Bestimmung §27 abgelehnt weil "Kein Feuerwerk unterm Jahr für Privat"

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Degster, 7. Dezember 2012.

  1. Update:
    Pfingsten ging vorbei, ohne dass sich wirklich was getan hätte ...

    Nach 8 Monaten und einem spontanen Berg an Beispielerlaubnissen anderer (hier haben mich einige Forianer fein unterstützt) im E-mail-Postfach des SB ("zeigen Sie mir mal so eine Erlaunbis") hat es endlich geklappt.

    *puh*
    Thomas
     
  2. Glückwunsch! :fwk:

    In meinem Schein steht übrigens drin was ich beim Laden und Wiederladen von Patronen zu beachten habe und das ich es nicht darf. :unsure:
    Das ganze eingeklebt und anfangs nicht mal mit eingedrücktem Siegel.

    Naja, mittlerweile leben wir in Frieden miteinander, das hat aber auch andere Gründe. :friendsdrink:

    Grüße Degster
     
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  3. Servus Degster,
    cool dass du auch aus der Ortenau kommst. Wie ich gelesen habe, gab es bei deiner Beantragung des 27ers Probleme.

    Ist aber ja schon ne Weile her, daher hoffe ich dass es mittlerweile schneller geht und nicht noch länger :D

    Hast du nen Tipp für mich bzgl. Beantragung?

    Danke dir im Voraus.
     
  4. Ernsthaft ? Der Thread ist 9 Jahre alt, wo grabt ihr die Teile immer aus. :rolleyes:
     
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  5. Das ich noch brav mitlese, natürlich. :cool:

    Tipp wäre, falls noch notwendig: gönn die den 20er zuerst, den bekommst in der Regel ohne Probleme weil ja ein 7er "dahinter" stehen muss. Wenn du den 20er dann in den Händen hältst, beantragst du den 27er. Der hat nämlich genau die gleichen Vorrausetzungen wie der 20er (gleicher Paragraf). Bei Fragen zurücklehnen, nett sein (hilft viel) und auf die gleichen Tatsachen hinweisen und nach wiederspruchsfähiger Ablehnung fragen. Ergebnis: zwei Wochen später einen handschriftlich adressierten Umschlag mit dem 27er im Briefkasten vorfinden.
    Aber: Das läuft ja über das Ordnungsamt der Stadt in der du wohnst. Bei uns in Kehl hat zwischenzeitlich der Behördenleiter gewechselt und der Nachfolger, der meinen Schein nach Vorlage der benötigten Nachweise problemlos verlängert hat, sitzt grad wegen Bestechlichkeit im Amt in U-Haft... wie das hier in Zukunft lauft kann ich auch nicht sagen. :D
     
  6. Aber wohl etwas eingeschlafen, wenn du ihn für einen 27er erst den 20er vorschlägst, den es eben nicht mal eben ohne Probleme gibt.
    27er bis F3 beantragen reicht vollkommen. Ich gehe jetzt erstmal bis zur der Kat. aus
     
  7. Der 20er ging bei mir recht problemlos durch weil man damit ja nicht einkaufen kann. Ist immer wieder spannend wie unterschiedlich die Erfahrungen so sind.

    Klar, bis F3 würd ich jetzt auch keinen Handstand machen, bin nach der Fragestellung davon ausgegangen das hier Sachkunde vorliegt.
     
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  8. Ich vermute, das viele aufgrund der jetzigen Situation den letzten Strohhalm ergattern wollen. Da sich die Fragen mehren in den letzten Tagen, gehe ich von keiner Sachkunde aus.
     
  9. Googlen mit Schlagworten, so wie man das nach 9 Jahren mittlerweile macht :D

    Gut bei uns wäre es dann Offenburg vermutlich oder das zuständige städtische Amt. Versteh nicht wieso die hier so einen Aufriss machen. Frage denke ich mal noch beim Pyrotechniker meines Vertrauens nach, denke die haben da auch gute Kenntnis an wen man sich da am besten wendet.
     
  10. Glückwunsch...Ich kämpfe mich auch gerade durch die deutsche Bürokratie...Mal sehen was bei raus kommt:rolleyes:
     
  11. Nachdem man mir schon unzählige Steine in den Weg legte, um von meinem Antrag abzusehen, hat man nun noch folgendes veranlasst:

    Zu Ihrem Antrag holen wir noch eine Stellungnahme des Umweltamtes/der Naturschutzbehörde und der Feuerwehr ein.

    Am Telefon meinte der Herr, dass der Antrag abgelehnt wird, wenn sich im Umkreis von 900 m ein Storchen- oder Raubvogelnest befindet. :'D
     
  12. Von deinem Wohnort oder was? Ich musste schnaufen als ich das gelesen habe
     
  13. Im Umkreis von 900m …. von was?
    Und warum gerade 900m und nicht 600m oder 100m? Worauf wird sich denn berufen?
     
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  14. Das ist doch kein Versagungsgrund. Der Abbrenner muss doch nicht bei Dir Zuhause sein!? Oder hast Du angegeben, dass Du ausschließlich bei Dir auf dem Grundstück anzeigen willst?
     
  15. Es ist doch schier kaum zu glauben, was für Gutsherren in unseren deutschen Ämtern residieren.
    Schlimmer als in Verhindistan oder Bakschischlien.
     
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  16. Ich dachte immer, die Versagensgründe sind im Gesetz aufgeführt. Von Raubvögeln steht da nichts....
     
    Hammer gefällt das.
  17. Storchennest:eek: da bin ich ja noch Recht gut drann mit meiner Behörde:cool::cool:
     
  18. Auch hier mal wieder die Frage aller Fragen...
    Warum genau ruft ihr eigentlich bei den Ämtern an?

    Antrag schriftlich - natürlich mit allen benötigten Unterlagen - rechtssicher abgeben. Nach einer gewissen Zeit schriftlich nachfragen, bei Nichtbearbeitung Fristsetzung mit Androhung Untätigkeitsklage, Frist ergebnislos verstrichen, Untätigkeitsklage.
    So und nicht anders läuft das! Rechtlich unantastbar weil Verwaltungsrecht.

    Anrufen... :rolleyes:
     
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  19. Im Normalfall ist es doch ein Akt der Höflichkeit und sicher nicht erforderlich. Es dient auch dazu herauszufinden wie der SB tickt.

    Wenn er mit storchennest kommt weiter verfahren wie du geschrieben hast
     
  20. Da man aber inzwischen vermehrt liest/hört, dass es immer weniger "Fachpersonal" oder wenigsten halbwegs kompetente Mitarbeiter in den Ämtern gibt, nützt das ja - wie man am obigen Beispiel sieht - nix.
     
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  21. Abstand vom Zündplatz welcher sich auf meinem Grundstück befindet. Ich habe genug Platz und kann hier einen Mindestsicherheitsabstand von 30 m garantieren. Ich musste beim Antrag den Zündplatz benennen und außerdem dem Ordnungsamt die Zugangsmöglichkeit zu Zündplatz und Lagerplatz garantieren...

    Meistens erreicht man telefonisch ziemlich viel und vorallem schneller. Falls seine Auflagen nicht erfüllt werden oder neue hinzu kommen, werde ich sowieso einen Anwalt hinzu ziehen müssen.
     
  22. Wenn du nur zu Silvester schießen möchtest hätte sich dieses Thema schnell erübrigt.
     
  23. Aua, Aua, Aua!

    Wenn der Sachbearbeiter meinen Abbrandort im vorraus hätte wissen wollen, hätte ich Ihn ausgelacht und geantwortet Abbrandplatz innerhalb des Geltungsbereichs des Sprengstoffgesetz.
    Ist ja immerhin ein Bundesgesetz.

    Und das mit dem Vogelnest ist ja wohl pure Verarschung. Ich empfehle hier das Wübbe-Urteil im Bezug auf Umwelt- und Naturschutz.
    Mir kam meine Gemeinde auch schon mit Setz-und Brutzeit:rolleyes:
    Eine andere Gemeinde meinte mal was wegen Hochspannungsleitungen. Auf die Frage, wo das in SprengG, SprengV und SprengVwV stehen würde, kam auch nichts mehr.

    So und nicht anders. Ich bin den Behörden gegenüber auch immer freundlich, wenn man mich aber zum Narren halten will, kann ich auch anders.

    Ich sehe es ja bei Anzeigen. Wie oft muss man da hinterhertelefonieren, wenn man es nicht besser weiß oder macht.
    Daher gibt es bei mir nur noch Einschreiben mit Rückschein. Rechtlich abgesichert, da das Ordnungsamt die Anzeige nachweißlich erhalten hat und ich somit meiner Anzeigepflicht nachgekommen bin. Wenn die dann irgentwas wollen, können sie eben nicht einfach ne Mail schreiben oder anrufen. Da so höher gesprungen werden muss, versuchen einige es erst garnicht.
    Aktuell auch wieder so. Vor einem Monat angezeigt, nie wieder was von gehört (Aktuell 10 Tage vor Termin)

    Beste Grüße
     
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  24. ohoh da bekommt @Condomino gleich Schnappatmung :rolleyes::whistling::D

    Der SB schießt ja den richtig großen Vogel ab. Sowas liest man nichtmal hier im Forum und ich hab den F3-Thraed gut durchgelesen.
     
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  25. Da kennt mich jemand... :rofl:
    Beim Antrag. Aha... Dem Kasper ist nicht bewusst, daß du mit Schein im gesamten Gültigkeitsbereich des SprengG schießen darfst. Schreib doch spaßeshalber:
    - Zündplatz/Abbrenner - BRD ;)
    Ich würde das machen... :D
    Lagerplatz? Hast du keinen, da privat. Aufbewahren nach LR410.
    Auf dem Abbrenner hat keiner was zu suchen außer Du und der Helfer. Oder jemand mit Schein aber bestimmt nicht so ein Kasper vom Ordnungsamt der dann vielleicht noch seinen Rüssel über die scharfen Rohre hält...
    Und müssen musst du schonmal gar nicht. Die haben doch wohl Lack gesoffen. :mad:

    Telefonisch erreicht man eher das Gegenteil. Außer man kennt sich schon und weiß woran man ist. ;)
    Wenn das bei dir so weiter geht, biete ich dir schonmal vorsorglich meine Hilfe an... Klingt nach Spaß für mich... :D
     
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