Handhabung & Technik §20 und "normaler" PKW - Transport?

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von TMHB, 16. September 2006.

  1. Hallo!

    Mal so eine Frage, rein interessehalber - darf man als Inhaber von einem Schein nach §20 mit seinem "normalen" PKW Feuerwerk transportieren? Wenn ja: Wieviel?

    Habe die Forensuche bemüht, aber nichts gefunden... ??? Vielleicht auch falsche Such-Tags eingegeben, ggf. Entschuldigung!

    Tobias
     
  2. Im Prinzip Ja

    Hallo Tobias,

    natürlich darfst du Feuerwerk transportieren. Steht alles im ADR.
    Kleinmengenreglung 1.1.3.6.3

    Zu beachten sind hier auch wieder Auflagen ...

    In der Kürze:

    20 kg NEM Klasse 1.3G, oder 333 kg Klasse 1.4G, und 1.4S soviel wie du in dein Wagen bekommst.
    Gruß motte
     
  3. Gut, dann werde ich mir das mal zu Gemüte führen. :)

    Noch darf ich ja fragen, schließlich hab ich den 20er noch nicht... :p
    Wo finde ich die Angaben über die NEM? Stehen die auf den Kugelbomben und auf den Torten aufgedruckt?
     
  4. Deshalb "im Prinzip ja"

    Aber 1.4S Klasse 1 Jugenfeuerwerk darfst du schon spazierenfahren!:D

    Beim SP ist es einfach 1:1. Pyrotechnische Gegenstände ohne Angaben 1/2 Brutto.
    Und ansonnsten auf der Verpackung suchen.:cool:

    Gruß motte
     
  5. Und ich hatte schon ein schlechtes Gefühl mit meinen Wunderkerzen im Handschuhfach! :D


    ...öhm. Was bedeutet SP? Was auch immer es ist, man rechnet dann offenbar "Wiegt 0,3kg, man rechnet 0,3kg."
    Wenn nichts drauf steht also: "Wiegt 8kg, man rechnet 4kg."?
     
  6. SP=Schwarzpulver...
     
  7. Handschuhfach

    Solange die sich in einer zugelassenen Transportverpackung befinden ist alles ok.:p

    Wenn der Taschenrechner das so ausgegeben hat ja :D .

    Gruß motte
     
  8. Ein ganz schön kluger Rechner, nicht wahr? :D

    Bislang wurde nur auf 1.1, 1.3 und 1.4S eingegangen.
    Gibt es 1.2 so selten, dass es keine Erwähnung findet? Und wofür steht genau das "S" hinter 1.4? Meine "1.4" an sich schon desöfteren bei verschiedenen Chefs ;) auf diversen Torten gesehen zu haben.
     
  9. 1.2 ist in der gleichen Beförderungskategorie wie 1.1, daher habe ich dies wohl vergessen zu schreiben.:eek:

    "1.4" sicher fast in Zusammenhang mit dem Buchstaben G (=Pyrotechnischer Gegenstand)

    Also S bedeutet:

    Stoff oder Gegenstand, der so verpackt oder gestaltet ist, daß jede durch nicht beabsichtigte Reaktion auftretende Wirkung auf das Versandstück beschränkt bleibt, außer das Versandstück würde durch Brand beschädigt. In diesem Falle müssen die Luftdruck- und die Splitterwirkung auf ein Maß beschränktbleiben, so daß Feuerbekämpfungs- oder andere Notmaßnahmen in der unmittelbaren Nähe des Versandstückes weder wesentlich eingeschränkt noch verhindert werden.

    Puhh der Satz war lang stammt aber nicht von mir sondern aus ADR Beschreibungen der Verträglichkeitsgruppen.

    Gruß motte
     
  10. Ahaaa! :) Erstmal vielen Dank, dass meine Fragen hier so geduldig beantwortet werden!

    1.1(G?) ist da nun gar nicht aufgeführt. Wieviel darf denn davon transportiert werden?
     
  11. 1.1G ist erstmal genau wie 1.3G der Beförderungskategorie 1(max. 20kg NEM) zuzuordnen.
    Es gibt aber Ausnahmen für Mehlpulver (= sehr feines SP) mit einer bestimmten UN-Nummer, die mir aber grad nicht einfällt. Von dem Zeug darfst Du dann nur max. 1kg befördern. Hab da so was in Erinnerung....

    ...und ja, üblicherweise ist das Bruttogewicht und die NettoExplosivstoffMenge auf einer Cakebox angegeben.
    Gruß an Alle,
    Nisch`l
     
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