Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Eine gesunde skepsis ist immer gut. Aber selbst eine abgeschlossene Prüfung, sagt nichts darüber aus wie man es später handhabt. Es kommt immer darauf an was man tut. Ich kenne da einige Beispiele. Am besten bleibt so etwas privat. Und somit erhitzt man nicht die Gemüter.
     
  2. Nehmen wir mal (um ein wenig Abstand von PTG zu bekommen) den Führerschein. Jeder der einen besitzt sollte zwischenzeitlich wissen das Handy in der Hand nicht erlaubt ist und mit doch recht hohen Sanktionen belegt ist. Mit Recht, da das Gefährdungspotential (vor allem für andere) recht hoch ist. Trotzdem sehe ich fast täglich Fahrer in eindeutiger Haltung am Steuer. Leider ist diese Verhalten "menschlich", da ein jeder von sich selber überzeugt ist alles im Griff zu haben ("mir passiert so etwas nicht", "ich bin zu gut", "alles easy"). Genau wie bei Geschwindigkeitübertretungen. Unfall/Todesursache Nr. 1. Auch da sehe ich mit zunehmender Häufigkeit diese bunten Mahlereien auf den Straßen.
    Wenn wir dieses meschliche Verhalten auf den §27er anwenden, könnte einem schon anders werden (und dem ein oder anderem wird wohl auch ander). Dieses (tpypisch menschliche) Verhalten kann man aber auf jeden Lebensbereich anwenden. Der für mich entscheidende Unterschied ist die Fremdgefährdung. Wenn ich durch mein Verhalten andere gefährde, geht das garnicht. Fährt jemand mit dem Handy am Ohr vor den Baum .... pech gehabt. Fährt jemand mit dem Handy am Ohr in eine Menschengruppe werde ich aggro. Bewahrt jemand in einem Mehrfamilienhaus seine massen an PTG lose im Keller auf werde ich aggro, da durch die Brandbeschleunigung alle im Haus gefährdet werden.
    Teilweise werden hier im Forum Bilder und Videos von Onlineshopping oder Einkaufstouren gezeigt die eindeutig gegen die Anlage7 2.SprengV oder SprengLR410 verstoßen. Entweder aus Unwissenheit oder aus Selbstüberschätzung. Aber eigentlich in diesem Zusammenhang auch egal. Was uns dieses Verhalten aber eindeutig zeigt ist, das sich Forumsmitglieder die es eigentlich besser wissen sollten, sich eben nicht immer an Vorschriften halten. Warum sollte es bei den §27er anders sein? Ich kenne aber auch genügend §§7,20er die nicht sooooo genau sind, andere wiederum 1000%ig.
    Aber dieses Problem werden wir hier im Forum nicht zufriedenstellend für alle gelöst bekommen, zumal die einen sich zu 100% mit den Vorschriften auskennen und drann halten, die nächsten nur zu 95% oder 50%, oder sich auskennen und durch Selbstüberschätzung sich nicht drann halten. Wie dem auch sei. Hoffentlich bleibt ihr vernünftig und ich wünsche allen §27er (eigentlich allen Zündlern) allzeit gut Schuss und viel Spaß und bleibt gesund.

    Im übrigen sehe ich hier keine Gesetzeslücke im SprengG, sondern vielmehr eine (durchaus gelungene) Umsetzung des EU-Rechts in regionales Recht, mit dem Ziel, die Kat. F3 (Konsumentenfeuerwerk) unter den Tisch zu kehren. Wenn ich den Kenntnisstand der Muggel als Maßstab ansetzt hat diese Umsetzung voll ihr Ziel erreicht (bis auf die paar interessierten/informierten hier im Forum und noch weniger in Facebook).
     
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  3. Deine Gedankenwelt kann ich nur bedingt teilen. Die wenigstens hier werden einen Bunker besitzen. Würde ich jetzt nach dir gehen, dürfte niemand Lösemittel und Co. besitzen. Den das ist auch sehr gefährlich, den ich arbeite in einen EX Bereich. Ich brenne seit 15 Jahren Feuerwerk ab. Wenn ich das so lese dürfte man privat überhaupt nichts zünden. Ich besitze auch ein Handy und nutze es nicht beim fahren. Trinke ich ein Glas Sekt fahre ich kein Auto mehr. Wenn man das so grob überschälgt bist du die Perfektion wie es im Buche steht. Nimms mir nicht übel aber so kommt das herüber.
     
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  4. "Bedingt teilen" ist ja schon mal besser als "nicht teilen" ;)
    Wie jeder mit Verboten, Geboten oder Vorschriften umgeht ist ja nun mal sein Ding. Auch sich darüber zu informieren wo die Grenzen liegen. Tut er dieses nicht muss er trotzdem für sein Handeln geradestehen. Unwissenheit schützt vor strafe nicht. Selbst die Haarspraydose ist Gefahrgut. Und das ich jemandem die Aufbewahrung von Gefahrgut abgesprochen habe kann ich beim besten Willen nicht finden.
    Und das ich, was PTG angeht, kein Freund von Traurigkeit bin, habe ich auch schon geschrieben. Das die wenigsten einen Bunker besitzen ist klar. Ich auch nicht. Dennoch richte ich mich nach SprengLR410. Und da es in diesem Thread ja schließlich um §27er F3 geht sollte sich jeder der sich dafür interessiert auch gedanken über die rechtlichen Grundlagen machen. Thats it. Wieso du rausliest, nach mir dürfte/sollte niemand privat zündlen erschlißt sich mir ebenfalls nicht. War auch nicht meine Intention. Der Gedanke das ich die Perfektion bin Person bin ehrt mich :rolleyes: entspricht aber ebenfalls nicht den Tasachen. Meine Intention ging eher in die Richtung mal einen Schritt zurückgehen und das eigene Tun/Handeln zu reflektieren. Wenn es dann für gut befunden wird .... weitermachen. Das Problem an der Sache ist, das sich meistens die falschen auf die Füsse getreten fühlen :(
     
  5. Das finde ich sehr Schade.

    Obwohl ich keinen Schein habe und auch nicht will (da für mich nicht lohnenswert) beschäftige ich mich dennoch mit der Thematik.
    Ich gebe offen zu das das lesen der Gesetztestexte die nun mal in "Juradeutsch" verfasst sind mir extrem schwerfällt. Einige Seiten zuvor in diesem thread habe auch ich wie blöd rumgewettert wie es denn sein kann das man F2/3 mehr oder weniger anstandslos bekommt, es aber eine Ausnahmeregel gibt die wiederum F2+ ausschließt.

    Nachdem mir ein netter Forenuser den Sachverhalt quasi in "Normaldeutsch" erklärt hatte fiel es mir wie Schuppen von den Augen und ja, im Nachhinein machte diese für mich anfangs unsinnige Regel durchaus Sinn. Ohne diese Hilfe hätte ich diesen Passus wohl bis heute nicht kapiert .. :rolleyes:

    Das hat nicht zwingend was mit blöd zu tun ..
     
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  6. Du hast die unzähligen Bilder hier aus dem Forum angesprochen, darauf bezieht sich auch die Aussage mit dem Bunker ergo kurzzeitig "Aufbewahren" und nicht lagern.

    SprengLR410 <--- Klaro kann man alles nachlesen was dies beinhaltet. Doch greift dieses nicht nur bei den F3 Artikel sondern bei allen 1.3, ergo überschreitet man diese sofort. Da der größte Teil mehr als 3 Kg für Silvester kauft, sprich aus 1.4 wird 1.3 sobald sich darunter ein Artikel befindet. So lange man es nicht lagert und dieses zu Silvester verwendet ist das o.k.
     
  7. Wollen wir das doch mal aufdröseln (hier werden meiner Meinung nach zu viele Begriffe durcheinander geschmissen):
    Ich schrieb:
    "Teilweise werden hier im Forum Bilder und Videos von Onlineshopping oder Einkaufstouren gezeigt die eindeutig gegen die Anlage7 2.SprengV oder SprengLR410 verstoßen."

    Anlage7 sagt wieviel, wovon und wo Aufbewahrt werden darf.
    SprengLR410 sagt wie diese Aufbewahrung zu geschehen hat.

    Anlage7 für 1.4G besagt:
    - Bewohnter Raum: für F1, F2 und PMI 1kg NEM
    - Nicht bewohntem Raum: 10kg NEM
    - Unbewohntes Gebäude: 15kg NEM

    Anlage7 für 1.3G besagt:
    - Bewohnter Raum: Nicht zulässige Aufbewahrung
    - Nicht bewohntem Raum: 3kg NEM
    - Unbewohntes Gebäude: 5kg NEM

    Kommen wir erstmal zu den erwähnten Bildern.
    Ich stelle ganz allgemein fest, das die dort gezeigten Bilder PTG mit deutlich über 1kg NEM zeigen (es sei denn es handelt sich um Dummys) und sind offensichtlich meistens in Wohnzimmern oder anderweitig bewohnten Räumen gemacht worden.
    Im SprengG gibt es den terminus "Lagern" nicht. Die allgemeine Annahme das eine kurzfristige "Lagerung" Aufbewahrung genannt wird ist fachlich einfach falsch. Richtig ist der terminus "Lager" für den Ort der Aufbewahrung. Die Aufbewahrung findet als seulche unabhängig einer zeitlichen Komponente in einem Lager oder nach SprengLR410 nach Kleinmengenregelung statt.
    Ergo ist eine kurzfristige Aufbewahrung im SprengG nicht vorgesehen und folglich sind diese Art von Bildern als unsachgemäße/illegale Aufbewahrung anzusehen. Soweit die Fakten. Ob diese Regelung von dem ein oder anderem als kleinlich wahrgenommen wird oder ich als Spießer hingestellt werde und wie jeder einzelne mit diesen Grenzen umgeht, ist nicht Gegestand der Diskusion. Genau so wenig wenn wir darüber diskutieren würden wieviel ich in einer Tempo-30-Zone schneller gefahren werden darf. Die Grenzen sind fest deffiniert, ohne Tolleranzen. Tempo 30 sind 30 und nicht 32 oder 35 oder ......
    SprengLR410 diffiniert die Art der Aufbewahrung. Diese wird nicht nach Kategorien unterschieden.

    Hier blicke ich fast nicht mehr durch (sorry) :confused:
    Nicht jeder Kat F3 PTG ist automatisch 1.3G. Es gibt durchaus Kat F3 in 1.4G.
    Wenn einem die vom Gesetz vorgegebenen Aufbewahrungsmengen zu niedrig erscheinen, darf ich einfach mehr aufbewahren?
    Sobald ich PTG mit mehr als 3kg NEM der Kat F2 1.4G erwerbe wird automatisch aus 1.4G 1.3G? Das hat doch nichts mit NEM zu tun. Die LGZ ist doch Artikelgebunden und hat nichts mit der erworbenen Gesamtmenge zu tun. Das mit dem Lagern hatte ich schon geschrieben. Aber wenn wir mal annehemen, so wie du geschrieben hast währe es richtig und wir würden nicht "Lagern" (was auch immer das heißen mag), wie hoch währe dann deiner Meinung nach die "Aufgewahrungsmenge" zu Silvester? 10kg? 100kg? 1000kg? Unbegrenzt?
     
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  8. Wie interpretierst du den aufbewahren und lagern? Unterschied? Was machst du den bei Dir zu Hause im Zimmer? Aufbewahren? Lagern? Gelten zu Silvseter andere Regeln? Welche Mengen meinst du darfst du dir schicken lassen und in Deiner Wohnung/Haus lagern/aufbewahren bis Sie Silvester zum Einsatz kommen? Sollte ja einfach sein für den Fachmann das zu beantworten.
     
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  9. #1809 Dexter, 1. November 2018
    Zuletzt bearbeitet: 1. November 2018
    Kurzzeitig aufbewahren heisst für mich 2-3 Tage. Da man die Ware mal früher oder später bekommt. So gesehen kann kein Käufer sollte er kein Lager besitzt dies einhalten. Auch wenn man das Material nur 1 Tag im Keller stehen hat. Würde man gegen Brandschutz und Co. verstoßen. Was man unter Lagern versteht bestes Beispiel "Reste Videos" wo die freie Menge überschreiten. Im Grunde könntest du jeden ans Bein pissen. Ach so das wir uns verstehen, ich bin kein Profi wie erwähnt einer dieser kleinen Fische ;-).
     
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  10. #1810 Dexter, 1. November 2018
    Zuletzt bearbeitet: 1. November 2018
    Meine Glaskugel sagt bitte warten, wieviel jemand einkauft weis ich nicht. Es geht darum das der grösste Teil nicht die Möglichkeit hat. Also dürfte man sein FW erst am 31 bekommen. Ich glaube kaum das dies logistisch machbar wäre. Selbst das abholen zwecks F3, würde gar nicht klappen meine Meinung. Und ich sage es mal so man geht davon aus, sonst müsste der Gesetzgeber sich einschalten. Es laufen jedes Jahr diese Propaganda Berichte. Ich sah in keinem einzigen den Hinweis, was man beim Erwerb beachten muss.
     
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  11. Also ich sehe das auch so, sobald das in Deiner Wohnung ist, ist es halt da egal wie Lange und dann musst du die Mengen einhalten.
    Ausser das mit der Abholung ... und daher auch gleich ...

    Denkanstoss - da ichs auch nicht genau weiss was im Detail so ein §27 darf/kann/muss - wie sieht das denn mit dem Verbringen aus?

    Carsten
     
  12. Na ja nennen wir es Grauzone sonst nicht machbar. Oder hast Du ein Vorschlag wie es die Leute handhaben sollen? Diejenigen wo Verbünde schiessen/planen. Ich hatte damals mein FW am 31 bekommen Stress pur. Wie gesagt lagern ist alles was übrig bleibt. Oder Wochen oder Monate zuvor erworben wird.
     
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  13. Der §27er darf das gleiche wie du auch. GGVSEB, 1000-Punkte-Regel oder ADR, wie jeder andere auch ;)
     
  14. Nicht alles Verlade Artikel und Co nur für die Meister ;-)
     
  15. Die Frage war "Verbringen" nicht "Verwenden" o_O
     
  16. Musste aber jetzt sein :p:p:p:p zwecks "profi"
     
  17. Nene, sobald du es absetzt in einem Raum sind dort die Mengen einzuhalten, wenn auch nur für einen Tag.

    Ja es ist nicht machbar. Bedeutet für Dich, egal, wenn es nicht machbar ist muss es wieder zulässig sein?

    Haben die 27er die gleichen Bedingungen fürs Verbringen sprich 1000 Punkte?

    Das waeren 20kg NEM 1.3G, das ist doch schon mal was ....

    ... ich weiss das ist wieder mal etwas, was sehr sinnfrei klingt aber es geht hier nicht um das was man gerne hätte, sondern um das was man darf.

    Und genau das war ja die Anmerkung hier, ist jedem §27 bewusst auf was er sich da einlässt? Kennt er sich da wirklich aus?

    Und schon wird die oben geächtete Unterstellung zur Realität, wenn zuviel in der Wohnung GELAGERT wird!

    Um es noch deutlicher zu sagen, ich habe nicht wirklich was gegen den §27, dadurch bekommen die Behörden zur beantragenden Person zusätzliche Befugnisse und haben auch eine Handhabe bei Verstössen. Das habe ich nicht gewusst zählt nicht mehr. Es ist Silvester und jeder macht das so, zählt nicht mehr. Alle Gesetzestexte nicht kennen, zählt nicht mehr.
    Man verlässt den "sicheren" Bereich des Silvester Pyrozündlers und hat jetzt eine BEFÄHIGUNG!

    Und da habe ich so meine Bedenken, dass es jedem wirklich bewusst ist, was passiert, wenn man dieses Formular ausfüllt und den Antrag stellt.

    Carsten
     
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  18. Ich für meinen Teil kann nur sagen das ich wie letztes Jahr die Erlaubnis vom Eigentümer habe. Zwecks Wiese 2 Fusdballfelder gross. Und die Behörde auch schon Bescheid weis. Das Anzeigen erfolgt Ende November. Das ich in Ruhe am 31.12 mein F3 Feuerwerk schiessen kann. Und mein Feuerwerk hole ich erst Ende des Jahres F3. Das Reguläre kommt auch Ende des Jahres.
     
  19. Klaro ich hätte auch gerne mehr bei mir ist die Spreng LR 410. Ergo weis ich woran ich bin. Nur zum regulären Erwerb von F2 Feuerwerk. Das wird nie machbar sein. Weil die 10 kg im unbewohnten Raum. Dank den XXL Verbünden schon überschritten werden. Ob man das jetzt gut heisst oder nicht das ist die Realität. Ob man alles so händelt weis ich nicht und du auch nicht. Ergo für mich sind Leute mit Schein auch nicht koscher. Ich war knapp 1 Jahr Sportschütze. Da lief es auch nicht wie nach den Vorschriften. Ich unterstelle hier niemanden etwas gleich vor Weg.
     
  20. Das betrifft nicht nur dei §27er sondern alle und jeden. Die Vorgaben und Gesetze (z.B. Anlage7) gelten für jeden. Der §27er darf halt auch F3. Das ist der Unterschied. Keine Sonderstellung was Aufbewahren oder Verbringen betrifft.

    Die Vorgaben und Gesetzte betreffen auch jeden im täglichen Umgang mit dem Gefahrgutbeförderungsgesetz GGBefG. Fast täglich laufen bei uns im Baumarkt Kunden mit 5kg oder 11kg Gasflaschen auf die die rote Schutzkappe nicht drauf haben. Dann beginnt das Theater. Wir dürfen keine Gasflaschen ohne Kappe rausgeben. Jetzt muss der Kunde zusätzlich zur Flasche auch noch €6,00 für die Kappe berappen. Jedes mal ein riesen Tamtam. Das der Kunde eine Strafe von €500,00 berappen muss wenn er kontroliert wird und eine Gasflasche ohne Kappe befördert ist ihm gar nicht bewusst. Auch an alle Campingfreunde. Wird die Gasflasche im Wohnwagen befördert, muss während der Fahrt die Armatur runter und die Kappe drauf. Ansonsten wird die Reisekasse empfindlich geschröpft. Das schlimmste kommt noch. Passiert ein Unfall und die Rettungskräfte sehen eine Gasflasche ohne Schutzkappe wird den Insassen des Unfallfahrzeugs aus Selbstschutz nicht geholfen. Es ist von außen nicht ersichtlich ob die Flasche voll oder leer, beschädigt oder intackt ist. Schade.
    Man sollte schon wissen was man tut. Egal mit welchem Gefahrgut umgegangen wird.
     
    torekk, Quinzy, tribun77 und 2 anderen gefällt das.
  21. Geht doch :) war ja dann doch nicht ganz so schlecht mich nicht auf der Ignore Liste zu haben ...

    ... evtl. liesst auch der eine oder andere Beamte mit und führt zum Ende des Jahres ja mal eine Kontrolle der Lagermengen seiner 27er durch ... Freiheit war einmal jetzt ist man §27 Inhaber ...

    Dir wünsch ich jedenfall viel Spass

    Carsten
     
    torekk gefällt das.

  22. Ja aber die Adressen der §27er sind bekannt und die (sollten ja) "Wissen" ja was Sie tuen. Das ist was ganz anderes als wenn ein anonymer Pyrosüchtiger einmal im Jahr den Aldi leerkauft!

    Ich denke auch die Strafen werden dann anders ausgelegt als bei einem "Normalsterblichen".

    Deswegen ... weitermachen ...
     
    torekk gefällt das.
  23. Aber MIT Kappe sieht/weiß/spürt man das???

    Mir fällt dazu grad nix ein?! Bitte auf dem realen teppich bleiben ......
     
  24. Ich kann dich beruhigen selbst mit einem KWS ist man registriert. Nur die Behörden handhaben es anders. Die einen bekommen Besuch andere wieder nicht. Ich bin ja der einzige wo mit euch schreibt. Die anderen werden sich ihren Teil denken. Auch wenn Du ziemlich viel Panik damit verbreitest ;-). Vielleicht bewusst oder unbewusst. Ein leichte Abneigung erkennt man schon;). Darum meiden viele das Gespräch mit dir und anderen.
     
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  25. Mir perönlich geht es gar nicht um Strafen im Falle einer Kontrolle. Das ist doch peanuts. Viel schlimmer ist der evtl. Verlust der Hausrat/Gebäudeversicherung im Falle eines Brandes. Da wohnt man schneller unter der Brücke als einem lieb ist :eek:
     
    torekk gefällt das.
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