Bestimmung 27 Schein und Verfassungsschutz

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Pyro Daniel, 29. April 2022.

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  1. Hallo,

    wenn man jetzt den §27 Schein beantragt gibt es doch auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
    Wird man da eine Zeit lang vom Verfassungsschutz beobachtet und überprüft? Und nach was wird
    da ganz genau geschaut? Und wie lange dauert diese Überprüfung?

    Grüße Daniel
     
  2. Nein, der Verfassungsschutz wird einen da nicht beobachten, die haben besseres zu tun. ;)
    Es werden lediglich verschiedene Register abgefragt, um nachzuschauen, ob man schon mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist. Dauert in den meisten Fällen so ca. 8 Wochen.
     
  3. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht man eigentlich nur für den 20er. Beim 27er wird vom Amt eine Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt. Diese ist deutlich geringer vom Aufwand und dauert auch kürzer. es sei denn es gibt jetzt schon Ämter die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung fordern
     
  4. @Pyro Daniel

    Moin!

    Also ich brauchte bei Beantragung meines 27er für SP/BP/Wiederlader eine Unbedenklichkeit (UB), warum sollte das bei einem F2/F3 Schein anders sein...wenn die keine wollen, freu Dich, wenn doch...
    Die dauert so ca 4-8 Wochen nach Beantragung, da werden viele Dinge im Hintergrund abgefragt, u.a. großes/kleines polizeiliches Führungszeugnis, Erziehungsregister, Verfassungsschutz, u.U. Nachbarn :D, usw...

    Du wirst nicht vom VS dafür überwacht, die geben aber ihren Senf dazu...
    Wenn was nicht passt, kannst Du bei Allem nachhaken und Begründung verlangen, außer beim VS!
    Die sagen Dir nur "weil is halt so!", solltest Du also mal mit dem VS in Kontakt gekommen sein, viel Spaß, dann kannste die UB vergessen...:p...der Rest ist halt nur nervige Routine und fürs "Du darst- Zettelchen" sind dann nochmal so um die 100 Euronen am Brennen, echt günstig...:D

    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Quinzy
     
  5. Danke für eure Antworten, war sehr hilfreich. Das einzige was ich blöd finde ist, das man
    trotz dem §27 Schein es beim Ordnungsamt melden muss. Wenn z.B. Geburtstagsfeier
    usw. ist. Und wenn das Ordnungsamt nein sagt, das darf ich das trotz Schein nicht machen?
    Wenn das so ist, dann kann ich das sofort wieder vergessen und an den Nagel hängen.
    Weil unser Ordnungsamt ist nur von zwei Damen besetzt und die sind Feuerwerkshasser.
    Hm, ich kann dann zwar, F2 und F3 Artikel kaufen, aber nicht anwenden, das nützt dann ja
    gar nichts. Na, die zwei vom Ordnungsamt haben mir und anderen schon gesagt, der Stadtrat
    hat entschieden das alle Anträge auf Feuerwerk abgelehnt werden, mit der Begründung,
    die Leute würden sich wegen dem Lärm beschweren und sonnst Böllern alle nur rum.
    Bub, das wars und man wird weg geschickt. Da lässt sich bestimmt nichts machen?!
    Den Schein bekomme ich ja beim Landratsamt.
     

  6. Lese dich mal ins Thema ein. Dann erkennst Du auch den Unterschied zwischen Anzeigen und Antrag
     
    KLONK und Christoph gefällt das.
  7. Ah ja, ok. Da habe ich was verwechselt. Habs eben geschnallt.
    Danke für den Tipp;) Alles gut.
     
  8. wobei auch bei dem angezeigten FWK kann es Versagensgründe oder einschränkende Auflagen geben, allerdings nicht so "frei Schnauze" nach dem Motto "ich mag kein FWK".
     
  9. Mit 27er zeigst du lediglich ein Feuerwerk an. Dieses Feuerwerk benötigt keinerlei Erlaubnis kann aber Auflagen seitens des Amtes beinhalten.

    Im Prinzip kannst du nach Lust und Laune Feuerwerk zünden , musst dich aber auch trotzdem ans Gesetz halten. Bedeutet Anzeigepflicht nicht vergessen und einiges mehr.

    Aber mach dich erstmal schau darüber , dann weißt du es auch selbst was du darfst und was nicht. ;)
     
    Micha87 und saschaoofc gefällt das.
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