Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Richtig ... F2 kannst du damit ganzjährig erwerben. Es soll übrigens auch Händler geben (ausser Röder) die die 905 auch an F3 Scheininhaber verkaufen. Da die F2 sind brauchst du die normalerweise an Silvester auch nicht anzeigen sondern nur F3.
     
  2. Perfekt, danke euch!
    Haftpflicht ist übrigens auch vorhanden bei mir.

    Muss dann nur noch abklären wie das mit den Mengen gehandhabt wird, davon steht in der Mail nämlich nichts o_O
     
  3. Bei welcher bist du denn versichert? Hab irgendwie das Gefühl bei allen ist es möglich nur bei der Allianz irgendwie nicht.

    Grüße Patrick
     
  4. Bin bei der Versicherungskammer Bayern. Habe dort erstmal nachgefragt ob auch Erlaubispflichtiges Feuerwerk Kat. F3 (und F2) mit abgedeckt wird.
    Ansonsten würde ich zum BVPK gehen.
     
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  5. Darf man Fragen was das in € heißt, gerne auch als PN.
     
  6. #1756 inflamess, 26. Oktober 2018
    Zuletzt bearbeitet: 26. Oktober 2018
    Zum Thema Abschaffung der Anzeigemöglichkeit für Feuerwerk unterm Jahr für F2/F3 27er :

    Dieses war , als die letzte Novellierung des SprengG noch in den Ausschüssen war , tatsächlich mal so geplant !!
    Ich war auch einige Zeit dieser Meinung , da ich mich nicht weiter mit dem Thema beschäftigte .
    Jedoch wurde dieses als nicht Zielführend angesehen und wieder verworfen .

    Gibt s auch alles nachzulesen hier in den Tiefen des Forums in den entsprechenden Themen...

    Es wiederholt sich diesbezüglich eh alles immer wieder ....!!!

    Man sollte echt irgendwie das von " Spiderwheel Burstdown" begonnene Thema , von vor einigen Jahren ,mal irgendwo anpinnen .
    Dort gibt s quasi die Grundessenz des Wissens über diese behördliche Erlaubnis .

    Es ist als langjähriger 27er Besitzer und Forumsteilnehmer doch recht quälend zu sehen , wie immer die gleichen Fragen , immer neue Themen hervorrufen , wo immer von vorne Begonnen wird und wo quälend langsam so nach und nach die Irrtümer , die Bestimmungen , wichtige Stellen im Gesetz und der 1 . Verordnung, usw abgearbeitet werden .....
    Müsste alles nicht sein , wenn das oben genannte Thema , für alle fragenden dieses Themenkomplexes leicht zu finden wäre....

    Edith sagt : Handhabung & Technik - Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes für Cat 2 und Cat 3
     
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  7. Der Leiter Harald Blasse des Dezernats 2B in München hat mir alle notwendigen Dokumente zukommen lassen. Ausgefüllt , vom Arzt die UB abstempeln lassen und seit Anfang der Woche ist die Mappe wieder in München. Mal gespannt wie lange es dauern wird.
     
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  8. Sicher darf man. Das steht aber auch in der zitierten Mail :D Es sind 175€.

    @Mike Z. Dann auch dir viel Erfolg, dass du ihn bald bekommst!
     
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  9. Stolzer Preis
     
  10. Dachte ich mir auch. Aber hey, auf 5 Jahre gerechnet geht das und es ist es mir einfach wert. Ich will das Teil schon so lange haben :p
     
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  11. Den Preis kann ich bestätigen. Ist schon ne Stange Geld, aber was sind 175 Euronen für unsere liebste Leidenschaft ;)
    Die Kollegen des GAA München sind zudem sehr sehr nett und entgegenkommend!
     
  12. Bei mir 157.50 €. Bin ich allerdings mit zufrieden denn die Vorteile überwiegen und es ist ja, wie gesagt, für 5 Jahre.
     
  13. Hat jemand Erfahrungen mit der Antragstellung im Rhein-Neckar-Kreis?
     
  14. PN
     
  15. des ist echt ein stolzer preis ich hab 100 euro weniger bezahlt in baden württemberg
     
  16. Ich habe genau 100 € bezahlt - ebenfalls in BaWü...
     
  17. Nordbaden : 60 € für den " Verwaltungsakt" .....
     
  18. Bir mir waren es 200 Euro :eek:
     
  19. 120 im Großraum Stuttgart
     
  20. von wo aus baden Württemberg?
     
  21. Mein Schein ist jetzt in Bearbeitung! Ich bekomme auch keine Mengen eingetragen.
    Jetzt heißt es 6 Wochen warten.
     
  22. Ich drücke dir die Daumen...
     
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  23. Naja die hast du immer. Der 27er wird ja auch im Prinzip zweckentfremdet weil der Gesetzgeber mal wieder blöd war. Das sich da einige Behörden an der Zweckentfremdung stören ist auch klar. Die versuchen die Gesetzeslücke wieder zu schliessen.

    Was ich hier immer lese .27er für Silvester ... F3 Raketen .... die Verwendung dieser Artikel muss auch zu SIlvester angezeigt werden.
    Es reicht nicht aus dass ich sie kaufen darf. Anzeigen muss man den Kram. Wodurch eine weitere Handhabe hinzukommt. Wenn ein 27er dauernd was bestellt und auch bekommt aber das Zeug dann ohne Anzeige weg ist ... würde ich über die Zuverlässigkeit argumentieren und ihm das Ding wieder wegnehmen. Anzeigen sind auch Ortsgebunden, Grundstückseigentümer muss OK geben, Transpotrpapiere, ... etc., etc., na was meint Ihr wieviele 27er das korrekt machen.

    Da gibt es genug Angriffspunkte von Behörden, neben denen von Dobi schon erwähnten, um die Befähigung auch wieder wegzunehmen.

    Und ich denke da gibt es nur sehr wenige 27er wo man nichts finden könnte. Wie soll das auch gehen .. ohne Fachkunde und Wissen über all den gesetzlichen Kram.

    Ich bin jedenfalls froh, das dieses Szenario bei den Behörden in NRW schon ganz gut auf den Weg zur Realität ist. Ich denke die anderen werden auf kurz oder lang folgen.

    Carsten
     
    Mr. Botte, Dobi und Adnan Meschuggi gefällt das.
  24. Welchen Weg meist du denn? Habe ich etwas nicht mitbekommen?
     
  25. Ich glaube Gloon meint das generelle Nichtausstellen an Private :)
     
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