Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Das ist ja Verarschung, kannst du mir vielleicht das Dokument schicken und alles was auf dich Rückschlüsse zulässt schwärzen?
    Ich bin ja auch bei der Huk Coburg und bei mir wäre angeblich nur Kategorie 2 mitversichert...
     
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  2. Sag ich ja. Entscheidend scheinen mal wieder die "Connections" (des Maklers/Vertreters) zu sein...
     
  3. Das spielt überhaupt keine Rolle was der Vertreter sabbelt der hat eh nix zu melden, es gilt grundsätzlich das was in den Versicherungsbedingungen/Vertrag steht. Eventuelle Abweichungen wie Ausnahmen oder zusätzlich versicherte Dinge oder Tätigkeiten hiervon bedürfen der Schriftform der Versicherungsgesellschaft, es sei denn der Verteter ist Prokurist und hat damit entsprechende Handlungsvollmachten.., das haben aber nur die allerwenigsten Verteter.

    Grundsätzlich ist bei der HUK FWK bis KAT2 incl. versichert. Jetzt wäre erstmal zu klären ob von der HUK - bzw. der günstigeren HUK24 die Rede ist. Letztere ist rein online-basiert und ob es da auch Unterschiede in den Versicherungsbedingungen/ Leistungen gibt weiß ich nicht, wär aber möglich.
    Selbst wenn dem einen die Versicherung den Schutz gewährt heißt das noch lange nicht das sie es auch für alle anderen (ohne Zusatskosten?) machen müssen. Das kann u.U. vom Alter der Person anhängen und/oder wie oft - bzw- weswegen die Versicherung in Anspruch genommen wurde etc. Ein "Anrecht" darauf hat man zumindest nicht.

    Soweit mein Wissensstand ..
     
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  4. Okay, daneben finden kann man es ja trotzdem, wenn unter gleichen Bedingungen der Schutz sich unterscheidet.
    Hatten uns per PN ausgetauscht: Ich bin ebenfalls bei der HUK-Coburg, nicht HUK24. Meine Versicherung dort besteht ca. 4 Jahre länger, ist aber ansonsten erstmal grundsätzlich die gleiche. In Anspruch nehmen musste ich sie bisher auch noch nie.

    Mag sein, dass die Versicherung im Recht ist und nur manchen das Kat3 mitversichern und anderen nicht, das wäre dann aber für mich Willkür und ein Kündigungsgrund zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
     
  5. Das war jetzt auch nicht explizit gegen dich gerichtet, sorry falls es so rüberkam. Eventuell gibt es auch Regionale Unterschiede ? (Was ich mir bei einer PHV aber kaum vorstellen kann ... obwohl bei der KFZ-HV wird das durchaus mit Berücksichtigt..)
    Dann drücke ich dir mal die Daumen das es bei dir auch zum positiven Ergebniss kommt.
     
  6. Hab ich auch nicht so aufgefasst, ich wollte damit nur nochmal meinen Unmut über diese Willkür ausdrücken ;)
     
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  7. Da hätte ich auch Interesse dran, denn ich bin auch bei der HUK versichert und würde gerne beim "Erstkontakt" bezgl. Feuerwerk gerne "etwas in der Hand" haben.
     
  8. #1983 Mathau, 20. Dezember 2018
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2018
    Damit meinte ich, dass der entsprechende Vertreter eben die richtigen Sachbearbeiter kennt, die sich mit solchen "Spezialitäten" auskennen.

    Wie gesagt, mein unabhängiger Makler konnte nichts für mich tun und alle Anfragen, die ich selbst getätigt habe, liefen ebenfalls ins Leere (siehe Beitrag weiter vorn). Selbst bei Versicherungen von denen ich weiß, dass andere Foristen dort versichert sind (z.B. Württembergische).

    Und in diesen Info-PDFs, die man im Internet findet, steht auch so gut wie nie was drin. Die Probe aufs Exempel habe ich gestern bei der BGV und dieser Bayerischen Versicherungskammer (o.ä.) gemacht. Also entweder sind das jeweils Sonderkonditionen, die extra vereinbart wurden, oder die Infos zu Feuerwerk sind sehr gut versteckt.
     
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  9. Freut mich zu lesen :)
    Es scheint wirklich von Shop zu shoS und von Bundesland zu Bundesland unterschieden zu werden:mad:

    Herzlichen Glückwunsch nochmals :applause:
     
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  10. Ihr habts gut , wer hat den noch massig Auflagen in sein 27er zu stehen ? ich brauch extra ein Aufbauhelfer der über 18 jahre ist , sowie beim abbrennen ein Sicherheitsposten ?! immer zu Hand ein Feuerlöscher .... geeignetes Löschmittel ....
    merkwürdig
     
  11. Sei froh, dass du ihn hast, bei mir scheiterts ja grad an der Versicherung...
     
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  12. Und bei mir tut sich wieder was.
    Nachdem ich nachgefragt habe, wieso bei mir privat abgebrandtes F3 nicht mitversichert sei und was ich genau für einen Versicherungszusatz bräuchte, habe ich eine neue Bestätigung bekommen, die sich nicht mehr explizit auf F2 bezieht.

    "Gern bestätigen wir Ihnen, dass im Rahmen Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung Ihre gesetzliche Haft pflicht aus dem erlaubten Abbrennen eines privaten Kleinfeuerwerks versichert ist."

    Ist das ausreichend für den 27er oder ist die Formulierung so immer noch nicht korrekt? Ich stolper über die Formulierung "Kleinfeuerwerk"
     
  13. @Peterpen, Kleinfeuerwerk ist doch bis F2 und F3 ist doch schon Mittelfeuerwerk, oder täusche ich mich da nicht?
     
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  14. Ja, die Formulierung "Kleinfeuerwerk" macht es nutzlos da gleichbedeutent F2 /KAT2.
    F3 / KAT3 ist Mittelfeuerwerk.
     
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  15. Ja, Kleinfeuerwerk ist F2. Ich hab damals auch ewig Theater mit meiner Haftpflicht gehabt. Sie haben mir zwar mündlich bestätigt, dass alles klar geht, wollten mir aber nichts schriftlich geben. Schlussendlich bin ich dann auch dem Röder Club beigetreten. Hatte keine Lust mehr auf Diskussionen.
     
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  16. Danke euch für die Erklärung, ich wusste "Kleinfeuerwerk" einfach gesetzlich nicht einzuordnen.
    Heißt die Bestätigung sagt genau das gleiche, was mir das schreiben davor mit F2 schon gesagt hat. Dann Frage ich nochmal explizit nach Mittelfeuerwerk.
     
  17. Bis auf die LR410 habe ich den Freifahrtsschein. Nur beim Anzeigen gebe ich an was - wie - wo.
     
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  18. Zur Versicherung, von VHV.

    Sehr geehrter XXX,

    Über die Tarife der VHV Privathaftpflichtversicherung würden Sie auch Versicherungsschutz genießen aus dem erlaubten Abbrennen von privaten Kleinst- und Kleinfeuerwerken (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 bis F4 gemäß § 3 a des Sprengstoffgesetzes in Verbindung mit § 4, Absatz 4 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz 1.SprengV.
     
  19. F1 bis F4? Kleinfeuerwerk? Äh okay :D
     
  20. Ja, wenn F4 noch Kleinfeuerwerk ist, was ist denn Großfeuerwerk :D
     
  21. Ich habe bei sehr vielen Versicherungen angerufen und auch schriftlich angefragt, ob Klasse F3 mitversichert sei. Alle haben dies verneint bzw. mir mitgeteilt, dass man als Pyrotechniker nach §27 SprengG lediglich bis F2 versichert ist. So sei dies im System der Schadensabwicklung hinterlegt und im Schadenfall würde keine Zahlung erfolgen, da das Risiko nicht mitversichert ist.

    Hat hier jemand explizit Klasse F3 oder F4 in seiner Police aufgelistet?

    LG

    Rob
     

  22. In meiner Police steht lediglich drin dass das Abbrennen von Feuerwerken im nicht gewerblichen Bereich bis xxx Schadenssumme versichert ist. Also keine Kategorie aufgelistet was im Endeffekt heißt ALLE PtG :)
     
  23. Hier ist meine für F3:
    Großfeuerwerk - Schein für Kategorie F3 Feuerwerk
     
  24. Das sind doch ohnehin alles Selbstverständlichkeiten, wenn man die Sache vernünftig angeht, von daher spielt es keine Rolle, wenn es auch noch extra im Schein steht. Es gibt einen schönen Leitfaden der BAM, welcher sich zwar auf das Abbrennen von Großfeuerwerk bezieht, meiner Ansicht nach aber eigentlich von jeglichem Scheininhaber gekannt und verinnerlicht werden sollte, darin sind diese Punkte auch genannt.
     
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  25. Das kann man aber nicht unbedingt pauschalisieren, denke ich.
    Zum einen ist F3 eben nicht F4 und zum anderen kann man ein F3-Feuerwerk u.U. noch gut im privaten Garten abbrennen (zumindest wenn man auf F3-Raketen verzichtet).
    Wozu brauche ich da zwingend einen Helfer (der auch noch extra versichert sein muss) und einen Sicherheitsposten?
    Ausreichende Löschmittel sollten allerdings selbstverständlich sein.
     
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