Sicherheit 1.4G oder 1.4S

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Pyroti, 29. März 2010.

  1. Hallo,
    suche schon seit Längerem, aber finde nichts.
    Sind Leuchtfeuerwerk und Raketen 1.4S oder 1.4G?

    Danke im voraus.

    Pyroti
     
  2. Die sollten alle 1.4G sein.
    Bis auf einige Ausnahmen beim Leuchtfeuewerk.
    Aber Raketen sind glaube ich alle 1.4 G.

    Kannst auch hier bei Röder schauen.
    http://roeder-feuerwerk.de/shop/?typ=g
    Steht hinter jedem Artikel die entsprechende Einteilung.
    Müsste aber auch in jedem anderen Shop dabei stehen.


    Gruß Inflammable
     
  3. Mit leuchtfeuerwerk meinte ich Fontänen und Sonnen. Die sind ja alle scheinbar 1.4S.
     
  4. Hallole,

    es gibt Sonnen und Fontänen in beiden von dir angefragten Klassen, hängt davon ab, wie die BAM den Effekt eingestuft hat. Ist meistens ne einfache Verpackungsgeschichte.

    Gruß Kuni
     
  5. Jap, im Gegensatz zu anderen Ländern, wo z.B. Consumer Feuerwerk über die Lagergruppenzuordnung definiert wird, sind diese Richtlinien in Deutschland (und einigen anderen europäischen Staaten) bisher getrennt. Daher gibt es Kl-II Artikel mit 1.3G (Wenn auch mit manchen Problemen verknüpft) und natürlich auch Kl-IV mit 1.4S usw. Eine generelle Regel, was etwas sein wird, gibt es nicht, auch wenn sehr vieles Leuchtfeuerwerk der Kl-II in 1.4G fällt, Böller dagegen häufig in 1.4S usw.
     
  6. In nem Test der BAM wurden mal 15mm Vogelschreck verschieden gepackt.
    Je nach Packart variierten die Einteilungen zwischen 1.1G, 1.3G und 1.4G.

    Es ist halt ne Frage der Wirtschaftlichkeit, wie was gepackt wird.
     
  7. da blickt ja kein Mensch durch. Trotzdem Danke!

    Pyroti
     
  8. So kompliziert ist das Grundprinzip gar nicht, man muss sich nur von der Vorstellung lösen, dass das eine direkt etwas mit dem anderen zu tun haben muss. Die Klassen, neuerdings Kategorien, geben an, wer einen Artikel wann verwenden darf. Also Altersfreigaben, Scheininhaber oder nicht usw.

    Die Lagergruppenzuordnung dagegen geben die Gefahr bei Lagerung und Transport an. Wenn man wissen will, was ein Artikel für eine Lagergruppenzuordnung hat, guckt man in die Liste der BAM:

    http://www.bam.de/de/service/amtl_mitteilungen/sprengstoffrecht/pyrotechnik_8.htm

    Die Lagergruppenzuordnungen sind damit primär für den Verkäufer, das Transportunternehmen und "Großabnehmer" oder Pyrotechniker, die ein Lager besitzen, interessant. Die Gefährlichkeit beim Transport muss nicht direkt mit der Gefährlichkeit bei der Anwendung zusammenhängen, daher gibt es eben keinen direkten Zusammenhang der verschiedenen Zuordnungen. Außerdem können gefahrentechnisch harmlose Artikel trotzdem einfach keine Zulassung für die Allgemeinheit besitzen.
    Aber: So halbwegs besteht natürlich am Ende "zufällig" doch ein Zusammenhang zwischen der Einstufung der Gefährlichkeit. Daher findet sich in der Kl-I 1.4S, in der Kl-II viel 1.4G und etwas 1.4S, aber z.B. keine 1.1 in der Klasse II und kaum 1.3G in der Kl. II usw.

    Im Detail wird es dann noch ein bisschen verwobener, wenn Regeln wie "in Cat. 2 sollte maximal 1.4G/1.3G" enthalten sein diskutiert werden und - wie hier schon angesprochen - die Verpackung entscheidenden Einfluß nehmen kann. Manche Artikel werden auch aufgrund bestimmter Eigenschaften "auf Verdacht" in eine Kategorie gesteckt und können nur durch eine Nachprüfung dann doch wieder "harmloser" eingestuft werden.
     
  9. Vielen Dank. Das hilft einem wirklich weiter.:)
     
  10. Also nach dem Post von Funke muss sich sagen das die LGZ jawohl ein Witz ist... da sind die 2016er Funke Böller über Nacht nicht mehr so gefährlich? Am Anfang waren sie 1.4g und jetzt 1.4s ohne das es etwas an den Böller geändert hat? Das scheinen ja wirklich tolle Tests zu sein die die BAM da durchführt....
     
    Christoph gefällt das.
  11. Die waren letztes Jahr in 1.4G weil die Lagergruppe so beantragt wurde.
    Die einstufung in 1.4S wäre wohl auch schon letztes Jahr möglich gewesen ist anscheinend einfach Zeitintensiver und dadurch das erstmal in 1.4G eingestuft wird geht der Antrag ja anscheinend schneller durch.
    Damit hat man dann eine gültige Lageruppenzuordnung und kann liefern, so habe ich die Antwort von Funke bezüglich der Einstufung letztes Jahr verstanden.
    Und dann wurde halt die Einstufung der F2 D-Böller in 1.4S beantragt und mitlerweile genehmigt.
     
    rommels gefällt das.
  12. Gute Frage also was die Lagerung angeht ist jedes Land dafür selbst veräntwortlich.

    Aber Deutschland ist bei der vergabe von LGZ relativ locker. Frankreich hingegen oder die Niederlande sind bei vielen sachen umeiniges krasser drauf als wir .

    Deutschland macht sich das halt einfacher in dem man ADR gütern die gleich LGZ verpasst (Weniger papierkram und weniger unterschiede die man sich merken muss) Wobei bei ADR die anforderung viel höher sind als wie bei der Lagerung da beim transort mehr gefahren entstehen können.

    Aber wie gesagt jedes Land entschiedet bei der lagerung immer selbst ein bsp. Land 1 Kannst du medikamente jeglicher art so lagern wie du willst. Nur BTM's müssen in einerm verschlusslager untergebracht werden und nur für wasser gefärdende stoffe brauchst du ablauf rinnen und auffangbecken.

    In Land 2 muss jedes lager in dem Medikamente gelagert werden temeratur geführt sein alle medikamente sind unterverschluss zu lagern. die lager müssen über bestimmte ablaufrinnen und auffang behälter verfügen damit falls mal was auslaufen sollte oder es zu einem brand kommt das die inhaltsstoffe nicht ins grundwasser gelangen und in ersterlinie um die gefahr für den mitarbeiter zu nehmen. Und da ist es kack egal ob das ne Voltaren salbe ist die da lagert oder ob es der Hustensaft der harmlose apofreie hustensaft ist.

    jetzt kannst du raten wer welches land ist ;) Niederlande und Tschechien stehen zur auswahl.

    Ich denke mal das die LGZ bis zum treffen der NB*s zuruck gehalten wird ein beschluss gefasst wird und dann die Bam fein raus ist wie bei den Selbstladerohren von FE da war auch das problem das die NB*s die p1 zuordnung für unzulässiggehalten habe und dann man Ce und p1 zurück gezogen hat und dann karm auch scon das verbot mit selbstladerohre in p1. Ich denke mal das mag daran liegen das es für p1 keine regelung dafür gibt wie groß die bomben hätten maximal sein dürfen und das es den deswegen zugefährlich war. Stellt euch mal vor 5 inch bomben für den leihen weil p1. Aber da kenne ich mich nicht aus reine spekulation. Und ich denke das selbe wird hier auch passieren die BAM wartet mit der LGZ und Lässt das dann die NB's regeln kann man nur hoffen das die das nicht so engstirnig sehen. Und ist halt die frage wie lange sich die BAM Zeitnehmen kann für die LGZ ich denke mal da wird es auch eine maximal zeit geben und die wird warscheinlich in das treffenfallen
     
  13. Die BAM testet nur die Lagergruppe, welche beantragt wird. Wenn du willst, kannst du die Knaller auch in 1.1 zulassen. Die BAM wird dann auf 1.1 testen und ihr okay geben wenn alle Anforderungen für 1.1 getroffen sind, obwohl natürlich 1.4S vollkommen reichen würde.
     
  14. Wie verhält es sich mit dem Versand, wenn man auschließlich Funke Böller aus 2016 bestellt hat? Bei allen Online Shops war 1.4G angegeben. Wenn sie jetzt 1.4S sind und nichts weiteres bestellt wurde frage ich mich schon, warum man die Versandkosten für 1.4G bezahlen sollte?
     
  15. #15 Yanky01, 6. Nov. 2017
    Zuletzt bearbeitet: 6. Nov. 2017
    Da würd ich an deiner Stelle doch mal mit deinem Shop Kontakt aufnehmen, es ist halt die Frage ob die schon offiziell von der Neueinstufung wissen?
     
  16. Das Paket wird immer so gepackt das Zusammlade verbote beachtet werden. 1.4g und 1.4s kannst du zusammenladen und packen. Versandkosten musst du aber immer für dei höchste LGZ zahlen also die für 1.4g. Und ADR hat nichts mit LGZ zutun. Sprich wenn die für die lagerung 1.4S sind und für den transprot aber als 1.4G gewertet werden dann ist das egal ADR ist das wichtige nicht die LGZ
     
  17. Er fragte ja aber wie es aussieht wenn er NUR diesen Artikel bestellt hat.
     
  18. Ich würde den Shop auf die Änderung hinweisen... ich denke mal das der Artikel einfach 2016 in den Shop eingepflegt wurde mit 1.4g und der Anbieter vielleicht auch noch gar nicht weiß das der Artikel jetzt 1.4s ist...
     
  19. Und ich habe geschreiben das es beim versand nicht um die LGZ geht sondern um die Gefahrgutklasse nach ADR und somit sind sie 1.4G.

    Im shop hingegen handelt es sich um die LG nicht um die Gefahrgut klasse nach ADR. Und es kann gut sein das sie LGZ 1.4S haben aber in ADR 1.4G sind dann muss er Trotzdem 1.4G zahlen. Das sind halt 2 verschidene regelungen Und der Transport hat nichts mit der lagerung zutun
     
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