Besucher Frage zu Kat. P1

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von FeuerwerkFreund, 30. Dezember 2018.

  1. Stimmt es, dass ich BKS Knallkörper bis 10g, die in Kat P1 eingestuft sind, unter Beachtung etwaiger Transportvorschriften, legal nach Deutschland verbringen darf?

    Beste Grüße und vielen Dank

    FWFreund
     
  2. Wenn sie eine Lagergruppenzuordnung haben und Knallpatronen fallen trotz P1 unter das Waffengesetz (PMII)
     
  3. Danke für deine Antwort.

    Wie kann ich erkennen ob der entsprechende Knallkörper eine Lagergruppenzuordnung hat? z.B bei Funke Nebelschlag oder DumBum P1.

    Liebe Grüße
     
  4. Vielen Dank für eure Antworten.

    Jetzt muss ich mich nochmal melden, da ich in vielen anderen Beiträgen gelesen habe, dass die LGZ für mich als Privatperson keine Rolle spielt. Was stimmt denn nun?
     
  5. Da du sie nur aufbewahrst bis zu ihrer Bestimmung, spielt es für dich keine Rolle. Lagern tun die, die noch nicht wissen wer sie ihrer Bestimmung zuführen wird.
     
  6. das ist quark, rechtlich gibt es den Begriff lagern überhaupt nicht, und die Aufbewahrung von kleinen Mengen außerhalb eines Lagers im privaten Bereich ist genau so von der LGZ abhängig wie überall anders.

    Das ganze wird natürlich nur im Brandfall oder bei ner Hausdurchsuchung relevant...
     
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