Sonstiges Kat. 3 an Silvester in Berlin

Dieses Thema im Forum "Pyrotechnik allgemein, Erfahrungen, Tipps" wurde erstellt von Zedy, 10. September 2018.

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  1. Einen Wunderschönen,

    um gleich auf meine Fragen zu kommen: Würde mir jemand für Silvester weiterhelfen können? Es geht um die Gesetzlichen Bestimmungen zutreffend für Berlin (nicht Gewerblich/ 27er).

    - Ist das Abbrennen von Kat. 3 Raketen erlaubt (Salut)? Bsp. JR 101
    - Darf ich das Feuerwerk auch im öffentlichen Raum Schießen oder muss ich mir ein befriedetes Grundstück suchen?
    (z.B. eine Sackgasse/ nach Sicherheitsrichtlinien für Kat. 3)

    Bisherige Feuerwerke waren im Dorf/ befriedete Grundstücke und mir wurde das abschießen von Raketen grundsätzlich unter dem Jahr untersagt.

    Mein bisheriger Kontackt mit dem Ordnungsamt war recht Positiv und das soll auch so bleiben :)
    Ich möchte bei meiner Anzeige in keine Fettnäpfchen treten.

    Vielen Dank
     
  2. Gibts da in Berlin kein Problem mit Sicherheitsabständen bei Kat 3 Raketen,war noch nie in Berlin aber kann mir vortsellen das gerade bei Raketen der Sicherheitsabstand problematisch werden könnte?!
     
  3. Ich habe 2 *öffentliche* Plätze bei mir, die den Raum hergeben. Eine Sackgasse und ein großer Bürgersteig. Beide würden Sicherheitsabstände mehr als einhalten. Es geht halt um den öffentlichen Raum und ob ich dafür eine Genemigung bekommen würde oder nicht (bzw. die Fragen aus dem 1. post).
     
  4. Musst du nicht gewähren können, dass jeder den Sicherheitsabstand einhält bzw. Keiner gefährdet wird?
    Dürfte schwer sein auf einem Bürgersteig in Berlin.
    Da wird ja bestimmt etwas los sein.
     
  5. Es geht hier um die bereits genannten Fragen. Wie ich schon schrieb ist der Sicherheitsabstand gewährleistet und wird von mir auch mit Flatterband umzäunt. Kat 3 Schieße Ich nicht zum ersten mal. Es geht hier speziell um Berlin. (Nicht der Alex sondern ein ruhiges Plätzchen in Pankow)

    Danke :)
     
  6. Ob du eine Genehmigung bekommen würdest kann dir keiner sagen. Das kannst du nur ausprobieren.

    Wenn der Kontakt beim Ordnungsamt positiv war, dann frag doch einfach nach was genau erfüllt werden muss um Kat 3 Raketen zünden zu dürfen.

    Ich persönlich würde es unterlassen einen Antrag für das zünden im öffentlichen Raum zu stellen.
    Selbst wenn es möglich wäre oder genehmigt werden würde.

    Aber meine Meinung dazu ist: Entweder man hat ein privates, befriedetes Grundstück mit genügend Sicherheitsreserven und ausreichend Sicherheitsabständen wo wirklich kein "unerwünschter Gast" zutritt hat, oder man kann leider keine Kat 3 Artikel (insbesondere Raketen) verwenden.

    Für mich eine ganz einfache Rechnung. So schade und hart das jetzt vlt klingen mag.

    Aber Sicherheit geht mir vor und mit Idioten muss man (in der Öffentlichkeit) immer rechnen.
     
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  7. Ich kann leider speziell zu Berlin nichts beitragen. Sicherheitsabstand in alle Richtung gewahrt (200 bzw. 125m)? Aber wohnen da nicht auch andere Anlieger, denen man dann den Zugang blockiert? Das Problem ist meiner Meinung, warum gerade Du für eine begrenzte Zeit diesen öffentlichen Raum exklusiv nutzen dürfen sollst. Kannst Du denn - neben der Absperrung - sicherstellen, dass sich keiner auf Deinem Abbrennplatz aufhält (Absperrposten?) Ich denke mal, die Stadt als Grundstückseigentümer wird hier aus Sicherheitsgründen einfach die Nutzung verweigern ...
     
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  8. Das sind die Gründe, weshalb ich gar keine Lust (mehr) auf F3 habe...
    Ich werde mich wohl auf F2(+) beschränken, obwohl der "Schein" für F3 vorhanden ist...
     
  9. Erstmal danke für die Antworten bisher.
    F3 setzt einen Mindestabstand von 15m vorraus. Die Zuschauer werden sich in ca. 25m Reichweite bewegen und Kinder einen Gehörschutz Tragen.

    Ich werde wohl über meinen Schatten springen müssen und direkt beim Amt nachfragen.

    Wer trotzdem Erfahrungen hierzu hat kann dies ja mitteilen. (Stadt/F3/Silvester)

    Für alle die Interesse daran haben: Ich werde die Antwort vom Amt hier einstellen.
     
  10. So, ich habe die Vorschrift nicht gemacht, es ist "nur" eine Verwaltungsvorschrift, aber jetzt kommst Du ...
     
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  11. Ich richte mich nach den Herstellerangaben. Bsp. Zink (Nach deiner Ansicht müssten also die meisten F3 Raketen falsch bedruckt worden sein)

    Auszug aus 1.SprengV:
    Anlage 6 (zu § 18 Absatz 7 und § 23 Absatz 8)
    Schutzabstände für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F4 (Feuerwerkskörper) und T2 (pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater)


    3.3.7
    bei Raketen und steigenden Kronen abweichend von den Ziffern 3.3.1 bis 3.3.6 in der Verwendungsrichtung: 200 m, in den anderen Richtungen: 125 m
     
  12. Da haben Sie halt F3 mal rausgenommen, dass die Verwaltungsvorschrift von 87 ist - ist mir auch klar. Aber irgendwie steht da jetzt halt F3 drin. Und damit hat die aktuell Gültigkeit, gibt hier im Forum auch mind. einen älteren Thread, wo Fabian dazu was geschrieben hat. Und uns wurde das im Lehrgang so beigebracht.

    Unabhängig von den angegeben 25m bei einer PGE180F - damit muss Dein Absperrradius schon mal 25 und nicht 15m betragen - bist Du der Meinung, dass 15 oder 25m für die Kaliber ein wirklich ausreichender Sicherheitsabstand sind? Du hast ja auch die Frage nach Salutraketen gestellt, aber auch wenn eine 180g Rakete mal abbiegt, nicht richtig auf Höhe kommt oder direkt durchzündet ...
     
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  13. Ich richte mich nach aktueller Gesetzgebung und wie schon geschrieben nach Herstellerangaben.

    Was währe wenn Fragen: Großkalieber kippt vor Zündung in Richtung Zuschauermenge (Beispiel Pyronale) / Eine F2 Rakete Zündet durch ... da reichen auch keine 8m Sicherheitsabstand um nichts ab zu bekommen.

    Wenn du weiter mit mir diskutieren willst dann gerne per PN ansonsten warte doch einfach ab wenn ich die Antwort des Ordnungsamtes schreibe. Dann sind wir alle schlauer :)
     
  14. Da Du ja keine Probleme siehst, schieß doch auf Deinem Bürgersteig. Bloß weil die Behörde nichts dagegen sagt, heißt dass nicht, dass es in Ordnung ist. Die Personen von der Behörde müssen nicht fachkundig sein. Geht alles gut - kümmert es gerade an Silvester alle besonders wenig. Passiert etwas, wirst Du u.a. mit der Versicherung Probleme bekommen. Die Verwaltungsvorschrift ist nicht außer Kraft. Dass die SprengV und VwV sich hier etwas widersprechen wäre mir nicht ausreichend, um mir dann einfach die Norm rauszusuchen, die am Ehesten passt. Und ob Du 25m Radius einhälst, hast Du auch nicht beantwortet. Warum sowas jetzt per PN diskutiert werden soll, erschließt sich mir auch nicht. Das Thema ist sicherlich auch für andere Interessant, Da Du ja eine recht feste Meinung hast, erübrigt sich dann ja die Diskussion...

    PS: Großkaliber hätte - verglichen mit der von mir als Beispiel angeführten PGE180F einen Sicherheitsabstand von 80m ... nicht 15m.
     
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  15. Wenn ich mir so manche Videos anschaue. Dürfte das dort gar nicht auffallen.
     
  16. 80m Abstand / Steighöhe? / Radius der Explosion ... bitte lass es einfach ok? Ich wollte alles Rechtskonform machen und habe um Tipps gebeten. Du dagegen scheinst mir eher ein Troll zu sein der von F4 ausgeht und auf seine Meinung Pocht. Falls du nichts Konstrucktives bei zu Tragen hast dann lass es ..

    Ich habe nur 2 einfach Fragen gestellt ... Danke! Skroll nochmal nach oben #1 weswegen ich das hier erföffnet habe!
     
  17. Hallo Zedy,

    das Erste was ich daran sehe ist eben halt die Sache mit der Eigentumsfrage.
    Du müsstest als Erstes, noch vor der Anzeige, die Genehmigung für die Nutzung der Fläche beim Eigentümer einholen. Das ist bundesweit überall so, also nicht städtegebunden.
    Eine Sackgasse wäre demnach genauso zu behandeln, wie der genannte Bürgersteig: Diese gehören im Normalfall der Stadt und befinden sich im öffentlichen Raum.

    Danach kommt dann halt der Sachverhalt der Abstände.
    Und mal abgesehen von den vorgegebenen Sicherheitsabständen - ich persönlich bin eh kein Freund von Raketen, da diese als ungesteuerte Flugkörper in ihrer Flugbahn einfach zu unberechenbar für meinen Geschmack sind - solltest du überlegen, ob du in einem Wohngebiet, in dem du nicht alle Nachbarn gleichzeitig unter Kontrolle halten kannst (z.B.offene Fenster, Türen..), eine Salutrakete in F3 (in deinem Beispiel eine JR101, die pro Rakete über geschätzt ca.10gr BKS verfügt) überhaupt schießen willst.

    Ich kenne mich in Berlin nicht so gut aus, was mich aber interessiert:
    Wo hat man denn dort einen Bürgersteig, der eine Breite von mindestens 30Metern hat. Die Abstände sind ja vom Abschußpunkt in alle Richtungen einzuhalten....

    Und dann noch eine Frage meinerseits:
    Du schreibst, dass du bisher immer eine Versagung des Einsatzes von eben diesen Raketen unter dem Jahr hattest, auch wenn du dich auf Privatgrundstücken befunden hast.
    Was war denn der Grund dafür? Evtl. die nicht ausreichenden Sicherheitsabstände....?


    Ich würde mich tatsächlich für die Antwort des Ordnungsamtes interessieren. Man lernt ja nie aus.

    Gruß Claudia
     
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  18. Na ja man braucht immer die Erlaubnis des Eigentümer. Ergo wird diese versagt, kann man die Anzeige vergessen. So willkürlich F3 zünden ohne Anzeigen ist nicht. Ob das nur eine Ordnungswidrigkeit ist Hmmm.
     
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  19. hier ein Auszug der Antwort aus der letzten Anzeige:

    Die von Ihnen angegebenen pyrotechnischen Artikel kann ich Ihnen nicht bestätigen.

    Der Abbrand von Raketen wird generell nicht bestätigt.

    Außerdem ist die Verwendung von Blitz- und/ oder Knalleffekten zu vermeiden.


    eine ähnliche Antwort habe ich schon einmal zu Jahresanfang in einer anderen Gemeinde bekommen :/
    Danke für deine Antwort :)
     
  20. F4 wird auch in vielen Gemeinden beschränkt. Kollege kann kaum noch über 100mm schiessen. Salut Shells sind auch ein heisses Thema. Manche übertreiben es und dann gibt es Beschränkungen.
     
  21. @Zedy

    Moin!
    Alles natürlich ohne Gewähr...:)....aber soweit ich mich erinnere...:

    Also....F3 Raketen... bis 200 gr NEM und 10gr. BKS...alles in F3 hat einen gesetzlichen Mindestabstand von 15m in alle Richtungen! (Ob sinnvoll oder nicht, hier mal außen vor....:p...)
    Gibt der Hersteller mehr an, sind das Richtlinien, Gesetz ist 15m!
    Schießt Du im öffentlichen Raum, kann die Behörde Dir natürlich einen erzählen, aber wenn die das abnicken....:D:D:D....
    Wir haben an Silvester F4 angezeigt und die Rückfrage von der Behörde bekommen, warum wir ein Feuerwerk anmelden, ist doch Silvester....:D:D:D...:p:p....
    Wenn die Dir F3 auf öffentlichen Grund (Wendehammer o.ä.) an Silvester abnicken...fein, dann ist es offiziell...unter dem Jahr sind die da super empfindlich...an Silvester hast Du aber gute Chancen, das durch zu bekommen...
    Dir muß nur klar sein, sollte so'ne Rakete abbiegen und irgendwo reinkrachen....:eek:...:confused:...
    Als Gewerblicher mußt Du Dir sogar vom Luftfahrtbundesamt eine Genehmigung für Raketen holen....:confused::confused::confused:...Gott, ich liebe Deutschland...:p:p:p...
    Befriederes Grundstück nutzt Dir nix, da jede Rakete höher steigt, als die Befriedung ( höhester Punkt in ALLE!!!! Richtungen (also auch nach oben)), ich würde das anmelden und hoffen, das die vom Amt nix rumzusch....haben, ansonsten hast Du mit Raketen eh verloren....:p
    Good Luck!!!! :)

    Besten Gruß
    Quinzy
     
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  22. Die Genehmigung vom Luftfahrtbundesamt finde ich nicht so schwachsinnig wie du. Immerhin geht es hier auch um die Sicherheit irgendwelcher Flugzeuge die sich in diesem Raum befinden könnten. Um sowas muss man sich auch als privater kümmern wenn der abbrandplatz sich in Reichweite eines Flugplatzes befindet.
     
  23. So, ich versuche nicht noch beleidigender zu werden. Der Ton kam mir erst hoch, nachdem Dich andere Meinungen nicht zu interessieren scheinen. Aber als Troll muss ich mich nicht bezeichnen lassen. Ich habe versucht, meinen Kenntnisstand sowie Rückfragen passend zum Thema anzubringen. Darauf meinst Du nur, mir das Wort zu verbieten und ich sollte etwas Konstruktives beitragen. Dann unterstellst Du mir Sachen, die ich so nicht geschrieben habe ...

    Gruß Frederik

    PS: Du kannst Dir ja gerne mal nicht diesen Beitrag ansehen, was Troll-Beiträge sind: Troll (Netzkultur) – Wikipedia
     
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  24. Mir wurde gesagt das im "öffentlichen Straßenland" das abbrennen verboten ist.
    Sowie Grünflächen... gerade im Park hätte ich gedacht das es da keine probleme gibt .Die freifläche hatte da locker 200 m Durchmesser ohne einen Baum im weg zuhaben.
     

  25. Ist mit Sicherheit so, doch für die Sachen hat da keiner eine Erlaubnis bzw. Genehmigung. Alles illegal. Wenn der Treadersteller die Genehmigung am Silvester für F3 bekommt, nun gut. Doch er trägt, wie schon vorher bemerkt, die Verantwortung. Bei 9 Raketen geht alles gut, doch die zehnte, tja und schon ist die Kacke am dampfen.
     
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