Böller & Pfeifen XP3 Böller Xplode "1008-F3..."

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von FriesenFeuer, 14. Dezember 2018.

Schlagworte:
  1. #76 Nordfunkeln, 18. Dezember 2018
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2018
    Habe gerade eben mal in das Prospekt von Posten Börse geschaut und da ist der Fehler auch mit in der Werbung drin, steht F2 und F3 zusammen auf den Knallern welche abgebildet sind.. :confused:
     
  2. So sieht es aus, das wäre der Worst Case. Die Lager sind voll, alles bezahlt. Das wäre eine Katastrophe wenn die Lager übers Jahr so voll bleiben da der Platz anderweitig benötigt wird.

    Ist nicht sowas ähnliches einem Händler der auch hier im Forum ist passiert??
     
  3. Ich glaube die Nummer ist durch. Zur Vernichtung freigegeben. Neue Label sind zu teuer und es ist keinem Privatkunden zuzumuten mit einem falsch deklarierten Böller rumzulaufen. Auch nicht, wenn er einen Zettel dabei hat, das die Böller ok sind. :(
     
  4. @BigBoomBang

    Ist das Deine Meinung oder hast Du was offizielles?
     
  5. An alle in Hamburg: Wir treffen uns und ihr überlasst sie dann unentgeltlich mir. Ich vernichte sie dann für euch und nehme es dann auf meine Kappe wenn die Schutzmänner kommen. Ehrenhaft werde ich mich mit den Männern diskutieren. Obwohl sind wir doch mal ehrlich. Bei VS und fp3 passiert auch nichts aus Seiten der Polizei, solange du damit niemanden gefährdest. Den Medien Zufolge werden die damit beschäftigt sein hysterische Öko-Vefechter zu beruhigen die irgendwen anfallen wollen...
     
  6. @spezialeffekte

    Das ist meine Meinung. Ich weiss nix, deswegen habe ich auch geschrieben ich glaube.
     
  7. In Detmold vielleicht...:p
    Hoch lebe der Förderalismus: So lange nur eine Bezirks- oder Landesregierung eine Entscheidung trifft, gilt diese nur in dem betreffenden Bezirk oder Bundesland.
    So lange es keine Entscheidung/ Veröffentlichung der mich betreffenden Landesregierung gibt, ist es ein einfacher einzelner Druckfehler. :)
     
    Bani gefällt das.
  8. Wenn die Funke Luftheuler unter so ähnlich fallen, in NRW dann bestimmt
     
  9. Hab zwar jetzt nicht den ganzen Thread gelesen, aber das habe ich von Stephan Busch heute per Mail erhalten:

    bis zum jetzigen Zeitpunkt ist der Artikel nicht gespeerrt und darf verkauft werden!

    Gruß
    Stephan



    Grus

    Dakapi
     
  10. Massenvernichtung aber dann bitte auf Schlag :cool:
     
  11. Da wir gebeten wurden uns zu dem Thema zu äußern, versuche ich nun hier auch eine "Antwort" ohne direkte Lösung abzugeben.
    Oben wurde ein Bild von dem Artikel gepostet. Einmal steht F2 drauf, in der Registriernummer ist aber F3 angegeben. Jetzt ist erstmal die Frage was daran ist der Druckfehler? Ist das einzelne "F2" der Druckfehler" oder wurde ist bei der Registiernummer mit "F3" der Druckfehler gekommen?
    Jede Registriernummer ist auf der BAM Seite zu finden, hier könnte man theoretisch nach sehen welches nun die richtige Kategorie ist. Jedoch ist die Registriernummer 1008-F3-69249717 sowie die selbe Nummer nur mit F2, nicht auf der BAM Seite zu finden, was uns verunsichert. (Vielleicht hab ich es auch einfach übersehen, obwohl ich sehr genau alle Nummern durchgesehen hab)

    BAM Liste für F2 von Feuerwerk der Kategorie F2
    BAM Liste für F3 von Feuerwerk der Kategorie F3

    Ich selber würde den Artikel sicherheitshalber weder kaufen noch verkaufen, da unterschiedliche Probleme auftauchen.
    Was wäre nun der richtige Sicherheitsabstand? Bei F2 wären es 8m bei F3 15m.
    Was wenn die "richtige"Kategorie F2 wäre und jemand mit einer Erlaubnis ohne Fachkunde für F3 hat den Artikel erworben hat?

    Weiterhin dürfen Artikel nur in Verkehr gebracht werden, wenn diese richtig und eindeutig gekennzeichnet sind.


    Auszug 1.SprengV §16

    (4) Alle Angaben und Kennzeichnungen, Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen müssen klar, verständlich, deutlich lesbar und dauerhaft sein. Sie müssen, wenn nicht anderes bestimmt ist, in deutscher Sprache abgefasst sein.


    Kompliziertes Thema, ich würde raten bei sowas auf Nummer sicher zu gehen und wie oben grad schon genannt, den Artikel nicht kaufen oder verkaufen, oder wenn man ihn bereits erworben hat, so lange nicht verwenden bis alles geklärt ist.
    :)
     
  12. Die Links in der Lagergruppenliste zu den Bescheiden von Crescom gehen doch alle nicht, wie will man da die Nummern überprüfen, die stehen ja nicht auf der Webseite.
     
  13. die bam Listen sind doch eh nicht vollständig. Da findet man nicht alles was in Deutschland verkauft wird.
     
  14. Ist doch für den Endverbraucher total einfach.
    Auf der Verpackung steht sogar Kat F2 drauf.
    Der Fehler ist nur das kleine F3 und die Nummer zu den Böllern gibt es in F3 nicht.

    Man sollte den Sachverhalt schnell klären können.
     
  15. Stell dir mal vor Oma Inge aus Fensterhausen ruft die Polizei weil du an Silvester Böllerst.. Sie bescheibt den Böller als Grünes Licht und einen Extrem Lauten Knall so laut das sie HSE24 nicht mehr versteht. Die Polizei kommt nach ca 4,5h da es nicht mehr in jedem Ort eine Örtliche Dienststelle gibt und Überprüft kurz dein Feuerwerk und Fragt dich nach den Böllern mit den Grünen Licht du zeigt ihn diese. Er liest F3 und Fragt dich nach einer Erlaubnis und du erstzählst einem Beamten das das Feuerwerk Falsch Angaben hat. Was wird dieser wohl tun?
     
  16. Dann zeige ich ihm sofort mein schreiben vom TÜV und die Verpackung, auf der F2 drauf steht und gut ist. Wenn ich dann ein besonderes Exemplar habe, zeige ich ihm noch meine Bestellung vom Shop, die richtige Nummer mittels Internet und gut.
    Und wenn das alles nicht hilft, auch egal. Hat mich nichts zu erwarten, da alles richtig ist und das wird auch er feststellen.
     
    Snorry und tommihommi1 gefällt das.
  17. Die Polizei würde die Dinger bei einer Kontrolle einziehen. Auf dem Böller steht eine BAM Nummer der Kategorie F3. Egal was auf der Umverpackung oder irgendeinem Zettel steht. Das Sprengstoffgesetz ist eindeutig was die Kennzeichnung angeht. Zudem ist das ganze aus kaufmännischer Sicht abmahnwürdig. Sowas kann teuer werden. Und kein Polizist wird sich einen Böller vorführen lassen oder hier einen Blick reinwerfen oder in der Silvesternacht bei irgendeiner Behörde anrufen. Wenn man keine Berechtigung für F3 hat werden die Dinger eingezogen und der Sachverhalt (Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz) wird nachträglich geklärt.
     
  18. Die nachträgliche Klärung zieht dann wenn’s dumm läuft einen Anwalt mit ins Boot, also erstmal viel Ärger.

    Beim Verdacht verstehen deutsche Behörden keinen Spaß.
     
  19. Ich denke ihr macht da wieder zu viel Wind drumherum. Das ganze hier ist eine eindeutige Sache und offensichtlich, dass es sich um einen Fehler handelt. Aber muss jeder für sich entscheiden.

    Edit: Das übersetzte schreiben vom TÜV ist da jawohl eindeutig. Da braucht man keine Angst haben.
     
    reyzix gefällt das.
  20. Ganz so offensichtlich ist das nicht. Man kann alles auch in höheren Klassen zulassen und die deutschen Behörden glauben erst einmal gar nichts. Eine Kontrolle zwar sowieso unwahrscheinlich, genau so wie das Untersuchen deines Eigentums. Die Polizei darf einfach nicht dein Haus/Wohnung betreten und fertig.
     
  21. Ja, aber du hast das Schreiben schon gelesen oder?
    Da wird auf den Fehler hingewiesen usw. wer das dann noch als Fake abstempelt, dem ist auch nicht mehr zu helfen bzw. ist es dann auch nicht mein Problem. Das würde nichts nachsich ziehen. Außerdem wie du sagst, ist eine Kontrolle auf dem Dorf sehr sehr sehr unwahrscheinlich.

    Post #70
     
    PyroDroid gefällt das.
  22. Ihr habt wieder Sorgen und Probleme, aus Händlersicht...ok, wer da zweifelt, meinetwegen.

    aber als Endverbraucher der die Teile ganz normal zündet, was soll da passieren? wieso befürchtet ihr an Silvester irgendwelche Kontrollen oder ähnliches?

    wer meint das die Teile überhaupt was taugen und sie hat, Lunte an und gut ist...

    man kann Themen auch totreden
     
    Bani, piefke und Deleted member 23426 gefällt das.
  23. Als Händler und Person mit Fachkunde ist es mir sehr wohl ein Bedürfnis diese Sache einwandfrei zu kären denn im Ernstfall hängt meine Unbedenklichkeit und somit mein Job hiervon ab. Wer von Euch würde wegen einer Schachtel Böller seinen Arbeitsplatz riskieren?

    Ich habe aktuell vom TÜV Rheinland ein Schreiben vorliegen das bestätigt das es sich bei dem Artikel mit Druckfehler um den urprünglich dort zertifizierten F2 Gegenstand handelt - das ist schon mal gut aber nur Schritt 1.

    Die 1.SprengV beschreibt welche Angaben auf dem Gegenstand bzw. der Packung stehen müssen um diese in Verkehr bringen zu dürfen und verwenden zu dürfen. Ein Druckfehler in der Identnummer ist laut Gesetz eine falsche Angabe.

    Ich hätte somit sehr gern noch die schriftliche Bestätigung einer Behörde das die fehlerhafte Angabe bekannt ist, das Schreiben vom TÜV Rheinland anerkannt wird und die XP3 Böller auch unter dem Punkt nicht die Vorschriften der 1. SprengV zu erfüllen in Verkehr gebracht werden dürfen. Schritt 2 ist bis dato offen.

    Das sich Xplode da nicht besser dahinterklemmt, mit Behörden spricht und Händler umfassend informiert ist eine grosse Servicewüste.
     
  24. Nach persönlichen Erfahrungen (sowie Bestätigungen durch verschiedene Youtube-Videos etc) würde ich das auch nicht riskieren wollen.
    Manch Polizist erkennt die Situation bereits bei F1 oder T1 Rauch- und Bengalartikeln nicht (auf Anhieb).
    Wie sollten sie im Zweifelsfall auch entscheiden außer es vorsorglich einzuziehen?
    Das der Böllerbeutel dann aussortiert wird ist mMn auch unwahrscheinlich, ebenso das ich zusätzlich die (mMn nicht eindeutig aufklärende) Umverpackung mit "Klasse 2"-Aufdruck bei hätte.

    Es kam für Xplode (/Funke ebenso noch?) leider zum quasi einzig möglich problematisch werdendem Schreibfehler, bald jede andere Position/Zahl/Etc wäre angenehmer.
     
    dimpel_mind gefällt das.
  25. Zu den deutschen Behörden fällt mir nur eins ein... In den Aufklärvideos werden WECO Raketen und Witzböller als Illegales Polenzeug betitelt...
    Und jetzt wollt ihr mit irgend einem Wisch den Sachverhalt darlegen?
     
    dimpel_mind gefällt das.
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