Pyrotechniker §27 als Helfer / Verantwortlicher

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von hesi, 8. Februar 2015.

  1. Bezieht sich auf ein Stellengesuch für "Pyrotechniker (mit mind. §27 Schein)"



    kleiner Hinweis (nix nörgeln ;-):
    in D müsstest Du dann nach "20er" suchen ... 27er sind rein privat.

    Wenn die Anzeigen und Versicherung der Feuerwerke in D nicht über Dich geht ... dann musst Du einen 7er mit 20er suchen.
     
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  2. @Hesi

    und selbst wenn die Anzeigen über Ihn gehen und die Arbeitnehmer nur nen 20er haben wie will er Sie Gesetzes konfirm entlohnen? Wenn Sie nicht festangestellt sind.
    Ja und das mit dem 27er sollte wohl nochmal überdacht werden, denn das ist genau wieder der Punkt wo man alle gewerblichen mal verstehen sollte das sowas nicht geduldet werden darf.
     
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  3. Was die anderen meinen ist das jemand der nur einen 27er keine Feuerwerke für dich abbrennen darf, er muss zwingend einen 20er besitzen, wenn er in deiner Firma als Pyrotechniker arbeiten soll.

    Wenn du natürlichnur einen Helfer suchst der bereits Kenntnisse im F4 Bereich hat (vorzugsweise halt sogar einen 27er besitzt) dann hast du dich etwas unglücklich ausgedrückt :)

    lg Avales
     
  4. Er kann natürlich auch den 20er für den jenigen beantragen. Wenn dieser nur für ihn tätig ist, übernimmt er sicherlich auch die kosten dafür. Wenn jemand einen gültigen 27er besitzt, steht dem 20er ja auch nichts im wege
     
  5. Das kann man nicht so pauschal sagen. Je nachdem, was im 27er eingetragen ist.
    Wenn er nur Böllerschütze ist, wird er nicht ohne weiteres einen Befähigungsschein § 20 bekommen.
     
  6. Stimmt, das hatte ich vorrausgesetzt.

    Wie ist das eigentlich. Muss er als A auch in D einen 7er beantragen um 20er losschicken zu können? Der 20er darf ja nur im Auftrag eines 7ers arbeiten und ein 27er darf nur privat (ohne gewinnerzielungsabsicht und ohne auftragsverhältnis) agieren.
     
  7. Ja, als Österreicher mit dem österr. F4 Schein braucht man auch die "Zusatzausbildung BRD" - soviel zum Thema Europäische Union - inkl. der Prüfung bei einem Gewerbeaufsichtsamt bzw. in einem deutschen Kurs oder Kursmodul.
     
  8. Danke für die Info!

    Also nochmal ganz einfach:

    Ich hab Aufträge in der BRD - bin aus AUT (gute Auftragslage/daher ein Pyro für BRD)
    Ich bin die Firma und hab eine Feuerwerksversicherung
    Ich suche jemand, der Feuerwerke aufbaut und ggf. auch abbrennt
    derjenige wird geringfügig gebraucht / 1-2 Feuerwerke pro Monat / vlt. gesamt 20 Arbeitsstunden
    So gesehen würde ich das Feuerwerk gewerblich anmelden und bin die ausführende Firma.
    Der gesuchte Pyrotechniker ist der ausführende Pyrotechniker.

    Welchen Schein MUSS nun der ausführende Pyrotechniker haben?!?
    Nun würde ich gerne eine fachlich und gewerblich korrekte Antwort haben, welche Erlaubnis der Pyrotechniker benötigt?!?


    Meine Ansicht war, wenn ich den kompletten gewerblichen Teil erfülle, dass der Pyrotechniker als mein Mitarbeiter nur den §27 braucht, da er ja nicht für einen Kunden eine Arbeit erledigt, sondern für mich.
     
  9. Es muss ein 20er sein.
    Da der 27er für seine Arbeiten kein Geld verlangen und bekommen darf (und somit auch nicht entlohnt werden kann) fällt dieser aus.
     
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  10. DU musst in Deutschland eine Erlaubnis nach § 7 beantragen um in Deutschland mit Erlaubnis-Pflichtigen pyrot. Gegenständen und Explosivstoffen Umgang haben zu dürfen. Unter "Umgang" versteht der Gesetzgeber Besitz, Handel, Verwendung, Vernichtung, Transport, Lagerung, etc.
    Voraussetzung für die Erlaubnis nach § 7 ist eine Gewerbliche Tätigkeit > Gewerbeschein, eine entsprechende Gewerbehaftpflicht-Versicherung + evtl. noch Nachweis gesetzeskonformer Lager- und Transportkapazitäten (Bunker / EX-II Fahrzeug, hier ist die Handhabung regional verschieden).
    Bei natürlichen Personen muss zudem in der Regel die Fachkunde (Besuch eines entsprechenden Lehrgangs) nachgewiesen werden. Für juristische Personen gilt das nicht, solange es mindestens einen § 20 Inhaber im Betrieb gibt (festangestellt, kann auch der Inhaber sein).
    Ein Befähigungsschein-Inhaber nach § 20 braucht keine Gewerbehaftpflicht-Versicherung und muss kein Lager / Transport-Fahrzeug nachweisen. Er darf aber auch nicht selbststängig Erlaubnis-pflichtige Feuerwerkskörper abbrennen, einkaufen, etc., sondern darf dies aufschließlich im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses / Auftrags-Verhältnisses für einen § 7 Inhaber tun. Der Erlaubnis-Inhaber nach § 7 steht hierbei voll in der Haftung und muss die Tätigkeit des Befähigungsschein-Inhabers nach § 20 entsprechend versichern.
    Eine Erlaubnis nach § 27 ist für Privatleute die ohne kommerzielle Interessen mit Explosivstoffen Umgang haben wollen (in der Regel nach "Keinmengen-Regelung", z. B. Böllerschützen zur Brauchtumspflege o.ä.). Sie dürfen NICHT Gewerblich tätig werden, also nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses in verantwortlicher Position mit Erlaubnis-pflichtigen Explosivstoffen umgehen. Hierzu wäre der § 20 notwendig.

    Wenn Du also in Deutschland entsprechende Dienstleistungen anbieten willst...

    1. Zulassungs-Voraussetzungen erfüllen (Nachweis der Fachkunde für Großfeuerwerk (oder eben Bühnenpyrotechnik, Herstellung, Sonderlehrgang, was auch immer Du anbieten willst), Nachweis einer Gewerbehaftpflicht-Versicherung, Gewerbeschein, evtl. Nachweis Bunker / EX-II-Fahrzeug, min. 21 Jahre, Unbedenklichkeits-Bescheinigung, Körperliche / Geistige Eignung, etc...)

    2. Erlaubnis nach § 7 und Befähigungsschein nach § 20 beantragen.

    3. Innerhalb eines Jahres die Aufnahme der Tätigkeit anzeigen.

    4. Wenn Bedarf besteht, Helfer (ohne Befähigungsschein, nicht in verantwortlicher Position) oder Pyrotechniker mit Befähigungschein nach § 20 (und Fachkunde für die jerweilige Tätigkeit) anstellen oder ausbilden.

    Ich hoffe das hilft dir weiter.

    Tügi
     
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  11. Ich möchte das nicht noch unnötig verkomplizieren, aber da @thomas.pyro aus Österreich kommt und agiert, ist auch noch §13 (2) von Bedeutung, oder?

    Und noch komplizierter ist dann §13 (3), wonach selbst der Befähigungsscheininhaber nach §20 wegfallen darf, wenn @thomas.pyro selbst die ptG verbringt etc. (vorausgesetzt, es gibt eine entsprechende Verordnung bei uns, was ich jetzt nicht überprüft habe, wovon ich aber ausgehe, da es in Österreich ja auch entsprechende Vorschriften gibt):

    http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__13.html
     
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  12. laut AndreasT:

    wäre ein enormer Aufwand für mich - wenn ich das lese...
    das mit dem Lager in der BRD etc. hmmmmm

    ABER

    laut kintor:

    hebel ich die meisten Vorschriften / Auflagen doch aus - da ich im Ausland / vom Ausland aus agiere....und keinen Firmen- Wohnsitz etc. in der BRD habe :)

    Ich sehe schon, das ist sehr "tricky"
     
  13. Also was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde: suche dir einen §20er, der darf in Deutschland dann nämlich schon mal einiges mehr als jemand ohne eine Befähigung. Gerade im Hinblick darauf, dass diese Person auch mal ein Feuerwerk komplett selbstständig und eigenverantwortlich aufbauen und abbrennen soll und du nicht daneben stehst.

    Darüber hinaus wäre es vielleicht sinnvoll, dich mal schriftlich an die Bezirksvertretung oder das Gewerbeaufsichtsamt oder ähnliches in Bayern zu wenden, wo du deine Aufträge hast und haben wirst. Das Schreiben sollte schon ordentlich vorbereitet sein, mit den entsprechenden Gesetzesstellen aus dem SprengG (min. §§ 7, 13, 20 etc. mit deinem Verständnis der Stellen) und die vom Amt können dir dann sicher eine rechtskräftige Aussage geben. Allerdings besteht natürlich auch die Gefahr, dass du schlafende Hunde weckst und der Sachbearbeiter (vielleicht aus Unwissenheit) dir erstmal noch ein paar Steine in den Weg legt.

    Warte aber auch erstmal noch ab, ob hier nicht noch jemand eine gute Lösung oder Erklärung anbringen kann. Hier tummeln sich ja dann doch viele schlaue Leute :)
     
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  14. Hallo,

    wenn ich das noch richtig im Kopf habe, hat die "Bezirksregierung von Oberbayern" den Bereich Explosives als ein Schwerpunktthema. Ich würde einfach dort mal anrufen und fragen.

    Gruß
     
  15. Zunächst vorweg: Ich teile hier meine persönliche Meinung zum Sachverhalt mit und erbringe in keiner Weise eine Rechtsberatung!

    Wenn Du regelmäßig Feuerwerke in Deutschland durchführen willst, ist eine Erlaubnis nach § 7 nach deutschem Recht erforderlich. Meines Wissens genügt dabei eine persönliche Eignung, wobei hier auf die Zuverlässigkeit abgestellt wird. Fachkenntnisse und körperliche Eignung sind für § 7 NICHT erforderlich.

    Beispiel: An unserem Theater hatten wir einen Indentanten der Schweizer Staatsbürger ist. Als "Unternehmer" bzw. in diesem Fall als Geschäftsführer muß er für die Theatereffekte eine Erlaubnis nach § 7 haben um z.B. Bestellungen unterschreiben zu dürfen. Er wird nie die Gegenstände berühren oder auf der Leiter rum steigen um sie zu installieren. Dafür hat er seine 20ger.

    Genau wie unser Geschäftsführer kannst bzw. mußt Du Dich zur Durchführung Fachkundiger nach §20 bedienen. Darfst das natürlich auch in Personalunion sein, dann natürlich mit körperlicher Eignung und Fachkunde.

    Bei nur gelegentlichen Jobs kann man über eine mehr oder weniger feste Partnerfirma in D nachdenken, die alle Erlaubnisse und Befähigungen einbringt. Ist halt eine Rechenaufgabe, unter anderem was einem die Unabhängigkeit wert ist, sollte bei der Überlegung mit einfließen.
    27er sind in diesem Fall natürlich völlig ungeeignet. Ohne gewerblichen Hintergrund nun auch noch im internationalen Geschäftsverkehr tätig zu werden ist dann doch vielleicht etwas heftig.

    Also: Einfach mal auf's Amt gehen in dessen Wald Du hauptsächlich wildern willst, Deine ausländischen Papiere mitbringen und mal über deren Anerkennung reden. Vermutlich will der Beamte wissen, ob Deine Versicherung auch in D gilt und eventuell bei der östereichischen Terroristenkammer nachfragen ob Du dort eine ordentliche Mitgliedsnummer hast ...
    meint Raini
     
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  16. Mach´s dir doch ein wenig einfacher, wenn du diese Maßnahmen nicht über dich ergehen lassen willst:

    Suche dir einen zuverlässigen Partner in D, der als 7er mit 20er tätig ist, schicke ihm deine Aufträge und dein Partner zeigt dann an. Alles andere läuft über Rechnung-Gegenrechnung - gaaaaaanz einfach.

    Du kannst das Feuerwerk verkaufen und auch als solches "labeln", schicken tust du dann einen Kollegen in D. Dem gibts du am Besten noch ein T-Shirt, Hoodie, Jacke, damit er als dein Vertreter auftritt. Visitenkarten wären auch nützlich.

    Einziges Problem: Er könnte versuchen Eigenwerbung zu machen....
     
  17. In diesem Fall werde ich wohl alle Dokumente etc. zusammen sammeln und zur nächstgelegenen Kreisverwaltung gehen, um dort dieses Thema zu besprechen.

    Sollten diese, wie ich vermute, nicht durchblicken - gehts weiter zum Gewerbeaufsichtsamt München - die müssen es wissen :)

    Mal schauen, ich halte euch alle auf dem Laufenden^^
    DANKE für die rege Anteilnahme an diesem schwierigen Thema
     
  18. Den Einwand von kintor kannst Du wohl ignorieren, in den beiden Absätzen des §13 geht es rein ums Transportieren, nicht ums "Verwenden" (das ist der juristische Begriff fürs Abbrennen).

    Das Gewerbeaufsichtsamt in München (Regierung von Oberbayern) sollte die richtige Anlaufstelle für Deine Fragen und ggf. für die Anerkennung Deiner bisherigen österreichischen Fachkunde sein.

    Einfacher und (mindestens kurzfristig) billiger wird es vermutlich mit einer deutschen Partnerfirma.
     
  19. Der Intendant hatte dann allerdings auch eine feste Arbeitsstelle in Deutschland. Darin besteht wieder ein kleiner Unterschied zum vorliegenden Fall.

    Trotzdem wird es sicherlich der sinnvollste Ansatz sein, eine Erlaubnis nach deutschem Recht für Aufträge in Deutschland zu haben und einen §20er anzustellen. Insofern bin ich da ganz bei dir :)

    Es wundert mich ein wenig, dass man "einfach so" eine Erlaubnis nach deutschen SprengG erhalten kann, wenn man gar nicht in Deutschland wohnt bzw. deutscher Staatsbürger ist. Klar, wir gehören ja alle zur EU, aber naja ... ;) Scheint ja allerdings zu gehen, will ich auch gar nicht abstreiten.

    Hmm ja und nein. Klar, der §13 betrifft nur den Transport. Aber darum geht es doch zum Teil auch gerade. Und zwar, wenn thomas einen §20er anstellt, dieser in Deutschland die Feuerwerke abbrennt, dann braucht thomas ja keinen 7er. Aber ich gebe zu, beim nochmaligen Nachdenken braucht dann vermutlich der 20er eine Erlaubnis, also einen 7er da gewerblich bzw. dann eben doch wieder der Arbeitgeber. Naja, schieben wir diesen Paragraphen erstmal wieder beiseite ;)

    Wir sind ja nun mit mehreren, die mal bei einer der zuständigen Behörden vorbei schauen würden. Ich denke, das wird der beste Weg sein. Bin gespannt, was die alles falsch verstehen werden und was am Ende dann dabei rum kommt :) Ich drücke dir die Daumen.
     
  20. In dem Zusammenhang wäre es sinnvoll mal den Pyro zu kontaktieren, der das Feuerwerk im Olympiapark geschossen hat. Der kam auch aus Österreich, aber mir fällt jetzt weder der Name der Firma ein, noch der Name der Veranstaltung. War letztes Jahr...

    Alleine von daher weiß das GAA bestimmt Bescheid :)
     
  21. Ich denke du meinst den Christian Czech von Pyrovision aus Salzburg.
    http://www.pyrovision.at/pyrovision/deutsch/kontakt_d.htm

    Grüße,
    Walter
     
  22. Pyrovisoin bzw. Christian Czech ist eine gaaanz andere Liga, ich denke mal, dass er für ganz Mitteleuropa die notwendigen Qualifikationen hat...
     
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