Sonstiges Wann/was genau ist Silvester?

Dieses Thema im Forum "Pyrotechnik allgemein, Erfahrungen, Tipps" wurde erstellt von Pyro, 4. Januar 2001.

  1. Hallo Pyros,

    in mehreren Quellen, u.a. einige Kl. II Kataloge und Fernsehberichte, wird als zulässige Zeit für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk (Silvesternacht)
    31. Dez 18.00Uhr bis 1. Jan 01.00Uhr
    genannt - so habe ich das auch in die Homepage übernommen.
    Im SprengG steht m.W. jedoch nur 31. Dez bis 1. Jan - in welcher Rechtsvorschrift und wo dort genau wird die Uhrzeit 18.00-01.00 definiert?

    Danke,
    Gruß und Schuß

    Markus
     
  2. Hey Pyro,
    Ich habe das SprenG zu Hause dort habe ich aber nichts dazu gefunden, aber das hat nichts zu bedeuten, da in dem Gesetz viele Personen ermächtigt werden Rechtsverordnungen zu erlassen.
    Von diesen Verordnungen gibt es mitlerweile wohl ziemlich viele !

    §23(1)1.SprenGV sagt, das pyrotechnische Gegenstände der Klasse II im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember nicht abgebrannt werden.
    Dies gilt allerdings in Berlin nur eigeschränkt, da der Polizeipräsindent in Berlin das Abbrennen von pyrotechnischen Artikeln der Klasse II mit Knallwirkung auf den Zeitraum vom 31.12 18:00 Uhr bis 01.01 07:00 Uhr beschränkt.
    Das ganze geschieht aufgrund einer Allgemeinverfügung, die im Amtblatt von Berlin vorschriftsgemäß veröffentlich wurde.

    Allerdings ist der Polizeipräsident nur für Berlin zuständig, d.h. andere (Bundes-)Länder - andere Sitten.

    Hoffe ich habe alle Klarheiten beseitigt...

    *Stardust*
     
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