Großfeuerwerk Verfügbarkeit von Artikeln der Klasse III

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von unkrautEx, 19. Juni 2005.

  1. Hat sich mittlerweile was an der Verfügbarkeit der Kl 3 Artikel in D geändert?

    Theoretisch fallen ja einige Kl 4 -Artikel, wie z.B. der Zink 792 Vulkan da rein....falls es sich für den Hersteller lohnt, ne BAM-Nr. zu beantragen...?
     
  2. erledigt...

    Nachdem nun nach 15 h keiner geantwortet hat ;-) hab´ ich die Sache mal selbst in die Hand genommen:
    1)
    Der Klasse 3 -"Schein" ist in D ´ne Formsache. Sagt jedenfalls mein zuständiges GAA. Noch weniger schwierig als in Österreich!
    Keine Fachkundeprüfung, damit keine 26 FW-Scheine, kein Kurs für fast 1000€ !!!
    Zwar muß ein Kl 3 FW selbstverständlich angemeldet werden, aber damit hat man Raketen mit 75g und auch Sonnen, Fontänen und Vulkane bis 250g. Man darf ausdrücklich bis 8 kg brutto verleiten.
    SUPER, endlich was für alle Silvesterzündler und Hobbypyros ohne §27 !
    Im Gegensatz zu Kl IV haben alle Gegenstände eine BAM-Zulassung nötig, so findet man in der Bam-Liste KL. 3 (ui, ist die winzig?...) alle Hersteller....also ab ans Telefon...
    2)
    Weder Nico (Trittau und Wuppertal), noch Weco (Eitorf), noch Kunst (Gersthofen) Haben auch nur EINEN einzigen Artikel zum Verkaufen.
    Null, Nada, Nix
    "Kein Markt..kein Umsatz, kein Angebot."

    Fazit:
    Keiner holt sich die Kl 3 Genehmigung, weil man eh nix zu kaufen kriegt;
    keiner bietet was an, weil Kl 3-"Schein"-Besitzer nix nachfragen.

    Na, zumindest kann man jetzt hier nachlesen, dass Kl III für viele Kl 2 -"Zündler" (mich inclusive :p ) DIE Alternative gewesen wäre.....ja wenn nicht die Henne und das Ei....
     
  3. Auch Klasse II?

    Hmm... beinhaltet solch ein "Schein" und die entsprechende Genehmigung auch Klasse II Artikel? Dann wäre das zumindest eine Möglichkeit das leidige Thema verleiten für ein Hochzeitsfeuerwerk o.ä. von dunkelgrau auf ganz hellweiß zu ändern... oder?

    Gruß aus Hannover
    Thomas
     
  4. Hi!
    Mich würde ja mal interessieren auf welche Vorschriften und Gesetze sich dein GAA da beruft. Laut SprengG braucht man für das Abbrennen von Großfeuerwerk (Klasse III und IV) die entsprechende Befähigung. Vorraussetzung für die Erteilung des Scheins nach §20 (in Verbindung mit §7) oder nach §27 SprengG ist aber nach §8 Abs. 1 auch die Fachkunde. Die kann entweder durch einen Lehrgang nachgewiesen werden (mit allem was dazu gehört) oder vor dem zuständigen Amt.
    Diese "Formsache" kann also ganz schnell teuer und lästig werden (Gebühren usw).
    Zumahl dein GAA-Mensch ganz schön doof da stehen wird wenn mal was passiert - denn das die Ausstellung eines Befähigungsscheines ohne Fachkundelehrgang von den Ämtern gemacht würde, wäre mir neu.

    Also: Fachkundeprüfung in jedem Fall: JA, Lehrgang meines Erachtens auch erforderlich. Womit wir wieder bei Klasse IV wären..

    - Tobi
     
  5. Ich werde ihn nochmal Fragen, den Herrn GAA.

    Er war nicht sonderlich begeistert, als ich telefonisch versucht hab´ ihn auszuquetschen, wo das denn geregelt sei.
    "...da gibts eh kein Markt für..."
    Er sagte was von SprengV....
    ich hab´ dann selbst versucht, diese beiden Verordnungen zu verstehen und bin noch mehr durcheinander als vorher ???
    beim googlen bin ich dann auf ne Menge Mist gestoßen ...offensichtlich bin ich nicht der einzige, der mit diesem Verwaltungsdeutsch so seine Probleme hat :( .

    Ich mutmaße mal, er bezieht sich auf §4 Abs. 2 der 1. SprengV

     
  6. Das ist korrekt. Hier ein Auszug aus dem Kommentar zur 1. SprengV:

    Ob sich aber die Verwaltungsgebühren für die Ausstellung eines Scheins mit dem man letztendlich nichts anfangen kann lohnen ist eine andere Frage....
     
  7. Klar das es für Kl. III Artikel so gut wie keinen Markt gibt, welchen Vorteil hätten die Hersteller den auch davon? Jeder der mit Kl. III umgehen darf, darf in der Regel auch mit Kl. IV Artikeln arbeiten, somit vergrößert sich der Anteil der potenziellen Kunden durch eine Kl. III Zulassung fast garnicht. Auch Sicherheitsabstände o.ä. ändern sich durch eine Zulassung als Kl. III nicht, warum also sollten die Hersteller viel Geld für eine BAM-Zulassung ausgeben. Bringt nix! Fazit dieser Rechtslage ist wohl das es auf Dauer keine Kl. III Artikel mehr geben wird.

    Andreas
     
  8. Nö. Sag´ ich mal so ( und lehn´ mich aus dem Fenster) :dontthinkso:

    Meiner Auslegung von §4 Abs. 2 der 1. SprengV nach darf JEDER, sogar Leute:

    • mit "schwarzer Pyroweste", da keine gebührenpflichtige Prüfung der erforderlichen Zuverlässigkeit nach § 8 Abs.1 ​
    • ohne jedweden Schein, § 8 Abs.1 Nr.2 a des SprengG (Fachkunde)​
    • allerdings mit einer Anzeigung (Meldung) nach §23 Abs.2 (also incl. Sicherheitsabstände, die das Amt festlegt?) ​
    • und mindestens 21jährig ​
    • und Wohnsitz und und und....​
    ein Klasse 3 FW Aufbewahren, Verwenden, Vernichten, Erwerben und Verbringen !

    Kl 4 sieht da zu Recht anders aus, und ich persönlich halte das, was ich da grad rausgelesen habe für hmm ..zumindest fragwürdig.​

    @matchbox´s Gebühren:
    falls auch hier die "zuständige Behörde" die gleiche ist, die über über die "Kann-Bestimmung" einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 (1) der 1. SprengV entscheiden darf, ...ist es möglich, dass es je nach Region auch gebührenfrei abläuft.
    In meinem ländlichen Wohnort (Verbandsgemeinde, 4000 Ew) besteht das Ordnungsamt aus EINEM Amtsrat. Man kennt sich seit Jahrzehnten, vom frisierten Mofa anno 1985, bis zu diversen Ratssitzungen...man lebt halt beieinander.

    Trotz aller Argumente: Die Diskussion bleibt ohne Kaufmöglichkeit rein theoretischer Natur :( .
     
  9. Berichtigung

    Berichtigung zu meinem Posting vom 20.6.:
    Es sind scheinbar nur 800g, die man verleiten darf, nicht 8000g !
    Sorry.
    Dummerweise habe ich die entsprechende Stelle weder im SprengG, noch in der 1 u. 2 SprengV, noch in der SprengVwV erfunden.
    Wenn also jemand weiß, wo es steht?....
     
  10. So viel ich weiß haben sämtliche Hersteller in D die Produktion von Kl.III FW eingestellt. Bzw. die Zulassungen nicht verlängert...... Sachade eigendlich.
     
  11. Klasse 3-Schein für ALLE über 21 in D

    Jetzt ist es amtlich.
    Das GAA (bzw. die Stuktur und Genehmigungsdirektion, Neustadt/Weinstr.) hat ausdrücklich bestätigt:

    Für Kl 3 FW braucht es in D :
    • KEINE Fachkunde,
    • KEINE Unbedenklichkeitsprüfung
    @Sierra (Sichwort verleiten):
    Da auch Kl 3 eine BAM-Zulassung benötigt, ist hier die Problematik die selbe wie bei Kl 2. (möglicher Wegfall der Zulassung wegen Veränderung)

    Nachtrag zur Verfügbarkeit:
    Auch die Hoffnung, dass die Fa. Zink Feuerwerk in Cleebronn ihre Kl. 3 wieder auferstehen läßt, hat sich zerschlagen. Die fehlende Möglichkeit zum Einsatz von Zerlegern in Kl. 3-Raketen begrenzt deren Konkurrenzfähigkeit bezgl. der Bukettausbreitung gegenüber Verbundfeuerwerken der Kl 2.
     
  12. Schade, DAS wäre es gewesen:
    Man meldet sich amtlich an und kann sich dann auch von den Effekten vom Sylvesterchaos-trinkfest-ballermann absetzen. Minischein sozusagen wie in Ö.
    Ist wohl ein weiteres Beispiel, wie man in D durch Supergesetze
    die Bürger ärgert
    die Wirtschaft ausbremst.
     
  13. Es lebe die "Deutsche Bürokratie"!

    Höre ich zum ersten mal das Kl.3 möglich wäre,schade schade....
     
  14. ahh, selber löschen geht nicht...****, ich scheiterte grade an einer Tabelle :eek:
     
  15. So stehts in SprengV 1 Anlage 1 geschrieben.

    Das würde aus meiner sicht doch heissen, das sowohl Verbundfeuerwerk, als auch Vulkane eine Masse von 250 gr enthalten dürfen...

    Ja, wenn ich mir die Batts aus BE anschaue, warum hat da noch keiner ne Prüfung bei der BAM eingeleitet?? was 50 gr mehr bringen, is schon immens aus meiner sicht! (gell, Thorin??)
    Oder les ich das falsch?

    Oha, das wär schon ne Menge!

    50 mm Saluteshells etwa?? (normale 50er Shellsets wären ja schon vollkommen ausreichend)

    Also wenn ich mir das so betrachte, gäbe es da sehr wohl einen Markt (wenn auch einen kleinen), verbessert mich wenn ich falsch liege! Sowas sollte doch machbar sein....

    Und die passenden Artikel gibt es ja, sie müssten nur von nem mutigen Importeur der BAM vorgestellt werden...

    Hach ja, wär das ein Traum!!
    Ich würde auch nen Kl III Kurs machen, wenn mal wer sowas einführen würde

    Ach ja, die Quelle (Juris.de)
     
  16. Weil es für Klasse III hierzulande einfach keine Nachfrage gibt. Warum sollte ein Importeur die teure BAM-Prüfung finanzieren wenn nachher eine Jahresabsatzzahl von 50 Stück pro zugelassenem Artikel erreicht wird. Die Tatsache daß es heutzutage keine Kl. III Artikel mehr gibt liegt meiner Meinung nach nicht am bösen Gesetzgeber sondern an mangelnder Nachfrage. Und daran ändert (leider) auch kein Feuerwerk-Forum etwas.
    Traurig, aber wahr.
    Cheers,
    -Michael
     
  17. Nachfrage kann man in gewissem Maße generieren....

    Wenn die jeweiligen Firmen für die Möglichketen werben würden, würde sicherlich mehr als 50 stck. pro Artikel verkauft...

    Auch auf diejenigen, die sich eine Ausnahmegenehmigung beantragen, für Geburtstage etc. (Sind ja net alle hier im Forum ;-) ) könnte man dann auf die Variante Kl. III hinweisen, evtl. schon verleitete Sets anbieten oder so...

    Also ich seh das etwas positiver...
     
  18. Du, deinen Optimismus in Ehren, aber der pyrotechnischen Industrie hierzulande geht es zur Zeit schon dreckig genug - die werden solche Experimente kaum wagen. Ich wäre natürlich froh wenn ich mich irre. ;)
    Cheers,
    -Michael

    PS. Im übrigen brauchst du keinen Lehrgang für Kl III, ein einfacher Antrag reicht. Bringt nur leider nichts wenn du keine Ware kaufen kannst.
     
  19. Naja, ich hab noch net so viele Zulassungsanträge bei der BAM eingereicht, ;) vielleicht unterschätz ich die Kosten da wirklich etwas etwas...

    Aber ich seh es so, wenn ich eine Investition von 2000 € tätigen muss, um 15000 € hinterher umzusetzen, is das immer noch 13000 € besser als nix... ;-)
     
  20. DAS ist gaaaaaanz schlecht gerechnet.

    die 15.000 wären ja nur der Umsatz vor Steuern,

    die 13.000 eine unbedeutende Zahl - da du im Moment nur einen kleinen Teil der Kosten abgezogen hast.


    Auch wenn es für Nichtgeschäftsleute manchmal nur schwer zu glauben ist, Umsatz ist nicht gleich Gewinn - und für 15.000 zusätzlichen Umsatz bei unwägbaren Kostenrisiken, würde z.B. WECO nichtmal die entsprechende Exel-Tabelle aus dem Papierkorb holen.


    edit:

    außerdem - was würde denn ein Artikel nützen? - Man müsste doch wenigstens ein kleines Sortiment anbieten so 40 - 50 Artikel IMHO mindestens, damit zumindest ein kleines FW überhaupt möglich wäre mit den KL 3 Sachen - und SCHWUPS haben wir ein Riskiko im 6 - 7 stelligen Bereich.......
     
  21. Oha, da hab ich wieder was gesagt... Das war lediglich mal eine in den Raum geworfene Zahl, ohne jeglichen Zusammenhang..

    Das ist mit soweit auch klar, das Gewinn und Umsatz nicht das gleiche sind.. aber wie gesagt, das war lediglich mal eine in den Raum gefeuerte Zahl..


    Herrgott, lasst uns kleine Hobbypyros doch auch ma träumen :) ;)
     
  22. Ja, liest Du falsch, IMHO:
    Batts bis 800 g, soweit nicht mehr als 12 Schuss. Wären dann mehr als 65 g NEM pro Schuss mit jeweils max. 12 g SP-Zerleger oder 6 g Nitratknallsatz. Das wäre ein 12er Bombenrohrverbund, bei dem jeder Einzelschuss nahezu das doppelte von den jetzigen Kl. 2 BR (Silverstar u. Ä.) hätte.
     
  23. Jo, jetzt wo Du es sagst... Habs mir gerade noch mal durchgelesen, und das macht die Sache noch schlimmer ;)
     
  24. genau - der Spatz in der Hand ( belgische Batts für Jugendliche ab 16 Jahren) ist mir lieber als die Taube auf dem Dach ( deutsche KL 3 Batterien, die es eh niemal mehr geben wird... schnieff. ;)
     
  25. HeHe, jetzt unterhalte ich mich schon mit mir selbst :))
    Ich wusste nicht, WO GENAU die Satzmengen und ähnliches der einzelnen Klassen gesetzlich definiert sind:
    JA, matchbox weiß es !
    Er hat es mir in
    http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=8391
    verraten:
    Nachzulesen z. B. bei:
    http://www.lfas.bayern.de/vorschriften/verordnungen/a_z/sprengv1_anl.htm

    Gleichzeitig gibt es für die, die nicht so gerne Fließtext lesen eine schöne Tabelle mit dem Namen "PYROTECHNISCHE GEGENSTÄNDE FÜR VERGNÜGUNGSZWECKE" hier :
    http://infos.feuerwerk.net/?url=_infos_1.htm
     
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