Die waren in P1 zugelassen und somit nicht verboten, und wenn sie dieses jahr wieder eine P1 haben mit CE sind sie hier auch nicht ganz verboten. Sonst kann man ja die Funke und Co in P1 auch Verbieten.
Ja VW, Seat, Skoda und Co. sind auch verschiedene Hersteller, bedienen sich aber aus dem gleichen Regal.
Die Exploder haben nur 54g die Crazy Robots 60g. Völlig verschiedene Artikel. Die Aufmachung allerdings halt ähnlich.
P1 & CE haben sie. Damit sind sie in der gesamten EU legal. Deutschland kann sich damit nur rausziehen, weil ich hier eine LGZ benötigt wird, welche es in der restlichen EU nicht gibt. Wenn die Crazy Robots in 1.1 eingestuft sind, betrifft das den Transport, bzw. das Verbringen. Das reicht auch in der gesamten EU aus. In Deutschland braucht man jedoch für die Aufbewahrung/Lagerung eine LGZ. Wenn der Artikel keine LGZ hat, kann man ihn auch nicht aufbewahren oder lagern. Theoretisch müsste man dann dauerhaft verbringen, was jedoch eine rechtliche Grauzone ist. Damit kann der Staat Blitzböller relativ leicht 'verbieten', ohne dass sie illegal sind. Das ganze wurde ja in Deutschland auch mit der Kategorie F2 + gemacht. Und warum sollten die Hersteller eine extrem teure, weitere Einstufung bezahlen, nur um die Artikel in Deutschland zu vertreiben? Die LGZ wird von der BAM erstellt und die würde die crazy robots in 1.1 einstufen. Damit wären sie für den Verkauf an Ottonormal für die Händler absolut unentabel.
Kaufen und verwenden ist nicht das problem und damit hat auch die Lagergruppe nicht direkt am hut. Aber als händler musst du die ware auch lagern dürfen. Aber hast du keine LGZ darfst du nicht lagern und was du nicht lagern kann in deutschland kannst du auch nicht verkaufen und versenden außer du willst jedes mal den Kurier aus dem nachbar land zu jedem kunden fahren lassen. Also wer die CR weiter haben will muss sie wohl selbst importieren.
Ich kapiere irgendwie nicht, warum immer alle behaupten die LGZ ist nur für die Lagerung von Nöten. Das ist definitiv falsch, die Zuweisung muss man auch für das Verbringen nach Deutschland nachweisen, wenn man die PTG überlassen will. " Wer explosionsgefährliche Stoffe, die in der vorgesehenen Verpackung von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (Bundesanstalt) noch keiner Lagergruppe zugeordnet sind, gewerbsmäßig herstellt, in den Geltungsbereich des Gesetzes verbringt oder einführt und selbst aufbewahren oder einem anderen überlassen will, hat die Stoffe und die Art der Verpackung der Bundesanstalt anzuzeigen. " Interessant ist hier eigentlich nur ob sich das "gewerbsmäßig" nur auf herstellt oder auch auf "verbringt" bezieht. Die BAM ist da auch nicht untätig, dazu gibt es ein paar Vorträge, leider nicht für die Öffentlichkeit: OPUS 4 | Herausforderungen bei der Konformitätsbewertung von Pyrotechnik - Schallerzeuger OPUS 4 | Schallerzeuger der Kategorie P1 - Eine Gefährdungsabschätzung
Die paar Böller machen also deiner Ansicht nach das Kraut fett an Einnahmen? Ich glaub der Staat spart sich dadurch wohl eher mehr, wenn er sie nicht zulässt und somit weniger lästige Reparaturen an z.B. Mülleimern hat.
Ihr jedes mal mit eurere LGZ, ich kann es nicht mehr hören. Ist ja quasi noch schlimmer als das Thema hier. Wenn ihr nicht jedes mal bei den Behörden anfragen würdet, was mit der LGZ ist, würden die garnichts davon wissen. Ihr macht euch das leben mit eurere überkorrektheit nur unnötig schwer!
Oh man, na da hab ich ja wieder was angestoßen. Es ging mir lediglich da rum das die neue Charge wieder P1 ist und nicht P2.
Ich bin mal gespannt wie lange es dauert das diese wieder eine P2 Zulassung bekommen. Zum Glück habe ich diese Sorgen nicht. Die 40 Meter kann die Mehrheit sowieso nicht einhalten.
Richtig, wie letztes jahr wo sich einige gut fühlen Fragen und die BAM damit nerven, so haben die erst wind davon bekommen.
Jetzt mal hier für das Verständnis, die BAM ist keine Aufsichtsbehörde für die EU. Solange die P1 Zulassung hier nicht nach DE durch Verkauf hier in der Nation eingebracht wird ist es komplett egal. Da kann Funke, Triplex, Tropic oder Klasek alles legal in P1 zulassen wie sie wollen... Und wenn Triplex die Robots Konform nach P1 Richtlinien wieder zulässt dürfen sie das verflucht noch eins. Danke übrigens für die Info das es da neue aus 2018 mit CE P1 gibt, hole ich dann direkt.
Warum reicht denn nicht, wenn es denn schon illegal oder halblegal oder was auch immer sein soll irgendwas in Stärke von 1309ern, oder Zeus, oder Funke Piraten oder den 1000 anderen Sorten in dieser "Gewichtsklasse" aus? - Sind noch sinnvoll laut, blitzen, nicht jeder Gaffer denkt gleich an "Polenböller" und die Verletzungsgefahr liegt einiges unter CR und Co. Sonst wird hier immer so auf den Ruf geachtet und was der Normalbürger denkt, aber ab einer gewissen NEM setzt scheinbar der Verstand aus.
im Nachhinein rausfinden, ob der besoffene sich den Finger mit F3, P1, P2, F4, oder was ganz ohne Zulassung abgesprengt hat, ist oft etwas schwierig.