Besucher 27 schein. Neuling test beim ordnungsamt.

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von NinocX, 10. Januar 2023.

  1. #101 koilee, 24. Januar 2023
    Zuletzt bearbeitet: 24. Januar 2023
    Also mal Butter bei de Fische ......

    Wenn so ein Text (Rechtschreibung / Satzbau) bei einem Sachbearbeiter ankommt, dann ist es doch vollkommen richtig das dieser mal genauer nachfragen sollte ! Ist ja fast schon Bürgerpflicht sich da ein wenig drum zu kümmern ! Gerade bei etwas älteren Menschen , welche noch richtig schreiben gelernt haben ist sowas doch eine Alarmglocke !! Also ich würde erstmal ähnlich handeln um zu eruieren ob ich meiner allgemeinen Pflicht zum Schutz aller .... auch dem Schutz des Antragstellers .... genüge, wenn ich jemandem die "Lizenz" zum unterjährigen hantieren mit Feuerwerk ausstelle.
     
    FroXlor gefällt das.
  2. Hochachtungsvoll gilt wohl inzwischen als leicht veraltet aber im Austausch mit Behörden und besonders Gerichten liegt es durchaus noch im Bereich des guten Stils. Es wird halt gewarnt, dass es durch die Unüblichkeit im modernen Schriftverkehr als ironisch aufgefasst werden könnte. Ich bin da auch absolut nicht unschuldig. Wenn man gerade an eine besonders dumme Nuss ein paar förmliche Ohrfeigen verteilt hat nochmal mit "Hochachtungsvoll" nachzusetzen fühlt sich einfach gut an :D
     
    FroXlor und Holly71 gefällt das.
  3. Zum Thema mit dem "Hochachtungsvoll": ich habe beruflich viel mit Verwaltungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes zu tun und absolut niemand schreibt mehr so. Kann natürlich auch sein, dass alles "innerhalb" des öffentlichen Dienstes stattfindet, aber meiner Meinung nach ist das überholt. Floskeln wie "Guten Tag/Morgen/Mittag Herr/Frau xy" sowie "Viele/freundliche Grüße" gehören aber unbedingt rein. Wenn man was will von denen vielleicht auch mal "Vielen Dank im Voraus".

    Zum Thema mit der Versicherung: meine Privathaftpflicht (inklusive F3 und ohne irgendwelche Zusätze, seitens der Versicherung, außer dass ich nur für nicht gewerbliche Feuerwerke versichert bin) hat eine Laufzeit von einem Jahr und wird, sofern nicht gekündigt, automatisch immer wieder um ein Jahr verlängert. Evtl. steht bei dir in der Versicherung sowas auch drin und gut ist.

    Bei meinem 27er gab es diesbezüglich auch keine Probleme, eine Versicherung wurde allgemein nicht gefordert. Dafür hat meine Sachbearbeiterin eine Auflage im Schein erteilt, die besagt, dass eine ausreichende Haftpflichversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen ist.
    Heißt nach meinem Verständnis: ohne entsprechende Versicherung kannst du dir die Anzeige eines Feuerwerks direkt sparen.
    Schlag sowas in der Art evtl. mal deinem Sachbearbeiter vor. Und ob du jetzt bei einer Anzeige des Feuerwerks noch ein Dokument mehr oder weniger mitschickst ist meiner Meinung nach irrelevant.
     
  4. #104 NinocX, 24. Januar 2023
    Zuletzt bearbeitet: 24. Januar 2023
    Entschuldigung das ich jetzt nie norm gewahrt habe. Und mal ebend schnell in meiner mittags Pause was im forum gepostet habe. Per Handy.
    Und ja ich habe leider eine lese Rechtschreib Schwäche und ich habe auch kein Jura studiert. Aber scheinbar ist man ja direkt eine Gefahr für die brave Bevölkerung nur weil man sich nicht wie der nobel von 1950 ausdrückt.

    Jetzt mal Butter bei den Fischen.
    Ich habe hier um "Hilfe" gebeten bzw. Ob jemand schonmal solche Sachen erlebt hat.
    Aber wenn du nur unproduktive Sachen von dir geben möchtest dann such dir ein anderes Thema.

    Danke Hochachtungvoll
    Ein normaler Bürger der nur die Erlaubnis nach §27 sprengG versucht zu beantragen.
     
  5. #105 KracherFan, 24. Januar 2023
    Zuletzt bearbeitet: 24. Januar 2023
    Deine Pausenzeiten in Ehren, aber niemand kann wissen ob du grundsätzlich so schreibst oder nur deine Gesprächspartner hier nicht genug achtest um ein paar Minuten in deine Texte zu investieren. So sieht es nämlich aus, man demonstriert in der Art wie man schreibt die Wertschätzung die man seinem Gegenüber entgegenbringt.

    Während ich für das erste durchaus Verständnis habe (du wirst damit sicher mehr als genug Probleme haben) ist Jura definitiv keine Voraussetzung um halbwegs förmliche Briefe zu schreiben. Ich für meinen Teil z.B. habe nichteinmal annähernd die Schulbildung um überhaupt für irgendein Studium in Frage zu kommen. Was den Rest angeht, bin ich sicher der letzte der auf Form übermäßigen Wert legt aber es gibt nuneinmal "offizielle" Situationen wo man sich entsprechend verhalten können sollte.

    Für die "Ohje, unmögliche Zumutung" Attitüde habe ich allerdings nicht das geringste Verständnis und die wird dich in den entsprechenden Umständen wo es eben auf das Auftreten ankommt keinen Meter weiter bringen, da dich eben Leute danach beurteilen und von deren Eindruck abhängig behandeln werden. Da die Situationen wo man die Form wahrt meistens welche sind wo man etwas von jemandem möchte sind fehlende Skills in dem Zusammenhang nunmal zum eigenen Schaden.

    Kleines Beispiel: Ich habe mal einen ziemlich bösen Brief erhalten, wo mir mit Wunder was gedroht wurde. Der Schreiber begann sein Machwerk mit "Hallo [Vorname]" und stotterte dann irgendwas zusammen. In einer halbwegs vorzeigbaren Form hätte ich mir wahrscheinlich etwas Sorgen gemacht und überlegt wie ich reagiere, so habe ich mich allerdings einfach köstlich amüsiert und das Geschreibsel in den Papierkorb befördert. Wer in offiziellen Angelegenheiten so schreibt hat 99% nicht die Kapazität irgendetwas nennenswertes in Gang zu setzen.
     
    Passion, FroXlor, Holly71 und 5 anderen gefällt das.
  6. Ist irgendwie schade, dass du auf einen im Endeffekt gut gemeinten Hinweis so aggressiv reagierst. Aber auch wenn schlechte Grammatik und Rechtschreibung nicht wirklich ein Indiz dafür sind, wie vernünftig jemand ist, so ist ein Schreiben mit vielen Fehlern drin für sehr viele erstmal ein Signal, dass man den Verfasser erst einmal genauer unter die Lupe nehmen sollte. Denn selbst Smartphones haben eine Rechtschreibkorrektur. Legasthenie ist echt eine Bürde, die einem das Leben schwerer macht, aber trotzdem keine Ausrede für Texte, die schon in Richtung "ich kann mir denken, was du sagen willst" gehen. Nimm es nicht als persönlichen Angriff, sondern als Hinweis, wie du in solchen Angelegenheiten besser da stehst. Lass auf jeden Fall jemanden dein Schreiben vorher korrekturlesen, der Texte fehlerfrei schreiben kann.
     
    Passion, FroXlor, Holly71 und 4 anderen gefällt das.
  7. :rofl::rofl: Ich lieg am Boden vor lachen! Ehrlich! :rofl::rofl:
    "Untertänigst" find ich ja so gut, ich glaub das klau ich bei dir.
     
    JonnyThunderkong und Lelicat gefällt das.
  8. Gerne, ich bin Baujahr 58 und das "untertänigst" war in meiner Schulzeit schon nicht mehr so gefragt, aber noch gängig.
    Das war die Zeit als man in der Schule noch Schönschrift lernte, nicht mit Kugelschreibern, sondern mit Füllfederhaltern schrieb.
    Als Linkshänder als behindert galten, ich war selber mal einer, die wurden umerzogen auf Rechtshänder.
    Das hat dann leider zur Folge, man hat eine unleserliche Sauklaue sowohl mit links als mit rechts.
    Bei Behörden hatte man damit immer gute Karten, mit untertänigst, auch noch in den 80 ern.:)
     
    ViSa und komp gefällt das.
  9. Ich habe vor 2 Wochen ebenfalls den 27er Schein beantragt. In meiner Gemeinde vollkommen ohne Hürden. Einfach den Antrag korrekt ausfüllen, Kopie des Perso dabei und fertig. Kostenpunkt 150€.
    Habe mich vorher bei der zuständigen Behörde erkundigt was ich alles benötige. Geschildert, dass es für private Zwecke ist (F2/F3) und dass ein unbewohnter, abschließbare Kellerraum als Lager vorhanden ist und schon war das ganze erledigt.
     
    PyroWolle gefällt das.
  10. Ich habe mal bei meinem Amt angefragt um evtl. Probleme vorab zu klären.

    Und was soll ich sagen.
    Kosten von 100 auf 180 € und so ein Abschluss

    Je nachdem wofür Sie die Erlaubnis nutzen möchten, ist es eventuell sinnvoller, von der Ausnahmegenehmigung nach § 24 der 1.SprengV Gebrauch zu machen. Eine Ausnahmegenehmigung wird bspw. für runde Geburtstage und Hochzeiten erteilt und kostet 70,00 €.

    Aber der letzte Satz hat mich stutzig gemacht.

    Ich weise darauf hin, dass die Erlaubnis nach § 27 SprengG ausschließlich für den privaten Gebrauch gilt und folglich keine Gewinne erzielt werden dürfen. Die Erlaubnis bezieht sich lediglich auf pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F3.

    Bitte jetzt nicht gleich wieder auf die Barrikaden gehen. Wie versteht man diesen Satz mit F3 nun.

    Danke für eine Info Eurerseits.
     
  11. Das F2 nicht abgedeckt ist. Hier sind insbesondere die als F2+ Raketen gemeint, auch wenn es offiziell kein F2+ gibt, sondern diese lediglich diverse Händler führen.
     
  12. Diese Diskussion wurde hier schon X-mal geführt. Manche SB stellen sich auf stur F2 mit einzutragen, da - und hier scheiden sich die Geister - lt. der Gesetze damit (F3) auch F2 inkludiert ist. Je nachdem wie man die Texte auslegt und interpretiert, kommen manche zu gegenteiliger Meinung das F2 mit aufgeführt sein muss für den unterjährigen Erwerb. Es überwiegt eigentlich ersteres.

    Meine Meinung dazu ist, dass sich kein SB ein aus der Krone bricht wenn er F2 mit draufschreibt - unabhängig wie man es interpretiert.
     
  13. F2+ gibt es im engeren Sinn tatsächlich nicht. Es ist halt einfach "Umgangssprachlich" für F2 ohne die Deutschen Sorderbeschränkungen (Rakten <=20g NEM, kein BKS in F2 Böllern) und wenn man da schon Sonderbezeichnungen erfinden will sollte das allgemein in Deutschland verfügbarere F2 Feuerwerk wohl eher F2- heißen ;)
     
    ViSa und Holly71 gefällt das.
  14. Danke für die Informationen. Wird dann wohl doch nicht so einfach einen Schein zu beantragen. Werde dann wohl ohne Schein auskommen müssen. Ging die letzten 40 Jahre auch ohne.
     
    koilee gefällt das.

  15. Den Fragebogen habe ich fast 1 zu 1 genauso erhalten, bloß hat mein SB die Kosten für Anzeige usw mal auf 600 Euro hochgedreht genau wie die Bearbeitung gsgebühren für den Schein selber und andere seltsame Sachen…
     
  16. #116 KracherFan, 25. Januar 2023
    Zuletzt bearbeitet: 25. Januar 2023
    Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Solange das Amt da nicht ganz klar kein F2 reinschreibt ist deren Rechtsauffassung erstmal so gut wie jede andere auch und es dürfte in der Praxis kaum Probleme geben (F2 musst du ja eh nicht anmelden) und F3 ist davon nichtmal betroffen. Klar, deren Geschwurbel soll genau diesen Eindruck erwecken, aber wie gesagt, es ist bloß ein Amt und kein Gericht. Selbst wenn sie das wären, geben sie dir immernoch lediglich einen (schlechten) Ratschlag.

    Die haben halt ihre Ansichten und tun gerne so als wäre das der Weisheit letzter Schluss aber am Ende ist es halt einfach nur deren Ansicht. Ob die richtig oder falsch ist steht auf einem ganz anderen Blatt. Bloß nicht einschüchtern lassen. Beamte rechnen darauf, dass sich ihr Gegenüber nicht auskennt und tun dann gerne mal wie kleine Aristokraten. Das sind sie aber höchstens in ihren Träumen.

    Ich würde mich freundlich für die "netten" Infos bedanken und dann unbeirrt beantragen.
     
    Holly71 gefällt das.
  17. #117 KracherFan, 25. Januar 2023
    Zuletzt bearbeitet: 25. Januar 2023
    Ganz ehrlich, bei solchen absurden Verwaltungsgebühren würde ich tatsächlich mal einen Anwalt konsultieren bezüglich ob/wie man die auf Angemessenheit prüfen lassen kann. Es ist schon so, dass die Festlegung im Ermessen der Behörde liegt, aber ansich ist die Gebühr zur Deckung der Unkosten gedacht (eben die anfallenden Verwaltungskosten, welche reell äußerst überschaubar sein dürften...) und nicht als Willkürinstrument um unliebsame Anträge abzubügeln. Ein findiger Anwalt könnte da nicht nur Mittel und Wege haben die Gebühr auf Basis der Unangemessenheit zwangsweise zu drücken sondern den Verantwortlichen auch noch (versuchte) Rechtsbeugung um die Ohren zu hauen (immerhin wird hier augenscheinlich versucht durch Festsetzung einer exorbitanten Gebühr Bürger am Wahrnehmen ihrer Rechte zu hindern), aber dafür braucht es wirklich einen Fachmann.

    Ich könnte mir zwar vorstellen, dass es irgendwie in die Richtung Dienstaufsichtsbeschwerde geht, allerdings würde ich es in dem Kontext wirklich nicht riskieren wollen das schöne Pulver möglicherweise sinnlos zu verschießen. Eine anwaltliche Beratung und vielleicht 1-2 Briefe dürfte euch - selbst wenn ihr das komplett aus eigener Tasche zahlt - wesentlich weniger kosten als 600€ (schätze mal so um 200€ - einfach mal anfragen - Schwerpunkt Verwaltungsrecht?). Könnte am Ende durchaus sein, dass ihr inklusive Anwalt billiger wegkommt als ohne. Teilweise ist Erstberatung wohl sogar kostenlos.
     
  18. AVerwGebO NRW Tariftabelle 11.11.12
    Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Absatz 1 SprengG
    Gebühr: Euro 70 bis 250
    Sofern keine aktuelle Zuverlässigkeitsprüfung vorliegt, zuzüglich der Gebühr nach 11.11.3

    11.11.3
    Einholung von Erkundigungen im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung nach § 8 Absatz 4 und 5 in Verbindung mit § 8b Absatz 1 Satz 4 und § 14 SprengG
    Gebühr: Euro 40 bis 400
    -
    Die Ordnung gibt leider einen Rahmen für die 600Euro her, also der SB hat die Gebühr nicht hochgedreht, auch wenn sie ordentlich gesalzen ist und auch abschrecken soll.
     
    pyrojonas und KracherFan gefällt das.
  19. Danke @KracherFan. Endlich mal einer der sich von ein bisschen Gegenwind auch nicht beeindrucken lässt. :good:
    Erstinstanzlich gibt es im Verwaltungsrecht keine Anwaltspflicht - das kann man (das nötige Wissen vorausgesetzt) bequem allein erledigen. Da hier der Amtsermittlungsgrundsatz greift, muss das Verwaltungsgericht sowie eigenständig und von Amts wegen, selbst ermitteln. Geht für den "Kläger" in 89% der Fälle ziemlich schnell und günstig aus... Erfahrungswerte. :D
    Rechtsschutzversicherung ist übrigens trotzdem nicht unbedingt zu verachten... ;)
     
  20. Dir NRW Tariftabelle spricht aber auch von
    bei entsprechendem Aufwand
    Da wären die Gebühren arg drüber. Der Maximalsatz kann nur bei maximalem Aufwand angesetzt werden. Nur weil der SB das gern so hätte. Nö.

    Das kann man aber prüfen lassen - wo wir wieder beim Verwaltungsgericht sind...
     
    KracherFan, Holly71 und DirtyHenri gefällt das.
  21. Einzelfallentscheidung halt, ..ist aber immer noch in dem Rahmen die es die Ordnung hergibt.
    Wenn man eine lupenreine Weste hat, kann man sicherlich gewisse Gebühren in Frage stellen.

    Man könnte auch ansetzen das die Tariftabelle 11 für Gewerberechtliche Angelegenheiten ist.
    Das erklärt vielleicht auch der Ansatz von Herrn F. dass ja der §27er sowieso dazu dient, Geld zu verdienen.
     
  22. :good:
    Deswegen prüfen lassen.
     
  23. Mit Schein wird es mit Tariftabelle 11.11.34 dann genauso "lustig".
    Entgegennahme und Prüfung einer Anzeige über das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände nach § 23 Absatz 3 1. SprengV beziehungsweise einer Anzeige über das Verwenden pyrotechnischer Effekte nach § 23 Absatz 7 1. SprengV
    Gebühr: Euro 50 bis 800
     
    KracherFan gefällt das.
  24. #124 KracherFan, 26. Januar 2023
    Zuletzt bearbeitet: 26. Januar 2023
    Das sollte man dann wohl leider im Hinterkopf behalten, obwohl man natürlich ein wenig darauf spekulieren könnte, dass wenn das Amt seine Gebühren ersteinmal zusammengestrichen gekriegt haben sollte, es zukünftig zumindest ein wenig darüber nachdenken könnte im Rahmen des begründbaren zu bleiben. Sicher ist da aber natürlich nichts und es könnte der nächste Streit anstehen (soweit man nicht bereit ist/die Möglichkeit hat sein FW in einer weniger feindseelingen Örtlichkeit anzumelden und somit weiteren Kontakt mit dem speziellen SB zu vermeiden).

    Was die Zuverlässigkeitsprüfung angeht frage ich mich ob man da nicht vielleicht mit selbst eingeholtem polizeilichen Führungszeugnis und "ärztlichen Gutachten" (aka Wisch vom Hausarzt, dass man gesund ist oder ähnliches) an der "Notwendigkeit" sägen könnte. Ich wüsste nicht was der SB jenseits des rechtlichen Betragens und der körperlichen/geistigen Gesundheit in der Richtung gross prüfen wol. Man könnte sozusagen versuchen den guten Mann "arbeitslos" zu machen in dem man das einfach ungefragt vorlegt.
     
    Pyro tha dragon gefällt das.
  25. Wie geil !!!!! ......... ich auch Links und auf Rechts umgelernt ... Bj 59
     
    ViSa gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden