Besucher 27 schein. Neuling test beim ordnungsamt.

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von NinocX, 10. Januar 2023.

  1. Der gute Herr Sachbearbeiter ist sogar "Sprengstoffexperte"... Wenn man mal googelt. Trotzdem würde ich den Namen mal schwärzen.
     
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  2. Der zündet auch die mega Bomben in seinen "Anscheins"schreiben
     
  3. #78 Knalleroldie, 18. Januar 2023
    Zuletzt bearbeitet: 18. Januar 2023
    Das wäre besser. Aber der gute Herr ist ja Experte. Und diesen Antrag bewußt zu verhindern, ist schon mehr als bedenklich. Obwohl er weiß wie die Gesetzeslage ist. Da muß ich von aus gehen. Und viele andere wahrscheinlich auch im diesen Bezirk. Was soll das? Anordnung von ganz oben? Der Eindruck scheint so möglichst viele davon ab zu halten.
     
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  4. Man setzt sich also wie eine Legehenne auf diesen Schein und kreiert nach eigenen Ermessen ohne gesetzliche Grundlage einen hinterlistigen Anhörungsbogen den man ohne teuren Rechtsbeistand wahrscheinlich nicht beantworten sollte.

    Wenn der legale Weg von illegalen Schikanen blockiert wird, was macht diesen dann noch betretenswert.
     
  5. Experte ist ja kein rechtlich geschützter Begriff, von daher wenig aussagekräftig.
    Ich z.B. bin Experte für dreieckige Hühner die viereckige Eier legen, auch wenn ich von viereckigen Eiern an sich so überhaupt keine Ahnung habe ;)
    Und als Experte kann ich nur beipflichten, Name sollte geschwärzt werden.
     
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  6. Fertig mit arbeiten... Duschen, Bier, Feierabend, tot.
    Mit nem Zweizeiler ist es nicht getan. Aber ich schau morgen mal, was der Zeitplan hergibt.
     
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  7. Junge Junge , was es nicht gibt , immer wenn man denk das man alles gesehen hätte , kommt noch ein ,,Sachbearbeiter" aus der Ecke.
    Bin ich froh das die bei mir im Landkreis recht entspannt sind, und sich strikt ans Bundesrecht halten, und nicht irgendwelche eigenen Auslegungen verwenden
     
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  8. Wenn man fit genug in der Materie ist, können etliche dieser Fragen mit "Nicht relevant/Fällt weg, da laut § X u. Y SprengG Absatz so-und-so...."
     
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  9. Wenn du den SB ein bisschen ärgern willst:

    1. Ich beantrage keine Erlaubnis zum KAUF von Kat. 3
    Der Kauf von Kat. 3 ist nicht erlaubnispflichtig!
    Ich beantrage eine Erlaubnis nach §27 SprengG zum Aufbewahren, Verwenden, Vernichten, Erwerben und Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3

    7. Eine Aufbewahrung in einem Lager ist nicht beabsichtig, vielmehr eine Aufbewahrung im Rahmen der Regeln der kleinen Mengen nach Anlage 7 der 2. SprengV
    Die zugelassenen Mengen für ein Lager finden sich in der Zulassung des Lagers, eine Aufbewahrung in einem Lager ist nicht beabsichtigt. Die zulässigen Mengen für eine Aufbewahrung im Rahmen der Kleinmengenregelung entnehmen Sie bitte Anlage 7.
    8. Bitte entnehmen sie die vorgeschriebenen Angaben, falls sie sie nicht kennen § 23 Abs. 4 der 1. SprengV
    9. nie
    10. Für Gegenstände der Kategorie 3 ist der Sicherheitsabstand auf dem Gegenstand angegeben, eine Berechnung findet nicht statt.
    11. nein (Sie haben gesagt es kostet 400€)
     
  10. #85 NinocX, 24. Januar 2023
    Zuletzt bearbeitet: 24. Januar 2023
    Es gibt mal wieder was neues.

    Jetzt passt den SB nicht das die Versicherung nur 1 jahr läuft. Abgeschlossen habe ich bei der BVPK
    . Ich solle ein Vertrag über 5 Jahre abschließen für die Erlaubnis.

    Eine Versicherung ist oft vorraussetzung für das beantrage.

    Ich habe jetzt gesetzte nochmal genau durch gelesen und vom gesetzt geber nicht zu Dauer gefunden geschweige das eine Versicherung vorschrieben wird.

    Auf der Homepage meiner Stadt steht auch nichts dazu, also ist das doch wieder reine
    Schikane von der Amt Seite.

    Bitte berichtig mich wen ich da falsch liegen sollte.
     
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  11. Du tust mir leid mit deinen SB.
     
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  12. #87 holdes, 24. Januar 2023
    Zuletzt bearbeitet: 24. Januar 2023
    Eine Länge ist auch nicht vorgeschrieben. Meiner hatte die BVPK Versicherung gar nicht erst akzeptiert weil es laut seiner Aussage eine gewerbliche Versicherung ist und diese für rein private 27er Zwecke nicht akzeptiert wird substituiert hin oder her. Alles reden half nichts aber ich habe sowieso günstig bei der Württembergischen eine Haftpflicht die mir für wenig Geld monatlich Feuerwerk ganz explizit mitversichert hat. Ich darf damit lediglich einen FW Warenwert von 5000€ pro Jahr nicht übersteigen ansonsten gilt sie auch ohne vorher Feuerwerk bei denen anzumelden (also auch normales Silvester und F1/F2 usw.). Da das in meinem Vertrag so ganz konkret drin steht hatte er dann schlussendlich keine Argumente mehr das anzuzweifeln. Eine bestimmte Versicherungsdauer war aber trotz dessen nicht vorgeschrieben. Wäre ich jetzt irre könnte ich die theoretisch direkt wieder kündigen und lediglich auf die BVPK Versicherung zurückgreifen lohnt sich aber bei den Kosten nicht wirklich (zumindest in meinem Fall).


    Das wird im Übrigen auch der Grund für seine nicht konforme 5 Jahres Klausel sein. Die Erlaubnis gilt so lange und er will vermeiden, dass sich jemand nur für den Vorgang der Erlaubnisbeschaffung eine Versicherung organisiert und aus Kostengründen direkt wieder kündigt. Macht bei unserem Hobby und kosten zwar keinen Sinn weil teuer ist die nun wirklich nicht aber dennoch. Ob eine normale Versicherung sich da drauf einlässt? Keine Ahnung.
     
  13. Bis auf meine Jagdhaftpflichtversicherung mit 3 jähriger Vertragsdauer, kenne keine Versicherung, die bei Vertragsabschluss eine Laufzeit von fünf Jahren anbietet. Das gilt sowohl für den privaten, als auch für den gewerblichen Bereich.
    Meine Betriebshaftpflicht für den §7 gilt auch nur ein Jahr und wird automatisch verlängert, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird.
    Ich kenne auch keinen Fall, indem ein Erlaubnisinhaber (egal, ob §7 oder §27) jährlich der Behörde einen Versicherungsnachweis vorlegen muss.

    Wenn jemand sein 27er Hobby ohne Versicherungsschutz betreibt, weil er nach einem Jahr gekündigt hat, begeht er nicht nur im Schadensfall zumindest eine OWi und riskiert den Verlust seiner Erlaubnis.
    Er hat sich einfach nicht an die Vorgaben gehalten, die mit seiner Erlaubnis verbunden sind.
    Vergleichbar mit dem, der einen PKW ohne Führerschein und ohne Versicherungsschutz fährt.
     
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  14. Macht auch Sinn. Ein 5 Jahres Vertrag würde auch für die Versicherung bedeuten, dass sich irgendwelche Änderungen am Leistungsumfang nicht so einfach realisieren lassen würden. Sei es eine Gesetzesänderung oder Preisanpassungen, dass die darauf keinen Bock haben ist irgendwo verständlich.

    An deiner Stelle würde ich einfach mal eine Versicherung anfragen und wenn die dir schriftlich per Mail die Info geben, dass es keine 5 Jahres Verträge gibt kannst du das dem SB um die Ohren hauen. Ich frage mich ob ihr nur den einen SB habt und wie die anderen in deinem Kreis an den Schein gekommen sind wenn es so etwas gar nicht geben sollte?
     
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  15. Der SB sieht in seiner Funktion eine bevormundende Rolle, die er so ausführt, als würde er für jedwede Gesetzesübertretung seitens des Scheininhabers mithaftbar gemacht werden, deshalb legt er auch grundlegende gesellschaftliche Begeben-/und Gepflogenheiten in unsinnigkeit um.

    Nicht der zukünftige Scheininhaber muss sich mit den weltlichen Begebenheiten an die Vorgaben halten, sondern vielmehr möchte der SB, dass der evtl künftige Inhaber die Begebenheiten der Umwelt bis ins sämtlich paranoid vorstellbare an das Gesetz anpasst.

    Woher diese unnatürliche Ansicht stammt ist mir ein Rätsel.

    Wenn Scheininhaber später gegen Gesetz verstößt, wurde trotzdem zuvor geltendes Recht angewandt und Gesetze eingehalten.

    An lächerlichkeit und paranoidität bisher echt unterirdisch was da so vor Schreibtischen sitzend "regulieren" darf.
     
  16. Ja das denke ich mir auch.
    Ist ja genau wie bei Kfz oder jeden anderen Versicherung. Meist bekommt man nach Ablauf des 1 Jahres Post. Das sich die erhöht oder sinkt.
    Dann könnte man Kündigen. Macht man dies nicht läuft die einfach weiter.

    Ich habe die BVPK angeschrieben und warte auf Antwort. Mir wäre das auch komplett neu ein 5 jahre vertrag. Ich schliese hier kein Kredit ab.
     
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  17. Ich würde freundlich, aber bestimmt, um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitten, mit Nennung des Paragraphen der diese Frist vorsieht.

    Das weitere Vorgehen ergibt sich dann..
     
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  18. Fünfjährige Verträge gab es gerade im PHV Bereich früher tatsächlich. Hab die selbst vermittelt. Ist aber schon gut 20 Jahre her und lief halt unter dem Argument, das die jährliche Gebühr günstiger war, als beim Einjährigen Vertrag. Quasi eine Art "Treuerabatt".
     
  19. Guten Tag.
    Da ich meiner Pflicht nachgekommen bin eine Haftpflicht Versicherung für den genannten Zweck abzuschließen. Sei dies auch eine Jahres Abschluss der nach Beendigung wieder erneut wird.
    (jahres intervall)

    Würde ich sie drum bitten mir ein rechtsmittelfähigen Bescheid, mit Nennung des Paragraphen in der die zwingen dauer von 5 jahre festgeschrieben ist zukommen zu lassen.

    Mfg

    So würde ich das jetzt schreiben.
     
  20. Gewöhn dir mal für förmliche Schreiben ein "Sehr geehrte(r) X" an. Kostet nichts und wirkt wesentlich besser.

    Ähh... Also nicht böse gemeint, aber ich hoffe inständig, dass du nichts derartiges schreibst (oder in der Vergangenheit geschrieben hast). Der Satzbau ist völlig kaputt und es erweckt allgemein einen ziemlich schlimmen Eindruck... Das würde ich auf jeden Fall nochmal besser ausformulieren.
     
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  21. Könntest du es mir bitte besser aus formulieren.
     
  22. Meine Meinung: Sofern du im äußersten Fall keinen Anwalt einbeziehen kannst/willst, unterlasse besser das juristendeutsch a la "rechtsmittelfähiger Bescheid". Du bist Privatperson und ohne potentiellen rechtlichen Beistand bleibt dieses Schwert stumpf. Das weiß auch der SB.
     
  23. Auf welcher gesetzlichen Grundlage wollen Sie.....


    Würde vollkommen ausreichen
     
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  24. #99 KracherFan, 24. Januar 2023
    Zuletzt bearbeitet: 24. Januar 2023
    @NinocX

    Ca. so etwas (falls du irgendetwas davon verwendest: lass es auf jeden Fall nochmal durch eine Rechtschreibprüfung laufen... ich bin da auch alles andere als fehlerfrei und sowas ist wichtig...). Ob das dir den gewünschten Erfolg bringt steht natürlich auf einem anderen Blatt. Ich würde mich da den anderen Schreibern anschließen, dass du wahrscheinlich mit einem Anwalt am besten beraten wärst, zumal man irgendwo merkt, dass dir der Umgang mit Behörden jetzt nicht derartig im Blut liegt.
     
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  25. Am Ende eines Schreibens an eine Behörde steht entweder "Hochachtungsvoll", oder Untertänigst.
    Hochachtungsvoll Ihr untertänigster Diener, kommt gut an.
    Mache ich bei Behördenschreiben immer so, ich bin ja auch schon alt.
     
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