Böller & Pfeifen XP3 Böller Xplode "1008-F3..."

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von FriesenFeuer, 14. Dez. 2018.

Schlagworte:
  1. Wenn man als Verbraucher irgendein zusätzliches Schreiben mitführen MUSS, ist der Gegenstand ganz sicher nicht konform.

    Die BAM soll einfach mal Stellung dazu beziehen, dann richten sich die Marktaufsicht der Länder sicher danach.
     
  2. Ich habe soeben auch grünes Licht von unserem Gewerbeaufsichtsamt für den Verkauf der XP3 Knaller erhalten.
     
    Snorry, Mathau, Sandy und 2 anderen gefällt das.
  3. Könnte bitte mal jemand dieses offizielle Schreiben mit der Verkaufserlaubnis vom GAA einscannen und hier einfügen? Vielen Dank!
     
  4. Grünes Licht auch von der Bezirksregierung Detmold. Für einige Versandkunden allerdings zu spät.
     
  5. Stand der Dinge heute ist das auch die Bezirksregierung Köln Ihr OK gegeben hat, allerdings mit der Auflage zwei Info schreiben mit auszuhändigen.
     
  6. Ja das TÜV-Schreiben ist soweit bekannt. Welches Schreiben soll denn noch dabei liegen?
     
  7. Ein Schreiben von Xplode
     
  8. Der Thread hat mein Interesse geweckt.....
    wo bekomme ich nun die zukünftige Rarität?
     
    FoxxFlameTv gefällt das.
  9. Hatte heut ne Schachtel in meiner Bestellung. Was zahlst du:sneaky::sneaky::sneaky:
     
  10. Tausche gegen ein Päckchen FE B Böller die fälschlich als A gelabelt wurden, sollte fair sein o_O
     
  11. Der Verdacht einer Straftat reicht um ohne richterlichen Beschluss die Räumlichkeit zu betreten und sporadisch zu durchsuchen.
    Ist jedenfalls bei uns in Niedersachsen so, müsste aber überall so sein.
     
  12. 3E0AD410-18B2-4DCE-9373-FF99EC602C32.jpeg Hab’s leider nur als Foto
     
    Snorry gefällt das.
  13. Die sind so leise da wird keiner nachforschen :cool:
     
    tommihommi1 und Lexxx gefällt das.
  14. Dann wurde es ja jetzt bestätigt, und die Sache dürfte so gut wie überall durch sein.
    Ich wünsche allen Händlern gute Verkäufe und einen guten Geschäftsstart spätestens am 28.12.
     
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  15. Heutige Info von meinem GAA:

    Gesendet: Donnerstag, 27. Dezember 2018 um 10:58 Uhr
    Von: "Marktueberwachung (Reg Oberpfalz)" <marktueberwachung(at)reg-opf.bayern.de>
    An: "'
    Betreff: Xplode XP3

    Sehr geehrter Herr Kerschensteiner,

    bezüglich Ihrer Anfrage zu den Böllern XP 3 der Firma Xplode können wir Ihnen aktuell folgendes mitteilen:

    Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein teilte per Mail mit, dass die Böller XP 3 von Xplode verkauft werden dürfen, wenn das dazugehörige Infoblatt für den Endverbraucher und die Erklärung des TÜV Rheinland in deutscher Fassung mitgegeben werden.

    Lt. der Firma Xplode werden alle Kunden von Herrn Busch (Xplode) per Mail über diesen Sachverhalt benachrichtigt. Mit selbiger Mail verteilt Herr Busch auch die besagten Unterlagen.
    In der vom Ministerium Schleswig-Holstein mitgelieferten Kundenliste konnten wir Ihren Namen bzw. Ihre Firma jedoch nicht finden.


    Das Problem ist und bleibt jedoch für Sie vor Ort einfach die Tatsache, dass ein vermeintlicher F3 Artikel von Ihnen an „normale Kunden“ abgegeben wurde und dies bei einer Kontrolle vor Ort immer erklärungsbedürftig wäre, weil das ein Straftatbestand ist. Ob Sie jedem Kontrolleur (ggf. auch Polizei) dann den Sachverhalt immer so aufklären können, dass keine Probleme für Sie entstehen, wage ich zu bezweifeln. Sollte es dann mit diesem Produkt bei einem Endkunden noch irgendein Problem geben, ist der Ärger vorprogrammiert.


    Mit diesen Informationen verbleiben wir

    mit freundlichen Grüßen

    Iris Lang
    Regierung der Oberpfalz
    Gewerbeaufsichtsamt
    Dezernat 4

    Briefanschrift: 93039 Regensburg
    Hausanschrift: Ägidienplatz 2, 93047 Regensburg
    Tel.: 0941 / 5680-1775
    Fax: 0941 / 5680-1799
    E-Mail: iris.lang(At)reg-opf.bayern.de oder
    marktueberwachung(at)reg-opf.bayern.de
    Internet: www.gewerbeaufsicht.bayern.de oder
    www.regierung.oberpfalz.bayern.de/leistungen/gewerbeaufsicht



    ... wie befürchtet ist der Verkauf und die Verwendung also trotz der 2 Schreiben nicht ganz ungefährlich...
     
    Mr. Botte, RSpyro und buuii gefällt das.
  16. ich verstehe jetzt auch warum es in dem Ramba Zamba Beitrag hieß niemand hätte in Lächeln im Gesicht nachdem es bumm gemacht hat. :lol:
     
  17. Klingt eher nach einem Feuerwerkshasser im Ministerium. Er sagt das alles Geklärt wurde mit den Schreiben und im nächsten Atemzug macht er dir eine DIREKTE Drohung wegen einer Straftat die er im Satz vorher Geklärt hat.
     
    Sandy, Bani und tommihommi1 gefällt das.
  18. Was ist daran schwer ebenfalls die Polizeien und Justiz über diesen Druckfehler zu informieren? Dann kann es auch kein Ärger beim Endkunden geben!
     
    Deleted member 23426 gefällt das.
  19. Oh Mann :(

    Würde hier genau so viel “bimbam“ um jedes noch so minimalistische “Detail“ gemacht werden, wenn in der falsch vorgedruckten Banderole F1 im Code stehen würde?
     
  20. Das ist innerhalb von 15 Tagen inkl. Wochenenden und Weihnachtsfeiertagen sicher schwerer als im August/September/Oktober seine Produkte anständig zu kontrollieren und nicht darauf warten das dieses Thema von einem Endkunden übernommen wird der das ein paar Tage vor Weihnachten merkt und den Stein ins rollen bringt.
     
  21. So ne Email abzusenden ist in der Tat sehr schwer. :D
     
    Deleted member 23426 gefällt das.
  22. Habe mir heute eine Packung bei uns im Sparland gekauft. Das Infoblatt vom TÜV Rheinland gab's dazu und sollte beim abbrennen mitgeführt werden .
     
  23. Postenbörse hat auch die Fehldruck Charge, von einem Merkblatt wusste aber keiner der Angestellten etwas... o_O
     
  24. Bin gespannt was es morgen in der Postenbörse gibt.

    Edit:
    Offensichtlich gibt es sie noch.
    Dort hat der Fehldruck es auch ins Prospekt geschafft. ^^
     
  25. Und wo bekomme ich das Tüv Schreiben her? Habe die Teile heute im Laden gekauft. Da hat keiner was gesagt.
     
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