Bestimmung Abbrennzeiten für Feuerwerk am 31.12 und 01.01

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Acid76, 5. November 2017.

  1. 40 Stunden
     
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  2. :applause: So habe ich es mir gewünscht ...
     
  3. Wie kommst du jetzt auf 40 Stunden? 31.12. 0:00 Uhr- 1.1. 23:59 Uhr sind für mich, zumindest aufgerundet, 48 Std. I
     
  4. Am 31.12. ab 0 Uhr und am 01.01. ab 22 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten. Daher nur 40h
     
    JanW, BumBum und trebis gefällt das.
  5. Richtig. Feuerwerk zünden darf man am 31.12. und am 1.1.
    Die Nachtruhe ist aber nur in der Silvesternacht außer Kraft gesetzt.
    Also ist legales Zündeln möglich vom 31.Dezember 6 Uhr bis zum Neujahrstag 22 Uhr.
     
    JonnyThunderkong, JanW und Giga-Knall gefällt das.
  6. OK. Danke für die Aufklärung. :)
     
  7. man muss natürlich aufpassen, wie die Ruhezeiten definiert sind, das unterscheidet sich regional
     
  8. Es gibt auch geräuschloses Feuerwerk. :ignore:
     
  9. Ja, aber mit Einschränkung für den Boulevard in der Innnestadt.
    Zitat vom Ordnungsamt Bielefeld:

    "Abweichend davon ist in diesem Jahr erneut per Allgemeinverfügung ein Verwendungsverbot von Pyrotechnik am Boulevard am 31. Dezember 2018 (Silvester) von 22:00 Uhr bis zum 01. Januar 2019 (Neujahr) 02:00 Uhr verfügt worden."
     
  10. Da es in Berlin in den letzten Jahren immer zeitliche Einschränkungen gab, überlege ich über den 27er auch PTG's mit reiner Knallwirkung anzuzeigen. Meint ihr das macht Sinn, bzw. wenn ich da eintrage für den 31.12. 10-18 Uhr kommt das dann durch?
    Eine Anzeige müsste ich eh machen, da ich um 0 Uhr F3 Artikel schießen will... (auch wenn es nur ein Paar Raketen und eine Batterie ist)
     
  11. Wäre schön wenn wenigstens wir als Community uns einig wären, was die Abbrennzeit angeht.
    Wenn du es genau nehmen möchtest ist am gesamten 1.1. generell Feuerwerksverbot.
    Die Nachtruhe wiegt nicht so schwer wie der Feiertag ;).
    Das gute ist Feuerwerk ist per Bundesgesetz ab 31.12. 0:00 bis 1.1. 23:59:59 erlaubt und kann nicht durch Landesgesetze wie Lärmemission aufgehoben werden.
    Hier der Link zum Landesimmissionsschutzgesetz § 12 für Brandenburg.
    Klasse 2 wird mit keinem Wort erwähnt :p.

    Grüße aus Berlin
    L3on

    PS: Ich werde mich wie immer in Berlin an 18-6/7 Uhr für PTG's halten. Einfach weil ich den Stress mit meinen Nachbarn nicht möchte aber bei reinem Feuerwerk können auch die nix sagen :rolleyes:
     
    Blackadder gefällt das.
  12. Da die Anzeige 14 Tage vorher gemacht werden muss, bleibt Dir noch genau: heute. Warum nicht anzeigen, mehr als "nein" sagen können sie nicht und bei einer Anzeige als 27er eigentlich noch nicht mal das.
     
    Sonnick gefällt das.
  13. Gibt es was neues oder bleibt der aktuell, dieses jahr? Wo genau hast du das gefunden ? Suche jetzt schon 15min auf der Berlin Seite ohne erfolg.:shok:
     
  14. Amtsblatt für Berlin - Berlin.de

    Da fand ich es letztes Jahr zumindest, dieses Jahr scheint da nichts mehr zu kommen.
     
  15. Hallöchen, ich als Berliner würde gerne wissen wo man in der Umgebung schon mittags Böllern darf, in Berlin ja leider erst ab 18uhr erlaubt. Weiß jemand wie es in der Umgebung ist ? Sprich falkensee, Dalgow und so weiter. Konnte auf der Internetseite nichts finden :dontthinkso:
     
  16. Ich weiß ich hin spät dran. Aber die Ämter hier in berlin sind selbst nicht besser ;)
    Ging mir nur um den Zeitraum. Weil eigentlich muss man ja den Zeitraum aud die Zeit des Feuerwerks beschränken, und nicht von 10-18 Uhr jenachdem wann ich bock hab was zu zünden. Außerdem ist die Anzeige ja auch auf einen Ort zu beschränken, und nicht: “naja im Bezirk halt”. Aber gut ist erledigt :D
     
  17. So ich habe heute früh mal bei der Stadt angefragt und war positiv überrascht. Zum einen das eine so zügige Antwort kam und zum anderen das wir keine Einschränkungen haben.
    In Magdeburg darf man demnach vom 31. 6Uhr bis 1. 22Uhr aus allen Rohren feuern :D
     
    Lexxx gefällt das.
  18. Hallo zusammen,

    jemand von den Berlinern schon gesicherte Informationen für dieses Jahr parat?
    Sollte es keine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt mehr geben, den ganzen 31.12 und 01.01.2019 feuer frei?
     
  19. Ich hatte beim Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg angefragt und eben als Antwort erhalten, dass es im Amtsblatt Berlin vom 21. oder 28.12. stehen wird.
     
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  20. Hi,
    es heißt ja immer das nur PtG mit "ausschließlicher" Knallwirkung zeitlich eingeschränkt werden dürfen.
    meine Frage ist, wie ist denn "ausschließlich" in diesem Fall definiert? ich Nehm mal die XP3 als Beispiel, diese haben ja einen Vorbrenner und das würde ich nun so deuten das es keine ausschließliche Knallwirkung mehr ist und man die Dinger daher ohne Einschränkung zünden dürfte. Liege ich da richtig?
    LG
     
  21. korrekt. Das Gesetz verwendet aus irgendeinem Grund nicht den Begriff Knallkörper, der da eigentlich angemessen wäre. Vermutlich "historisch gewachsen"...

    Es ist auch vorstellbar, dass man damit Salutartikel mit abdecken wollte, was natürlich in die Hose gegangen ist, da ein bisschen Ti, Aufstiegseffekt und Feuertopf alles kaputtmachen.

    Und der Schall einer TSR trägt doch ein Stückchen weiter als ein Pyrocracker, ein klassischer Fall von an der Realität vorbeigehenden Gesetzen.
     
    Lexxx, Farben im Himmel und H3ISENB3RG gefällt das.
  22. Im XP3 Thread ist im Post #68 ist ein Bild der Beschriftung des Artikels zu sehen. Da steht deutlich Knallkörper drauf. Somit hat der Vorbrenner keine Gewichtung. Es handelt sich offiziell um PTG mit reiner Knallwirkung. Sonst kannst du ja auch sagen, die Lunte sprüht Funken, es ist also keine reine Knallwirkung.(komisch ich würde behaupten so etwas schon mal geschrieben zu haben 2017).
     
    H3ISENB3RG gefällt das.
  23. Super, zwei Antworten und beide beinhalten genau entgegengesetzte Informationen. Was stimmt nun?

    Naja im gesetztes Text ist aber auch nicht die rede von "Knallkörper" sondern Knallwirkung, da sollte es doch eigentlich egal sein was auf der Packung Steht. Und die Lunte gehört ja nicht zum Effekt, zählt also meiner Meinung nach nicht.
     
    tommihommi1 gefällt das.
  24. Wenn Knallkörper gemeint wären, würde im Gesetz auch Knallkörper stehen.

    An anderen Stellen wird die Formulierung [PtG] "zur Erzeugung eines Knalls als Haupteffekt" verwendet, mit etwas ähnlichem würde man auch Böller mit Vorbrenner und Salutartikel abdecken. Da aber extra von ausschließlicher Knallwirkung die Rede ist, ist dies nicht gewollt.

    Es wird im Gesetz zwischen Anzündung und Effekt unterschieden, deshalb zählt das Sprühen der Visco nicht. Sonst würden ja die Vorbrenner die Regelung der maximal 6s Verzögerung brechen, sie gehören aber zum Effekt.
     
  25. Ich möchte gern das Grinsen des Polizisten sehen dem du das so erklärst. Glaube mir, nichts ist mir ferner als böllern einzuschränken. Aber ich glaube der Aufdruck "Knallkörper" wird dafür sorgen das deine Argumentation ins leere läuft. Der Text den du zitierst ist das eine. Die Auslegeung der Exekutive das andere. Ich denke man spricht im Gesetz bewusst nicht nur von Knallkörpern da man eben auch Saluts (trotz Titanwolke) damit einschränken will..Oder Knallraketen. Naja Auslegungssache. Theoretisch müssten dann ja auch Knallerbsen verboten sein, oder? Obwohl ganzjährig.
     
    Giga-Knall und Farben im Himmel gefällt das.
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