Besucher 27 schein. Neuling test beim ordnungsamt.

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von NinocX, 10. Januar 2023.

  1. Sowas kommt dann dabei heraus wenn Händler und Youtuber damit werben "besorgt euch einen 27er" usw.
    Letztlich stimmt es, für wen FW nicht nur an Silvester ein Thema ist und zwecks Planungssicherheit (unterjährige Lieferung) vorbereitung seiner privaten Show, eventuell mal einer Show unterm Jahr z.b zum Geburtstag oder so den Schein gerne hätte, für den ist dieser eine Überlegung wert. Allerdings finde ich es nicht gut wenn damit groß geworben wird ohne darauf hin zu weisen das eine ausgiebige Vorbereitung in Eigenregie mindestens eine gute Idee ist da man eben auch Pflichten hat und rechtliche Dinge beachten muss wie eben z.b die Verwahrung, Gegebenheiten, Anzeige für das Feuern von F3 usw.
    Ich will ihm jetzt nicht vorwerfen das er sich keine Gedanken gemacht hat oder völlig unvorbereitet ist (das weis er nur selbst), aber einfach mal eben nen 27er besorgen, F3 kaufen und zu Silvester zünden is nicht. Wird man dabei erwischt das man zu viel hat (egal ob F2 oder F3), es falsch verwahrt oder quasi einfach F3 an Silvester zündet ohne vorherige Anzeige (inkl. Ort, also mit der Böllertüte unterwegs sein an Silvester is da nicht) dann ist mind. der Schein weg und jeh nach dem was man falsch gemacht hat ggf sogar ne Anzeige und horende Strafen, im blödesten Falle sogar ein Eintrag als Vorbestrafter etc.

    Auch wenn kein Fachwissen gefordert ist sollte man sich mit der Gesetzgebung die für den Zweck des 27er für einen notwendig ist auskennen. Bzw für Leute für die FW ein wichtiger Teil des Lebens ist ist es sowieso gar nicht verkehrt sich damit auseinander zu setzen auch ohne verlangen nach nem 27er.
    Denn das geht in der Regel ja dann auch ein wenig über dem normalen Otto Normalzündler hinaus der nur seine 50-100€ Discounterware hat und sich keine Gedanken machen muss ob er die Freimenge der Verwahrung im Heizungskeller überschreitet :narr:
     
  2. Also das mit der Besichtigung ist nicht unüblich ebenso wie das Persönliche antraben (und seis nur zur Übergabe des Scheins). Zwar ist das nicht immer der Fall aber damit muss man rechnen. Auch das du Ihnen jeder Zeit zutritt zu deinen Verwahrten Feuerwerkskörpern gewähren musst usw. Ich meine das steht sogar im SprengG oder SprengV? Oder in den allgemeinen Auflagen für sonen Schein? Irgendwo hab ichs jedenfalls mal gelesen. Und das mit dem Persönlichen antraben kann ich in der heutigen Zeit auch verstehen (wenn man sich manch Chaoten oder Krawallmacher mal an schaut). Allerdings sollte das Persönliche Gespräch weder einem Test gleichen noch ein richtiger Test durchgeführt werden. Hier sollte es in meinen Augen maximal darum gehen die Gegebenheiten zu klären und eben vielleicht einen Eindruck über die Person zu bekommen.
    Aber selbst wenn man Unseriös wirkt, sofern du dir nichts hast zu Schulden kommen lassen (Führungszeugniss wird meine ich auch gefordert?), keine Körperlichen defizite hast welche die Sicherheit beeinträchtigen, dann hat theoretisch selbst so jemand gute Karten den Schein ein zu klagen xD ich meine jedenfalls nicht das es ein Gesetz gibt das es "unseriös wirkenden" Personen verbietet :p denn nur weil man vielleicht so wirkt muss es ja nicht so sein. Auch wenn ich persönlich auch denke das man sich schon ein wenig vorbereiten könnte (auch Optisch) nicht wie ein Verbrecher rüber zu kommen. Sprich vernünftige Aussprache, passende Klamotten und normal gepflegtes Erscheinungsbild sollte man in meinen Augen schon mit bringen sowie eben die Tatsache das man über das nötigste bescheit weis.

    Man muss auch bedenken das sowas oft auch davon kommen könnte weil vielleicht schon des öfteren irgendwelche Vollasis vor denen saßen wo ganz klar war das die damit nur geil BKS krach bums kaufen wollen um damit Stress zu machen. Dann wird man mit der Zeit vermutlich auch etwas Feinfühliger und versucht möglichst viele Steine in den Weg zu legen damit solche Personen möglichst nicht an einen 27er kommen xD in dem Sinne auch verständlich. Trotzdem darf sich so ein Sachbearbeiter nicht irgendwelche Tests oder so aus den Fingern saugen, das geht natürlich garnicht.
     
  3. Gut das ist auch verständlich, gerade was jetzt an Silvester wieder los war ist einfach nur krass.

    Kann gut sein das die einfach einmal sehen möchten was für eine Person jetzt den Schein beantragt. Führungszeugnis holen die direkt ein. Steht aber auch nichts drin.

    Vielleicht meinte sie mit den test ei Fach nur paar Fragen. Um zu schauen ob die Person nur knallen möchte mit Böller wie du schon gesagt hast. Haben bei uns in der Stadt leider ein zu großen schwach Kopf Anteil.
     
  4. Bring ihm doch auch mal nen Test mit, mal sehen ob er überhaupt berechtig oder wenigstens in der Lage ist, deine (nicht benötigte) Fachkunde zu überprüfen :D Und als Bonusaufgabe kann er dann noch die Gesetzeslücke finden, über die er dich ja versucht hat zu belehren. :sneaky:
     
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  5. Definiere Großstadt...
     
  6. Ca. 150.000 Einwohner, eigende Verwaltung. Also keine zugehörigkeit zu irgendwelchen kreisen.
    Großstadt halt
     
  7. Grundsätzlich macht es mMn keinen Unterschied, ob Dorf, Großstadt oder Kleinstadt. Die Auflagen nach SprengG/SprengV sind bundesweit einheitlich geregelt. Punkt.
    Das klingt für mich nach SB mit Gottkomplex - eigentlich der geeignete Kandidat für nen Termin ohne meinen üblichen Grundkonsum an Kaffee... :rofl:
     
  8. Die Beamtenwillkür bei diesem Thema ist unendlich groß.

    Beispiel aus Niederbayern:

    1. Ganz aktueller Stand den mir ein Kunde schriftlich gemailt hat - der §27 kostet ca. 500 Euro beim GAA - Arzt + Versicherung kommt noch dazu.
    2. Bevor der Antrag bearbeitet wird kommt der Beamte vom GAA nach Hause und will die Aufbewahrungsstätte sehen - kostet ca. 200 Euro.
    3. Diese Aufbewahrungsstätte wird fortlaufend JÄHRLICH kontrolliert. Ob dann jährlich 200 Euro anfallen kann ich der Mail nicht genau entnehmen.
    4. Auch wenn man in der Nähe des Pyrotechnikers wohnt und seine Artikel am Abbrandtag dort abholt und direkt zum Abbrennplatz fährt, also nichts zuhause aufbewahrt, braucht man eine Aufbewahrungstätte, Punkt 2 und 3 fallen damit an.
    5. Ohne ordentliche vom Beamten kontrollierte und für gut befundene Aufbewahrungsstätte kein 27er. Vor Ort werden dann Auflagen gemacht wie Sicherheits-Zylinderschloss, Fenstergitter usw. Das kostet nochmal schnell einen dreistelligen Betrag.

    Mir fällt da wirklich nichts dazu ein, ausser einmal an eine hohe Instanz zu schreiben und um eine Erklärung zu bitten warum es hier so riesige Unterschiede in der Vorgehensweise und in der Gebührenordnung gibt. Ich mein wenn ich in NRW 20 KM zu schnell fahre und geblitzt werde kostet mich das die gleiche Strafe wie in Brandenburg oder Bayern. Warum gibt es dann beim 27er Preisunterschiede zwischen 100 und 500 Euro???
     
  9. @NinocX: Es ist, wie @Planlos1988 schon geschrieben hat, und dieser Meinung bin ich auch: Zieh Dich einfach sauber und adrett an, kämm Dir nen Seitenscheitel, lass die Basecap zu Hause und bemühe Dich um eine gepflegte Artikulation, soll z.B. heißen: vermeide tunlichst diese sog "Kanack-Sprack", die bei sehr vielen jungen Menschen heutzutage "in" ist, benimm Dich ganz einfach höflich mit viel "Bitte" und "Danke" und Du hinterlässt einen guten Eindruck. Lies Dich noch ein wenig in die Gesetzmäßigkeiten ein, dann kann eigentlich nichts schief gehen.

    Viel Glück!

    Ich habe den Antrag heute auch abgegeben und die netten Leute in der Poststelle vom Ordnungsamt Berlin ließen auch bei mir durchblicken, daß sie mich mal sichten wollen. Mach ich doch gerne!
     
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  10. #35 ViSa, 10. Januar 2023
    Zuletzt bearbeitet: 10. Januar 2023
    Amen!!

    Der 27er wird für mich erst dann interessant wenn es eine Bundeseinheitliche Regelung gibt.
    Wie es aktuell gehandhabt wird ... nein Danke. So tief werde ich mich niemals bücken.
     
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  11. Gehe ich recht in der Annahme dass das Bestechung, äh eine kleine Aufmerksamkeit sein soll ?:D
     
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  12. Das Thema hab ich grad privat per WhatsApp, mit einem Forianer... ;)
    Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für eine Aufbewahrungsstäte. Punkt!
    Solange die Aufbewahrungsmengen nach Anlage 7 (§2 2.SprengV) eingehalten werden, kann sich der SB auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln...
    Ich frag mich echt, was sich diese - nein, ich sag den Ausdruck nicht - eigentlich einbilden. :mad:
     
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  13. Die Regelung IST bundeseinheitlich! Man muss es den SB's nur manchmal ins Hirn prügeln.
     
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  14. Wenn ich dich mal zitieren darf .. ;)
     

  15. ,,Bück dich HOCH" *sing*
     
  16. @ViSa

    Oh, ja. Ich vergaß... :D
     
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  17. Test:rofl:

    Nichts ist so einheitlich wie die StVo...... Das SprengG sowie SprengV lassen sehr viel Spielraum, und das ist echt eine Schande.

    Mal von abgesehen davon das ich solch einen "Test" grundsätzlich begrüßen würde, ist das was der Sacharbeiter da jetzt verlangt, ein absoluter Schwachsinn ..... wenn dann sollte es einheitlich sein.

    Das ist wie mit den Kosten für die Erlaubnis..... @spezialeffekte hat es da sehr gut gesagt/geschrieben.

    Momentan ist es leider so das mit aller Gewalt versucht wird, die herausgabe der Erlaubnis so schwer wie nur möglich zu gestalten, und wenn es mit fraglichen Kosten oder "Test" geschieht.

    Ich würde den Sacharbeiter Mal höflich fragen auf welcher Grundlage und Gesetz dieser "Test" durchgeführt wird.
    Das würde ich mir sichtlich Vorort notieren mich bedanken und um ein erneuten Termin bitten.
    Dann mit freundlichen Grüßen den Raum verlassen..... Und dies an den nächst höheren Stellen weiter hinterfragen.

    Klar es gibt leider zuviel "Böllerbubis" die nicht wissen das man mit der Erlaubnis auch Pflichten und nicht nur erweiterte Rechte hat, die nicht einmal wissen wie man eine Anzeige schreibt und dann noch denn Kleiderschrank im Schlafzimmer mit 25 kg NEM befüllen.
    Genau solche Leute müssen aussortiert werden, jedoch nicht mit einem Termin und fragwürdigen "Test", der jeglicher Grundlage entbehrt.
     
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  18. Ja das Gesetzliche vielleicht ..
    Aber nicht die Kostenordnung. 300+ Tacken für eine verkackte Erlaubnis?
    Da gönne ich mir lieber einen fetten Verbund für ..
     
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  19. Okay. Bei der Kostenfrage bin ich voll bei dir. Ist aber wie mit der Hundesteuer. Bei mir 100€, der Kollege wohnt 1,5 km Luftlinie entfernt und zahlt 40... Sowas nervt.
     
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  20. Tja, man kann da als letztes Mittel zur Wahl (wenn Dinge verlang werden die die SprengG oder SprengV nicht vor gibt) natürlich Klagen aber das werden nur die aller wenigsten tun und vorher aufgeben und ich denke genau das ist es worauf diese Willkür spekuliert..
    Die Chancen ständen dann wohl sehr gut dad man den Schein dennoch bekommt, allerdings muss man dann auch damit rechnen das sie einem alles aufbürden was die Gesetzgebung her gibt um einen den Schein nachträglich zu vermiesen..

    Z.b eben für Privatpersonen exorbitante auflangen sollte man ein FW Anzeigen (und das muss man ja wenn man den Schein behalten will..) usw..

    Das ist das Problem dabei. Hier bin ich ganz Visa's Meinung. Selbst wenn die Regelungen für den Schein selbst einheitlich sind, die Kosten sind es nicht und die Auflagen für das Anzeigen eben so wenig.. Wenn ich beispielsweise für ein angezeigtes Feuerwerk mehrere tausend Euro los bin um die Auflagen einhalten zu können, dann ist der ganze Schein nutzlos weil er 1. Schnell wieder weg ist wegen nichtgebrauch. 2. F3 dann eh flach fällt da dies "immer" angezeigt werden muss und 3. Man diesen für F2 maximal bedingt braucht (um z.b zwecks Planung die Sachen eher zu haben).

    Ansonsten hab ich auch nichts davon im Sommer ne Palette Feuerwerk zu bekommen die vermutlich die legale Verwahrfähigkeit sprengt wenn ich den Kram eh erst zu Silvester zünden kann..

    Zum Glück ist es nicht überal so schlimm aber trotzdem ein nerviges Spiel das mich ebenfalls davon ab hält, zumal mich in F3 auch nur Raketen und die ein oder andere Batterie/Verbund interessiert. Für Böllerkram brauch ich den nicht, da bin ich mit guten SP Böllern in F2 (1960er z.b) schon ausreichend bedient, BKS ist eher nicht so mein Fall außet vielleicht die Thundercracker D von Funke in P1 damals, die waren echt krass bassig für BKS :D aber dafür muss man halt auch keinen Schein haben, nur das ich P1 maximal im eigenen befriedeten Garten zünde und damit nicht draußen herum lunger xD
     
  21. Wenn ich das so lese verzichte ich lieber auf son Antrag. Hätte nichts dagegen mich einzulesen und was zu lernen aber wien Schuljunge mit 36 vorm Sachbearbeiter zu sitzen der noch weniger gezündet hat als mein Hamster NÄ danke :D

    Und für was auch? Für son Böllerschützen macht das ja Sinn irgendwo aber ich bin reiner Silvesterzündler und muss nicht meine Bestellung mitten im jahr abholen...andere ,,Vergünstigungen" wie F3 Böller oder dicke Batterien brauch ich auch nicht.

    Wenn jetzt was geändert wird wegen ,, darf nur in Fachkundige Hände" denk ich nochmal drüber nach aber solange ich mein normales F2 in den letzten 3 Tagen im Jahr erwerben kann bleibt es erstmal dabei.
     
  22. Im Öffentlichen Dienst müsste ein "Test" auch genormt sein.. Sprich der Test müsste auch für alle gleich sein, ..da wäre der nächste Angriffspunkt.
     
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  23. Wenn Du "nur" Silvester zündest, dann ist der 27er wirklich nichts für dich ;)
    Und so lange Du vortort, oder den richtigen Shops bestellst, kommt/hast Du deine Artikel auch rechtzeitig.
     
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  24. Wieeeso machst du sowas? Bin fast erstickt gerade :-D
     
  25. Genau das ist der Punkt. Niederbayern... Grenze zu CZ. Ich kann an 360 Tagen im Jahr mit meinem Neffen (16 Jahre alt) in die CZ fahren und es ist das kleinste Problem überhaupt das er innerhalb von 10 Minuten 300 Euros für Feuerwerk ausgibt und zwar egal welche Kategorie, sprich inkl. F4.

    Als Behörde sollte man eigendlich den legalen Weg unterstützen. Mein Eindruck ist aber das seit einigen Monaten der legale Weg mit so grossen Hürden versehen wird das nicht wenige den illegalen Weg deutlich einfacher, bequemer und billiger sehen. Und dann kommt der Anruf beim Pyrotechniker... "hab hier eine Kugel mit langer Zündschnur, schneid ich ab dann knallts schneller", "Ich kauf im Baumarkt ein KG Rohr das geht dann schon" usw. - das sind Originalzitate!
     
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