
     
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