Handhabung & Technik §27 beantragen

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Cool-Fox, 22. Feb. 2012.

  1. Hallo liebe Feuerwerkfans,

    ich habe mich ja lange wegen des Aufwandes und der Absicht den kat.IV Schein zu machen "gestäubt" den §27er zu beantragen.Da ich aber besonders in den Letzten Tagen immer wieder lese das User ihn erhalten haben, überlege ich doch zumindest mal nähere Infos einzuholen.

    Also ich würde gerne mal wissen wie das denn nun genau abläuft. Gibt es ein Formular das ich mir ausdrucken kann und beim Amt einrichten muss ?

    Muss ich diesen beim Ordnungsamt oder einer anderen Behörde einreichen ?

    und vorallem:

    Was soll ich als Begründung/Bedarf angeben damit ich den Schein auch bekommen...:D ?

    kann mir das Amt den Schein auch Verweigern ?

    Muss ich irgendwelche Dokumente für den Antrag einreichen ? wenn ja welche ?


    mit welchen Kosten Muss man mit allem drum und dran ca. rechnen ?

    So das wäre es fürs erste mal. :blintzel:

    Natürlich habe ich mich schon im Forum umgesehen aber bei diesem ganzen §,§ und § blicke ich da langsam nicht mehr so ganz durch. :D

    Ich hoffe ihr habt trotz der zahlreichen Themen in diesem Forum Verständnis für meine Fragen.Bei solch neuen Sachen erkundige ich mich immer ganz gerne in "meinem eigenen Thema" wenn ihr nichts dagegen habt :)


    ich würde mich über Infos und nicht zu viel §en Reiterei seht freuen.


    Liebe Dankende Grüße
    Cool-Fox
     
  2. Ich vermute schon dass das Forum was dagegen hat ^^

    In aller Kürze: Du brauchst dasselbe wie für einen 20'er.
     
  3. Du bist doch schon seit 2007 im Forum.;) Da müsstest du doch schon einiges zu lesen gehabt haben.
    Deshalb wie gewünscht die Kurzfassung ohne viel §§§
    Also erst mal muß du noch 2 Jahre warten bis du 21 Jahre alt bis.
    Dann machst du 26 Helferscheine (Mitwirkung an 26 Großfeuerwerken) - das kann je nachdem auch mal dauern. Dann machst du eine Woche lang einen Lehrgang mit anschließender Prüfung. Dann beantragst du den 27er Schein. Vorher noch schnell eine Versicherung, ein zugelassenes Lager und diverse Startausrüstung und dann kann es losgehen.:rolleyes:
    Bitte zu beachten das du bist dahin einschließlich Spritkosten für die 26 Feuerwerke, Prüfung, Versicherung, Beantragung Schein, Lager einschließlich Genehmigung nach §17 und Startausrüstung zwischen 5.000,-€ bis 10.000,-€ in die Hand genommen hast.:shocked:
    Ansonnsten eine feine Sache das mal eben ist.:joh:

    Gruß

    Nico
     

  4. Hallo Cool -Fox ,


    wenn du deine 26 Helferscheine zusammen hast und Dich bei einem Lehrgang mit anschließender Prüfung angemeldet hast , wirst Du nach dem Lehrgang genau wissen wie Du den 27 er . zu beantragen hast . Es wird dort alles besprochen und es werden auch Vordrucke zur Verfügung gestellt . Nach bestandener Fachkunde gehst du mit deiner Unbedenklichkeitsbescheinigung ( die Du vor dem Lehrgang beantragt hast ) und dem ausgefüllten Formular für den § 27 er. zu Deinem zuständigen Ordnungsamt , dort nimmt dann alles seinen Lauf . Ein nachgewiesenes Lager und eine Versicherung sind ratsam und erleichtern das Beantragen .

    Zum Thema Bedürfnisnachweis: Für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen ist keine gesetzliche Reglung für ein " Bedürfnis" niedergeschrieben ...

    Hier mal §§§§§§§ :D Das sagt ein Blick ins Spreng G.

    § 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang
    (1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen
    1. explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder
    2. mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will,
    bedarf der Erlaubnis.
    ..
    (3) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
    1. beim Antragsteller Versagungsgründe nach § 8 Abs. 1 vorliegen,
    2. der Antragsteller ein Bedürfnis für die beabsichtigte Tätigkeit nicht nachweist,
    3. inhaltliche Beschränkungen oder Auflagen zum Schutze der in Absatz 2 Satz 2 bezeichneten Rechtsgüter nicht ausreichen.

    Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für die Erlaubnis zum Erwerb und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände.

    Dein Bedürfnis ist es nichtgewerbliche Großfeuerwerke zu schiessen :blintzel:

    LG Skydancer
     
  5. :D ich werde nächste Woche 20 :D


    ne ich meine den Schein für Kat.2 und Kat.3...Laut Googele heißt der §27 ( was mich auch wunderte ) und muss lediglich beantragt werden.


    Es geht also nicht um den Großfeuerwerksschein da sind mir die Fakten bewusst.
     
  6. Falsch!!! In §27 Absatz 5 steht auch noch was.
     
  7. Nabend,

    guckt mal hier:

    http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__27.html

    (5) Die zuständige Behörde kann für den Einzelfall eine Ausnahme von dem Alterserfordernis des Absatzes 3 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.

    Also die Behörde kann im Einzelfall von der Altersvordernis absehen.
    So würde man den Schein ab 18 Jahren bekommen.
    Für Kat. 2 und 3.

    MfG

    mschuen
     
  8. Nur der §27er ist nichts anderes als der §7 und der §20 zusammen genommen. Nur das es nichts mit gewerblicher Handlung zu tun haben darf.
    Und ich glaube nicht, daß sich eine Behörde von der Altersbeschränkung abbringen läßt. Warum auch?

    Gruß

    Nico

    P.S. er schrieb nichts von Kat.2-3 in seinem ersten Post, sonder ganz klar von Kat.4! :rolleyes:
     
  9. Im Kreis Recklinghausen wird es wohl nix,die Aussage Kat.3 gibts in Deutschland nicht und für Kat.2 ne AG. Wer unter Jahr kaufen will kann ein Gewerbe anmelden. So sah es aus auf meiner Frage nach der Erlaubnis.:(
     
  10. QCool-Fox

    Einfach nen Antrag holen beim Gaa oder Oa( je nachdem wer zuständig ist) ausfüllen und beim Thema Fachkunde dich auf §4 Abs. 5 1.SprengV , 27.2 SprengVwV , §23 1. SprengV und §6 1.SprengV beziehen. Und dann kanns auch klappen. Eine Fachkunde für Kat.1-3 kann man nicht nachweisen, da man keine braucht.
     
  11. Das ist hier in D ein hin und her mit den Behörden.
    Bevor ich meinen 27er Beantragt hatte, habe ich auch viele diskussionen
    gelesen, was die Behörden mit dem "kleinen" Bürger machen.

    Einige Behörden stellen keine Scheine aus, weil sie einfach nicht richtig
    über die Gesetzeslage Informiert sind.

    Andere wollen einfach nicht dass jeder sich solch einen Schein beantragt,
    und jeden Tag anrufe eingehen, dass ein Feuerwerk in der Umgebung gezündet wird.

    Der preis für den Schein ist auch von Behörde zu Behörde verschieden.
    Ich habe hier in Bremen für meinen Schein knapp 120 EUR bezahlt.
    Wenn ich mir Kollegen in Bayern angucke, die liegen teilweise bei über 200 EUR.
    Da versuchen die Behörden einem noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen, da manche noch Ärztliche Atteste etc anfordern.
     
  12. OA=Ordnungsamt

    Gaa=???

    wie genau nennt sich denn das Formular/ Antrag nach dem ich fragen muss ?
     
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  15. Genau PTU,

    den fall von SpiderwheelBurstdown meinte ich.
    Bei Michael war es ein langer weg, bis er den Schein hatte.
     
  16. Vielen Dank euch allen für die bereits eingegangenen Antworten. :)

    nun bin ich schon mal ein ganzes Stückchen weiter.


    Liebe Grüße
     


  17. Sehr schlecht formuliert dein Anliegen !!!!


    Hier ist nicht erkennnbar das es sich um Kat 2 und Kat 3 handelt ...


    Gruß Skydancer:)
     
  18. Also ist ein mühsamer Weg bei dem du dich selbst wirklich genau informieren musst.
    Ich habe mich mit den ganzen Gesetzen bewaffnet und bin damit zu meiner Sachbearbeiterin gegangen und habe mit ihr Schritt für Schritt den Antrag durchgearbeitet.
    Am Anfang war sie auch dagegen und meinte das sei nicht möglich.
    Aber letztendlich konnte ich sie überzeugen und habe den Schein ja auch bekommen.
    Du wirst auf jeden Fall auf wiederstand stoßen wie es hier ja auch schon sehr oft geschrieben wurde.
    Aber mit der richtigen vorbereitung und durchsetzungsvermögen ist es möglich.
    Für fragen stehe ich auch gerne per PM zur Verfügung habe die ganzen Gesetze und Fragen noch im Kopf ist ja noch nicht lange her :)
     
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  19. Und noch ein kleiner Hinweis, bevor jemand sich hinterher ärgert...

    Wenn eine Gemeinde kein Feuerwerk will, dann kann sie das auch bei Erlaubnisinhabern nahezu unmöglich machen...

    Wenn ein gewerblicher Pyro eine Absage bekommt, kann man sich i.d.R. immer noch auf ein Berufsverbot beziehen - die Möglichkeit hat der 27er (gleich ob Kat 2 oder 4) nicht.

    Ihr könnt beinahe jeden gewerblichen Pyro fragen, einfach "nur anzeigen und fertig" ist es oftmals eben nicht. Oftmals werden die Auflagen so dermaßen hochgeschraubt (Berufsfeuerwehr muss mit großem Aufgebot vor Ort sein o.ä.) dass es gar nicht so ohne weiteres zu bewerkstelligen ist. Dann ist sehr gute Gesetzeskunde, viel Fingerspitzengefühl und ein gesundes Maß an Beharrlichkeit gefordert.

    Also so das traumhafte Allheilmittel ist ein Schein auch nicht.
     
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