Bestimmung Abbrennzeiten für Feuerwerk am 31.12 und 01.01

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Acid76, 5. November 2017.

  1. Für Bremen gibt es immer einen Aushang. Das Problem ist das der Aushang aber letztes mal den Eindruck vermittelt hat das sämtliches Feuerwerk der Kategorie F2 nur zwischen 18 Uhr und 1 Uhr erlaubt wäre, und nicht nur Feuerwerk mit ausschließlicher Knallwirkung. Darum ging es.
     
  2. Weiss jemand ob es für Leipzig einschränkungen gab/gibt.
     
  3. Es gab glaube ich keine Antwort, auf jeden Fall keine die uns hätte weitergeholfen.
    Was es damals aber gab war eine News auf der Homepage von der Polizei Bremerhaven, dort stand sogar im Bericht drin, dass die Beschränkung von 18-01 Uhr lediglich REINE Knallwirkung betrifft - die hatten es richtig gemacht.
    Einzige was du mal machen könntest, wäre es, Polizei und Stadt Bremen anzuschreiben und darauf hinzuweisen, dass die die Beschränkung doch bitte richtig "öffentlich bekannt machen" oder auch einfach nachzufragen ob es in diesem Jahr dann mal korrekt bekannt gemacht wird.
     
  4. Ich sag es mal so. Das hab ich vorhin gemacht :D. Auch mit Verweis auf die das entsprechende Gesetz. Ich bin gespannt auf eine mögliche Antwort. Werde da natürlich eine Rückmeldung geben.
     
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  5. #205 Fireblader, 8. Dezember 2018
    Zuletzt bearbeitet: 8. Dezember 2018
    Genau, das habe ich auch der, zumindest damals zuständigen Dame, geschrieben. Natürlich keine Antwort

    Pressestelle des Senats - Suchergebnis von feuerwerk

    Nicht mehr aufzurufen.
     
  6. Hier der Link
    Regeln für die Silvesterknallerei - Ortspolizeibehörde Bremerhaven

    Dort schreibt/schrieb die Polizei es selbst, schwarz auf weiß.
    Das Abschießen von Raketen und Bodenfeuerwerk ist dagegen am 31.12.2017 und am 01.01.2018 ganztägig erlaubt.

    Also sollte man diesen Beitrag mal als Beispiel nehmen und sich damit an das GAA Bremen wenden ;)
     
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  7. Klar kann man sich damit an die Bremer Behörden wenden, aber ob die gleichen Regeln auch von Bremerhaven in Bremen anwendbar sind? Im Grunde sind es ja zwei verschiedene Städte im gleichen kleinen Bundesland. Verwirrend.
     
  8. Stadt Bielefeld hat 48 Stunden Böllerzeit - den ganzen 31.12. sowie 01.01. :)
     
  9. Tja, ob noch was kommt das weiß ich nicht. Aber so wie ich schon einmal dazu geschrieben hatte, sieht es für mich eindeutig so aus, dass diese Bekanntmachung explizit für das Jahr 2017 gilt.
    Sollte dies allgemein gelten, wird das Jahr immer weggelassen.
    Deshalb denke ich, dass dieser Wisch nun "abgelaufen" ist.
     
  10. Hat schon jemand aus Braunschweig nachgefragt?
    Ich hatte letzte Woche gefragt, aber der Herr Zink ist momentan anscheinend nicht im Haus. :(
     
  11. Das ist ja auch meine Vermutung, obwohl das ja leider nichts daran ändert, dass sich dennoch Menschen beschweren weil sie die Gesetze nicht kennen. Und ob unsere Polizisten da besser sind, ich wills ehrlich gesagt nicht so weit kommen lassen. Schon irgendwie krass, andere ballern hier einfach mit ihrer SSW VS durch die Gegend, und ich mach mir Sorgen weil sich jemand am 31.12. oder 1.1. mittags um 12 über Leuchtfeuerwerk beschweren könnte. :rolleyes:

    Naja falls noch ein Amtsblatt kommen sollte, die haben ja ein Newsletter, da hab ich mich direkt mal eingetragen.
     
  12. Ja das kenne ich. Ich weiß ja nicht in welchem Bezirk du wohnst, aber ich habe von meinem Bezirk immer den Auszug bei, dass Feuerwerk der Kategorie II nur am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres frei abgebrannt werden darf.
    Vor 2 Jahren hatte ich nämlich den Spaß, dass die Polizei auf mich zukam und mir etwas erzählen wollte. Nachdem ich denen den Wisch gezeigt habe, verständigten die sich noch einmal mit wem auch immer per Funk und wünschten mir nur noch einen guten Rutsch.
    Aber da gibt es auch wieder solche und solche...
    Ich bin jedenfalls immer gewappnet :D
     
  13. Wo find ich denn explizit für die Bezirke dieses schreiben? Wäre Wedding/Mitte in meinem Fall. Bisher hab ich da nur §23 aus dem Sprengstoffgesetz 1. SprengV.

    Ich glaub auf berlin.de hat ich bisher sowas nur für Treptow-Köpenick gefunden. Bei der Seite ist das aber auch ein Chaos da irgendwas zu finden...

    Ich hatte auch bisher noch kein Erlebnis mit der Polizei an Silvester aber schon einige Erfahrungen gehört.
     
  14.  
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  15. Der Herr Zink baut gerade Raketen :)
     
    _bsvag_ gefällt das.
  16. Wenn man das nur bei Google sucht, kommt nur Treptow und Pankow...
    Ich bin dann explizit auf die Seite von Steglitz-Zehlendorf gegangen, und habe ich der Suchleiste "Feuerwerk" eingegeben.
    Und dann kam ich auf folgende Seite:

    Feuerwerk | Pyro - Berlin.de

    Bei dem Bezirk Wedding bzw. Mitte habe ich es auch gerade versucht. Dort kommt leider gar nichts...
    Alles sehr wirr hier in Berlin :confused:
     
    torekk gefällt das.
  17. Bedeutet hier es gibt keine zeitliche Einschränkung, oder?
    Text vom Bürgerservice Sicherheit und Ordnung, Hann. Münden
    "
    Feuerwerke
    Beschreibung
    Text überspringen
    Pyrotechnische Gegenstände der Klassen I, II, T1 und T2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember eines jeden Jahres nicht verwendet (abgebrannt) werden.

    Lediglich Erlaubnisinhaber nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II auch am 31. Dezember und 01. Januar nicht abbrennen.

    Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt.

    Hinweise zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern.

    Weitere Informationen
    Text überspringen
    Information zur Benutzung von Feuerwerk

    Merkblatt über den Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen der Klassen I, II und Unterklasse T1 im Handel (PDF, 80 kB, 16.12.2018)
    Merkblatt
    Informationen zum Feuerwerk
    Der Bereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Hann. Münden informiert, dass seit dem 1. Oktober 2009 durch eine Gesetzesänderung folgendes gilt:

    „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.“

    (Änderung des Sprengstoffgesetzes (§ 23 des Artikel 2, Änderung der ersten Verordnung zum 4. Gesetz der Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17.07.2009)

    Pyrotechnische Gegenstände sind Feuerwerkskörper aller Art. In unmittelbarer Nähe bedeutet einen Mindestabstand von 200 m.

    Dieses Verbot bezieht sich nicht auf Tisch- und Jugendfeuerwerk, das für Personen unter 18 Jahren zugelassen ist.

    Für alle anderen Feuerwerkskörper, Raketen und Böller gilt das Verbot.

    Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hann. Münden bedeutet dies, dass Feuerwerk nur noch in wenigen Bereichen überhaupt abgebrannt werden darf. Die historische Innenstadt sowie alle Ortsteile sind vondiesem Verbot betroffen, aber auch die Wohngebiete, in denen sich die Krankenhäuser und Altersheime befinden.

    Die Stadt Hann. Münden stellt für Silvester zum Abbrennen von Feuerwerk den Tanzwerder sowie den Parkplatz am Rattwerder zur Verfügung.

    Das gesetzliche Verbot soll die genannten Einrichtungen und Häuser schützen. Die Stadt Hann. Münden und die Polizei werden daher die Einhaltung des Verbotes kontrollieren und Verstöße ahnden."
    Original hier Link

    Eine zeitliche Einschränkung gilt demnach nicht, also 2 Tage Feuer frei?
    Ich wohne und arbeite in einem Bereich der frei ist von den oben genannten Bedingungen.
     
  18. Das ist die Frage, vor der ich seit Jahren stehe. Vom Gesetz her darf man vom 31.Dezember 6 Uhr (Ende der Nachtruhe) bis zum 1. Januar 22 Uhr (Beginn der Nachtruhe). Das sind 40 Stunden nonstop. Ich denke hier jedoch weniger über eine Mail an die örtliche Verantwortlichkeit nach, sondern mehr über einen Leserbrief an die Zeitungen, damit diese mal prominent veröffentlichen was Sache ist. Die Bevölkerung gehört aufgeklärt, um die wahren Störenfriede an Silvester in die Schranken zu weisen. Nämlich die Personen, die einem die Zündelei durch ihr unaufgeklärtes und miesepetriges Verhalten verleiden. Aber: Wecke ich damit schlafende Hunde? Treibe ich die Miesepeter - und folglich die Gemeinden - damit zu Verordnungen an, die die Zündelei dann einschränken... ?

    Puhhh... schwer.
    Ganz schwer.
     
  19. @trebis
    An diesen Konflikt kommen wir nicht vorbei.

    Vor rund einen halben Jahr, da habe ich mich auch mit so einer pentranten Öko-Truller unterhalten, die der Auffassung war, dass das einmal im Ort stattfindene Feuerwerk zum Stadtfest um 21Uhr (!) so unglaublich laut gewesen wäre. Sie möchte, dass die Feuerwerksbomben leiser knallen. Man muss eingestehen, es gibt halt Leute, die haben einen Dachschaden. Mit denen stimmt einfach etwas nicht.
     
    Farben im Himmel gefällt das.
  20. Diese Menschen sind einzeln penetranter, als wir alle zusammen.
    Beispiel:
    Einmal im Jahr haben wir zum Abschluss des Jahrmarktes mitten in der Stadt ein Feuerwerk. Es ist laut, es scheppert, es kracht, die Menge johlt. Aber wer meldet sich anschließend hartnäckig wiederholend bei der Stadt? Die johlende Menge, der es gefallen hat? Mitnichten. Nur eine Handvoll Leute macht Stress. Dies aber derart, dass die Oberen ins Zweifeln gezogen werden. Dem lieben Frieden willen. Und genau das ist das Problem: Ein paar wenige Leute diktieren durch ihre penetrante Hartnäckigkeit einer unbezweifelbaren Mehrheit ihren Willen.
    Das stinkt!
     
    Cake94 und Farben im Himmel gefällt das.
  21. Also ich plaudere jetzt mal aus dem Nähkästchen.
    Bei uns hatten sich Bürger bei der Stadt beschwert, das schon am 31.12. ab 0:00 "geböllert" werde (ich kann das aus eigener Erfahrung bestätigen, da jedes Jahr am 31.12. um 0:00 ein kleiner Verbund im Nachbarort gezündet wird).
    Aufgrund dieser Beschwerden hat sich die Stadt mit der BezReg ausführlich mit der Thematik befasst und kam zur folgenden, sensationellen Entscheidung: Bei uns ist das Abbrennen von Feuerwerk vom 31.12. ab 0:00 bis zum 01.01. um 23:59 durchgängig ohne Rücksichtnahme auf die Nachtruhe erlaubt. Das heißt bei uns laufen Beschwerden von Bürgern bei der Stadt in leere :)
    Wie das von einem Richter bewertet würde kann ich nicht sagen, aber dafür müsste ja auch erstmal geklagt werden.
    FEUER FREI :eek:
     
  22. Meiner Meinung nach können wir hier nur verlieren.
    Macht es wie es der Gesetzgeber möchte:
    Einschränkungen müssen öffentlich zugänglich gemacht sein (Aushang Rathaus/Internet). Sind sie es nicht, gibt es keine. Hier mal in die Stadtverordnung schauen, da steht meist drin wie, wann und wo Bekanntmachungen bekannt zumachen sind...

    Sollte sich jemand gestört fühlen, oder den 18 Uhr Irrglauben aufzählen, sachlich und freundlich bleiben, Sachlage erklären.
    Wenn uneinsichtig, vielleicht 10m weiter weg gehen, wenn möglich.
    Polizei kann dann ruhig kommen, jedoch können sie in der Öffentlichkeit einen Platzverweis aussprechen.

    Bei besonders hartnäckig Nachbarn die evtl. dann sogar noch unfreundlich/aggressiv sind, würde ich es einfach drauf ankommen lassen, dass er die Polizei Ruf.

    Es geht ja immer um GEGENSEITIGE Rücksichtnahme....
     
    Adnan Meschuggi gefällt das.
  23. #223 JanW, 17. Dezember 2018
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dezember 2018
    Ich habe nun auch eine E-Mail der Gewerbeaufsicht BREMEN bekommenen, die ich hier für euch gerne wiedergeben möchte...



    Sehr geehrter Herr XXX

    das Bundesland Bremen hat von den Möglichkeiten nach § 24 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz Gebrauch gemacht und die Abbrennzeiten von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung im Rahmen einer Allgemeinverfügung eingeschränkt.

    Nach dieser Allgemeinverfügung dürfen die pyrotechnischen Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung nur in der Zeit von 18:00 Uhr am 31.12. bis 01:00 Uhr am 01.01. eines jeden Jahres abgebrannt werden.

    Es gebietet sich jedoch auf Grund der gegenseitigen Rücksichtnahmen und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auch das Abbrennen weiterer Pyrotechnik auf die v.g. Zeiten zu beschränken.

    ...
    Bedeutet Knallwirkung nur beschränkt. Der Rest ist volle 24 Std erlaubt. Ich bin sehr gespannt wie es in der Presse dargestellt wird. Und zu den örtlichen Einschränkungen gibt es bisher nur den Marktplatz rund um Rathaus und die üblichen Orte in Bremen (Hafen).
     
    F1r3w0rk3r gefällt das.
  24. Wie sieht's denn eigentlich in Köln aus?

    Ich hab' mich durch den Wust der Hompage der Stadt Köln gewurschtelt, aber nichts zu generellen Abbrandzeiten gefunden ... außer der Verfügung, dass in bestimmten Teilen der Innenstadt und des Doms böllerfreie Zonen errichtet werden.

    Kann jemand helfen, oder gelten in Köln außerhalb der festgelegten Zonen die generellen Abbrandzeiten ohne Einschränkung?
     
  25. Wenn keine Zeiten bekanntgegeben werden heißt es für euch 48 Std volle Pulle durch.
     
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