Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Okt. 2015.

  1. So... ich habe mir dieses Gerichtsurteil da aus Bayern jetzt mal durchgelesen. Ist ja alles schön und gut was da steht... aber andererseits ist es auch wieder unlogisch denn dann müssten ja alle Raketen über 20g mit Fachkunde nur zu bekommen sein. Aber man kann F3 mit dem 27er auch ohne Fachkunde beantragen und da bekommt man im Gegensatz zu den 905 waren ja noch viel größere Kaliber bis zu 200g NEM. Gleiches gilt für Blitzknallkörper in F3... daher wird dieses Urteil ziemlich hoch geschossen und zu allgemein gehalten - quasi einmal mit dem großen Hammer des Gesetzes draufgehauen.

    Ist mir aber auch egal mittlerweile hat man mir heute nachmittag im 27er auch die Erlaubnis nach Paragraph 20 Abs.4 nachgetragen und damit ist das Thema für mich durch. Bin ja auch nicht in Bayern...
     
  2. Und wir warten weiter auf die Vollstreckungen wegen Verstoßes gegen das Sprenggesetz...Freiwillige vor!
     
  3. Liegt es nicht eher daran das die 905 in K 2 zugelassen sind. Ergo muss jemand der in seinem27er k2 eingetragen hat, diese auch nicht anzeigen.Das ist eher der Grund warum k2 im 27er ungern eingetragen wird.

    Bitte nicht steinigen wenn Vermutung völlig falsch ist.
     
  4. Das ist die Deutsche Bürokratie, ich denke es geht
    Das ist auch meine Vermutung doch das ist nicht Einheitlich. Deutsche Bürokratie würde ich sagen.
     
  5. Das Problem ist doch das Kat. F2 ab 18 frei erhältlich ist. Man hierfür nix braucht. Die 905 und noch einige andere Sachen in Kat. F2 eingestuft sind, aber durch den §20 Abs.4 begrenzt sind auf Erlaubnisscheininhaber nach §7 oder §27 oder Befähigungsscheininhaber nach §20.
    Hier ist das Problem da man für Kat. F2 nix weiter braucht außer 18 zu sein braucht man hierfür auch kein 27er. Man kann natürlich nachfragen, ob man Kat. F2 mit eingetragen bekommt. Die Sache mit den §20 Abs. 4 ist nochmal eine andere Sache.
     
    Adnan Meschuggi gefällt das.
  6. Nee, auch ich sehe es so.
    F2 905 theoretisch "wild schiessend" möglich, daher nur für Pyros (die Feuerwerke im Regelfall anzeigen, dann sind die 905er im "Umfeld" von den 200/125m Sicherheitsabstand auf dem Abbrenner) oder Scheininhaber für F3.

    Die Idee die Lücke zu nutzen ist ja da, (also 27er beantragen, für F2 und dann F2+ zu nehmen) aber die Paragraphen zeigen da Grenzen auf.
     
  7. So sehe ich das ja auch... als 27er mit F3 sollte man eigentlich generell auch für §20 Abs 4 berechtigt sein... alles andere ist absurd. Habe das heute nachmittag auch mit den Mitarbeitern im Ordnungsamt besprochen... und die sehen das wie ich. Nämlich das man nicht einerseits in F3 Raketen mit bis zu 200g NEM erwerben kann, aber andererseits Zink905 mit 75g nicht zu erwerben sind. Daher der Nachtrag in meinem Schein... :)

    @Neonium: gemessen an deinem obenstehenden Zitat müsste dann ja das Urteil von diesem bayerischen Gericht aus 2012 (also auch nicht mehr ganz aktuell) ungerechtfertigt sein!

    Desweiteren entscheiden Gerichte auch mal unterschiedlich... nur weil vermeintlich "Recht" gesprochen wurde muss es nicht rechtens sein...!! :cool:
     
  8. Ob sinnvoll, absurd oder was auch immer, wenn F2 in einen 27er ohne Fachkunde steht würde ich keine 905 kaufen, da dies gegen das Sprengstoffgesetz verstößt laut den genannten Paragraphen.
     
  9. Mal abgesehen davon dass ich dann als solcher 27er keinen Schaden erzeugen möchte. Zahlt die Versicherung? Oder eben nicht?

    Es wäre schön wenn es hier eine KLARE Regelung gäbe, mit eindeutigen Anweisungen die nicht oder nahezu nicht interpretierbar ist.
    Im Fall des neu eingetragenen F2, da hat die Behörde reagiert. Damit ist es "sauber". Ohne den Eintrag? Würde ich die Teile nicht anfassen... egal wenn dann die 200g-NEM-Raketen alleine erworben werden und es "sinnfrei" erscheint.
     
  10. Hallo,

    hat schon mal jemand den Schein im Rhein- Neckar-Kreis beantragt?
     
  11. So, morgen ist es soweit. Ich werde nach München zum Gewerbeaufsichtsamt fahren und meinen Schein beantragen. Ich denke ich bin jetzt sicher was ich alles angeben und erklären muss :D
    Ich werde erklären, dass ich mich seit Jahren als Hobby mit Feuerwerk und Pyrotechnik zu Silvester befasse und auch mal hochwertigere Raketen schießen möchte. Als Beispiel die Zink 905 mit 75g (F2+) und Bodenfeuerwerk (Vulkane) mit mehr als 250g NEM (F3). Und natürlich der ganzjährige private Erwerb von Feuerwerk, um mehr Zeit für die Silvestervorbereitungen zu haben. Entspricht ja auch der Wahrheit, das sind meine beiden Hauptargumente warum ich den Schein haben will. Einfuhr aus anderen EU Ländern werde ich auch direkt ausschließen.

    Den ganzen Paragraphenkram habe ich mir als Notiz aufgeschrieben falls ich das brauche.
    Überlege nur ob noch ein Anruf davor sinnvoll wäre, weil im Grunde muss ich ja sowieso persönlich dahin o_O
     
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  12. Das ist auch von der Begrifflichkeit her gar nicht möglich ;). Innerhalb der EU handelt es sich immer um "Verbringen", "Einfuhr" gibt es nur von außerhalb.
     
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  13. Oh, stimmt, hast Recht. Dann ändere ich es in Verbringen.
    Hab mich mit dem Thema vorher nie wirklich beschäftigt, da mich ausländisches Feuerwerk nicht interessiert :D
     
  14. Hi, also zwecks der ZINK 905 wird es eher schlecht ausschauen. Im Normalfall stellt das GAA München den 27er für F2/F3 zwar aus, aber mit Auflage für F2, was PTG betrifft die unter §20 SprengV ausgenommen sind. Also Raketen >20g, Blitzknallkörper etc. - F3-Raketen sind natürlich kein Problem, genauso wie F3 Blitzknallkörper. Aber die Sachen musst halt auch an Silvester anzeigen.
     
  15. Meinst du diesen Passus ?

    Also ich weiß nicht ob ich zu blöd zum lesen bin, aber da steht doch ganz klar das "F2+" eben nur ein Scheinis ausgegeben werden darf.
     
  16. Ja, aber die sind der Meinung, dass du dafür eine Fachkunde brauchst.
     
  17. So lange es keine einheitlichen Regeln gibt. Wird jede Behörde anders handeln. Unsere hatte dies bezüglich gar keine Infos. Auch liest man das sich viele weigern den 27er auszustellen.
     
  18. Es gibt eine einheitliche Regelung die sich auf folgendes Urteil beruft. Dieses Urteil, da sind wir uns alle einig, ist totaler Stuss aber rechtskräftig. Solange sich die Ämter darauf berufen kannst du leider garnichts machen, da es den 27er mit und ohne Befähigung gibt. Ich bin auch darüber getolpert. :(
     
  19. Ich hab da ne lange Leitung ... ?!?

    KAT2 ist normalerweise für alle Ü18 frei verkäuflich (zu Silvester) korrekt ?
    In DE ist das zusätzlich limitiert auf Raketen <20g und Blitzböller verbot (ich nenne das jetzt mal F2+ Verbot).
    O.k., bis hierher habe ich es verstanden.

    Aber woraus geht hervor das die F2+ Artikel eine Fachkunde benötigen ?
    Wer legt das fest das dafür eine Fachkunde nötig / nachzuweisen ist ?
    Wo kann ich genau das nachlesen ?
     
  20. Das steht eindeutig in den EU-Richtlinien, die federführend von der BAM mit ausgearbeitet wurden. Fachkunde nur für F4.
    Gleichzeitig wurde ein Passus eingearbeitet, daß jedes EU Mitgliedsland andere Bestimmungen festlegen darf. ---> Schildbürger.
     
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  21. Meine Behörde hat nach Rücksprache und Prüfung mir den §20 Abs 4 "freigegeben" und erlaubt. Die kannten wohl diese unsinnige Urteil aus 2012 nicht... glücklicherweise. Es kann einfach nicht sein, das für 200g-Raketen keine Fachkunde erforderlich ist, aber für 75g schon.... das müsste eigentlich jeder Richter klar erkennen! Ich habe bei meiner Behörde ebenso argumentiert (75g weniger als 200g) und daher bekam ich das dann genehmigt.

    Habe heute F3 zu Silvester bei mir hier im Ordnungsamt angezeigt... das ging ziemlich problemlos. Sogar formlos und ohne gravierende Auflagen.. ausser Einhaltung von Sicherheitsabständen. Der Mitarbeiter hat mir sogar nach Nennung meiner Anschrift einige Stellen in meiner Umgebung "vorgeschlagen", wo ich ggfs. dann hingehen kann für die F3-Böller usw. Netter Service... :cool:
     
  22. Klar macht das wenig Sinn, dennoch die unzähligen Kommentare beweisen das Gegenteil. Ich war damals auf dem Amt Sicherheit und Co. da gab es keine Einschränkungen. Selbst auf Nachfrage war dort nichts bekannt, vor allen reist es die 905 nicht heraus. Da weder die 905 noch 909 einen guten Zerleger besitzen. Das würde sehr hilfreich bei der Ausbreitung sein.
     
  23. Ich versuchs einfach mit den Gründen und Argumenten die auch auf mich zutreffen... Wenn ihr sagt es ist von der Behörde oder gar vom Bearbeiter abhängig, ist es quasi sowieso ein Glücksspiel, egal was man schreibt :rolleyes:
    Nervt mich ziemlich, dass die ganze Sache so kompliziert ist... Warum kann man sowas nicht für vernünftige und fähige Hobbyfeuerwerker einheitlich festlegen. Von mir aus mit Prüfung und all dem.
    Ich wäre auch mit keiner Eintragung zufrieden, hauptsache ich kann im Jahr bestellen, mehr will ich im Grunde nicht. Die Raketen wären halt ein nettes Extra! Aber ich glaube das alleine wäre fürs Amt ein schwaches Argument.
     
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  24. Ich glaube das hier ist das, wonach du suchst (eine Seite zurück in diesem Thread) --> Großfeuerwerk - Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

    edit: der Einfachheit halber nochmal kopiert
     
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  25. Klar, wie das in dem Urteil gedeutet wurde.

    Fakt ist aber der Gesetzestext gibt das so nicht her, da bin ich völlig auf der Seite von ViSa.

    Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland halt 2-Paar Schuhe.
     
    ViSa gefällt das.
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