Handhabung & Technik § 27 für Kategorie 2 und 3 ?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von sebi1980, 15. April 2011.

  1. Ich würde gerade in Anbetracht der Gesetzlichen Veränderungen mit EU recht nicht ausschliessen, dass dieser Schein Sinn macht. Viele Ausländische Hersteller verkaufen F3 Artikel. Jeder importeur kann hierfür theoretisch mit der CE die Bam beantragen und erlangen...

    Also kann man es auch schiessen wenn man die Genehmigung hat.

    So blöd ist das Thema gar nicht...
     
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  2. "Ich glaube nur an das was ich sehen kann..." und trotzdem rennen se in die Kirche...


    Ich werde mich jetzt aus dieser Diskusion zurückziehen. Macht was ihr wollt.
    Ich entschuldige mich dafür das ich (öffentlich) keine handfesten Beweise vorlegen kann und will.

    Ich habe zu genüge erklärt wie das gehen soll(zumindest in BaWü mit "meinem" LRA).

    Es gibt auch auf den Ämtern internen Schriftverkehr, der über diverse Dinge und Sachverhalte er- und aufklärt, bevor irgendwas irgendwo öffentlich verankert wird.
    Ja... die schieben nicht nur Kaffetassen von Büro zu Büro...


    Vielen Dank, Mahlzeit.
     
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  3. Echt schön verwirrend, d.h. der §7-"Schein" ist lediglich erforderlich wer gerwerbsmäßig mit Kat. 1 & 2 handeln möchte ? Oder benötigt man nocht etwas ? Wer Pyrotechnik der Kat. 3 und/oder 4 verwenden und gewerbsmäßig verwenden möchte benötigt einen anderen Schein (20 oder 27) ??
     
  4. Der Erlaubnisschein ist primär mal entscheidend für den Erwerb, den Umgang usw.

    Das Zünden also Verwenden ist wiederum den Inhabern einer Befähigung vorbehalten.

    Erlaubnis §7 = Gewerblich / Erlaubnis §27 = Privat

    Wenn jemand also die Erlaubnis beantragt und zudem im Besitz einer Befähigung gemäß §20 ist darf er natürlich auch Verwenden

    Ein Pyrotechniker der keine Erlaubis hat darf nur im Auftrag eines Erlaubnisinhabers tätig werden. Er selbst kann weder Waren kaufen noch verwenden wenn kein Feuerwerk angezeigt wurde.
     
  5. Also ... prinzipiell ist Dein Vorhaben durchaus umsetzbar. Ich selbst habe das vor meiner Profizeit einige Jahre so praktiziert.
    Aber ... auch das ist mit einigem Aufwand und Kosten verbunden.
    Zunächst vergiss außer Kat. 2 und T1 alle Klassen, dafür benötigst Du in jedem Fall das volle Programm (26 Scheine, Fachkunde ... tralala).

    Für reine Kat. 2 besorgst Du Dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und meldest Dich in (z.B.) Dresden auf der Sprengschule für einen Fachkundelehrgang für Böllerschützen oder Wiederlader oder Vorderladerschützen an und bestehst diesen (Kostet so 200 € und dauert 2 Tage).
    Dann benötigst Du noch ein Bedürfnis, also eine Bestätigung, dass Du entweder mit Vorderladern oder Böllern umgehen musst (z.B. Mitgliedschaft im Schützenverein).
    Ich habe das damals über meinen Mittelalterverein gemacht.

    Dann gehst Du zu Deinem Landkreis und lässt Dir den 27ger ausstellen.

    Vollkommen egal was da letztlich drinnen steht, darfst Du unter dem Jahr Feuerwerke der Kat.2 erwerben und zünden.
    Eine Fachkunde für Kat. 2 benötigst Du dafür nicht, das benötigt ja Silvester auch keiner.
    Und Du kannst die Feuerwerke wie die Profis einfach nur anzeigen.

    Weil:

    § 23 1. SprengV
    .....
    (2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    (3) Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.......

    Soweit so gut! Richte Dich aber darauf ein, dass viele Ordnungsämter das erst erklärt bekommen wollen und das das auch nicht jeder Händler so wahr haben will.
    Ich habe damals meine Ware von PWF bezogen und von einem ortsansässigen Profi, mit dem ich heute noch einen freundschaftlichen und kollegialen Umgang pflege. Dort habe ich dann später viel gelernt und auch meine Scheine gemacht.
    Übrigens - der Beweis, dass man ohne Neid- und Konkurrezdenken prima miteinander auskommt und das dies auch für den Profi eine Bereicherung sein kann. Das nur am Rande!

    Was Du aber nie, nie, nie machen darfst, ist mit Deinem 27ger auch nur eine müde Mark zu verdienen!!!
    Also reines Hobby und Hobbys kosten Geld!!

    LG Berserker
     
    mctoten und sebi1980 gefällt das.
  6. Vielen Dank Berserker FW für diese Antwort und den Tipp mit dem Böllerschützenschein. Das bedeutet aber im Umkehrschluss ich brauche nur einen §27er und dann kann ich anzeigen und erwerben. Das hat mich schonmal weitergebracht.
    Jetzt suche ich nur noch die Möglichkeit einen §27er nur für Kat. 2 zu bekommen ohne Nachweis der Eignung.(und den entsprechenden Gesetzestext.)
    Und zur Beruhigung aller: Ich will ihn nicht gewerblch nutzen. Ich mache nur 3-4 meist Hochzeitsfeuerwerke in einem Jahr für Bekannte und Verwandte. Etwas anderes wäre mir auch Zwecks Versicherung viel zu gefährlich. So bin ich im BVPK und darüber abgesichert.


    Grüße
    Sebi1980
     
  7. .....es gibt natürlich noch andere §27 Pyroscheine.....z.B. den hier: "Ffffffffffffft...........pop"!:cool:

    Zu Deinen Bekannten und Verwandten: Da solltest Du einmal intervenieren: rede ihnen auch noch Scheidungsfeuerwerke ein, mit Zerplatzenden Herzen am Himmel und zerbrochen Herzbildern am Boden.....:blintzel:
     
    rabe85 gefällt das.
  8. Ja also 2 Fragen drängen sich mir dann trotzdem noch auf

    1. Ich habe gedacht für Pyrotechnik braucht man kein Bedürfnis ?

    2. Wie verlängert man den Schein , macht man einfach einen
    Wiederholungslehrgang wie jeder andere Pyro auch , oder macht man noch einmal einen Wiederlader, Vorderlader oder Böllerschützen Lehrgang?
     
  9. #34 Berserker FW, 20. April 2011
    Zuletzt bearbeitet: 21. April 2011
    Zu 1.

    Brauchst Du auch nicht für Kat. 2 sondern für den Böller oder Vorderlader.
    Das Ganze ist entweder eine Gesetzeslücke oder der Gesetzgeber geht davon aus, dass entsprechende Inhaber eines § 27, auch unter dem Jahr verantwortungsbewusst mit Silversterfeuerwerkskörpern umgehen.

    Zu 2.

    Du darfst nur nicht vergessen den Schein alle 5 Jahre zu verlängern und rechtzeitig eine neue Unbedenklichkeit zu beantragen.
    Aber das wird alles umfassend auf der Sprengschule gelehrt.

    LG Berserker
     
    chriso gefällt das.
  10. Ich dacht in dem Schein muss der beamte expiziet Feuerwerke mit reinnehmen. Nur mit Vorderlader darf doch keine Feuerwerke schiessen oder sehe ich das falsch?
     
  11. Doch - darfst Du! Aber nur Kat. 2.
    Lies bitte noch mal den § 23 Nr. (2) der 1. SprengV.
    Da es für Kat. 2 keiner Fachkunde bedarf (sonst müsste die ja Silvester auch jeder nachweisen), kann der Beamte das auch nicht reinschreiben.

    Ich habe so ein paar Jahre Kat. 2 Feuerwerke für privat geschossen, von Mitteldeutschland bis Rügen.
    Probleme gab es nur gelegentlich, anfangs mit einigen Händlern (war ja Neuland) und mit den kleineren Ordnungsbeamten. Die Behördenleiter waren dann meist fit und kompetent.

    Für mich war diese Zeit das Lehrgeld und ich bin heute sehr dankbar dafür.
    Viel gelernt, als Helfer gearbeitet und eigene Praxiserfahrung gesammelt und heute routiniert wenn mal wieder eine Anfrage für ein FW kommt, wo eigentlich kein Platz dafür ist.

    LG Berserker
     
  12. Ja, das kann ich aus zweiter Hand bestätigen. ;)
    Mein Bruder ist Bühnenpyro und als er seine Erlaubnis beantragt hat, hat er nachträglich darum gebeten, dass man ihm doch bitte zus. zu T1 und T2 auch Kategorie 2 erlauben möge, weil er bei seinen Außenshows gerne römische Lichter und Vulkane benutzt.
    Die Behörde meinte dann, dass er dass doch sowieso das ganze Jahr dürfte.
    Und einkaufen geht in diesem Fall eh, da Gewerbeschein...

    Ich habe mir anlässlich dieser Diskussion auch nochmal die 1.SprengV durchgelesen und ein wenig verglichen.

    Tatsächlich steht an besagter Stelle,
    ohne weitere Einschränkung. An anderen Stellen heisst es hingegen explizit
    Also schon eher bezogen auf den Gegenstand bzw. den Inhalt der Dokumente - nicht das Vorhandensein der Erlaubnis.

    Also theoretisch würde ich sagen, geht das schon...
     
  13. Ich bin nach dem Thema hier grad böse am Überlegen, ob ich mal zum Ordnungsamt gehe und nachfrage.

    Bei uns kostet die Ausnahmegenehmigung mittlerweile 72 €, kein Schreibfehler, "zweiundsiebzig", da wär das mit nem 27 und Anzeige wesentlich billiger.

    pyronoctem
     
  14. Laut Sprengkostenverordnung kostet eine Anzeige nichts, allerdings machen viele OÄmter nen Verwaltungsakt draus und somit kostet die Anzeige dann doch was. Daß das unter den 72€ liegt ist möglich, wahrscheinlicher wird sein daß es drüber liegt :(

    Berichte mal bitte wenn Du beim Amt gewesen bist.
     
  15. 27er für 3er ist problematisch

    Hallo zusammen,

    der 27er in der jetzigen Form ist geeignet (und genügt den Anforderungen) für den Umgang der Kategorien 1-4

    der "neue" 27er ist Unfung
    warum?
    1.) Ist er geeignet, erfahrenen 27ern der alten Form das Leben schwer zu machen.
    Denn die Behörden sehen in einem 27er als Feuerwerker eh schon ein Unikum, welches sie nicht begreifen (wollen). Wenn nun eine Gruppe von Personen einen leicht zu erlangenden 27er bekommen (der aber nur für Kat2 taugt (auf dem Papier), weil Kat3 nicht existent ist (und allen Voraussagen nach in D auch nie kommen wird) wird eben grundsätzlich das Bedürfnis für 27er abgeschmettert.
    Ergebnis:
    ein paar Hanseln haben einen Schein, mit dem sie nichts anfangen können, alle erfahrenen 27er (die den Weg des Großfeuerwerks als Hobby gegangen sind) kriegen auf die Nuss

    2.) Ein 27er ohne grundlegende Ausbildung (und die 26 Feuerwerke dienen eben genau dazu) hat eben erst einmal keine Ahnung. Dies heisst nicht daß nicht mancher Fan, der "nur" Kat2 schiesst nicht durchaus mehr Erfahrung und Reife im Umgang mit Feuerwerk haben kann - aber so wird er von den Behörden gesehen. Darauf kommt es an.

    3.) Einige Händler werden vielleicht versehentlich an die neuen 27er Material verkaufen, bis dann die ersten auffliegen (weil sie Kat4 an 27er light verkauft haben)
    Ergebnis: 27er werden kein Material mehr kaufen können, auch wieder die "richtigen" Paro-27er sind nur benachteiligt, die anderen könnten ein Kleingewerbe anmelden und kaufen ihr Kat2 Zeugs auch ganz legal.

    Ich selbst durfte schon längere Diskussionen führen, wieso ich nen 27er habe und Grossfeuerwerke anmelde, daß "dürfe ich doch garnicht da der 27er für Kat2 und 3 wäre".
    Ist zwar komplett falsch, aber die Behördenvertreter werden IMMER bei Zweifeln die "sichere" Lösung vorziehen

    Da ich auch den 20er habe komme ich dann doch durch - aber diejenigen 27er die keinen 20er haben sind am Otto. Die Sprengschulen dürfen nämlich keine vom Gesetz abweichenden Formulierungen schreiben, damit können also die Behörden die 27er kalt ausbremsen.

    Daher bin ich der Meinung, wer einen 27er haben will soll 26 Feuerwerke begleiten, den (teuren) Lehrgang machen, die hohen Anforderungen (UB) erfüllen und dann kann derjenige ja gerne als 27er ausschliesslich Kat2-Feuerwerke abbrennen. Nur, wetten daß das dann keiner machen wird?

    Ich will niemanden seine Illusionen zerstören, aber so ist eben die Realität.

    Im übrigen wird die Chance, daß man ein Feuerwerk anzeigen kann immer geringer, eben weil "zu viele" Feuerwerke privat abgebrannt werden und die Mehrheit der Menschen in Deutschland lieber ihre Ruhe wollen. Ist kacke für uns, aber leider Realität
     
  16. Ich bin mir sicher, daß der Run auf div. Scheine zurückgegangen wäre, wenn man im Rahmen der EU-Harmonisierung für Cat. 2 -ohne- Schein mehr ausgepackt und den Leuten nicht diesen Cat. 3-Floh ins Ohr gesetzt hätte. Da hätte man eine Chance gehabt, die ganze Sache etwas zu entspannen, stattdessen tritt jetzt eine gegenläufige Entwicklung ein. Wenn das so weitergeht, werden wir bald mehr Scheinis als Nicht-Scheinis haben... ;)
     
  17. @mondfeuer

    Da stimme ich dir vollkommen zu. Gerade dass uns in D auchnoch die Kat. 2 gekürzt angedreht wird (Raketen nur bis 20g...), und auch dieses Problem durch einen 27er "light" gelöst werden würde steigen die Anfragen und das Interesse (so zB auch bei mir).
    Und wenn man dann auchnoch so eine Art Gesetzeslücke lässt sind Probleme und Komplikationen vorprogrammiert.
     
  18. Warum führt man in Deutschland nicht einfach ein Kat.3 Schein mit Prüfung ein sozusagen der ,,kleine Schein" und gut ist. Wer soll da noch durchblicken bei dem ganzen hin und her????
     
  19. Adnan,

    Genau das zitierte Beispiel macht deutlich, dass es gute Gründe gibt sich für den 27er zu bewerben. Da ist die Regelung sehr sehr unglücklich verlaufen. Ich sehe deine Bedenken zwar, glaube aber, dass du diese Entwicklung nicht aufhalten kannst. Die deutsche Bürokratie ist einfach unglaublich...
     
  20. Hallo,

    ich habe heute Abend mein OA angeschrieben mit der Bitte mir zu sagen wer für die Ausstellung eines §27 zuständig ist.

    Bräuchte ein bisschen Hilfe von euch. In welchem Gesetz Verordnung steht das für die Klasse 2 und die Kategorie 3 kein Sachkundenachweis erbracht werden muss?

    Muss im Schein zwingend Klasse/Kategorie 2 und Kategorie 3 stehen? Ist ja nur für privat das mit dem §27 darf ja nicht gewerblich sein richtig?

    Wäre super wenn mir jemand den Link mit dem richtigen Gesetzestext posten könnte.

    Vielleicht hat noch jemand Argumente die für die Ausstellung des §27 Scheins sprechen?

    Danke für eure Hilfe

    Grüße

    Christian
     
  21. @ Chrissi14

    Im Thread " Zink 905-Erlaubnis " wird viel zu dem Thema

    geschrieben.....:)
     
    V3nom gefällt das.
  22. Kann man den Thread wo es um den §27 Kat 2/3 geht nicht mit diesem zusammen fügen es gibt jetzt schon mehrer Threads über dieses Thema.
     
  23. Also ich will hier jetzt keinen neuen Thread aufmachen, daher mal den alten Schinken hier ausgraben.
    Bei der ganzen Diskussion wird hier doch viel durcheinander geworfen.

    Es ging doch hier um folgendes: Jemand möchte eine Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang nach SprengG (also §27) erhalten. Das ganze also für den privaten Bereich (=nicht gewerblich) und im Grunde für den Abbrand von Kategorie 2 Artikeln ohne jedesmal eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

    Ich habe mir das Gesetz mal gegönnt und dort stehen doch hierfür die folgenden Punkte:

    1. Es reicht keine Bestätigung von irgendeinem Schützenverein aus, da Satz 1 Nr. 2 nicht für pyrotechnische Gegenstände gilt (also der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen)
    2. Das Bedürfnis muss nachgewiesen werden (wie auch immer das dann aussieht. Reicht hier das Erfreuen des Freundeskreises durch ein Hochzeitsfeuerwerk - man darf es bezweifeln. Es wird viel vom jeweiligen Amt abhängen..)
    3. Die Fachkunde muss nachgewiesen werden (Bsp. Lehrgang in Siegen/Dresden)
    4. Eine Versicherung wird nicht benötigt.
    5. Ein Lagernachweis sollte nicht erforderlich sein, da kein Verkauf statt findet

    Hab ich was vergessen?

    Edit: Zu Punkt 3. Den Pyro-Lehrgang kann man aber auch nur mit Nachweis der 26 Scheinchen machen. Da beißt sich die Katze also wieder in den Schwanz.
     
  24. Verstehe nicht so ganz was du jetzt wissen willst bzw. uns damit sagen willst?
     
  25. Zu 1 + 2:
    Im SprengG § 27 steht dein angemerktes "Satz 1 Nr. 2 nicht für pyrotechnische Gegenstände gilt" unter Absatz 3, von daher würde ich sagen, dass sich das auch nur darauf bezieht. Also nicht auf "Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen", sondern auf "Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn ... 2. der Antragsteller ein Bedürfnis für die beabsichtigte Tätigkeit nicht nachweist,...". Daraus würde ich folgern, dass für die Erlaubnis zum Erwerb und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände kein Bedürfnis erforderlich ist.

    Zu 3:
    Das ist richtig, eine Fachkunde wird benötigt. Mit folgender Ausnahme: 1. SprengV § 4 Absatz 5: "Auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 sind § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, soweit er sich auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes bezieht, nicht anzuwenden."
    Daraus ergibt sich für mich: Für Kategorie 3 muss keine Fachkunde nachgewiesen werden.

    Wichtig: Die Gesetzestexte sind aus dem Internet und können Fehler enthalten. Das ist nur meine Einschätzung, kein Rechtsanspruch.
     
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