FEUERWERK.net Hinweis: Verwendung von Anzündmitteln und Verleiten von Silvesterfeuerwerk

Dieses Thema im Forum "Ankündigungen, Regeln, Gewinnspiele" wurde erstellt von Pyro, 30. Januar 2005.

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  1. @ pyro, interessantes thema. allerdings sind nach meinen informationen diese vorschläge (grauzone) bald wieder vom tisch mit der geplanten änderung des sprengstoffgesetzes. es gibt nämlich erhebliche bedenken des bundesinnenministeriums, was verleiten von fw für nichtscheininhaber betrifft!! im gegensatz zur bam, denn hier gibt es sehr wohl einschätzungen, das sachgemäßes verleiten von batterien o.ä. fw sicherer machen kann. also: diesmal hat die bam hier nicht den schwarzen peter....
     
  2. Na, nur gut das sich da mal wieder wer um unsere Gesundheit sorgt! *Kopfschüttel*

    Gibts da schon nähere Infos zu, wann eine neue Änderung des SprengG geplant ist?

    Stammt das aus "zuverlässiger Quelle"? Wieso wird die BAM als "Fachkompetenz" net dazu befragt?
     
  3. Schlauberger...

    Es gibt verschiedene Hinweise, u.a. auch von der BAM und der Sprengschule Dresden, dass die Anzündung mit Litze & Elektronzündern durch "Silvesterzündler" erlaubt sei.

    Nur können weder die Aussagen der BAM noch die der Sprengschule als rechtsverbindlich und zwingend richtig eingestuft werden - Punkt. Solange nicht in den "Gesetzestexten" oder den zugehörigen Erläuterungen genau auf den Sachverhalt eingegangen wird, gilt die Meinung der jeweiligen zuständigen Behörde - und deshalb soll man DIE vor einer Verwendung fragen..

    Und genau das steht in dem o.g. Link.
     
  4. ??? weiß nicht, was das mit "schlauberger" zu tun hat? oder wen meinst du? dachte, das ist ein news-forum.
    und wenn man neue infos hat, kann man sie doch posten.
    ps: keine angst!
    bevor ich sowas schreibe, hab ich das schon genauestens geprüft und abgewogen.

    pps: @bo, die bam wird schon gefragt, aber das letzte wort hat nun mal herr schily mit seiner behörde. und da geht's um ein bissel mehr als um die sorge um ein paar verletzte fw-begeisterte an silvester... alles klar?
     
  5. Sorry, Doc, das Schlauberger bezog sich auf die erste Zeile von bo2610 ;)

    Deine Infos sind durchaus interessant!
     
  6. Und ich sag es immer wieder: Die BAM macht keine Gesetze!
    Im Bereich Pyrotechnik liegt der Kompetenzbereich der BAM bei Prüfung und Einstufung Pyrotechnischer Gegenstände, wo überprüft wird, ob diese Gegenstände im Sprengstoffgesetz definierte Spezifikationen erfüllen oder eben nicht. Das ist keineswegs so, das die machen was die wollen, wie das hier von dem einen oder anderen gerne hier hingestellt wird.
     
  7. Hi!
    Genau so ist es nicht die BAM die Luftheuler (oder sonstwas, es gibt viele Gerüchte) einfach so verbieten kann. Die Sache mit den Luftheulern ist ganz klar im Gesetz geregelt (3(?). SprengÄndG)

    - Tobi
     
  8. Naja aber der Gesetzgeber orientiert sich ja grössten Teils an den Empfehlungen der Bam.
     
  9. das ist doch eben das!

    Die BAM ist die "Fachkompetenz" die das prüfer der Artikel übernimmt, und Fachleute für sowas beschäftigt.. Warum wird dann net die empfehlung der BAM umgesetzt, wieder typisch deutsche Sturheit
     
  10. Hallo!

    Die BAM ist so ein zweischneidiges Schwert. Zum einen sollen sie ja unabhängig sein und nach eigenen Tests Empfehlungen ausgeben. Zum anderen ist die BAM im Pyrotechnikbereich sehr eng mit einer großen deutschen Feuerwerksfirma verbunden, daher kommt das Heulerverbot oder die Kalibereinschränkung nicht von ungefähr. Ich führe das jetzt nicht näher aus, aber wer das Ganze ein bisschen aus verschiedenen Perspektiven und Personalstrukturen betrachtet, der weiß, was ich meine...

    stay green
    Alex
     
  11. Ich denke, die Diskussion sollte an dieser Stelle nicht weiter fortgeführt werden. Dies war nicht als Grundsatzdiskussion über Für/Wider des Verleitens oder über die BAM gedacht. Die Ankündigung dient nur dazu klarzustellen, wie wir uns als FEUERWERK.net bzgl. des Verleitens positionieren und das weder "Friede & Freude" noch ein absolutes Verleiten-Verbot besteht.
    Jeder muss die rechtliche Lage vor Verwendung mit seiner zuständigen Behörde klären, um sicher zu sein. Punkt.

    Ich schließe das Thema jetzt mal vorübergehend, um das Ganze nicht wie so oft ausarten zu lassen...

    Markus von FEUERWERK.net
     
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