Besucher 27 schein. Neuling test beim ordnungsamt.

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von NinocX, 10. Januar 2023.

  1. Ich habe als junger Mensch in meiner abgebrochenen Verwaltungsfachangestellten-„Leere“ zumindest gelernt, dass die Begrifflichkeit „Hochachtungsvoll“ immer dann zur Anwendung kommt, wenn man sich der Flachpfeife am anderen Ende die sonst übliche Abschiedsfloskel „Mit freundlichen Grüßen“ verkneifen will und spricht für „ich kann Dich nicht leiden!“, ist aber höflich umschrieben.
    Wende ich heute noch so an, bin ja auch schon - sagen wir, mittelalt.
    „Untertänigst“ würde ich persönlich als ironisch empfinden, sowas vielleicht besser weglassen, sonst fühlt sich so‘n SB mal schnell verarscht und reagiert womöglich entsprechend.
     
  2. OT "mit dem Ihnen gebührenden Respekt" ist auch eine schöne Floskel für solche Fälle...
     
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  3. Kann man sicher auch machen. Ich würde sagen, das es wohl irgendwo Kontext abhängig ist. Du kannst mir glauben, ich kann ziemlich "vornehm" von oben herab giften. Wenn das dann mit "Hochachtungsvoll" schließt, dann hat das weniger damit zu tun, dass ich mich um die "freundlichen" Grüße drücken möchte (die stehen eh unter so vielen völlig unfreundlichen Briefen von mir - da bin ich ziemlich schmerzbefreit), sondern mehr damit, dass ich dem jenigen noch ein stilistisch passendes "Tschüss du nutzloser Spasti" mit auf den Weg geben möchte ;)

    (kommt allerdings leider seltener vor als ich das gerne hätte - gleichgültiger Singsang ist nunmal das A und O eines unerfreulichen Schriftwechsels und dann beißt man sich halt in der Regel auf die Zunge...)
     
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  4. @KracherFan, genau so in etwa hab ich‘s auch gemeint, Du hast es nur schöner umschrieben!

    Ich bin ja mal gespannt, ob solche Schikanen auch in B vorkommen. Seit meiner Antragstellung Anfang des Jahres habe ich noch keine Mails erhalten, aber ich meine im Forum gelesen zu haben, dass hier in der Stadt etliche Leute den 27er beantragt haben sollen.

    Hatte ihn übrigens letztes Jahr schon einmal beantragt und es kam bis jetzt nicht eine Rückmeldung.
    Kaputtgespartes Berlin halt, es fehlt überall an Sachbearbeitern. Deshalb zweiter Versuch…
     
  5. Gut zu wissen, dann lege ich auf jeden Fall nur eine Kopie meines Nachweises der Versicherung bei
     
  6. Bei solchen Sachen immer nur Kopien
     
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  7. Wie lange sollte man denn warten in Berlin wenn nix kommt ?
     
  8. Untätigkeitsklage – Wikipedia ;)

    Muss man ja nicht gleich umsetzen aber ein freundlicher Hinweis könnte den SB vielleicht etwas "motivieren" nicht den ganzen Tag auf seinen Akten zu pennen.

    Die können sich theoretisch 3 Monate Zeit lassen aber danach hast du Anspruch auf eine Entscheidung.
     
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  9. Freundlicher und bestimmter Anruf könnte helfen..nicht jeder SB ist ein böser Zeitgenosse..im Gegenteil, manche freuen sich auch, wenn nicht nur auf Sie "eingeschlagen" wird.
     
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  10. #135 KracherFan, 28. Januar 2023
    Zuletzt bearbeitet: 28. Januar 2023
    Kann schon sein. Allerdings ist es auch nicht besonders nett einen Antragssteller einfach ein Jahr warten zu lassen. Wenn man die Bearbeitung zeitnah überhaupt nicht schafft kann man zumindest das kommunizieren und mitteilen wann voraussichtlich damit zu rechnen ist.

    Oder noch viel besser einfach schnell den Schein ausstellen und die Sache abhaken. Wenn man sich nicht anstellt und auf Teufel komm raus Haare in der Suppe sucht ist das ja eigentlich eine wirklich kleine Sache. Ich glaube nicht, dass das Amt da konkret verpflichtet ist irgendwelche Nachforschungen anzustellen. Sind Versagensgründe bekannt? Nein. Also bewilligen und ab in den Briefumschlag damit. Ist doch sowieso sträflich wieviel Zeit und Geld mit den ganzen Schikanen verplempert wird.
     
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  11. Prinzipiell auch richtig, im ÖD kann man vieles durchwinken, wenn aber mehrere Vorgesetzte noch was zu sagen haben wird's schwierig. Und im ÖD wird das immer schlimmer..klar gibt's SB die probieren Ihre "Macht" auszuspielen, gibt aber auch viele die Ihren Eid geschworen haben und sich daran halten. Deswegen sag ich auch, erstmal freundlich machen und wenn man merkt das man nur gegängelt wird, kann man immer noch die Keule rausholen
     
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  12. Leute, lasst die Telefoniererei sein. Alles ausschließlich mit Schriftwechsel. Am Telefon lügt der durchschnittliche SB, das Blaue vom Himmel...
    Und wer nach 3 Monaten noch nicht einmal Mail/Brief mit "Sorry Antragsteller aber es dauert noch bis..." hinbekommt, muss halt auf dem Dienstweg an seine Aufgaben erinnert werden. In dem Fall halt Untätigkeitsklage.
    Klingt komisch, ist aber so.
     
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  13. Interessant: Ich war gerade eben noch mal auf der Homepage der Berliner Verwaltung, um nachzugucken, ob man die Leute dort überhaupt telefonisch erreichen könnte, was meiner Meinung nach nicht auf dem Antrag, der per pdf runterladbar war, dabeistand, sondern lediglich die postalische Adresse des Ordnungsamtes, wo die Bearbeitung stattfindet.
    Ein Hinweis lässt sich jetzt finden, dass sich die Kontaktdaten geändert haben, mit eMailadresse und einer Telefonnummer, und, anstelle der pdf, folgender Hinweis: „Das von Ihnen aufgerufene Formular wird derzeit für die EU-DSGVO überarbeitet.“
    Gegoogelt heißt das: „Datenschutz-Grundverordnung“.
    Bevor ich dahinter gleich wieder eine neue Schikane wittere, hoffe ich, dass es sich hierbei wirklich nur um eine Angleichung der Datenverarbeitung handelt… :rolleyes:
     
  14. Weiß grad nicht genau, wiedas Berliner Formular aussieht aber eine Anpassung an die DSGVO, ist in vielen BL nötig... :rolleyes:
     
  15. Hat sich da an der Zuständigkeit etwas verändert? Als ich 2020 meinen Schein beantragt habe, musste ich das beim LAGetSi (Landesamt für Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und technische Sicherheit) tun. Da gab's auch soweit ich weiß nur einen einzigen Sachbearbeiter, der sehr nett war und die Bezeichnung Sachbearbeiter im Vergleich zu anderen auch wirklich verdient hat. Denn er hat meine SACHE ohne Steine in den Weg zu legen oder es mir ausreden zu wollen, BEARBEITET. Wäre schade wenn es neuerdings anders läuft.
     
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  16. Da hat sich, meines Wissens nach, nichts dran geändert.
     
  17. #142 Silberblau, 28. Januar 2023
    Zuletzt bearbeitet: 28. Januar 2023
    Naja... man ist doch auch nicht gezwungen die Antragsformulare der Behörden zu nutzen. Ich hatte das vor einigen Jahren bei meinem Antrag ähnlich gemacht, wie der hier aus dem Video.

    https://youtu.be/ieTr8EDRsZc

    Er hat sein überarbeitetes Formular sogar unter dem Video frei als Link zum Download zur verfügung gestellt.
    Die meisten von uns wissen ja, dass es das standard Formular für Böllerschützen ist, welches die Behörden zur Verfügung stellen.
    Dass dieses nicht 1:1 auf den §27er für Feuerwerk anzuwenden ist sollte auch den meisten klar sein.

    PS: Der verlinkte Kanal ist ein guter YT- Kanal zum Thema FWK.
    Das empfinde ich zumindest so.
    Kein jugendlich wirkender Typ, der blödsinn mit FWK macht, hat gute Video Quali und ihm kommt es nicht vorrangig auf Abonnenten an, sponsorings oder Merch.
    Außerdem ist er in der Thematik drin.
    Das ist bei Youtube nicht immer gegeben.
    Ich weiß , zu Youtubern gibt es ein extra Thema. Hier hat es aber mal im Zusammenhang gepasst.
     
  18. Dort war ich auch, um dieses Mal persönlich meinen Antrag in der Poststelle anzugeben.
    Was da nun los ist - keine Ahnung.

    Die Mitarbeiter waren im Übrigen sehr freundlich und locker, und wollten wissen, warum ich den Schein haben möchte. o_O
    Ich habe wahrheitsgemäß erzählt, dass „mein“ Publikum es begrüßen würde, nicht nur zu Silvester Feuerwerk sehen zu dürfen, sondern auch an runden, inzwischen recht hoch ausfallenden, Geburtstagen zum Beispiel.
    Unsere älteren Leutchen in Freundeskreis meiner Eltern haben zum Glück alles, was sie brauchen, da ist ein Feuerwerk zum 80. ein echtes Geschenk!
    Wobei ich F3 lieber auf dem Land zünden möchte.
    Die Reaktion war Erstaunen darüber, dass ältere Menschen sich über Feuerwerk genau so freuen können, wie Kinder und kindgebliebene Erwachsene… :confused:

    Jedenfalls sagte man mir, dass es noch zu einem persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter kommen würde.
     
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  19. #144 Bluecat, 29. Januar 2023
    Zuletzt bearbeitet: 29. Januar 2023
    hey :)
    Wenn er in der Thematik steckt, sollte er aber wissen, dass das Bearbeiten und Vernichten nicht ohne Sachkunde beim 27er erlaubt ist. (ca. minute 3:42)
    Somit als kleiner Tipp von mir, wer das wirklich beantragen möchte bitte mehrere Quellen nutzen und nicht blind irgend einer Ausfüllanleitung folgen :)

    Nachtrag: Bei seinem Antrag scheint er es schon angepasst zu haben. Dennoch nie verkehrt sich bei mehreren Quellen selbst zu informieren :)
     
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  20. woher nimmst du die Information, dass das Vernichten nicht ohne Fachkunde erlaubt ist? Steht bei mir mit drin und macht ja auch wenig sinn, wenn man eine stehen gebliebene Batterie nicht fachgerecht einweichen und entsorgen dürfte.
     
  21. Naja, alt so seriös finde ich es aber auch nicht wenn man schön mit 27er wirbt aber dann videos in seinem Kanal hat wo offensichtlich F3 mitten in dicht besiedelten Wohngebieten gezündet wird. Beim besten willen will ich niemandem was unterstellen aber ich kann mir nicht vorstellen das das Zünden von F3 dort angemeldet war bzw die Behörden dies einfach so durchgewunken hätten ohne entsprechende Auflagen (Absperrung, Sicherheitsabstand etc.) Für mich siehts eher aus wie "ich hab jetzt den Schein, besorg mir legal F3 und zünde es wie es mir beliebt an Silvester als wärs normales F2".

    Für mich komplett unserriös und unysmpathisch der Typ (gut letzteres ist natürlich empfindungssache) und verächtlich so mit dem 27er zu werben, kein wunder das einem dann solche Steine in den Weg gelegt werden wenn es mit solchen Aktionen quasi jedem Pöbelböllerer auch noch schmackhaft gemacht wird.

    Keine Frage, ich halte F3 auch für weniger gefährlich als es die Behören einem aufzwängen. Aber wir haben hier nun mal Gesetze die es zwingend Erforderlich machen für Scheinis das zünden von F3 Feuerwerk (auch an Silvester!) vorschriftsmäßig an zu melden inkl. Ort, Zeit, manchmal auch Artikellisten und jeh nach Platz- und Eigentumsverhältnissen noch anderen Auflagen (Absperrung, Sicherheitsabstände, Brandbekämpfung etc.).
    Ob das nun alles Sinnvoll ist will ich nichts zu sagen aber wenn ich als Youtuber quasi in den Medien stehe dann sollte eine Vorbildfunktion eingenommen werden und dann schickt es sich nun mal nicht F3 direkt neben nem Wohnblock zu zünden wo es defenetiv niemals erlaubt worden wäre.
    Sicher halten sich auch andere nicht daran und es liegt an den Ordnungshütern sich dessen an zu nehmen aber als Youtuber finde ich es verwerflich sowas dann such noch quasi zu bewerben.

    Als 27er hat man nicht nur Rechte sondern vor allem auch ganz viele Pflichten. Das vergessen die Meisten und denken nun einen F3 Freifahrtschein in der Hand zu halten. Dem ist ganz und garnicht so. Und wegen solcher werden die Scheine auch immer unliebsamer ausgegeben.
     
  22. U.a. von Röder-Feuerwerk

    "Die aufgrund fehlender Sachkenntnis von Sachbearbeitern mitunter eingetragenen
    Tätigkeiten „Vernichten“ und „Ver- oder Bearbeiten“ sind ohne Fachkunde nicht zulässig!"

    Quelle: https://shop.roeder-feuerwerk.de/media/pdf/fc/03/ec/F3-Kat3-Recht-Gesetze.pdf

    Desweiteren hat er es ja im aktuellen Antrag sogar geändert, wird wohl was dran sein :)
     
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  23. Interessant! Dann würde mich mal die genaue Definition von "Vernichten" in dem Zusammenhang interessieren.
     
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  24. Die Erklärung / Definition und die Gesetzespassage dazu suche ich verzweifelt seit Wochen. :D

    Ich bin am Dienstag sowieso bei meinem Sachbearbeiter, dann frage ich den dazu mal, der scheint ganz fähig zu sein :)
     
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  25. hat mit vernichten im Sinne des Wortes, ja mal gar nichts zu tun.
    Wenn z. B. der Zoll FWK kassiert, geht das an Fachfirmen, die es vernichten. In Sachsen wird das in der Nähe von Leipzig erledigt.
    Da hat ein Forianer sein Zeug - nach unrechtmäßiger Beschlagnahme - auch schon wieder abgeholt. Gibt's sogar einen Thread dazu. ;)
     
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