Handhabung & Technik Genehmigung zu Silvester

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Pyrobonsai, 28. Okt. 2007.

  1. Habe mal eine Frage.
    Silverster zündet man Feuerwerk ja meisst auf der Strasse vor seinem Haus oder Wohnung und ich habe noch nie jemanden gefragt ob ich das darf bzw. habe mir eine Genehmigung geholt vom Amt.
    ( Gilt für Silvester eine Ausnahmegenehmigung)?
    Wie sieht es aus, wenn man nicht auf der Strasse sein Feuerwerk anzündet, sondern auf einem Parkplatz der öffentlich zugänglich ist, braucht man dafür eine Genehmigung vom Besizer um da sein Feuerwerk abzubrennen?
    Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
    Gruss Pyrobonsai
     
  2. Ich habe dazu weder Paragraphen noch anderes schriftliches zur Hand :(

    Auf öffentlichem Grund gilt afaik so etwas wie eine Üblichkeit unter der Maßgabe einer umfassenden Rücksichtnahme und Vorsicht (Verkehrsbehinderung).
    Beispiel: In einer Wohngegend wird keiner was sagen, wenn die Straße für wenige Minuten "belagert" ist - auf einer Durchgangsstraße würde das Verbot wohl sofort durchgesetzt. Gleiches gilt imho, wenn eine Wohnstraße für 10 min zum Aufbau eigenmächtig "gesperrt" wird ...

    Auf Privatgrund (auch Firmen, Läden, Industrie) hat man zusätzlich einen formalen Hausfriedsbruch am Bein - ohne Einverständnis des Besitzers würde ich es keinesfalls machen.

    ...und (halte ich in dem Zusammenhang für wichtig) egal, wo man ist: den Dreck unmittelbar wegräumen. :blintzel:


    LG
    Thomas
     
  3. Danke

    Danke für die Aussage!!!
     
  4. Immer die Zeitung lesen. Dort finden sich die amtlichen Bekanntmachungen. In manchen Städten werden bspw. bestimmte Straßen oder Plätze offiziell für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Ebenso finden sich dort Einschränkungen für bestimmte Stadtgebiete, bspw. bei enger Bebauung in mittelalterlichen Stadtkernen mit dementsprechend hoher Brandgefahr usw.

    Ansonsten wurde es schon gesagt: der Grundstückseigentümer muß, auch an Silvester, zustimmen. Egal ob ein Zaun drumherum ist oder nicht. Im öffentlichen Raum (z.B. hier in PA) werden an bestimmten Plätzen extra Müllkübel aufgestellt. Hier darf man dann vom Einverständnis der Stadt ausgehen... Und sie stellen die Aufforderung dar, aufzuräumen. Hier ist ein Privatgrundstück von Vorteil - bei entsprechender Absprache und trockenem Wetter kann man am 1. Januar anpacken.
     
  5. Zumeist gelten zumindest die üblichen befriedeten Zonen - bsp. um Friedhöfe, Krankenhäuser, Altenheime, Kirchen, etc
     
  6. Knackpunkt ist ja, daß die Kommunen hier einiges an Spielraum haben, primär natürlich in Richtung von Einschränkungen.

    Aber bei der Gelegenheit ein wichtiger Punkt: immer alles so aufstellen, daß jederzeit Feuerwehr und Rettung durchkommen. Neben der drei Meter breiten Gasse auch Platz für die Leute lassen, damit sie den Fahrzeugen ausweichen können, ohne in feuernde Batterien laufen zu müssen.
     
  7. Absperrung

    Der Platz wird sowieso abgesperrt, das da keine anderen Leute bzw.betrunkene durchs Feuerwerk laufen.:boom:
     
  8. hm, aber man kann ja nicht einfach öffentliches Gelände absperren ohne Genehmigung, oder? ???
     
  9. ;) Habe ja jetzt eine Genehmigung für das Grundstück!!!
     
  10. Das Thema ist ja durchaus spannend.

    Welche Vorteile hat eine Anmeldung/Genehmigung zum Abbrand eines Feuerwerks am 31.12. ?

    Sicherheitsaspekte ?
    Eindeutig. Man kann sich ja auf die behördliche Genehmigung berufen

    Aber ansonsten ? Gibt es da noch was ?
     
  11. Ja! Den zeitlichen Aspekt! :)

    Dank Deiner Fragestellung traue ich mich jetzt mal, das zu schrieben, was mir auf den Nägeln brennt, seit dieser Thread existiert. ;)


    Problem: Die gesetzliche Regelung bzgl. Abbrand von Kl.II-Feuerwerk an Silvester/Neujahr kann ja von den Städten/Gemeinden zeitlich weiter eingeschränkt werden. Bekannt gegeben werden solche lokalen Einschränkungen leider erst kurz vor Silvester. Wenn man nun z.B. ein Geburtstagsfeuerwerk am frühen Silvesterabend zünden will, weiß man bis einige Tage vor Silvester nicht, ob es auch erlaubt ist.

    Der Fall ist nicht aus der Luft gegriffen, denn meine Mutter hat Silvetser Geburtstag, feiert ihn aber tagsüber (abends ist sie lieber allein) und so kommen die Gäste in der Regel nachmittags zu Kaffee und Kuchen. Es hat sich seit Jahren eingespielt, dass ich anschließend (so zwischen 18:00 und 19:00 Uhr) draußen für meine Mutter ein paar Fontänen und Vulkane abbrenne. Seitens unserer Stadt gab es in der Vergangenheit entweder keine zusätzlichen Regelungen oder Feuerwerk war ab 18:00 Uhr gestattet. Kein Problem also. Nur vor ein paar Jahren gab es mal eine ganz enge Regelung, da war Abbrand von Kl.II-Feuerwerk nur von 22.30 - 1.00 Uhr erlaubt.:shocked: Da ich natürlich keine Ausnahmegenehmigung beantragt hatte, war ich plötzlich in der Zwickmühle: Einerseits waren auch Kinder unter den Gästen, die das Feuerwerk sehen wollten, andererseits war es mir verboten, die paar Fontänen, die ich extra für die Gelegenheit gekauft hatte, früh am Abend abzubrennen. Wie ich mich entschieden habe, behalte ich jetzt mal für mich. ;)

    Letztes Jahr feierte meine Mutter ihren 80. Geburtstag und da habe ich etwas mehr als sonst gekauft. Zwei Tage vor Silvester schockte mich plötzlich der Gedanke, dass eventuell wieder eine so enge zeitliche Regelung gelten könnte. Für eine Ausnahmegenehmigung - die hätte ich aufgrund des runden Geburtstages ja versuchen können, zu bekommen - war es natürlich viel zu spät. Zum Glück gab es letztes Jahr keine Beschränkungen.:)

    Für dieses Jahr mache ich mir schon länger Gedanken. Da ich 1. um Mitternacht "klassisches" Feuerwerk und keine Batts zünden möchte (ich weiß auch noch nicht wo ich den Jahreswechsel feiern werde und ob die Örtlichkeiten dort ein Zünden von Batteriefeuerwerk überhaupt zulassen), 2. sich in ca. 60 Meter Luftlinie von der Wohnung meiner Mutter ein sehr großes freies Gelände befindet, das ideal zum Zünden eines Batteriefeuerwerks ist (gepflastert, keine Autos, kaum Bäume, keine Passante, die sich Silvesterabend dorthin verirren), wäre es eigendlich ideal, am frühen Abend auf dem Gelände ein Battterie-Feuerwerk zu machen. Entscheiden kann ich das aber erst kurzfristig, eben weil ich nicht weiß, ob und welche zeitlichen Einschränkungen es von seiten der Stadt geben wird. Deshalb habe ich online auch keine Batts bestellt und werde ggf. erst beim Feuerwerksverkauf in den Geschäften welche holen.

    OK, hätte meine Mutter an irgendeinem anderen Tag Geburtstag, würde ich gar nicht auf die Idee kommen, ein Feuerwerk zu machen. Aber da sowieso Silvester ist, verlässt man sich zu leicht darauf, dass es spätestens wohl ab 18:00 Uhr erlaubt ist. Andererseits - "vorsichtshalber" eine Ausnahmegenehmigung beantragen (mal abgesehen dass ein 81. Gebutstag kein runder ist, und das schwierig würde) käme mir seltsam vor. Die Beamten im Ordnungsamt würden doch denken, ich ticke nicht ganz richtig, wenn ich nach einer Ausnahmegenehmigung für Kl. II am Silvesterabend fragen würde.
     
  12. Also letztes Jahr hat der Herr vom Ordnungsamt auf meine Frage betreffs öffentlicher Abbrannt und Zeitlimit , mit einem " Keine Ahnung, ist doch Silvester, egal, die Leute die sich stören sollten nach Hintertupfingen ziehen" geantwortet.
     
  13. Du brauchst nicht für dich zu behalten, dass du sie am frühen Abend abgebrannt hast. Das war nämlich vollkommen legal ! Wenn ich den Thread vom letzten Jahr zu diesem Thema noch richtig in Erinnerung habe, gilt die zeitliche Einschränkung nur für Effekte mit Lärmentwicklung (z.B. Böller, Batterien). "Ruhige" Feuerwerkskörper wie Fontänen oder Vulkane darf man trotz eventueller Zeiteinschränkung den ganzen 31.12 und den ganzen 1.1. abbrennen.

    Auch wegen deinem geplanten Batteriefeuerwerk für dieses Jahr würde ich mir keine Sorgen machen. Denn mal angenommen, der Abbrand wäre tatsächlich eingeschränkt (z.B. von 20 - 1 Uhr): Du sagtest ja, dass der Platz, auf dem du das Ganze machen willst, abgelegen ist und sich dort so schnell niemand hin verirrt. Das bedeutet, dass

    1. sicher niemand wegen Ruhestörug die Poizei rufen wird, diese somit
    2. sicherlich nicht vorbeikommen wird, und falls sie es
    3. doch tut, so wird sie dir sicher nicht gleich ein Ordnungsgeld o.Ä. verhängen, erst recht nicht, wenn du auch noch erwähnst, das es ein Feuerwerk zum 81. Geburtstag deiner Mutter ist.

    Gesetzeslage hin oder her, ich denke, jemanden zu bestrafen, der am SILVESTERABEND ein kleines Feuerwerk zum Geburtstag seiner Mutter abbrennt, wäre des Guten wirklich zu viel.
     
  14. Bundesrecht: -12-31T00:00+1 bis -01-01T24:00+1

    Jedoch haben die Kommunen das Recht, Einschränkungen vorzunehemen. Ob die nun nur Böller auf 22 bis 01 Uhr beschränken oder die ganze Mittelalter-Fachwerk-Altstadt zur kompletten Verbotszone erklären, bleibt den Städten und Gemeinden überlassen.

    Wenn ihr den Abbrenner sicher habt, dann einfach jetzt schon beim Amt nachfragen. Und wenn die bezüglich Silvesterzeiten - noch - nichts wissen, um eine Ausnahmegenehmigung bitten. Mit der kannst du auch früher zum Einkaufen gehen ;) .

    Nochmal: wenn die Gemeinde 'laut' stärker einschränkt als 'leise', dann ist das so. Wenn aber nur 'Feuerwerk der Kl. II' geregelt wird, dann gilt das von Bengal Duo über Böller bis zu Aquila und Big Ben.
     
  15. Wobei eine Gemeinde nicht tun darf, was Ihr grade so einfällt.
    Die 1.SprengV ist ein "Ableger" eines Bundesgesetzes, was da drin steht bindet nicht nur jedes Bundesland, sondern auch jede Gemeinde incl. dem Jahreswechsel und auch, wenn es um den §24 (2) geht :blintzel: .

    1) Eine Gemeinde kann allgemein oder im Einzelfall - auch an Silvester - Kl.II verbieten ...
    Aaaber: nur aus (Sicherheits-) und Brandschutzgründen ! ... und dann aber jegliches Kl.II -FW.

    2) Eine Gemeinde kann auch selektiv (Kl. II)-Knallerei verbieten ...
    Aaaber: 2 zwingende Voraussetzungen sind dabei unabdingbar:
    - muß dicht besiedelt sein
    - NUR und wirklich nur Kl.II mit (jetzt kommts:) auschließlicher Knallwirkung (=Böller).
    Da es in D afaik keine Salutbatterien Kl.II gibt: sind Batterien nie davon betroffen.
    Gleiches gilt für Leuchtfeuerwerk.
    Einfach alles, was
    a) Kl. II ist
    b) mehr als nur knallt
    kann und darf NIE in den 47,999 h von einer Gemeinde verboten werden;
    es sei denn: Klasse II ist aus Brandschuzgründen generell untersagt.

    Die Gemeinde (oder die zuständige Behörde) kann aber auch (gegründete) Ausnahmen von den Verboten aussprechen:
    z.B. auch
    • FW neben Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen erlauben
    • unterjährig Kl.II scheinlos erwerben (und verkaufen) lassen
    • Minderjährige Kl.II aufbewahren lassen
    • unterjährig Kl.II scheinlos verwenden lassen
    ... was (bezieht sich auf Silvester; unterjährig geht alles) NICHT geht ist, zu sagen:
    Leise ist okay, laut nicht - das gibt das (Bundes-)Gesetz imho in keinster Weise her.
    Von daher halte ich soetwas:
    für rechtlich völlig aus der Luft geriffen und einen eindeutigen Verstoß gg. Bundesrecht.

    Sprich @Minos:
    Du darfst Deiner Mutter die Freude machen. Solange keine Böller verwendet werden, brauchst Dich eine irgendwie geartete zeitliche Einschränkung afaik nicht zu jucken, denn ein generelles Verbot ist an Brandschutzgründe gekoppelt - die verschwinden nicht nach 21 Uhr :D .


    LG
    Thomas
     
  16. Dazu gab es schon einen Fred, müsste man mal raussuchen. Allerdings habe ich mich natürlich auch nicht mit Ruhm bekleckert. Es wäre dann zwar eine Ausnahmegenehmigung, aber keine Ausnahme nach § 24 SprengV1 sondern eine von den gemeindlichen Vorschriften?!?

    Äh, kann eine gemeinde nicht per Lärmschutz Bereiche festlegen, in denen bestimmte dB-Grenzwerte gelten? Über diesen Umweg kann man Aquilas dann wohl doch abwürgen. Aber diese Diskussion bringt nicht viel, hier sollte man mal ernsthaft und ohne Einzelfall in einem Juristenforum fragen - wäre ganz interessant, was die Damen und Herren Verwaltungsrechtler dazu sagen... Achtung, da spielt Landesrecht mit rein...
     
  17. Also mir sind nur so ein paar Sonderfälle bekannt (Nordseeinseln mit Reet-gedeckten Häusern - Raketenverbot wegen Brandgefahr) und natürlich die erwähnten Ruhezonen (Altersheim, Friedhof etc. - wobei ich da ja auch meine Zweifel habe - am Friedhof ist nachts keiner dens stören würde, jedenfalls kein Lebendiger, und die Leute in den Betagtenheimen sind laut Auskunft mir bekannter Pflegekräfte soweit sie es mit bekommen eigentlich ganz froh wenn draussen was "passiert" wo man zuschauen kann). Was aber Polizei und Ordnungsbedienstete angeht, die werden in den 24 Stunden genug mit Zeitgenossen beschäftigt sein, die groben Unfug mit dem Feuerwerk treiben (leider!) und werden sich weniger an ordentlich aufgebauten Effekten stören. Das ist ein wenig so als wollte man bei der Formel 1 Starenkästen aufbauen.

    Aber alles ganz unjuristisch meine persönliche Meinung.

    Feurige Grüße
    Andy
     
  18. Friedhöfen wg Störung der Totenruhe und ähnlich auch in Pflegeheimen, da wird manch einer an den Krieg erinnert, in Krhäußern brauchen einige Leute zurecht ihre Ruhe, wer funken Anstand im Leib hat nimt rücksicht, oder verlagert sein Abbrenner.

    Mit den Reetdächern so sind da einige Gegenden betroffen, sehr unlustig, aber durchaus nachvollziehbar.

    Ich kenne es auch, dass regelmäßig zu Silvester Parkplätz diverser Supermärkte als kollektiver Abbrenner dienen.

    Und die Polizeit hat mehr mit den betrunkenen und bekifften Menschenkindern als Verletzungen , Bränden o.ä zu tun, also bei mir und auch was man in den letzten JAhren im TV und RAdio verfolgen kann, werden jährlich immer weniger Menschen verletzt.

    Ich glaube es kommen in der Silvesternacht mehr Personen durch Fahren unter Drogeneinfluß , Alk mit eingelschlosssen zu Schaden, als durch FWK.
     
  19. Vielen Dank für die Antworten!


    Danke für die Klarstellung!

    So stand es damals (ist wie gesagt einige Jahre her) sinngemäß in der Zeitung. In den letzten 2-3 Jahren habe ich nichts von zeitlichen Einschränkungen seitens unserer Stadt gelesen. Vorher hieß es in Lokalmedien - so es eine zeitliche Beschränkng (angeblich) gab, in etwa: Das Ordnungsamt weißt ausdrücklich darauf hin dass der Abbrand.... nur in der Zeit von .... bis ... gestattet ist. Bei Zuwiederhandlungen droht eine Strafe...
    An den genauen Wortlut kann ich mich nicht erinnern, ich bezog das aber immer auf das gesamte KL-II-Feuerwerk. Wobei ich hinzufügen muss, dass diese Meldungen meist in Artikeln zum Feuerwerksverkauf, vorzeitigem Zünden vor Silvester etc. eingeflochten waren und Journalisten ja nun nicht immer genau sind ("Böller" oder "Raketen" sind bei ihnen ja manchmal Synonym für FW ;))

    Aber auch die alljährlichen Fragen kurz vor Silvester in diesem Forum, ab wann denn gezündet werden kann, haben mich glauben lassen, dass die Regelung in der SprengV von Gemeinden und Städten zeitlich eingeschränkt werden kann, für die gesammte Kl. II. Z. B. dieser Thread, den ich noch mal zu großen Teilen gelesen habe: http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=9242

    Doch! :blintzel:
    Sie fährt offenbar regelmäßig über das Gelände. Als vor Jahren - ich formulier mal so - über eine zeitlichen Einschränkung von 22:30 - 1:00 Uhr geschrieben wurde, habe ich mich gegen 19:00 doch dazu durchgerungen, ein paar Fontänen zum Abschluss der Geburtstagsfeier zu zünden. Und - natürlich tauche, als eine davon brannte, plötzlich ein Polizeiwagen auf. Er fuhr dich an mir vorbei, d.h. wurde immer langsamer, blieb fast stehen. Ich stellte mich schon auf Ärger ein, aus Verlegenheit begann ich schon mal, die ausgebrannten Artikel einzusammeln. Aber die Poliziesten setzten ihre Fahrt dann doch fort, ohne was zu sagen. Mir saß der Schrecken dermaßen in den Gliedern, dass ich keine Lust mehr hatte, weiterzumachen und das Geburtstags-FW abbrach. Deswegen kann ich mich wohl auch noch so gut an jenes Jahr erinnern.

    Nach dem, was UnkrautEx schreibt, hab ich mir da wohl unnötig Gedanken gemacht.

    Dann scheint ja alles OK zu sein und ich kann ein kleines Feuerwerk planen. Da meine Mutter nur Leuchtfeuerwerk mag, zünde ich sowieso keine reinen Knallkörper. Weil auf der HP des Ordnungsamts bzw. der Stadtverwaltung nie etwas über die Regelungen bzgl. Abbrand pyrotechnischer Gegenstände zu lesen ist, werde ich mich vor Silvester wohl noch mal telefonisch erkundigen, um auch wirklich 10000%ig sicher zu gehen.;) Wie erwähnt - die Polizei kommt da öfter mal vorbeigefahren...
     
  20. Ich wollte auch nicht dazu aufrufen und halte mich selbst auch zurück. Logischerweise sind auch immer Leute betroffen, die einfach ihre Ruhe brauchen und das Personal ist froh wenn die schlafen ohne dass man sie "ruhig stellen" muss.

    Aber ich erteile auch hiermit offiziell die Erlaubnis wenn ich mal unter der Grasnarbe liege auf meinem Grab Party zu machen und was schönes zu schiessen. Sollte ich davon dann noch irgendwas mitkriegen (man weiss ja nie) dann werde ich mich sicherlich drüber freuen! ;)

    Da weiss man dann nicht obs einen freuen soll oder nur traurig machen...

    Feurige Grüße
    Andy
     
  21. Ich glaube ihr habt alle ganz schön komische Gemeinden, bei uns gibt es keinen einschränkungen, also kann man vom 31.12. um 0:01 Uhr bis zum 01.01. um 23:59
    Knallkörper Batterien etc. abbrennen, so schrieb mir der Bürgermeister per E-Mail.
     
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