Handhabung & Technik Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes für Cat 2 und Cat 3

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von SpiderwheelBurstdown, 3. Jan. 2012.

Schlagworte:
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Hiho,

    da in letzter Zeit sehr viel und intensiv, manchmal auch zu hitzig und kaum mehr konstruktiv über das Thema diskutiert, spekuliert und gerätselt wurde, wollte ich mich mal als "27er Cat2/3 Exot" outen.
    Da die anderen Themen hierzu entweder gesperrt oder geschlossen wurden, mal ein hoffentlich konstruktiver Neuanfang, evtl. zum Anpinnen.

    Der hier gezeigte Schein: (auch im Anhang)
    https://www.facebook.com/media/set/?set=oa.231773973532071&type=1

    Wurde von mir beim GAA Nürnberg beantragt und wie zu sehen ist, ohne Beschränkungen genehmigt.

    Erst mal einige Kurzinfos:::

    Hier mal der Vordruck - ärztlichen Bescheinigung und der Unbedenklichkeits Bescheinigung des GAA Nbg:
    http://www.spiderwheel.com/aerztl_bescheinig.doc
    http://www.spiderwheel.com/antrag_unbedenkl_beschein.doc

    Kostenrechnung:
    - Farb-Seh-Hörtest 15€
    - freiwilliger Bluttest auf Alkohol 35€
    - Kosten des Verfahrens und Bearbeitunggebühr (Schein) 127,60€
    - Portokosten für Brief oder Umschlag

    mögliche zusätzliche Kosten:
    - Praxisgebühr10€
    Also in meinem Fall ca. 180-190€ Gesamtkosten.

    Zusätzlich muss ich eine Versicherung (Haftpflicht) vorlegen.
    Nach 5 Jahren muss der Schein verlängert werden.

    Somit kann ich ganzjährig Feuerwerk zu privaten Zwecken,
    mit Artikeln Cat 2, Cat 2 mit Schein und Cat 3, erwerben
    und abbrennen ohne es vorher teuer anzuzeigen.

    Leider gibt es auch ausgestellte Scheine die einen ganzen Katalog
    an Beschränkungen beinhalten.
    Ich darf zitieren:
    Quelle: Facebook

    Somit und vor allem durch die vielen unterschiedlichen Meinungen, wird deutlich, das jedes GAA oder wer eben zuständig ist, die Gesetzestexte wie so of, anders interpretiert und auslegt.
    Dazu kann ich mich einmal selbst zitieren:

    Quelle: Facebook


    Beantragt wurde mein Schein per Kontaktaufnahme über Email an das GAA Nürnberg und danach über das Zurücksenden der mir zugeschickten Unterlagen.
    Der Schein kam dann mit Kostenrechnung nach einigen Wochen, per Brief.

    Bei weiteren Fragen, stehe ich gerne Rede und Antwort, bitte aber um eine vernünftige Diskussion, damit der Thread nicht direkt wieder dicht gemacht wird.


    MfG
    Micha vom Burstdown

    P1240020.JPG

    P1240021.JPG

    P1240022.JPG

    P1240023.JPG

    P1240024.JPG
     
  2. in dem antrag muss man aber dennoch eintragen wo man den lehrgang besucht hat. also doch fachkunde!?

    ich werde einfach mal bei meinem amt nachfragen und mich erkundigen.
     
  3. Hat dein Schein auch die Einschränkung für Raketen mit mehr als 20g drin?
     
    B!zzY gefällt das.
  4. nur so zur Info, als Feuerwerker sollte man wissen das eine Anzeige mal gar nix kostet.......aber scheinbar reichts ja schon nen Schein auszustellen um Pyrotechniker zu werden.
     
  5. ich denke er meint, dass man nicht jedes mal einen antrag bei der gemeinde stellen muss und dafür jedes mal 31 euro (bei uns) zahlen muss, wenn er 2-3 artikel zum testen zünden will.
     
    dEEcorPyro und SpiderwheelBurstdown gefällt das.
  6. ähm. ist interessant aber auch Quatsch dabei...

    Quatsch ist, daß Du ohne eine Anzeige "einfach so" Feuerwerk abbrennen kannst.

    Du MUSST das Feuerwerk anzeigen, allerdings brauchst Du keine Ausnahmegenehmigung.

    Ansonsten hast Du eben ein Schein, der Dir erlaubt in Deutschland zulässige CAT2 und CAT3 (die es nicht gibt) Artikel abzubrennen - aber eben auch ohne AO. Das erleichtert Dir den Abbrand unterjährig, jedoch bringt es Dich eben nicht an ptG mit BKS oder Raketen >20g NEM, oder Batteriefeuerwerk welches in D keine Zulassungin CAT2 hat.

    Kurz gesagt der "Kat2-Schein".... (weil es ja keine KAT3-Artikel in D gibt)
     
    SpiderwheelBurstdown gefällt das.
  7. Hiho,

    ja so war das gemeint.

    Einen Lehrgang musste ich nicht besuchen, ich hab zuvor direkt mein Bedürfnis per Email versucht, nachvollziehbar zu erklären und in der Bescheinigung angegeben das für Cat3 ein Lehrgang und eine nachweisliche Fachkunde nicht notwendig ist.
    Eine nachweisliche Fachkunde ist nur für Cat4 erforderlich.

    @microstar
    Mal langsam, nur weil ich einen Erlaubnisschein nach §27 hab, der allerdings auf Cat2 und Cat3 beschränkt ist, sehe ich mich noch lange nicht als Pyrotechniker und möchte mir auch nicht anmaßen, ähnliches nur ansatzweiße zu behaupten.
    Zwischen einer vereinfachten Form, unter dem Jahr "Silvesterähnliches Feuerwerk" und "Testrunden" schießen zu können und einem professionellen Großfeuerwerk besteht ja wohl ein rießiger Unterschied das muss ich dir aber nicht erzählen.

    Natürlich könnte ich mit Cat2 Artikeln und genug Masse, auch Großfeuerwerksähnliche Zustände zusammenbauen, aber der Schein ist nunmal für den Privatgebrauch und nicht um ein Publikum zu befeuern. da ist mir ehrlich gesagt auch die Zeit und das liebe Geld zu schade, dann lieber gewerblich und dann direkt Cat4.
    Die Möglichkeit die Zink Raketen schießen zu dürfen, ist da eben ein kleiner Bonus oben drauf, den ich persönlich aber nicht zwingend brauche, da mir die scheinlosen Cat2 Artikel voll und ganz ausreichen um z.B. die Geburtstage meiner Kinder zu feiern.

    Der Hauptgrund für den Schein war und ist eigentlich, das nur so auch irgendwan ein Angebot an Cat3 Artikeln entstehen kann, wenn es Bedarf gibt bzw. Verwerter.
    Und da ist eben derzeit kaum was da, weil es nur ein sehr kleines Fenster ist. Viele bleiben bei Cat2 oder gehen direkt auf Cat4. Das Dazwischen ist derzeit recht uninteressant und somit ergibt sich der Teufelskreis.
    Kein Angebot - Kein Interesse an Cat3 Schein - keine Cat3 Scheinis - keine Abnehmer von Cat3 Artikeln - kein Angebot.
    Ich hatte vorher schon einen Gewerbeschein der mir das Erwerben ganzjährig erlaubt hat, also von dem her, ist der Schein ein Luxus den ich mir gegönnt habe um auch anderen Mut zu machen, diesen Schritt zu wagen.


    MfG
    Micha
     
  8. Hiho,

    das mit dem Anzeigen war natürlich großer Käse, ich meinte die Ausnahmegenehmigung.
    Vielen Dank an alle die das richtig gestellt haben.
    Die Genehmigungg kann durchaus mal kostspielig werden,
    vor allem wenn man, wie bei mir z.B., mehrere Kinder hat und jedem
    ein kleines Feuerwerk zum Geburtstag bieten möchte.
    Oder mal bei einem jährlichen Familiengrillen etc. pp.

    MfG
    Micha
     
  9. Was sollen das den für Testrunden sein? China-Böller-Papierregen-Tests oder wie? Kann man doch auch an Silvester machen. Den Bogen mit silvesterähnlichen Feuerwerken zünden darf man aber bestimmt nicht überspannen. Ich sehe aktuelle wenig Sinn in dem Schein.
     
    SpiderwheelBurstdown gefällt das.
  10. Hi,

    lass den Microstar einfach links liegen - der kann nur meckern....

    Aus meiner (27er)-Sicht ist es etwas problematisch
    Als Pyrotechniker (20er und 27er) sehe ich viele Kat2-27er extrem ungern. Warum? Weil dann Behörden glauben mein Schein sei auch so "einer" und wollen meine angezeigten Feuerwerke ablehnen. Damit habe ich grösseren Aufwand. SOlange es Einzelfälle sind stört es mich nicht, aber wenn jetzt viele auf Deinen Zug aufspringen sehe ich 2 Probleme entstehen
    a.) Die Pyrotechniker (also diejenigen mit Lehrgang, Prüfung, 26 Feuerwerken usw.) kriegen mehr Ärger
    b.) Schlimmer -- die Behörden werden neue Wege finden wie sie grundsätzlich Feuerwerke eindämmen können. Dies bedeutet zum einen daß kein "Normalo" mehr ne Genehmigung bekommen wird (bei mir in der Gegend ist das schon jetzt "abgesprochen" zwischen den Gemeinden, keine Genehmigung für Privatleute, leider) und 27er (egal ob "gross" oder "klein") wird ebenfalls versucht das Ding zu verbieten (natürlich nicht offen, aber genügend fiese Einschränkungen gibt es ja schon). Sollte dies nciht gelingen werden eben die Gemeinden die meisten Bereiche wo man in Stadtnähe Feuerwerke abbrennen könnte ganz sperren. Wie das geht wissen wir ja leider, die Feuerwerksgegner (oder sollte ich sagen "die Leute die ihre Ruhe vor "verärgerten Bürgern" haben wollen - Gegner sind das selten) finden immer wieder kreative Gründe (wir hatten sogar bei nem gewerblichen Feuerwerk, 4 Wochen vorher angezeigt, die Aussage "da ja im Mai immer Trockenheit herrschen würde müsse man vorauseilend das Feuerwerk verbieten".... diese Pfeiffe meinte, sie wüsste daß es in 4 Wochen trocken sei. Allerdings war unsere Antwort "Vielen Dank für diese interessante Information - bitte teilen Sie mir doch geschwind die Lottozahlen der nächsten drei Ziehungen mit da Sie ja in die Zukunft sehen können - allerdings interessiert uns dass überhaupt nicht. Warum? weil wenn es eine Waldbrandstufe geben sollte würden wir - von uns aus und vom Gesetzgeber verpflichtet - auf den Abbrand verzichten.". Darauf war der Typ beleidigt, schrieb zurück "daß ja auch die Vögel in einem nahegelegenen Naturschutzgebiet (2km entfernt!) und die Rehe aus diesem, die sich ja verlaufen könnten und dann gerade beim Feuerwerk erschrecken würden" ein weiter Verweigerungsgrund sei. Unsere Antwort: Prima, wenn das Reh verendet auf dem Grundstück des Bauerns kann dieser sicherlich Rehragout machen, oder nicht?"
    Feuerwerk wurde abgebrannt, obwohl der Typ auftauchte und an unser "Gewissen" appelierte, wir sollten doch auf die Fauna rücksicht nehmen (Typ war ein "Klassiker", bestes Clichee einschliesslich durchgestrichenem "Stuttgart 21"-Pin, Sonnenblume und diversen grünen Stickern.... )

    Kurz gesagt, werden mehr Feuerwerke angezeigt wird die ganze Zunft (einschliesslich der Profis) dadurch mehr Probleme bekommen... leider :(
     
    SpiderwheelBurstdown gefällt das.
  11. Hiho,

    nein eher Batterien testen und sich nicht auf Videos verlassen, auch was die Verarbetung angeht und die Verleitung, Maße etc. Live ist eben doch anders als Video und Herstellerangaben. Vorschießen bieten da auch nicht immer den vollen Umfang an Testmöglichkeiten.

    Wie weit man den Bogen spannen darf/kann, muss man mit seiner Gemeinde eben ordentlich besprechen und abklären, da gibt es regional so große Unterschiede das man da nicht mal eben ein Pi-mal-Daumen angeben kann.
    Bei uns freuen sich die Nachbarn schon drauf, wenn eins unserer Kinder wieder ein Jahr älter wird, weils dann was zu glotzen gibt.
    Es ist ja auch nicht so, das ich hier jeden Tag nur am zündeln bin, erstens keine Lust, zweitens keine Zeit, drittens kein Geld. Außerdem soll es ja trotzdem noch was Besonderes bleiben und zum Silvesterfeuerwerk bleibt dann immernoch ein großer Unterschied, was den Umfang und das Feeling anbelangt.

    Aber viel Sinn macht der Schein natürlich bei dem aktuellen Angebot an Cat3 (gleih Null) nicht, ist eben ein fast nutzloser Luxus, wie z.B. das erhalten eines Youngtimers oder das Pflegen von Meerwasseraquarien.


    MfG
    Micha
     
  12. Habe ich das richtig verstanden, dass ich trotz diesen Schein Keine Raketen wie z.B die Zink 905 erwerben darf/kann?! :dontthinkso: Oder gilt das jetzt nur speziell in deinem Fall, als Auflage?!
     
  13. Jein!

    Nur wenn laut Zuständigkeitsverordnung die OÄ oder GAÄ für die Entgegennahme der Anzeige festgeschrieben sind.
    Ist dies eine andere Behörde, können durchaus (legal) Kosten, nach deren Kostenverordnung, fällig werden!
    Frag mal die Kollegen in Halle/S oder Magdeburg.

    LG

    Berserker
     
  14. Hiho,

    genau diese Punkte haben mich auch erst zweifeln lassen ob es so gut ist da "schlafende Hunde" zu wecken. Andererseits zwingt man aber vielleicht so auch die Ämter, mal die Gesetzestexte genau zu studieren und sich mal richtig damit zu befassen, dann fallen evtl. auch Unterschiede auf und werden dementsprechend auch gewürdigt. Klingt zwar blauäugig und naiv, aber wer nichts wagt der nichts gewinnt.
    Es ist leider ein Trend geworden, "gegen allles" zu sein, Feuerwerk/Pyrotechnik hatte schon immer seine Zweifler und Skeptiker sowie auch Gegner mit allen Mitteln, also die Extremisten, die es in jedem Bereich gibt und in den letzten Jahren mal wieder deutlich zugelegt haben. Nicht zuletzt durch den praktischen Medienzirkus um jeden "Polenböller"
    Da wundert es mich garnicht das die BAM lieber einmal mehr NEIN sagt als einmal zu viel JA.
    Auch wenn jetzt für diesen erweiterten Cat2 oder beschnittenen §27 Schein, wie auch immer man ihn sehen möchte, keine Fachkunde erforderlich ist, bedeutet das ja nicht, das diejenigen die ihn beantragen, keine Fachkunde haben.
    Ich bin sowieso der Meinung das durch die Kosten von doch 100-300€ für erst einmal nichts außer einem grünen Heftchen, viele "Trolls" abschreckt und nur der harte Kern, der sich wirklich was aus Feuerwerk und Sicherheit macht, dieses Ämtergerenne überhaupt mit macht.

    Alles hat so seine Vor- und Nachteile. Und da dieser Schein in der vorliegenden Form noch in den Kinderschuhen steckt, wird es da sicherlich noch einiges an Arbeit geben um die Nutzung für alle Seiten halbwegs sinnvoll zu machen.

    Ich wünsche mir auf jeden Fall, auch mit dem Schein, respektvoll und freundlich neben den Großmeistern der Pyrotechnik koexistieren zu dürfen.
    Und meinen kleinen Luxus ohne schlechtes Gewissen ein wenig auskosten zu dürfen.

    @ PartyPyro
    Ich hab in meinem Schein keinerlei Beschränkungen, daher gehe ich davon aus,
    das ein Erwerb und eine Nutzung der Cat2 gelabelten Zink Raketen möglich wäre, aber wie gesagt, ich brauche diese nicht und hab sie bisher auch nicht vermisst, daher kann ich da keine 100%ige Antwort geben.

    MfG
    Micha
     
    mctoten und AndyF gefällt das.
  15. SpiderwheelBurstdown:

    Ich meinte natürlich auch solche Testrunden wie du geschrieben hast. Mal paar Vulkane oder sonst was testen.

    Natürlich überspannst du alleine vielleicht nicht den Bogen, aber wenn nun mehr Leute so einen Schein haben, dann knallt es vermutlich bald fast jede Woche oder bald jeden Tag an irgendeiner Ecke um einen herum.
     
  16. Hier liegen die Kosten einer Anzeige höher als die einer Ausnahmegenehmigung.
     
  17. Es wäre super, wenn du das mal klären könntest. Für viele wäre das sicher ein entscheidender Anreiz, auch so einen Schein zu beantragen.
     
    B!zzY gefällt das.
  18. der schein würde in thüringen sinn machen, da hier wie ich erfahren habe es keine ausnahmegenehmigungen mehr gibt. da ich dieses jahr für eine freundin ein hochzeitsfeuerwerk machen wollte natürlich doppelt ärgerlich. ich arbeite dennoch an meinen 26 helfereinsätzen um am ende die fachkunde zu erlangen. ein anstrengender weg den ich aber gehen will um meinen persönlichen traum zu erreichen.
     
  19. Hiho,

    werd mal versuchen mich da schlau zu machen.

    MfG
    Micha
     
  20. Glaubt nicht das die Behörden die Scheine verschenken,bei uns ist kein dran kommen an den Schein...........leider
     
  21. #
    aus dem grund sind AG`s in thüringen verboten worden. :mad:
     
  22. Ich würde ganz schnell meinen Schein nehmen, Stillschweigen bewahren und mich freuen, dass ein Behördenvertreter da gepennt hat... Da dieser Schein keine Auflage beinhaltet für Cat.2, wäre natürlich auch der Erwerb/Umgang als §27 möglich... Leider fehlt hier die Fachkunde, auch wenn es sich "nur" um Raketen mit 75g NEM handelt.

    Ich würde das hier beenden und hoffen, dass kein Mensch der dir böses will beim GAA Nürnberg anruft und da Tacheles redet und dann von folgendem Gebrauch gemacht wird:


    Sprengg §27

    (2) Die Erlaubnis ist in der Regel für die Dauer von fünf Jahren zu erteilen. Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für Dritte erforderlich ist. Die nachträgliche Beifügung, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.

    Sorry musste sein, aber man weiß ja nie...
     
  23. Hiho,

    ich glaube kaum das es dann an jeder Ecke knallen wird, nur weil der Schein möglich ist.
    Es ist ja auch so möglich mit Ausnahmegenehmigung und da ballerts auch nicht jeden Tag.

    Ich hab evtl. das Glück, hier wirklich mitten in der Pampa zu wohnen, eigenes Haus, eigenes Grundstück, meist nette Nachbarn bis auf den obligatorischen Nörgler.
    Da geht das wohl auch etwas unkomplizierter.
    In einer Großstadt siehts da wohl etwas anders aus.

    MfG
    Micha
     
  24. Erwerbbar ist auch dieser Schein jedoch trotzdem erst ab 21 Jahren , oder sehe ich das falsch ?
     
  25. Hiho,

    sorry, kann das jetzt nicht ganz nachvollziehen.
    "Sie kann... beschränkt werden."
    Steht also doch drin das es ohne Beschränkung geht, nur wenn man Bedenken hat, könne man Einschränkungen auferlegen.
    Daher wurde meine Eignung ja auch überprüft und ich hab auch den Alkoholselbsttest, freiwillig über mich ergehen lassen, ich denke daraus kann ein Beamter schon einige Rückschlüsse ziehen, in wie weit eine Person zuverlässig etc. ist.

    MfG
    Micha
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Wir verwenden Cookies, um die technisch notwendigen Funktionen der Forum-Software zur Verfügung zu stellen und registrierte Benutzer angemeldet zu halten. Wir verwenden dagegen keine Cookies zu Statistik- oder Marketingzwecken. So analysieren wir weder die Seitennutzung noch das Suchverhalten der Benutzer und bieten auch keine personalisierte Werbung an. Wenn du dich weiterhin auf dieser Website aufhältst, akzeptierst du den Einsatz der essenziellen Cookies, ohne die das Forum technisch nicht richtig funktioniert.
    Als angemeldeter Benutzer kannst du diesen Hinweis dauerhaft ausblenden.
    Information ausblenden