Böller & Pfeifen XP3 Böller Xplode "1008-F3..."

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von FriesenFeuer, 14. Dezember 2018.

Schlagworte:
  1. Natürlich ist es einfach, aber hast du mal mit Behörden zu tun gehabt?

    Selbst simple Papiere, wie Geburtsurkunden muss man übersetzen lassen damit sie bei Behörden akzeptiert werden.

    Das ist leider Usus.
     
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  2. Kann ich alles nur so bestätigen, hab auch heute die Info von Xplode bzgl Druckfehler erhalten und dasTüv-Schreiben bekommen.

    LG
     
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  3. Die Bezirksregierung Detmold hat das Schreiben vorliegen und die, bzw. dessen übergeordnete Stelle, prüft gerade, ob dieses Schreiben Bestand hat. Alleine wegen der nicht vorhandenen Amtssprache deutsch, könnte das schon mal schwierig werden.
     
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  4. Hoffe das wird schnell geklärt.
     
  5. Danke für das reinschreiben :)
     
  6. Ohje. Jetzt wo die ganzen Polizisten erstmal deutsch vor englisch lernen müssen, sollte man vielleicht noch eine deutsche Version dieses Schreibens dabei haben. :D:p
     
  7. Genau das ist auch mein aktueller Kenntnisstand. Von Xplode hab ich als Händler noch nichts bekommen. Das Schreiben vom TÜV ist alleine nix wert, es bestätigt Xplode nur den Druckfehler auf dem vom TÜV geprüften Artikel. Eine Entscheidung der Amtsbehörde steht noch aus und solange das nicht erfolgt ist kann man nichts sagen was mit den XB3 passiert.
     
  8. Das ist nicht korrekt. Der Artikel kann nur bei Nonkonformität gesperrt werden, die jedoch erstmal ordentlich festgestellt werden muss. Der Notified Body, der die Konformität überwacht, hat nämlich klargestellt, dass diese trotz Druckfehler gegeben ist und dies auch begründet.
    Bestenfalls könnte eine lokale Marktaufsichtsbehörde nun eine andere benannte Stelle einschalten und den Artikel dort erneut überprüfen lassen, selbst darf sie das garnicht entscheiden oder prüfen. Jedes eigenmächtige Vorgehen ist ein Verstoß gegen die Richtlinie, nach der der freie Verkehr eines konformen Artikels nicht behindert werden darf.
    Das heißt natürlich nicht, dass jetzt nicht erstmal aus Unwissenheit eine lokale Marktaufsicht da eine falsche Entschuldigung trifft, die dann erst viel zu spät kassiert wird, wenn die Saison längst vorüber ist. Aber eigentlich ist die Sache hier klar, auch nach Norm sind Druckfehler übrigens zulässig, sofern sie nicht grob den Sinn der Anleitung verändern, was wie schon vom TÜV begründet hier nicht der Fall ist.
     
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  9. Da kommt mal eben Funke um die Ecke und klärt hier mal nebenbei auf. Ganz starke Leistung. :D
     
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  10. Xplode und Bodenknallkörper...eine wahre Hassliebe

    Retro Böller
    (Lady Cracker)
    Sauer Kanonenschläge
    XP3
    ... Fortsetzung folgt (hoffentlich nicht)

    Wirklich für alle schade zu sehen wie wenig sich die Bemühungen von Xplode in diesem Sektor auszahlen... :/
    Würde der Firma wirklich mal einen fetten Erfolg gönnen, aber da steckt scheinbar der Wurm drin.
     
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  11. Ich werde jetzt meine Packung mit Ruhigen gewissen knallen (falls ich die chrage bekomme), Danke an alle für die Aufklärung. wakeup:good:
     
  12. Zitat Bezirksregierung:

    "Guten Morgen....

    wenn auf dem Artikel die Nummer 1008-F3-69249717 steht, wird der Artikel von den Marktüberwachungsbehörden auch als Artikel der Kategorie F3 gesehen und behandelt. Ein vermeintlicher Druckfehler kann auch bei einer Überprüfung nicht festgestellt werden.
    Das Inverkehrbringen eines Artikels der Kategorie F3 an eine Person ohne Erlaubnis ist ein Straftatbestand. Sie wissen, was bei einem derartigen Verstoß gegen sprengstoffrechtliche Vorschiften passiert.
    Sollte ein Verkauf derartiger Artikel in Ihrer Verkaufsstelle festgestellt werden, kann eine abschließende Bewertung wohl nur durch das zuständige Gericht erfolgen, denn meine Kollegen würden dieses als Straftat bewerten und der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen."

    So wurde es mir mitgeteilt. Die Bescheinigung vom TÜV wird derzeit von der Bezirksregierung und dessen übergeordneten Stelle, der Landesregierung, überprüft. Das Ergebnis steht noch aus.

    Das Problem liegt wohl eher darin, dass, selbst wenn die Bescheinigung vorliegt, und es passiert ein Unfall durch unsachgemäße Handhabung oder sonstwas, und es werden nur noch Reste des Artikels gefunden, wo nur noch das F3 zu sehen ist, aber nichts weiter, ist die Kacke am dampfen. Demnach müsste jeder einzelne Böller eine neue Banderole bekommen. Dann wäre es wieder sicher.

    Ich werde mich nicht dem Theater von Gerichtsverfahren aussetzen, auch nicht, wenn in diesem Fall die Aussicht auf Erfolg zumindest ein klein wenig besteht. Dafür habe ich weder die Zeit, noch die Lust. Dann verzichte ich lieber auf Umsatz.
     
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  13. So macht das definitiv keinen Spaß!
     
  14. Ich kann mir vorstellen, dass am Ende Xplode seine ganzen Fehldrucke vernichten muß.

    Je irrationaler, desto wahrscheinlicher!
     
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  15. Also bedeutet das das man besser die Annahme verweigert, falls der Händler sie einem bei Abholung der Bestellung übergeben will?
     
  16. Der Beweis ist erbracht.... Wir sind in Deutschland :ignore::wall:
     
  17. #67 xPyro, 18. Dezember 2018
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2018
    Als Privatperson dürfte es ja dennoch recht einfach sein, im Falle einer Überprüfung die Person aufzuklären.
    Man kann dann den Schein vom TÜV vorzeigen, ansonsten nochmal den Artikel per Google aufrufen und zeigen, dass er F2 ist.
    Bestellbestätigung des Artikels in einem deutschen Shop zeigen usw.
    Wenn sich die Person davon nicht überzeugen lässt, ist das natürlich erstmal doof.

    Edit: Auf der Verpackung steht auch F3 drauf, aber gleichzeitig auch noch Kat F2 und eine Bamnummer.
    Dann müsste der Ordnungshüter eigentlich merken, dass es sich da vielleicht tatsächlich um einen Druckfehler handelt.
     
  18. DE13F3A9-42D5-4B62-9F0C-0D164A9C4B65.jpeg Ja leider
     
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  19. Ich sehe dem auch eher locker entgegen.
    Auf dem Artikel ist mehrfach die Kategorie "F2" vermerkt und abgedruckt.
    Dass bei einer Überprüfung ein Fehldruck nicht nachgewiesen werden kann, stimmt meiner Meinung auch nicht, denn der Fehldruck wird eben MIT dem Schreiben des TÜVs nachgewiesen (oder will da irgendeine Behörde die Glaubwürdigkeit des Tüvs anzweifeln?).
    Es gibt eine Artikel-Nummer, und diese ist beim TÜV mit der richtigen Kategorie vermerkt. des Weiteren ist auch die richtige Kategorie (ausgenommen in der Nummer) aufgedruckt. Somit sehe ich da jetzt keine großen Probleme.

    Ich für meinen Teil werde die Artikel zum Verkauf anbieten, den Kunden auf den Fehldruck hinweisen (wenn er dann auf den Artikel verzichten will ist es natürlich kein Problem) und eventuell das Tüv-Schreiben mitgeben.

    LG Tobi
     
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  20. Soeben per Mail erhalten:
     

    Anhänge:

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  21. Da sag noch einer Behörden sind langsam! Wie schnell das jetzt ging! :applause:
     

  22. Das kann ich absolut nicht verstehen! Warum lässt du dir von einer Behörde etwas diktieren, die überhaupt keine Kompetenz und Handhabe hat. Malte hat es schon richtig geschrieben.

    Hier liegt in meinen Augen ein klarer Fall von Amtsmissbrauch vor. Auf solch ein Schreiben kann es eigentlich nur eine Antwort geben. Sofortige Anzeige von deiner Seite gegen den Verfasser des Schreibens.

    *Ironie" Als Nächstes verbietet das Bundesministerium für Verteidigung die Nutzung der Crackling Birds, da die höher fliegen als ihre Hubschrauber.
     
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  23. Das ist nix anderes als die deutsche Übersetzung des Schreibens das schon länger in englisch existiert und es bestätigt nur das es sich bei dem Artikel mit Druckfehler um den geprüften und zugelassenen F2 Artikel handelt.

    Eine Verkaufs- und Verwendungserlaubnis ist das meiner Meinung nach noch nicht... oder irre ich mich?
     
    Mike Z. gefällt das.
  24. Wahrscheinlich weil man als Händler darauf angewiesen ist Feuerwerk zu verkaufen... und wenn dann erstmal die Behörde den Laden am 28. zumacht weil die vermuten dass man F3 verkauft bringt einem das auch nichts wenn sie am 1.1 ihren Fehler einsehen...^^
     
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  25. Es steht da doch sogar F3 und F2 drauf also ist schon einmal klar das es einen Druckfehler gibt.(der Knaller kann ja nicht F3 und F2 gleichzeitig seie) Wenn man jetzt noch das schreiben vom TÜV hat ist die Sache meiner Meinung nach eindeutig.
     
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