Bestimmung Abbrennzeiten für Feuerwerk am 31.12 und 01.01

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Acid76, 5. November 2017.

  1. In Bezug auf meinem Beitrag bekam ich nun Folgende Antwort vo der Behörde:

    Sehr geehrter Herr *******,
    um 22.00 Uhr beginnt die Nachtruhe nach dem Landesimmissionsschutzgesetz, daher ist das Abbrennen von lärmerzeugender Pyrotechnik nur bis zum 01.01.2019, 22.00 Uhr, erlaubt. Auch Ihnen besinnliche Feuertage und einen guten Rutsch!

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    Also wenn ich das nun richtig verstehe, darf ich Silvester ganztägig, und Neujahr nur bis 22 Uhr zünden? Zumindest nur mit lärmerzeugenden (knallerzeugenden) Artikeln?
     
  2. Na dann, viel Spaß an den Feuertagen! :D
     
  3. Wie ist das jetzt zu interpretieren?
    XP3 und konsorten sind also erlaubt weil sie ja nen vorbrenner haben?
    Und wenn ich an meine Böller nen Vorbrenner anknüpfe (z.B. Lesli Blitztürme) geht das dann durch?
     
    H3ISENB3RG gefällt das.
  4. Das wurde schon eine Seite vorher diskutiert, mit Sicherheit kannst du dich so nicht raus reden. :)
     
  5. Natürlich musst du auf alle anderen Bestimmungen trotzdem Rücksicht nehmen.
     
  6. Ich werfe mal kurz ne Frage rein.
    Sorry wenn das jetzt etwas leihenhaft wirkt.
    Gestern kam bei Galileo ein Bericht, in dem Gesagt wurde das verschiedene Städte Feuerwerk an Silvester dieses Jahr komplett verbieten.
    Darunter Berlin, Köln und andere große Städte.
    Wie kann es sein, dass Städte Feuerwerk verbieten können? Das ist doch EU-Recht oder nicht?!
     
  7. mit der EU hat das nichts zu tun.

    Im gesamten Stadtgebiet ist nirgends Feuerwerk komplett verboten, nur in bestimmten Zonen, in denen große Menschenansammlungen erwartet werden, und in der üblichen Nähe von besonders brandgefährdeten Gebäuden, Kirchen, Altenheimen, Kindergärten (was mancherorts die gesamte Innenstadt ist)
     
  8. Und dann darf aufgrund der Begründung, dass dort große Menschenansammlungen erwartet werden Feuerwerk verboten werden?
    Welcher Paragraph im SprengG regelt das?
     
  9. Andere Frage: Wie willst du in Menschenansammlungen die Mindestabstände von mindestens 8m einhalten? Bzw. dafür garantieren, dass andere dies einhalten?

    So ist mir z.B. bekannt dass die "Fanmeile" in Berlin, also die Straße vom Brandenburger Tor bis zur Siegessäule, eine solche Sperrzone ist, da dort einfach zuviele Menschen unterwegs sind und es früher zuviele Unfälle deswegen gab.
     
  10. Ich bezog das eher auf das Feuerwerk. Das verursacht ja Lärm aber das scheint wohl davon ausgenommen zu sein?
     
  11. Ja, Nachtruhe endet am 31.12. um 6 Uhr* ; in der Nacht auf Neujahr ist sie ausgesetzt.*
    Am 01.01. ist ab 22 Uhr wieder Nachtruhe einzuhalten.
    "Mittagsruhe" usw gibt es mMn nur bei Ausnahmen in Kurorten öa.

    Selbige Antwort bekam ich auch vor ein paar Jahren von unserem Ordnungsamt.



    *Ausreizen nicht empfohlen! Krankenhäuser, Altenheime usw beachten.
     
    DerFeuerwerker yt gefällt das.
  12. Ich werde es nicht ausreizen aber ich hatte gestern erst auf Anwalt.org die Bestimmungen für Feiertage nachgelesen und dort heist es schon bei Sonntag das die Nachtruhe am Samstag um 22:00 Uhr beginnt, sich über den gesamten Sonntag erstreckt und erst am Montag Morgen endet. Wenn die Ämter es wirklich gelesen hätten wüssten Sie das der 1.1. als gesetzlicher Feiertag gilt und daher von 0:00-24:00 "Nachtruhe" (Ruhezeit Ganztags) eingehalten werden muss.
    Gut das es für 0-1 oder 0-6 in der Regel eine amtliche Ausnahmeregelung gibt.

    Feuerwerk der Kategorie 2 ist per Bundesgesetz für den 31.12. und 01.01. erlaubt (siehe Ausnahmegenehmigung bei Lärmemission), sonst könnten wir nur dann Silvester Feuerwerk mit Lärmentwicklung abbrennen, wenn der 31. auf einen Werktag fällt oder wir müssen bis zur Aufhebung der Nachtruhe um 22:00 Uhr warten.

    Kurz gesagt mit Ausnahme von Feuerwerk mit reineir Knallwirkung und besonderen Zonen/Gebäuden heist es egal wo in Deutschland ab 31.12. 0:00 - 01.01. 23:59 feuer Frei.
    Alle Einschränkungen von verschiedenen Ämtern oder Feuerwehren sind aus meiner Sicht zwar als "(Ver-)Gebote" geschrieben, ich bezweifel aber das sie vor Gericht bestand haben.

    Um Ärger mit den Behörden zu vermeiden liegt es in der Hand von jedem einzelnen die örtlichen Wünsche zu berücksichtigen oder endlich einen Präzedenzfall zu schaffen.

    Ich werde die "normalen" Ruhezeiten aus Rücksicht der restlichen Bevölkerung und Furcht vor einem kostspieligen Rechtsstreit annähernd einhalten.
     
    Saul.Goodman gefällt das.
  13. Wer ausdauernd Krach machen will, muß dazu eben auch einigermaßen geeignete Plätze aufsuchen.
    Das funktioniert in der Regel ganz gut, auch für mehrere Stunden an einer Stelle.
    Dieses Jahr werden wir gegen elf beginnen, mit Pausen bis ca. 16 Uhr, dann woanders weiter gegen 18 Uhr,
    dann nach Pause wieder woanders gegen 21 Uhr bis ca. 2 Uhr. Für den 1. Januar ist dann noch bei einem Treffen von ca. 15-21 Uhr geplant.
    Ich hab kaum soviel Material, für soviel Zeit.
     
  14. Bei uns gibts auch mal wieder keine Einschränkungen.
    Heißt Silvester 6 Uhr morgens bis Neujahr 22 Uhr.

    Werde aber Silvester erst so 8-9 Uhr den Erstschlag machen
     
  15. Köln ist immer für einen Skandal gut. Am besten man hält "eine armlänge Abstand", so die Oberste Karnevalistin. Hat nur der 3fache Tusch gefehlt und irgendwie konnte darüber keiner lachen.
     
  16. Ich hab es auch auf Feuerwerk bezogen. Ruhezeiten muss man logischerweise einhalten.
     
  17. Je nach Wohnort. Ich wohne schon recht ländlich was allerdings auch gleichzeitig das Stadtranderholungsgebiet ist.
    Im Umkreis von 30Min Fahrtzeit habe ich per Maps keinen Platz gefunden wo ich in alle Richtungen 500m Platz hätte.
    In der Regel steht bereits nach 200m ein Bauernhof oä.
    Ich werde es deshalb auf je 30-45min beschränken, bin mir allerdings sicher dennoch auf "Kandidaten" zu treffen.
    In den letzten beiden Jahren brauchte es dafür keine 10Min. :confused:
     
  18. Das ist die richtige Frage. Im Grunde, wird da mit rechtlichen Konstrukten gearbeitet. Gefahrenabwehr, Grundrecht (Eigentumssicherung) usw.. Die Frage ist, dürfen die Kommunen willkürliche Verbote aussprechen?
    Klare Antwort: Nein.
    Denn einfach mal Bundesrecht brechen ist unzulässig und wird mit Disziplinarverfahren vergütet.
     
  19. Landkreis Göttingen hat keine weiteren Bestimmung hier ist vom 31.12 0 Uhr bis 01.01 24 Uhr das ballern erlaubt außer halt in den Verbotszonen und Krankenhäusern und altenheimen da ist halt komplett verboten
     
  20. Komplett ausreizen kann und werde ich das natürlich auch nicht. Und für den "Notfall" hab ich hier zum Glück weitläufiges Gelände, was unmittelbar angrenzt.
    Ich werde es auch im Wohngebiet vermeiden, in der "Mittags"ruhe zu zünden, obwohl sie offiziell abgeschafft wurde. Dem Frieden zu Liebe.
     
  21. Xp3 böller sind dann ja mit grünem vorbrenner keine ausschließliche knall Wirkung niceee
     
  22. Täusch dich da mal nicht. Sonst dürftest du normale Böller ja auch streng genommen zünden, weil sie eine sprühende Lunte haben. Hier geht es ausschließlich um die Hauptfunktion des Artikels. Und der soll nunmal "bumm" machen. Böller bleibt Böller
     
    Phantomsirup gefällt das.
  23. Sehe ich anders, die Zündschnur zählt eindeutig nicht zum Effekt und wird m.M.n auch nicht zur NEM dazugerechnet wohin gegen ein Vorbrenner ganz klar als Effekt zählt. Der Begriff Hauptfunktion taucht im Gesetzestext nunmal nicht auf. Ob man das ganzen nun ausnutzen sollte ist wieder ne andere Geschichte aber rein rechtlich würde ich sagen darf man die XP3 ohne einschränkung verwenden. Es gibt ja auch noch andere Artikel die von Ihrer Lautstärke her einem Böller überlegen sind.
     
  24. wobei die Länder da noch zusätzliche Regelungen festlegen können.
     
  25. Wenn ich das schonwieder lese... "Xp 3 leuchtet ja vorher hätätätätä", man kann sich auch doof stellen. Bei solchem Verhalten braucht es keine Polenböllerer, T - Online Umfragen oder Youtubepyros ihr kriegt ein Totalverbot irgendwann schon ganz alleine hin. :wall:
     
    torekk gefällt das.
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