Besucher Erlaubnis §27 SprengG

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von PiroLion22, 1. Januar 2019.

  1. Hallo an alle hier im Forum :) Ich habe mich heute registriert, da ich nun meinen 27er Schein beantragen möchte und mir aber noch unsicher bin, ob alles soweit passt.

    Ich habe mich nun schon etwas in das Thema eingelesen und auch viele hilfreiche Beiträge hier in diesem Forum gefunden.

    Den Antrag habe ich bereits weitestgehend ausgefüllt und würde euch gerne mal fragen, was ihr davon haltet. Gerne bin ich auch für Verbesserungsvorschläge offen :)

    Vielen Dank schon mal
    Grüße :)

    Die Vorlage für den Antrag findet ihr hier, wenn ihr ganz runter scrollt. Bitte diesen beachten um mir folgen zu können.


    Meine Angaben:

    Antrag auf Erteilung / Umgang / Erwerb

    3. Fachkundenachweis
    §4 Abs. 5 1.SprengV ; Abschnitt 27.2 SprengVwV ; §23 1. SprengV ; §6 1.SprengV

    4. Zweck/Bedürfnis der explosionsgefährlichen Stoffe/Gegenstände
    Freizeitliche Interesse an pyrotechnischen Gegenständen/Stoffen und dessen Umgang bzw. Gestaltung und Verwendung von bspw. Verbundfeuerwerken, für feierliche Anlässe, nach Genehmigung der zuständigen Verwaltung der Stadt. Ggf. in Hinsicht auf eine spätere Ausbildung zu einem Großfeuerwerker nach Vollendung des 21. Lebensjahres.

    5. Aufbewahrung
    Ja / Garage mit verschließbarem Tor, sowie Betonwänden und -boden. Die benannte Garage ist unabhängig von Wohnhäusern und ist baulich nicht mit einem verbunden. Ein Feuerlöscher ist ebenfalls vorhanden.

    8. Beabsichtigte Tätigkeit
    8.1 Art

    Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F1, F2 und F3 auf feierlichen Veranstaltungen wie bspw. Geburtstagen o.ä. , sowie zum Zweck der Interesse an pyrotechnischen Gegenständen (siehe 4.), nach gesetzlich verankerter Genehmigung der zuständigen Verwaltung der Stadt.

    8.2 Ort
    verschiedene Orte, je nach bspw. Veranstaltungsort bzw. aktuellem Aufenthaltsort

    11. Ergänzungen/Bemerkungen
    Zu 7.: Es können und müssen keine genauen Angaben zur Menge, welche voraussichtlich erworben, gelagert und/oder gezündet wird, gegeben werden. Die Menge hängt ganz alleine von der monatlichen bzw. jährlichen finanziellen Lage ab.
     
  2. Lass das ganze Veranstaltungsgedöns weg. Das könnte den Eindruck erwecken das du das gegen Bezahlung machen willst, was verboten ist .
    Die Garage ist ein schlechter Ort. Setzt nämlich eine Nutzungsänderung vorraus. deine finanzielle Lage interessiert die auch nicht. Was du maximal lagern darfst steht in der Lagerstättenverordnung
     
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  3. Beispielantrag:

    Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach §27 SprengG (nichtgewerblich) zum Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 einschließlich der niedrigeren Kategorie 2. Rechtsgrundlage 1. SprengV §4 (5) Eine Prüfung der Fachkunde und des Bedürfnisses entfällt gemäß oben genannter Rechtsgrundlage.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Mehr brauchte es bei mir nicht;).
     
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  4. Suggeriert, dass Du noch nicht 21 bist - formal ist F3 ab 18, jedoch ist der §27er egal ob für F3 oder F4 mit Fachkunde mW. erst ab 21, bzw. werden sie ihn dir davor wohl leider kaum genehmigen.
    Wenn ich mich richtig erinnere, dann gab es hier schon einmal jemanden der dies erfolglos versucht hatte.
     
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  5. Ich dachte mir auch, dass das bzgl. der Veranstaltungen so wirken könnte. Lass ich weg.


    Was spricht denn gegen eine Nutzungsänderung? Außerdem kann ich doch nicht einfach übers Jahr Feuerwerk in der Wohnung lagern, oder habe ich mich da falsch informiert? Ich les nochmal nach.


    Das mit der finanziellen Lage habe ich nur geschrieben, weil es ja eigentlich total egal ist, wieviel ich kaufe, solange ich nicht mehr als erlaubt auf einmal lagere. Woher soll ich denn wissen, wieviel ich von Was kaufen werden in der Zukunft? Hellsehen kann ich leider nicht :D
     
  6. "[...] für den Umgang und Erwerb von Explosivstoffen und pyrtechnischen Gegenständen der Kategorie F4, T2 und P2 mindestens 21 Jahre alt sind. Für den Umgang und Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen der Katgegorie F3 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein."

    Quelle: Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen - Serviceportal Baden-Württemberg
     

  7. Aber wofür gibt es denn dann dieses Antragsformular? Na gut ich meine ich könnte es ja mal so versuchen und wenn die dann meinen, ich soll das Antragsformular ausfüllen, dann kann ich das ja immer noch machen.

    Wie alt warst du, als du den Schein beantragt hast? :)
     
  8. Der Antrag ist eigentlich für Sportschützen bzw. Vorderlader, Wiederlader und Böller vorgesehen, um Schwarzpulver/NC Pulver zu erwerben, aufbewahren usw. . Eine Versicherung brauchst du allerdings auch, die du mit deinem Antrag einreichst.
     
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  9. Du meinst wegen Punkt 11., dass ich keine Angaben machen muss? Wird den meisten denke ich nicht gefallen, stimmt schon. Dann belasse ich es bei dem "kann".

    Und wieso 21 Jahre? Für F3 muss man 18. Jahre alt sein. F4 kann man sowieso erst nach absolvieren der Großfeuerwerker Scheins beantragen. Im 27er steht doch je nach Zweck bzw. angegebene Tätigkeit die entsprechende Befugnis drin, sprich F3 und alles darunter (F1 und F2)?

    Hier steht nämlich was anderes:
    "[...] für den Umgang und Erwerb von Explosivstoffen und pyrtechnischen Gegenständen der Kategorie F4, T2 und P2 mindestens 21 Jahre alt sind. Für den Umgang und Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen der Katgegorie F3 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein."

    Quelle: Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen - Serviceportal Baden-Württemberg

    Und ich hab mich mal mit einem Profi kurzgeschlossen, der meinte auch, dass ich den 27er Schein für F3 mit 18 Jahren beantragen kann. Ich bin wohl bemerkt 20 :D
     
  10. Wenn du das so beantragst wird das zurecht abgelehnt.
    Es kommt nie gut die Behörde über die Rechtslage belehren zu wollen, wenn man das dann auch noch falsch macht ist es sehr schlecht.

    Du musst eine Ausnahme von der Alterserfordernis beantragen wenn du unter 21 bist (§27 Abs 5 SprengG), fraglich ob die für Feuerwerk genehmigt wird, da die Verwaltungsvorschrift das nicht als Grund nennt.
    Vielleicht kann man anführen, dass F3 ab 18 ist.
    Aber das Gesetz sieht keine generell Ausnahme von §8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c vor.

    Hier ist wie ich empfehle den Antrag auszufüllen, wobei man mittlerweile das F bei den Kategorien ergänzen sollte.
    https://images.feuerwerk-forum.de/2016/12/246023_050efbf2491da15dcbff10efc5703910.pdf

    Die Behörde ist angehalten die Formulare in der Verwaltrungsvorschrift zu benutzen.
     
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  11. Ja gut das trifft ja alles nicht so wirklich auf mich zu. Ich versuche es mal wie du gesagt hast. Sollte ich aber vielleicht noch Gründe hinzufügen, wie auch im Antragsformular?
     

  12. Also ich habs mir mal durchgelesen. Sieht übersichtlich aus. Wird das aber so bei jeder Behörde abgenommen? Und wieso steht bei der Begründung "entfällt" ? Sollte man da nicht wenigstens etwas angeben, wie ich in meinem Antrag? Natürlich angepasst nach Vorschlägen aus den Antworten zu diesem Thema
     
  13. Ich würde mal mit denen reden bevor du das beantragst.

    Dein ursprünglicher Antrag beinhaltet z.B. das Herstellen, was einen Fachkundenachweis erfordert.


    Warum die Begründung entfällt? Weil das so in der Formularvorlage der Verwaltungsvorschrift steht.
    Seite 44 Anmerkung 2) rechte Spalte
    http://gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16497/4_1.pdf
     
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  14. Einen Versicherungsnachweis noch, wo explizit die Kategorie F3 aufgeführt ist. Ansonsten brauchte ich nichts. Die Behörde fordert dann von ihrer Seite dein Führungszeugnis an, so war es jedenfalls bei mir. Dann bekommst du die Rechnung für die ganzen Behördentätigkeiten und deinen 27er. Ich hatte auch anfangs den Antrag für Schützen ausgefüllt, aber der Mitarbeiter von der Behörde wusste nicht was ich eigentlich wollte, da ich ja einen Antrag für Schützen bzw. Böllerschützen ausgefüllt hätte. Daraufhin meinte er, schreiben sie mir per Email was sie genau wollen. Daraufhin habe ich den oben aufgeführten Beispielantrag per Mail zugesendet und alles ging reibungslos über die Bühne.
     
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  15. Ja ich kann ja mal anrufen und sagen was ich genau möchte und wenn sie sagen, dass ich 21 Jahre alt sein muss, eben als Begründung, dass ich mit dem 27er beantrage F2 & F3 zu erwerben und verwenden usw. und nicht F4, da hierfür ein Großfeuerwerker Schein benötigt wird
     

  16. Wo kann ich denn solch eine Versicherung abschließen? Geht das ganz normal über einen Versicherungsgeber wie Debeka, oder gibt es dafür eine extra Anlaufstelle?
     


  17. Was würdest du denn als Lagerstätte abgeben? Einen Keller? Ich kann es auch im Keller lagern, aber ist eben nicht baulich von einem Wohnhaus getrennt wie die Garage.

    Hat sonst noch jemand einen Vorschlag für eine Lagerstätte bzw. zusammengefasst rechtliche Hinweise für die Lagerung? :)
     
  18. Ich habe es leztendlich über den Röder Feuerwerk Club gemacht, da F3 bei meiner Haftpflichtversicherung (R+V) nicht mit drin war. Der Röder Club kostet 120€ Jahresbeitrag, wovon du neben der Versicherung weitere Vorteile wie Rabatt hast.
     
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  19. 120€ ist aber recht viel für meine Verhältnisse.. der Nachweis für die Versicherung wird halt gleich benötigt, weshalb ich nicht sagen kann, dass ich eine Versicherung über Röder abschließe, wenn ich weiß, dass der 27er mir genehmigt wird.

    Vielleicht sollte ich mal mit denen sprechen und die fragen, ob die erstmal checken können, ob der 27er mir genehmigt werden würde, wenn ich die Versicherung abschließe?
     
  20. 120€ ist viel Geld keine Frage. Aber wenn dir die 120€ schon so weh tun, dann lass es am besten. Weil die Gebühren für die Behörde belaufen sich meist nochmal auf das gleiche, bei dem einem sogar noch weitaus mehr und in seltenen Fällen mal darunter. Mal ganz davon abgesehen das F3 Feuerwerk auch nicht günstig zu bekommen ist.
     
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  21. Lass das mit dem Lager weg, es wird nichts gelagert und fertig.
     
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  22. Diese Genehmigung ist ja nicht alles,

    dazu kommt noch das du ein Feuerwerk beim zuständigen Amt anmelden mußt. Ob das was kostet kommt auf das Amt darauf an.

    Einen geeigneten Abbrennplatz mit minderstens 50 mtr. im Quatrat, da du einen Radius von 25 mtr. einhalten mußt.
    Absperren vom Platz ist dann Voraussetzung.

    Wenn du keinen eigenen Platz hast, benötigst du die Zustimmung vom Eigentümer zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen.

    Da die meisten keine Ersatzschnur haben, so benötigt man evtl. eine Mehrfach-Zündanlage.


    Dazu braucht man dann noch etwas Geld für diesen Spaß, welches sich dann je nach Länge des Feuerwerks in Luft auflöst.


    Und wenn man das alles hat, und alles erfüllt, dann macht es richtig Spaß.
     
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  23. Naja ich möchte ja hauptsächlich F2 kaufen und verwenden übers Jahr. F3 gibt es ohnehin nicht so viel :D
     
  24. Geht das so einfach? Ich meine es ist doch logisch, dass man etwas lagert oder nicht? Alsob ich alle paar Wochen in einen Feuerwerk-Shop renne und mir was neues kaufen und das dann auch direkt verwende. Das glaubt mir doch keiner..
     
  25. Ließ einfach mal die 2. SprengV und die LR410, dann weißt du was du wo aufbewahren darfst.

    Die Versicherung für den 27er wird nicht immer gefordert, es gibt sogar Urteile, die sie als Auflage für rechtswidrig erklären, da sie nicht geeignet ist den Schutzzweck zu erfüllen.
     
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